Leider sprengen die bekannt gewordenen Kindsmorde und ähnliche / benachbarte / unklare Fälle den Rahmen einer Webseite.
Deswegen sind die Meldungen auf "überschaubare" Seiten unterteilt
Diese Liste ist nicht vollständig: Wie ja bekannt ist, ist die Dunkelziffer bei Kindsmorden sehr hoch, außerdem sind mir bestimmt viele bekannt gewordene Fälle "durch die Lappen" gegangen.
Die Fälle sind weitgehend chronologisch sortiert, was ist mir aber nicht immer gelungen.
Soweit ich Quellenangaben hatte, sind sie bei den Meldungen vermerkt
Die Fälle stehen hier unkommentiert - wenn Sie sich weiter mit dem Thema auseinandersetzten wollen, empfehle ich mein Buch - es gibt zwar keine (wenige) Lösungen, aber doch einige Antworten.
Kindsmord Peter Dreier









Wenn Frauen morden- Serien sind eigentlich selten ihr Fall
Von Hans-Ludwig Kröber
"Monster": Charlize Theron als Serienkillerin
02. Januar 2009 In manchen Buchhandlungen gibt es neben den Regalen mit Bestsellern das Mörder-Regal, in denen Kriminalisten, Rechtsmediziner und Gerichtsreporter ihre Erfahrungen dem breiten Publikum zu Belehrung und Erschauern unterbreiten: „Spektakuläre Fälle - vom Gattenmord bis zur Serientötung“ gehört in diese Literaturgattung mit langer Geschichte. Es gibt offenbar viele Menschen, die detailliert und in Ruhe über Verbrechen nachlesen möchten, die in nachmittäglichen Fernsehmagazinen und der Zeitung behandelt werden.
Stephan Harbort ist dafür ein ausgewiesener Experte. Er ist Kriminalhauptkommissar, also vom Fach, und zudem ein Kenner der einschlägigen kriminologischen und kriminalpsychologischen Literatur. Drei Bücher hat er bereits über Serienmörder geschrieben, die sich auf die Auswertung aller bundesdeutschen Fälle nach dem Krieg stützten. Das Thema war nahezu ausgeschöpft, es fehlten noch die Frauen. Auch bei ihnen gibt es Serienmörderinnen. Allerdings sind mordende Frauen so selten, dass Harbort sich zu Recht auch jener Frauen annimmt, die es nur einmal tun; seine Präferenz gilt allerdings den fünfundzwanzig Serienmörderinnen in Deutschland seit 1945.
Auf dem Boden soliden Fachwissens
Das Buch schildert jeweils ausgiebig im Stil der psychologisch verstehenden Gerichtsreportage einen bestimmten Fall, eine bestimmte Täterin, um sodann das Typische der Fallgeschichte zu erläutern und kriminologische Erkenntnisse darzustellen. Das ist eine legitime und unterhaltsame Vorgehensweise, und Harbort bewegt sich stets auf dem Boden soliden Fachwissens. Der Leser erfährt die wesentlichen Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Serienmörder(inne)n: männliche Serientäter töteten überwiegend fremde Opfer, Frauen hingegen Kinder sowie Frauen und Männer, die ihnen nahestanden, die sie kannten, für die sie sorgen sollten.
Serienmörderinnen waren seltener vorbestraft, kamen häufiger aus intakten Familien, waren sozial besser integriert, öfter verheiratet - oder dann verwitwet - und bei der ersten Tat im Durchschnitt zweiunddreißig Jahre alt. Sie konnten sich dem Zugriff der Ermittler im Schnitt sechseinhalb Jahre entziehen, männliche Serienmörder hingegen nur zweieinhalb Jahre. Während männliche Serientäter erwürgt, erdrosselt, erschossen oder erschlagen haben, haben Frauen ihre Opfer überwiegend vergiftet (oft mit Medikamenten) oder erstickt, was dazu beitrug, dass ihre Tat oft lange unbemerkt blieb.
Selbstschutz, Selbstachtung, Selbsterhaltung
Die bedeutendsten Unterschiede findet Harbort in der Motivlage: „Während Männer größtenteils morden, um ihre Opfer auf unterschiedlichste Weise zu beherrschen und zu vernichten, töten Frauen, um sich nicht beherrschen und vernichten zu lassen. Während der männliche Serientäter Grenzen überschreitet, versucht sein weibliches Pendant, Grenzen zu ziehen und zu erhalten.“ Es gehe bei den Frauen vornehmlich um „Selbstschutz, Selbstachtung, Selbsterhaltung“. Korrekt gegendert: Die weibliche Serienmörderin hat edlere Motive als ihr männliches Pendant.
Allerdings mag nun der Serienmörder (männlich) erklären, es gehe ihm auch nur um Selbstachtung und Selbsterhaltung, vulgo: um Respekt. So ganz griffig ist die Interpretation nicht, denkt man an die auch von Harbort eingehend geschilderten Krankenhausmörderinnen aus Wien, Wuppertal oder Berlin. Ist es ein Akt der Grenzziehung, hilflose Patienten umzubringen? Harbort argumentiert nachdrücklich, die Krankenschwestern seien überlastet, emotional überfordert und ausgebrannt gewesen; „letale Spritzen als radikale Form der Abwehr tiefsitzender Angst und fortwährender überforderung“. Gleichwohl, ist unbedrängtes Morden wirklich Angstabwehr, waren die Taten wirklich ein Akt des Selbstschutzes, der Selbstachtung und der Selbsterhaltung?
Ausgesprochen gefühlskalt
Man stößt darauf, dass es auch sehr schlimme Weisen geben kann, die Selbstachtung zu stabilisieren: das Ausleben von Macht, das Gefühl, Herrin über Leben und Tod zu sein - und Rache zu üben. So sind die Mörderinnen laut Harbort auch nicht besonders sympathisch, sondern oft egoistisch-rücksichtslos, latent aggressiv, unnachgiebig, rechthaberisch und ausgesprochen gefühlskalt. „Nicht selten sind es Frauen, die glauben, im Leben zu kurz gekommen zu sein, oder fürchten, es könne so kommen.“ Das allerdings ist stets eine gefährliche Mischung: Aggressivität, Rechthaberei und das Selbstkonzept, ein Opfer zu sein - das sich deshalb nicht an die Regeln halten muss.
Harbort beschreibt sechs Täter-Typen. Da ist die Frau, die ihren Intimpartner tötet, weil er sie betrügt oder misshandelt oder weil sie ihn forciert beerben möchte - und nach ihm weitere Männer. Manche Frauen lassen auch töten. Was aber unterscheidet diese Frauen von Millionen anderen, die misshandelt oder betrogen werden, ohne zu töten?
Auch ein Aufklärungsbuch
Dann ist da die Frau, die in der eigenen Familie Serienmorde begeht, was unterschiedliche emotionale und finanzielle Vorteile haben kann und oft erstaunlich lange nicht bemerkt wird. Die Fallzahlen sind allerdings extrem klein. Weiter gibt es - auch bei Frauen - die Morde aus Habgier; Opfer sind dabei häufig ältere oder kranke Menschen. Geschildert werden Krankenschwestern-Morde und schließlich auch Taten, bei denen die Initiative zum Verbrechen von Männern ausging, Frauen aber Beihilfe leisteten. Man findet auch ein Kapitel über den bekannten Fall neunfacher Kindstötung in Brieskow-Finkenheerd. Harbort erläutert die besondere Problematik des einst im Strafrecht privilegierten Tatbestandes der Kindstötung unter der Geburt, die ja nicht als „Mord“ zu fassen ist. Es fehlt hingegen ein Kapitel über die eigentümlichen Motivlagen bei Misshandlung und Tötung älterer Kinder durch die Mutter.
Es ist dies natürlich auch ein Aufklärungsbuch über Frauen. Angefangen hatte die „Wenn Frauen. . .-Serie“ übrigens 1986 mit dem Titel „Wenn Frauen zu sehr lieben“. Dies nun dürfte das logische Ende sein. Fazit: Frauen lieben oft zu sehr und morden doch recht selten. Warum eigentlich?
Stephan Harbort: „Wenn Frauen morden“. Spektakuläre Fälle - vom Gattenmord bis zur Serientötung. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2008. 208 S., geb., 16,95 Euro.
http://www.faz.net/s/Rub1DA1FB848C1E44858CB87A0FE6AD1B68/Doc~ECB20498157274F38B20D5CE532C3C2E4~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed



Das Urteil im Prozess der Kindstötung wird gegen eine Zeitsoldatin erwartet
7. Januar 2009 Plädoyers am Vormittag
In dem Prozess gegen eine aus der Nähe von Haldensleben stammende Bundeswehrsoldatin wegen der Tötung ihres neugeborenen Babys wird nun für den kommenden Donnerstag vor dem Landgericht Verden in Niedersachsen das Urteil erwartet. An dem Vormittag soll zunächst die Schlussrede der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gesprochen werden, wie das Landgericht bekannt gab.
Die 24 Jahre junge Zeitsoldatin hatte im März des Jahres 2008 in der Lützow-Kaserne in Schwanewede in Niedersachsen auf der Toilette ein gesundes Mädchen das Leben geschenkt. Die Schwangerschaft war von ihrer Umgebung gar nicht bemerkt worden. Die Angeklagte Frau hatte bei der Polizei ausgesagt, dass sie die Schwangerschaft bemerkt, aber es nicht weiter beachtet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass die Zeitsoldatin den Säugling nicht sofort aus dem WC-Becken holte, so dass es erstickt ist. Die Mutter habe einfach in Kauf genommen, dass das Neugeborene wegen ihrem Dessinteresse sterben musste, hieß es in der Anklage. Die Frau wurde aus diesem Grund wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt, sie muss wohl mit einer Haftstrafe von 5 bis 15 Jahren rechnen. Da es sich hier um die Tötung durch Unterlassen handele, wird die Kammer das Strafmaß nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber nicht voll ausschöpfen müssen. (ddp/shu)
http://www.die-topnews.de/das-urteil-im-prozess-der-kindstoetung-wird-gegen-eine-zeitsoldatin-erwartet-331512
08.01.2009 SCHWANGER IN DER KASERNE
Soldatin muss wegen Kindstötung in Haft
Auf einer Kasernentoilette im niedersächsischen Schwanewede brachte die Hauptgefreite Melanie S. ein Mädchen zur Welt - das Baby starb. Wegen Totschlags durch Unterlassen ist die Sanitäterin nun zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Verden - Die Sanitätssoldatin Melanie S. hatte ihre Tochter in der Nacht zum 13. März 2008 auf der Toilette der Lützow-Kaserne im niedersächsischen Schwanewede geboren. Laut Anklage fiel das Kind in die Toilettenschüssel. Einem Sachverständigen zufolge lebte das Mädchen und machte zehn bis 20 Atemzüge. Dann sei es tiefer in die Toilette gerutscht, bis es mit dem Kopf unter die Wasseroberfläche rutschte und ertrank.
Angeklagte Melanie S., 24: Eigene ängste und Sorgen
Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass das neugeborene Kind lebte und sie etwas tun müsste, sagte die Staatsanwältin: "Aber sie hatte keinerlei Beziehung zu dem Kind und war fokussiert auf ihre eigenen ängste und Sorgen." Die junge Frau aus Sachsen-Anhalt sei in einer verzweifelten Situation gewesen.
Die 24-Jährige habe sich irgendwann erhoben und sich und die Toilette gesäubert, führte die Staatsanwältin weiter aus. Die Nachgeburt habe sie zusammen mit dem Baby in einen Eimer gelegt, den sie in ihren Spind stellte. Ihr Verhalten habe sie damit erklärt, das Baby für tot gehalten zu haben. über den Vater des Kindes ist nichts bekannt.
Ein minderschwerer Fall
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Sie stufte das Verbrechen am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Verden als Totschlag durch Unterlassen in einem minderschweren Fall ein. Der Verteidiger forderte Freispruch.
Die Frau habe das Kind nicht gewollt, weil sie Angst vor den Reaktionen ihrer Familie und Kollegen hatte, sagte die Staatsanwältin. Die Soldatin habe ohnehin Angst vor Sozialkontakten und sei introvertiert. Entgegen der Auffassung des psychiatrischen Gutachters hielt die Staatsanwaltschaft die Angeklagte aber für voll schuldfähig. Die junge Frau habe die Schwangerschaft zwar lange verdrängt, doch spätestens mit dem Einsetzen der Wehen am Tag vor der Geburt realisiert.
Der Verteidiger betonte hingegen, die Soldatin habe ihre Schwangerschaft bis zum Moment der Niederkunft nicht wahrgenommen.
Ihren Zustand habe beispielsweise auch nur einer der vier ärzte bemerkt, mit denen sie zusammenarbeitete. Die junge Frau sei bei der für sie völlig überraschend einsetzenden Geburt völlig verstört und auch nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters im Schockzustand gewesen.
Der Vorwurf eines pflichtwidrigen Handelns oder Unterlassens sei aufgrund der außergewöhnlichen körperlichen und seelischen Verfassung der Angeklagten zu verneinen, argumentierte der Verteidiger. Bei einer Verurteilung müsse verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt werden, sagte er.
jdl/dpa/AP http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,600165,00.html


Zwei Jahre und acht Monate Haft für Soldatin wegen Kindstötung
© AP (PR-inside.com 08.01.2009 16:13:02)
Verden (AP) Eine 24-jährige Soldatin ist wegen der Tötung ihres Neugeborenen zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach die Frau am Donnerstag der Tötung durch Unterlassen in einem minderschweren Fall schuldig. Die Kammer ging dabei von verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Sanitätssoldatin musste sich seit Oktober 2008 wegen der Tötung ihrer neugeborenen Tochter verantworten. Sie hatte das Mädchen laut Urteilsbegründung in der Nacht zum 13. März 2008 auf der Toilette der Lützow-Kaserne im niedersächsischen Schwanewede geboren. Das Kind fiel demnach in die Toilettenschüssel und ertrank, weil die Mutter es nicht sofort herausholte.
http://www.pr-inside.com/de/zwei-jahre-und-acht-monate-haft-r993544.htm


08.01.09, |Kindstötung Bundeswehrsoldatin muss hinter Gitter
Weil sie ihr neugeborenes Kind in einer Toilette sterben ließ, muss eine Soldatin für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Gericht ging mit dem Urteil sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Verurteilte weint ununterbrochen
Das Gericht ging mit dem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Sie will voraussichtlich in Revision gehen. Während der Urteilsbegründung weinte die Soldatin ununterbrochen, ihre Jacke war nass vor Tränen. „Die Angeklagte kann einem irgendwie leidtun“, sagte der Vorsitzende Richter. Sie habe isoliert gelebt. Nicht einmal an diesem schweren Tag habe ihre Familie sie ins Gericht begleitet.
Vorwürfe gegen Bundeswehr
Stronczyk warf auch der Bundeswehr mangelnde Fürsorgepflicht vor. Es sei bedrückend, dass die Sanitäterin mit mehreren ärzten zusammengearbeitet habe, ohne dass jemandem die Schwangerschaft auffiel. Die Kammer gehe zwar von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, eine Bewährungsstrafe sei aber nicht angemessen.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer erklärt, die Angeklagte sei von der Geburt völlig überrascht worden. „Sie hatte keine Anzeichen für eine Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium entdeckt“, sagte Anwalt Erwin Bugar. „Verdrängte Schwangerschaften sind nicht selten.“ Die Soldatin sei in einem Schockzustand gewesen und habe das Kind für tot gehalten. ott/dpa/AP/ddp
http://www.focus.de/panorama/welt/kindstoetung-bundeswehrsoldatin-muss-hinter-gitter_aid_360629.html

Kultur | 21.01.2009 13:31
Geben, Hören, Sagen Text: Suedwind
Schön ist das auf der Veranda. Es ist früher Morgen, die Vögel zwitschern vom Walde her, im Gras mordet die Sonne Tautropfen, so wie es Sonnen überall tun auf der Welt. Der Garten, verwildert mögen manche sagen, ist mein Reich, ich bin König des Reiches und schieße von Zeit zu Zeit Schwalben über meinem Luftraum ab, weil ich sie terroristischen Handlungswillens verdächtige. Eine Kanne Kaffee, eine Schachtel Zigaretten, kein Höschen, kein Hemdchen, nackt bin ich im Garten und grusle mich vor meiner transparent weißen Haut. Gestern haben wir Karten gespielt auf der Veranda und geredet. Aufreger gab es wieder diese Woche! Die Schere zwischen Arm und Reich, Sarkozy zwischen Reich und Carla, Christa Wolf zwischen den Zeilen, in österreich ist Mädchen einkerkern zum Volkssport geworden. überhaupt so viele tote Kinder, wie stark das zunimmt in der letzten Zeit, auf allen Müllkippen befinden sich Frührentner auf der Pirsch nach toten Säuglingen, damit sie in die Zeitung kommen.
Was ist nur mit den Menschen los, hat Bille gestern gefragt und dann ihren Null- Ouvert auf den Tisch gelegt.
Es ist natürlich nicht mehr und nicht weniger los als irgendwann vorher auch. Es ist diese Durststrecke zwischen Fußball-WM und Bundestagswahlen, zwischen amerikanischen Angriffskriegen und dem nächsten Besuch des Dhalai-Lhama.
KAUFT! KAUFT Zeitungen, oh bitte kauft doch eine Zeitung, wir haben auch tote Babys drin versteckt. Nicht versteckt! Auf Seite EINS, bei uns muss keiner lange suchen.
„Du bist aber auch wieder schnippisch heute.“
Bille schrieb sich sechsundvierzig Punkte auf und zündete sich eine Zigarette an.
Schnippisch nicht. Aber langsam ist es doch mühselig jedermann zu erklären, dass in der Zeitung gerade so viel steht, wie in die Zeitung hineinpasst. Spiegel, Stern, Focus, alles Bilderbücher für Erwachsene, zu jedem Schulabschluss das passende Malbüchlein.
„Die werden ja wohl kaum mit Kindsmord auch noch Geld verdienen wollen.“
Nein? „Die klären auf, Pressefreiheit und so.“
Ach so. Ich stehe auf und verleihe meiner geistigen Unterlegenheit tänzerisch Ausdruck.
Wenn alle über Kindsmord schreiben, dann hat man natürlich die Freiheit, über Gnuherden in Schwarzafrika zu berichten. Allllles klar.
„Im Prinzip hat man das auch – Grand Hand, du kommst raus – aber man muss ja auch von irgendwas leben. Müssen ja auch Sensationsjournalisten ihre Brötchen verdienen.“
Erst kommt das Fressen, sagte ich und sprach nicht fertig, weil ich Kontra sagen musste.
„Man kann“, Bille stach mit dem Karo-Buben mein Herz-Ass, „man kann sich wohl kaum ein Urteil über die rechtschaffene Arbeit anderer Leute anmaßen.“
Kann man nicht. Ich mache noch ein Tänzchen, diesmal nackt.
„Ich jedenfalls, maße mir nicht an, über anderer Leute rechtschaffene Arbeit zu lästern, mit Zweien, Spiel drei, Hand vier, mal Grand, mit Kontra: 192.“
Bille schrieb auf und ich nahm mir vor kein Kontra mehr zu sagen.
Schön ist es auf der Veranda. Das Gras hinter dem Zaun heißt Wiese. Wie der Garten das nur schafft, auf den Millimeter genau nur bis zum Zaun zu sein.
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/462333





Ausgesetzter Säugling -Findelkind bleibt im Krankenhaus
Weinheim - Der in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) ausgesetzte Säugling bleibt vorerst im Krankenhaus - obwohl es ihm gesundheitlich gut geht. Hintergrund seien die komplizierten Familienverhältnisse, teilte das Jugendamt der Stadt Weinheim am Montag mit. Der acht Monate alte Junge sei in einer Ludwigshafener Kinderklinik untergebracht und werde dort bis auf Weiteres bleiben. Die 25 Jahre alte Mutter hatte das Baby am Freitag vor einer Arztpraxis ausgesetzt und war mit ihrem anderen Sohn zu ihrer Familie nach Warschau geflohen. Der 36 Jahre alte Vater reiste ihnen nach, hieß es. Die polnischen Behörden kümmerten sich um die Familie.
Das Paar ist den Angaben zufolge nicht verheiratet. Der Vater hat kein Sorgerecht für den Säugling. Er darf das Kind laut Jugendamt aber jederzeit in der Klinik besuchen. Die 25-Jährige war in ihrer Heimat bereits verheiratet. Laut Jugendamt Weinheim muss zunächst die familienrechtliche Situation geklärt werden. Dann werde die Lebenssituation geprüft. Zudem sei aufzuklären, welche Hintergründe es für die Aussetzung gab. Vorher könne nicht entschieden werden, wo das Baby künftig untergebracht wird.
dpa/lsw 19.01.2009 - aktualisiert: 19.01.2009 18:27 Uhr http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1924237


Montag, 19. Januar 2009 16:56
Ermittlungen zu ausgesetztem Säugling in Hof
Im Fall des in einer Hofer Sparkasse ausgesetzten Babys fehlt den Beamten auch weiterhin jede heiße Spur. Von über 100 Verdächtigen sind noch nicht alle DNA-Tests ausgewertet worden – entscheidende Hinweise konnten bislang nicht gewonnen werden. Das am 17. November vergangenen Jahres ausgesetzte Baby ist zudem weiter namenlos. Dem Jugendamt Hof zufolge soll der Name des Säuglings auch zu keiner Zeit preisgegeben werden.
Im Falle einer Adoption werde es eine reine Inkognito-Adoption geben, um auch die künftigen Eltern zu schützen. Momentan befindet sich der Säugling bei einer Pflegefamilie in Hof. Ob von dieser Seite aus bereits ein Adoptionsantrag gestellt wurde, will das Jugendamt ebenfalls nicht bekannt geben.
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1782&showNews=336002



Dessau: 21-Jährige muss wegen Tötung ihres Babys sieben Jahre in Haft
21. Januar 2009
Revision nicht ausgeschlossen
Vom Landgericht Dessau-Roßlau ist heute eine 21-Jährige aus Bräsen wegen der Tötung ihres Babys zu 7 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand die Frau des Totschlags durch Unterlassen für schuldig. Die Kammer blieb mit diesem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 8 Jahren. Die Verteidigung hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Angeklagte nahm das Urteil vom Richter an, die Staatsanwaltschaft ließ die Möglichkeit einer Revision offen.
Am 17. August 2008 hatte die junge Frau ganz allein in einem Nebenhaus auf dem Hof der Eltern das Kind zur Welt gebracht, es in Laken gehüllt und schließlich sich selbst überlassen. Nach zwei Tagen vergrub die junge Mutter das tote Baby auf dem Hof. Das Neugeborene, das an einem Sonntag geboren wurde, soll noch bis Montagnachmittag gelebt haben.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff sagte in der Urteilsbegründung, dass solche Fälle von Kindstötung, die sich in letzter Zeit häuften, nicht nur «sehr schwer zu begreifen», sondern auch schwer zu beurteilen seien. Die 21-jährige Frau habe das Kind durch Unterlassen getötet, in dem sie sich in einer Art Verdrängungssituation ganze zwei Tage nicht um ihr Neugeborenes gekümmert habe. Bei einem rechtzeitigen Eingreifen der jungen Mutter hätte sie auf jeden Fall das Leben des Kindes retten können. Trotz mehrfacher Bemühungen habe das Motiv für die Tat nicht geklärt werden können, sagte der Richter.(ddp/sh)

Sachsen-Anhalt
Sieben Jahre Haft für KindstötungSie entband ihr Baby heimlich, ließ es sterben und vergrub es anschließend auf dem Grundstück ihrer Eltern. Eine 21-Jährige wurde dafür jetzt zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Dessau-Roßlau - Eine 21-jährige Frau ist wegen der Tötung ihres Babys am Mittwoch vom Landgericht Dessau-Roßlau zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand sie des Totschlags durch Unterlassen für schuldig. Die Frau hatte das Mädchen am 17. August 2008 allein in einem Nebengebäude auf dem elterlichen Anwesen zur Welt gebracht, es in Laken gewickelt und sich selbst überlassen. Nach zwei Tagen vergrub sie das tote Kind auf dem Hof. Das Neugeborene, das an einem Sonntag zur Welt kam, soll noch bis Montagnachmittag gelebt haben.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, solche Fälle von Kindstötung, die sich in letzter Zeit häuften, seien nicht nur «sehr schwer zu begreifen», sondern auch schwer zu beurteilen. Die junge Frau habe das Kind durch Unterlassen getötet, in dem sie sich in einer Art Verdrängungssituation zwei Tage nicht um ihr Neugeborenes gekümmert habe. Bei einem rechtzeitigen Eingreifen der jungen Mutter hätte sie jedoch das Leben des Kindes retten können. Trotz aller Bemühungen habe das Motiv für die Tat nicht geklärt werden können, sagte der Richter. (ut/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung;art1117,2711443



Nationale Souveränität: Wichtiger als internationale Menschenrechts-Gerechtigkeit
von John Laughland
Die fundamentalen Fragen lauten: Wer hat das Recht, zu herrschen? Wann darf man legitimerweise Gewalt anwenden?
Wenn, wie erwartet, der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die Anklage des Völkermordes gegen den sudanesischen Präsidenten bestätigt (eine Anklage wurde von der Anklagebehörde im Juli 2008 erhoben und benötigt eine Bestätigung von den Richtern, um gültig zu sein), dann wird das Prinzip der nationalen Souveränität endgültig im Völkerrecht begraben worden sein. Was früher ein unangefochtener Grundpfeiler des internationalen Systems war, wird völlig bedeutungslos geworden sein – und darüber hinaus ein mit den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen verbundenes Prinzip.
Ich bin fest überzeugt, dass die Anklage so wie sie ist bestätigt wird. (Die Entscheidung dürfte ungefähr im nächsten Monat gefällt werden). In 2007 haben die Richter des IStGH eine ähnliche Anklage gegen einen sudanesischen Minister bestätigt, der normalerweise die selbe Immunität vor der Rechtsprechung des IStGH genießen würde, dessen Statut der Sudan nicht unterzeichnet hat, wie das Staatsoberhaupt. Wenn die Richter die Anklage gegen den Minister mit der einfachen Begründung bestätigt haben, dass sich die Rechtsprechungskompetenz des IStGH auf jedes Land der Welt erstreckt, sobald ihm ein Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen übertragen wurde (wie die Situation in Darfur im Jahr 2005), dann gibt es überhaupt keinen Grund, weshalb sie das nicht wieder im Fall des Präsidenten selbst tun sollten.
Menschenrechtsaktivisten warten natürlich gespannt auf die Bestätigung. Seit vielen Jahren haben sie gesagt, dass der Kampf für die allgemeingültigen Menschenrechte ein Kampf gegen die nationale Souveränität ist. Oberflächlich betrachtet scheint es offensichtlich zu sein, dass Staaten innerhalb ihrer Grenzen keine unbeschränkten Rechte haben und dass es legitim ist, sie wegen der Misshandlung ihrer eigenen Bürger anzugreifen. Solches Verhalten ist nicht nur schockierend an sich; es hat eine besonders schockierende Qualität, wie wenn Väter ihre Kinder sexuell missbrauchen. Wenn ein Staat seine eigenen Bürger missbraucht, bricht er einen sehr fundamentalen Vertrag, indem er seine Pflicht, sie zu beschützen, verletzt.
Jedoch, genau wie die Urheber der Idee der Menschenrechte, die französischen Revolutionäre, die Souveränität des Königs verdrängen und mit ihrer eigenen Souveränität ersetzen wollten, so ist die Verkündung, dass Nationalstaaten gewisse Rechte nicht haben in Wirklichkeit eine Verkündung, dass ein anderer, in diesem Fall der IStGH, aber oft „die internationale Gemeinschaft“, das Recht hat, die Sache gerichtlich zu entscheiden. Die Behauptung, dass der Sudan nicht das Recht hat, Völkermord zu begehen, ist eine Binsenweisheit; die Behauptungen, dass jenes Land Völkermord begeht und dass eine strafrechtliche Anklage gegen das Staatsoberhaupt der beste Weg ist, Frieden in Darfur herzustellen, sind politische Beurteilungen.
Es ist möglich, dass sie wahr sind. Aber wenn sie dazu dienen, Gewaltakte zu rechtfertigen – zum Beispiel eine Militärintervention im Sudan oder die Verhaftung und nach Verurteilung die Inhaftierung des des sudanesischen Präsidenten – dann werden solche Gewaltakte, wie alle staatlichen oder überstaatlichen Handlungen, selbst auf souveränen Entscheidungen basieren, gegen die keine Berufung oder Verurteilung mehr möglich sind. Rechtlich, zumindest aus Sicht der an solchen Angriffen beteiligten Länder oder des IStGH, werden sie nicht kriminelle Handlungen sein, sondern Akte der Gerechtigkeit.
Es mag pervers erscheinen, die Feinheiten verfassungsrechtlicher Argumente angesichts des massenhaften Todes von Zivilisten im Krieg im Sudan zu besprechen. Aber die Schaffung zwingender supranationaler Gerichtskompetenzen wie die des IStGH – zwingend weil der Sudan, anders als die Unterzeichnerstaaten des IStGH-Statuts, diesem nicht zugestimmt hat – zwei fundamentale (und verwandte) politische Fragen aufwirft. Diese zwei Fragen gehören in der Tat zu den ältesten der politischen Philosophie; man kann sogar sagen, dass sie den Kern der Politik selbst zum Ausdruck bringen.
Die erste Frage lautet: „Wer hat das Recht, zu herrschen?“ Haben internationale Richter in Den Haag das Recht, zu sagen, wer im Sudan ein Krimineller ist? Allgemeiner ausgedrückt, ist es besser, dass internationale Organisationen das Herrschaftsrecht haben, oder sollten Nationalstaaten dieses Recht haben? Diese Frage muss auf irgendeine Weise entschieden werden, weil, obwohl internationales und nationales Recht auf vielfache Weise miteinander verflochten werden können, dies normalerweise auf der Grundlage der Zustimmung der betroffenen Nationalstaaten geschieht, die ihre Zustimmung in Form von Verträgen zum Ausdruck bringen. Staaten können sehr zudringlichen internationalen Herrschaftssystemen zustimmen, wie zum Beispiel der Europäischen Union oder der Welthandelsorganisation, aber der IStGH repräsentiert eine andere Qualität – ein internationales Herrschaftssystem, dass außerhalb der Territorien der zustimmenden Staaten Macht ausübt.
Die zweite Frage lautet: „Wann darf man legitimerweise Gewalt anwenden?“ Normalerweise betrachten wir es als selbstverständlich, dass der Einsatz von Gewalt zur Verhinderung von Verbrechen gerechtfertigt ist. Aber inwiefern ist das Strafrecht ein geeignetes konzeptionelles Instrument zur Analyse eines Krieges? Es mag vermutlich Fälle geben wo es entschuldbar ist, wenn ein Polizist angesichts eines Verbrechens nicht handelt, aber das sind seltene Ausnahmen. Im Gegensatz dazu ist es sehr leicht, sich Fälle vorzustellen, in welchen die Einstellung von Feindseligkeiten der Fortsetzung der Gewalt im Namen der Gerechtigkeit vorzuziehen ist. Friedensverträge, die zwei bisherige Feinden unterzeichnen, enthalten sogar oft eine Klausel, die zukünftige Strafverfolgungen ausschließt.
Im bosnischen Bürgerkrieg (1992-1995) wurden die zahlreichen Versuche, eine friedliche Einigung herzustellen, von Menschenrechtsaktivisten im Namen der Gerechtigkeit attackiert. Politiker, die ihre Argumente akzeptierten, machten diese Einigungen zunichte, indem sie sagten, dass Aggression nicht belohnt werden dürfe. Schlussendlich, als jeder erschöpft war, wurde ein Friedensabkommen entlang genau der Linien unterzeichnet, die zu Beginn des Konflikts abgelehnt worden waren. Mit anderen Worten, der Krieg wurde unnötigerweise um drei Jahre verlängert und zehntausende Menschen wurden für nichts getötet. Anders ausgedrückt: In Kriegszeiten kann „Gerechtigkeit“ eine sehr ungenügende Richtschnur sein.
Es ist also offensichtlich, dass ich sehr skeptisch bin über die Wahrheit der Anklagen gegen den Sudan und darüber, ob es politisch nützlich ist, sie zu erheben. Was aber ist mit der ersten Frage? Nach meiner Ansicht sind Nationalstaaten ein weit besseres Forum für die gerichtliche Behandlung politischer Fragen als internationale Organisationen, und zwar aus einem einfachen Grund: Nationale Regierungen, selbst Diktaturen, sind Teil der Nation, die sie regieren, internationale Organisationen hingegen sind strukturell von dem Volk getrennt, über das sie Macht ausüben. Die Richter am IStGH werden den Völkern Sudans gegenüber für ihre Entscheidungen sich niemals rechtfertigen oder Rechenschaft ablegen müssen, während es immer die Möglichkeit gibt, dass ein tyrannisches nationales Regime gestürzt werden kann oder es sich reformiert.
Dieses grundsätzliche strukturelle Problem führt dazu, dass internationale Organisationen ein wenig verrückt werden. Uns allen sind die irrsinnigen politischen Maßnahmen bekannt, die aus dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel stammen, aber die Ideen, die aus dem Glas- und Stahlbüros des IStGH in Den Haag kommen, sind nicht minder dumm und widerlich. Ein ausgezeichnetes Beispiel hierfür wurde vor Weihnachten von David Scheffer geliefert, der früher für Bill Clinton allgemeiner Botschafter für Kriegsverbrechensangelegenheiten war und ein entschiedener Fürsprecher militärischer und gerichtlicher Interventionen ist. Scheffer schrieb („Rape as genocide“, „International Herald Tribune“, 4. Dezember 2008), dass das Kernstück der Anklage gegen Präsident Bashir aufgrund von Völkermord die Behauptung ist, dass sudanesische Streitkräfte oder ihre Stellvertreter Massenvergewaltigungen vornehmen und dass damit ethnische Gruppen ausgelöscht werden. Scheffer schreibt: „Die nach Vergewaltigungen geborenen Säuglinge werden ‚Janjaweed Babys‘ genannt, die in der ethnischen Gruppe ihrer Mutter selten eine Zukunft haben. Kindstötung und -aussetzung sind an der Tagesordnung. Ein Opfer erklärte: ‚Sie töten unsere Männer und vermischen unser Blut durch Vergewaltigung.‘“
Halten wir einen Augenblick inne und lassen wir die Ungeheuerlichkeit auf uns wirken. Ein führender Menschenrechtsaktivist, ein früherer Diplomat und jetziger Juraprofessor, ein Mann, der sich vermutlich selbst für den Inbegriff des „liberalism“ hält, schließt sich offiziell, öffentlich, in einer rechtlichen Angelegenheit, der vielleicht radikalsten „völkischen“ Idee menschlicher Identität an, die man sich vorstellen kann. Er sagt, dass Rassenmischung auf gleicher Stufe stehen sollte wie Mord. Er argumentiert, dass ein „Volk“ durch Stammbäume und rassische Reinheit definiert ist, und dass eine Gruppe, dessen Frauen gemischtrassige Kinder gebären, aufgrund dessen ausgelöscht wird.
Seit der Unterzeichnung der Völkermordkonvention von 1948 ist die Anklage „Völkermord“ auf lächerliche Weise missbraucht worden, zum Beispiel 1988, als der frühere bolivianische Präsident aufgrund einer Schießerei, bei der zwanzig Menschen getötet wurden, wegen Völkermordes verurteilt wurde. Die Anklage „Vergewaltigung als Völkermord“ jedoch, die die Anklagebehörde des IStGH erhoben hat und die David Scheffer unterstützt, stellt selbst das in den Schatten. Ihre Inspiration erhält sie nicht von den Rechtsprinzipien, die wir mit den Nürnberger Prozessen von 1945 in Verbindung bringen, sondern von jenen, die in den sogenannten Nürnberger Rassengesetzen von 1935 formuliert wurden, die auch die Rassenmischung verboten. Was für eine ironische Wendung der Ereignisse.
Internet:
David Scheffer: Rape as Genocide
Information:
Dieser Artikel erschien zuerst in englischer Sprache im „Brussels Journal“ am 23.01.2009 und wurde von Robert Grözinger exklusiv für ef-magazin.de ins Deutsche übersetzt. Wir danken Autor und Verlag und freuen uns auf bereits angekündigte weitere regelmäßige ef-Kolumnen von John Laughland.
26. Januar 2009 http://ef-magazin.de/2009/01/26/912-nationale-souveraenitaet-wichtiger-als-internationale-menschenrechts-gerechtigkeit











Nach monatelanger Haft
Mutter gesteht KindstötungErschienen am 07. Februar 2009 | aktualisiert am 09. Februar 2009
Eine 38 Jahre alte Mutter aus Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen hat fünf Monate nach ihrer Verhaftung die Tötung ihres neugeborenen Babys gestanden. Das sagte der Düsseldorfer Staatsanwalt Ralf Herrenbrück.
Wegen Totschlags in einem minderschweren Fall wurde bereits Anklage erhoben. Die Frau hatte ihr drittes Kind, ein Mädchen, im Juli 2008 in Düsseldorf zur Welt gebracht und das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat zwei Stunden später verlassen.
Baby angeblich ausgesetzt
Von dem Kind fehlt seither jede Spur. Acht Wochen später hatte das Jugendamt die Polizei über den Verdacht der Kindstötung informiert. Die Mutter erklärte, sie habe das Baby ausgesetzt. Die Ermittler kamen jedoch zu dem Schluss, dass dies nicht stimmen könne. Im September kam die 38-Jährige wegen Totschlagsverdachts in Untersuchungshaft.
Mädchen mit Händen erstickt
Die Staatsanwaltschaft bemühte sich seither und letztlich erfolgreich darum, sie zu einem Geständnis zu bewegen. Dieses müsse beim Prozess "maximal berücksichtigt werden" und zu einem erheblichen Strafnachlass führen, sagte Herrenbrück. Die Frau sagte demnach aus, sie sei mit dem neugeborenen Kind ein paar Straßen weit herumgegangen und habe überlegt, was sie tun solle. Sie habe sich vor der Niederkunft über Babyklappen informiert. Schließlich habe sie sich in einem Hauseingang hingesetzt und das Baby mit den Händen erstickt.
Angst vom Partner verlassen zu werden
Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft große Angst davor, dass ihr Lebensgefährte sie verlassen würde. Er wollte nach ihren Angaben kein Kind, und sie hatte die Schwangerschaft verheimlicht. Er war der Vater des getöteten Mädchens. Die beiden anderen Kinder stammen aus früheren Beziehungen.
Leiche vermutlich in Müllcontainer abgelegt
Was sie mit der Leiche getan hatte, blieb nach Angaben des Staatsanwalts in der Vernehmung unklar. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass sie das tote Kind in einen Müllcontainer eines Supermarktes abgelegt hatte. Der Prozess soll demnächst vor dem Düsseldorfer Landgericht stattfinden.
http://nachrichten.t-online.de/c/17/61/46/08/17614608.html







Pressemitteilung vom 20.02.2009 | 14:31
Pressefach: Bundesgerichtshof (BGH)
Verurteilung wegen achtfacher Kindstötung nunmehr rechtskräftig
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Angeklagte wegen der vorsätzlichen Tötung ihrer acht Kinder durch Unterlassen einer Versorgung unmittelbar nach der Geburt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Im März 2007 hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revision der Angeklagten die Verurteilung wegen Totschlags in acht Fällen bestätigt. Jedoch hatte der Senat die Sache zu neuer Strafzumessung an das Landgericht zurückverwiesen, weil die Erörterungen, mit denen eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit der Angeklagten verneint wurde, nicht ausreichend waren (Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 41/2007).
Auf der Grundlage des bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs hat die nunmehr zuständige Schwurgerichtskammer des Landgerichts erneut auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren erkannt und eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit der Angeklagten ausgeschlossen. Die hiergegen gerichtete Revision der Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts verworfen.
Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 339/08
LG Frankfurt (Oder) - 23 Ks 1/07 - Urteil vom 7. April 2008
Karlsruhe, den 20. Februar 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Karlsruhe - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=357477

20.02.09, 16:00 Karlsruhe
BGH verurteilt Mutter zu 15 Jahren Haft wegen achtfacher Kindstötung
Das Urteil des BGH für die Mutter der neun toten Babys lautet 15 Jahre Haft wegen achtfacher Kindstötung. Als die Frau angeklagt wurde, war der erste Tod bereits verjährt. Der BGH bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder.
Fujimori zu sechs Jahren Haft verurteilt Die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder gegen Sabine H. (Az: 5 StR 339/08)
Die Frau hatte zwischen 1988 und 1998 neun ihrer neugeborenen Kinder nach der Niederkunft sich selbst überlassen, bis die unversorgten Babys starben. Der erste Tod war zum Zeitpunkt der Anklage bereits verjährt. In einem ersten Prozess war das Landgericht Frankfurt im Juni 2006 zu der überzeugung gekommen, H. habe vorsätzlich gehandelt und den Kindern von vornherein jedes Lebensrecht abgesprochen. Dieses Urteil hatte der BGH im März 2007 teilweise aufgehoben: Das Landgericht habe nicht ausreichend geprüft, ob die zur Tatzeit offenkundig alkoholabhängige Frau nur vermindert schuldfähig sei.
In einem zweiten Prozess prüfte das Landgericht diese Frage. Mit seinem Urteil vom April 2008 hielt es jedoch an einem Tatvorsatz und damit auch am Strafmaß von 15 Jahren Haft fest. Dieses zweite Urteil sei nicht mehr zu beanstanden, entschied nun der BGH. gxb/AFP
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/karlsruhe-bgh-verurteilt-mutter-zu-15-jahren-haft-wegen-achtfacher-kindstoetung_aid_373416.html

Frau aus Sachsen-Anhalt gesteht zweifache Kindstötung
Dienstag, 24. Februar, 14:39 Uhr
Halle (AP) Eine Mutter aus Großkugel in Sachsen-Anhalt hat ihre Töchter offenbar gleich nach der Geburt umgebracht. Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte am Dienstag, dass gegen die Frau Anklage wegen Totschlags in zwei Fällen erhoben worden sei. Die 27-Jährige sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, nachdem ein neugeborenes Baby tot in ihrer Waschmaschine entdeckt wurde. Die Kinder wurden im Herbst 2007 und 2008 geboren. Diesen Artikel weiter lesen
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Sie habe im Zuge der Ermittlungen gestanden, ein zweites Kind getötet zu haben, sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann der AP. Den Leichnam dieses Babys habe man im Januar an der Stelle gefunden, an der die Mutter das tote Kind nach eigenen Angaben auf einem verwilderten Grundstück mehr als ein Jahr zuvor abgelegt hatte.
Zum Tatmotiv hieß es, dass sich die Angeklagte offenbar überfordert gefühlt habe. Sie habe Angst gehabt, den Anforderungen als Mutter mehrerer Kinder nicht gewachsen zu sein, sagte Wiechmann. In beiden Fällen sei von Totschlag und nicht von Mord auszugehen.
Der Prozess gegen die Frau, die bis zu ihrer Festnahme zusammen mit ihrem Lebensgefährten und einem gemeinsamen Sohn in Großkugel bei Halle lebte, wird vermutlich im April vor dem Landgericht Halle beginnen.
© 2009 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
http://de.news.yahoo.com/1/20090224/twl-frau-aus-sachsen-anhalt-gesteht-zwei-8b73c05.html

Baby in Waschmaschine: Mutter tötete weiteres Kind
Großkugel/Halle (dpa) - Eine 27 Jahre alte Frau aus Großkugel (Sachsen-Anhalt), deren totes Baby im vergangenen Herbst in einer Waschmaschine gefunden wurde, hat die Tötung eines zweiten Kindes zugegeben.
Die Frau sei wegen zweifachen Totschlags angeklagt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit. Im Oktober 2008 war sie nach der Entdeckung der Leiche des neugeborenen Mädchens verhaftet worden. In der Untersuchungshaft räumte die Frau nun ein, schon im November 2007 ein Mädchen zur Welt gebracht und es getötet zu haben. Die «Bild»-Zeitung berichtete, dieses Kind sei erstickt worden.
Staatsanwaltschaft Klaus Wiechmann sagte, der Prozess gegen die Frau werde vermutlich im April beginnen. Die Anklage gegen die 27- Jährige sei Anfang Februar erhoben worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich in den beiden Fällen um Totschlag und nicht um Mord handelte.
Im zuerst bekanntgewordenen Fall hatte der 28 Jahre alte Lebensgefährte der Frau den toten Säugling in der Waschmaschine der gemeinsamen Wohnung gefunden. Nach Angaben des Mannes hatte die Frau ihm zuvor erzählt, sie habe eine Fehlgeburt erlitten, das Kind sei tot in das Toilettenbecken gerutscht. Tatsächlich hatte das Baby aber gelebt.
Knapp ein Jahr zuvor - im November 2007 - hatte die Frau nach eigenen Angaben ebenfalls ein Mädchen zur Welt gebracht und es getötet. Damals hatte sie die Schwangerschaft verheimlicht. Die kleine Leiche wurde auf einem brachliegenden Bauernhof in einer benachbarten Ortschaft gefunden.
Quelle: dpa-info.com GmbH http://www.freenet.de/freenet/nachrichten/vermischtes/200902/20090224_70a495a901da9f10c88700b115ca69f4.html


Dienstag, 24. Februar 2009
Totes Baby in Waschmaschine - Frau gibt Tötung von zweitem Kind zu
Großkugel/Halle - Eine 27 Jahre alte Frau aus Großkugel (Sachsen-Anhalt), deren totes Baby im vergangenen Herbst in einer Waschmaschine gefunden wurde, hat die Tötung eines zweiten Kindes zugegeben. Die Frau sei wegen zweifachen Totschlags angeklagt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Halle am Dienstag mit. Im Oktober 2008 war sie nach der Entdeckung der Leiche des neugeborenen Mädchens verhaftet worden. In der Untersuchungshaft räumte die Frau nun ein, schon im November 2007 ein Mädchen zur Welt gebracht und es getötet zu haben. Die „Bild“-Zeitung berichtete, dieses Kind sei erstickt worden.
Staatsanwaltschaft Klaus Wiechmann sagte, der Prozess gegen die Frau werde vermutlich im April beginnen. Die Anklage gegen die 27- Jährige sei Anfang Februar erhoben worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich in den beiden Fällen um Totschlag und nicht um Mord handelte.
Im zuerst bekanntgewordenen Fall hatte der 28 Jahre alte Lebensgefährte der Frau den toten Säugling in der Waschmaschine der gemeinsamen Wohnung gefunden. Nach Angaben des Mannes hatte die Frau ihm zuvor erzählt, sie habe eine Fehlgeburt erlitten, das Kind sei tot in das Toilettenbecken gerutscht. Tatsächlich hatte das Baby aber gelebt.
Knapp ein Jahr zuvor - im November 2007 - hatte die Frau nach eigenen Angaben ebenfalls ein Mädchen zur Welt gebracht und es getötet. Damals hatte sie die Schwangerschaft verheimlicht. Die kleine Leiche wurde auf einem brachliegenden Bauernhof in einer benachbarten Ortschaft gefunden. (dpa)
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2083631

Anklage gegen Frau wegen der Tötung zweier Babys erhoben
Großkugel/Gröbers (ddp-lsa). Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 27-jährige Frau aus Großkugel (Saalekreis) Anklage wegen zweifachen Totschlags erhoben. Sie soll 2007 und 2008 zwei Kinder lebend zur Welt gebracht und anschließend getötet haben, wie Staatsanwalt Klaus Wiechmann gestern in Halle sagte. Nachdem Ermittler im Oktober 2008 in Großkugel einen toten Säugling in einer Waschmaschine gefunden hatten, fanden sie später auf einem verwilderten Grundstück in Gröbers (Saalekreis) ein weiteres totes Kind.
Das erste tote Baby hatte der 28 Jahre alte Lebensgefährte der Frau in der Waschmaschine entdeckt und die Polizei informiert. Die Mutter des Kindes hatte ihm zuvor erzählt, sie habe eine Fehlgeburt gehabt und den Säugling in der Toilette heruntergespült. Daraufhin hatte der Mann einen Notarzt gerufen, der die Frau ins Krankenhaus brachte.
Laut Wiechmann kam der Verdacht auf, dass die Frau bereits ein Jahr zuvor schon einmal schwanger war. In der Vernehmung habe sie die Schwangerschaft eingeräumt, aber eine Fehlgeburt angegeben. Einem Sachverständigen hatte sie dann gestanden, dass das Kind gelebt und sie es getötet habe. In einem ehemaligen Stall auf Nachbargrundstück von Verwandten in Gröbers sei die Kindsleiche schließlich entdeckt worden.
Ein Beginn des Prozesses gegen die Frau, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten einen zwei Jahren alten Sohn hat, steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest. Wiechmann rechnet mit April.
25.02.2009 SR http://www3.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93830

Politik 25.02.2009 | 12:05 Uhr Mutter gesteht vor Gericht Kindstötung
Düsseldorf (ddp-nrw). Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines neugeborenen Babys hat die 38-jährige Mutter des Kindes vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Geständnis abgelegt. Die Angeklagte sagte am Mittwoch, sie habe die kleine Jenna unmittelbar nach der Geburt in einem Düsseldorfer Krankenhaus getötet.
Als Motiv für die Tat gab die dreifache Mutter und gelernte Floristin an, sie habe Angst gehabt, von ihrem Lebensgefährten und Vater des Babys verlassen zu werden. Der Eigentümer mehrerer Blumengeschäfte sei immer wieder von ihrem Ex-Freund terrorisiert und verfolgt worden. Sie habe ihm die Schwangerschaft verschwiegen, weil sie ihn nicht verlieren wollte.
Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags drohen der Frau bis zu 15 Jahre Haft. Die 38-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft, ihre beiden Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht.
Der Prozess wird am 9. März fortgesetzt. Das Urteil soll frühestens am 17. März verkündet werden.
ddp/pem/mwa Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/mutter-gesteht-vor-gericht-kindstoetung--/de/Politik/20069918

Vor Gericht - 38-Jährige gesteht Kindstötung
25.02.2009 - 11:41 Düsseldorf (RPO) Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Neugeborenen hat die 38 Jahre alte Mutter vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Geständnis abgelegt. Die Angeklagte sagte am Mittwoch, sie habe die kleine Jenna unmittelbar nach der Geburt in einem Düsseldorfer Krankenhaus getötet.
Mutter gesteht Kindstötung. Foto: ddpAls Motiv für die Tat gab die dreifache Mutter und gelernte Floristin an, sie habe Angst gehabt, von ihrem Lebensgefährten und Vater des Babys verlassen zu werden. Der Eigentümer mehrerer Blumengeschäfte sei immer wieder von ihrem Ex-Freund terrorisiert und verfolgt worden. Sie habe ihm die Schwangerschaft verschwiegen, weil sie ihn nicht verlieren wollte.
Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags drohen der Frau bis zu 15 Jahre Haft. Die 38-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft, ihre beiden Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht.
Der Prozess wird am 9. März fortgesetzt. Das Urteil soll frühestens am 17. März verkündet werden.
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/677508/38-Jaehrige-gesteht-Kindstoetung.html


Leiche in einem Abfallcontainer in Plochingen gefunden
Totes Baby lag offenbar mehrere Tage im Neckar
(PR-inside.com 27.02.2009 17:50:06) - Ein totes Baby haben Arbeiter einer Entsorgungsfirma am Freitag in einem Abfallcontainer in Plochingen (Landkreis Esslingen) gefunden. Es handle sich um einen «maximal mehrere Wochen alten» Jungen, sagte ein Polizeisprecher auf ddp-Anfrage. Der bekleidete Säugling habe in einer Plastiktüte gelegen. «Wir gehen davon aus, dass er mehrere Tage im Wasser war», sagte der Sprecher.
Plochingen (ddp-bwb). Ein totes Baby haben Arbeiter einer Entsorgungsfirma am Freitag in einem Abfallcontainer in Plochingen (Landkreis Esslingen) gefunden. Es handle sich um einen «maximal mehrere Wochen alten» Jungen, sagte ein Polizeisprecher auf ddp-Anfrage. Der bekleidete Säugling habe in einer Plastiktüte gelegen. «Wir gehen davon
aus, dass er mehrere Tage im Wasser war», sagte der Sprecher. Wo die Plastiktüte mit dem Baby in den Neckar gelangte, ist bislang unklar. Die Polizei geht aber davon aus, dass die Tüte in Stuttgart durch einen automatischen Rechen in einen Abfallcontainer gelangte. Der Container wurde nach Plochingen transportiert und dort geleert. Dabei riss die Tüte auf und die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma entdeckten das Kind. Zu Identität und genauem Alter des Jungen liegen bislang keine Erkenntnisse vor. Noch am Freitag wurde der Leichnam obduziert, um die Todesursache festzustellen. Die Kriminalpolizei bittet unter der Rufnummer 8990-6333 um Hinweise aus der Bevölkerung. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/totes-baby-lag-offenbar-mehrere-tage-r1085381.htm



Toter Säugling im Neckar - Identität weiter unklar
Foto: AP Plochingen - Nach dem Fund eines toten Säuglings im Hafen von Plochingen (Kreis Esslingen) ist die Identität des Jungen weiter unklar. Die Ermittlungen dauerten zwar auch am Wochenende an, hätten aber bisher nichts neues ergeben, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Bisher liege auch keine Vermisstenmeldung vor. Die Obduktion des Säuglings am Freitagnachmittag war ohne Ergebnis geblieben.
Arbeiter einer Entsorgungsfirma hatten das Baby am Freitagmorgen in einem Abfallcontainer im Plochinger Hafen entdeckt. Vermutlich lag der kleine Junge in einem Stauwehr im Neckar und gelangte von dort mit einem automatischen Rechen in den Abfallcontainer.
dpa/lsw 01.03.2009 -http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1960851_0_2147_toter-saeugling-im-neckar-identitaet-weiter-unklar.html


Identität des toten Babys bleibt unklar
Stuttgart (uli) - Im Fall des toten Säuglings, der am Freitag in einer Plochinger Entsorgungsfirma gefunden worden war, hat eine erste Obduktion keine weiteren Schlüsse ergeben. „Unsere Ermittlungen werden wir in den kommenden Tagen auch auf Krankenhäuser und ärzte konzentrieren“, so Jens Lauer von der Pressestelle der Polizeidirektion Stuttgart.
Was Totesursache und Herkunft des Babys angehehen, so steht die Polizei immer noch vor einem Rätsel. Klar ist bisher nur, dass es sich um einen Jungen handelt und seine Leiche schon mehrere Tage im Wasser gelegen haben muss. Wie lange, das hat auch eine erste Obduktion am Freitag nicht ergeben. „Weiter Untersuchungen werden natürlich folgen“, sagt Jens Lauer. Bisher gebe es noch keinen konkreten Ansatz für die weiteren Ermittlungen. „Wir werden in den kommenden Tagen ärzte und Krankenhäuser befragen, wo ein Säugling vermisst wird“, so der Pressesprecher.
Keine leichte Aufgabe, denn laut der Ermittler müsse das Baby nicht zwingend in Stuttgart in den Neckar geworfen worden sein. Wie berichtet, soll ein Abfallrechen des Kraftwerks Münster die Tüte mit dem toten Säugling aus dem Wasser gefischt haben. In der Folge kam die Leiche in einen Abfallcontainer, der wiederum nach Plochingen zu der Entsorgungsfirma transportiert wurde. Dort hatten am Freitag um 9.40 Uhr Mitarbeiter dann den grausigen Fund gemacht. „Die Experten wollen nicht ausschließen, dass die Tüte über die Wehre gespült wurde“, so Lauer. Es könne deshalb sein, dass die Leiche dort in den Fluss geworfen worden war, wo sie auch entdeckt wurde. „Das erleichtert nicht die Ermittlungen“, sagt der Polizeisprecher, weshalb man auf Hinweise seitens der Bevölkerung angewiesen sei.
Wer etwas zur Herkunft und Identität des Säuglings weiß, soll sich mit der Kriminalpolizei unter 8990-6333 in Verbindung setzen. Diese Rufnummer ist 24 Stunden besetzt.
Artikel vom 02.03.2009 © Eßlinger Zeitung http://www.ez-online.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel314859.cfm

Toter Säugling im Neckar
Baby starb als Neugeborenes
Susanne Janssen, veröffentlicht am 02.03.2009
Stuttgart - Bei dem Jungen, der am Freitagvormittag in einem Müllcontainer im Plochinger Hafen entdeckt worden ist, hat es sich um ein Neugeborenes gehandelt. "Es kann sein, dass die Mutter ihr Kind direkt nach der Geburt getötet hat - oder aber, dass das Baby gar nicht gelebt hat," erklärte der Polizeisprecher Jens Lauer.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1961694_0_2147_toter-saeugling-im-neckar-baby-starb-als-neugeborenes.html


Kindstötungen - Acht Jahre Haft für Plauener Mutter
Erstellt 04.03.09,
Die Mutter der drei toten Säuglinge von Plauen muss für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau verurteilte die 29-Jährige wegen Totschlags an ihren Töchtern. Die Leichen waren Ende 2007 gefunden worden - unter anderem in einem Blumenkübel.
Die 29-jährige Susan F. mit ihrem Anwalt Knut-Michael Habelt (Bild: dpa)ZWICKAU - Die Mutter der drei toten Säuglinge von Plauen muss wegen Totschlags für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau befand am Mittwoch, die 29-Jährige sei "zweifelsfrei" schuld am Tod ihrer neugeborenen Töchter Lisa und Marie. Zwar sprächen Indizien auch für eine Täterschaft im Fall der ersten Tochter Celine; sie ließen jedoch keinen zweifelsfreien Schluss zu. Daher wurde die 29-Jährige in diesem Anklagepunkt freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Leichen der Kinder waren Ende 2007 in drei Wohnungen in Plauen (Vogtlandkreis) gefunden worden - in einem Koffer, in einer Tiefkühltruhe und in einem Blumenkübel. Wegen der fortgeschrittenen Verwesung konnten die Todesursachen nicht mehr geklärt werden.
Celine war im Februar 2002 im Krankenhaus zur Welt gekommen. Nach Angaben der Mutter starb das Baby wenige Tage nach der Geburt am plötzlichen Kindstod. Dies sei zwar unwahrscheinlich, urteilte das Gericht. Allerdings sei es möglich, dass der Säugling erstickte.
Tod billigend in Kauf genommen
Anders beurteilte das Gericht den Tod von Lisa, die im Januar 2004 in der Badewanne geboren wurde und nach Angaben der Mutter ertrank, und von Marie (September 2005), die angeblich erstickt war. Die 29-Jährige habe ihre Schwangerschaft verheimlicht und auch ihrem Lebensgefährten nichts davon erzählt, der ohnehin keine weiteren Kinder wollte. Das Risiko einer Hausgeburt, vor allem einer Wassergeburt, habe sie gekannt. Sie habe den Tod der beiden Mädchen daher zumindest billigend in Kauf genommen. Eine Gutachterin hatte die 29-Jährige für schuldfähig befunden.
Der Fall war ins Rollen gekommen, als die älteste Tochter nicht zur Vorschuluntersuchung erschien. Die Mutter führte die Beamten daraufhin zu einer Leiche. Wenige Tage später entdeckte die Polizei auch die Leichname zweier weiterer Babys in zwei anderen Wohnungen. Der Prozess hatte im August 2008 begonnen. (dpa)
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1236100099603.shtml

Kindstötung: Acht Jahre Haft für Mutter von toten Babys
© ZEIT online, Tagesspiegel | 04.03.2009 09:32
Drei ihrer Babys seien "plötzlich tot gewesen", hatte die Mutter ausgesagt. Das Landgericht Zwickau befand sie jedoch in zwei der Fälle schuldig und verhängte eine Haftstrafe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Die Mutter der drei toten Babys aus Plauen ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sprach die Frau am Mittwoch des Totschlags in zwei Fällen schuldig. Im dritten Fall wurde die 29-Jährige freigesprochen. Oberstaatsanwalt Holger Illing hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Die beiden Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 2004 und 2005 geborenen Mädchen starben, weil sie von der Mutter nach der Geburt nicht versorgt wurden. "Es ist unsere überzeugung, dass es Ihnen egal war, dass diese Kinder nicht lange überleben", sagte der Richter zu der Angeklagten. Das Motiv sei gewesen, dass die Mutter wie auch ihr Lebensgefährte nach dem erstem Kind keine weiteren Kinder mehr wollten. Bei der 2002 geborenen Tochter komme auch ein natürlicher Tod in Betracht, sagte der Richter.
Tote Babys wurde in Plastiktüten gefunden
Während der Ermittlungen hatte die Frau angegeben, die Kinder seien alle plötzlich tot gewesen. Die Ermittler konnten die jeweilige Todesursache wegen starker Verwesung nicht mehr klären. Von Sachverständigen war der Frau volle Schuldfähigkeit bescheinigt worden.
Der Fall kam im vergangenen Jahr ins Rollen, als die älteste Tochter nicht zur Vorschuluntersuchung erschien. Die Babyleichen wurden dann Ende 2007 in Plastiktüten verpackt in einem Koffer in einem Abstellraum, in einem Tiefkühlschrank und hinter einem Blumenkübel entdeckt. Die Frau hat noch zwei Söhne, die im Jahr 2000 beziehungsweise im Jahr 2006 geboren wurden.
Beide Seiten überlegen Revision
Mit dem Vater ihrer Kinder war die 29-Jährige immer mal wieder zusammen. Der gleichaltrige Mann wollte zwar keine Babys, um die Verhütung kümmerte er sich aber nicht. Er war nicht angeklagt. Im Prozess gab der Lebensgefährte an, von der zweiten und dritten Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Im Fall Celines, die im Krankenhaus zur Welt kam, glaubte er seiner Freundin, dass sie das Mädchen zu neuen Eltern geben würde. Zusammen hat das Paar noch die beiden Söhne.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen sich Zeit nehmen und genau prüfen, ob sie Revision einlegen. Verteidiger Dirk Simon wertete den Freispruch im Fall Celines als Teilerfolg. Oberstaatsanwalt Illing sagte, es gebe einige Punkte, über die man diskutieren könne. "Es ist nach der Verkündung jedoch zu früh, darüber zu entscheiden." (jnb/ddp/dpa)
http://www.zeit.de/news/artikel/2009/03/04/2743647.xml


Urteil im Prozess wegen Kindstötung :
Acht Jahre Haft für Mutter toter Säuglinge
04. Mrz 2009 11:52
Die Angeklagte Susan F. mit ihrem Anwalt Knut-Michael Habelt
Der 29-jährigen Angeklagten konnte nur die Schuld am Tod von zwei ihrer drei Töchter nachgewiesen werden. Die starke Verwesung der Babyleichen erschwerte es, die Indizien gegen die Mutter vollständig auszuwerten.
Drei Babyleichen, alle sorgfältig mit Klebeband umwickelt und versteckt - ein Säugling in einem Koffer im Keller der Großmutter, einer in der Tiefkühltruhe und der dritte in einem Blumenkübel. Für den Tod von zwei dieser drei Mädchen aus Plauen in Sachsen ist die heute 29 Jahre alte Mutter verantwortlich.
Das Landgericht Zwickau verurteilte sie am Mittwoch wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis. «Wir sind der überzeugung, dass wir zumindest bei den Kindern Lisa und Marie die Indizienkette schließen können», sagte der Vorsitzende Richter Torsten Sommer. Beim Tod der ersten Tochter Celine bestehen jedoch laut Gericht Zweifel an der Verantwortung der Mutter; in diesem Punkt wurde die 29-Jährige freigesprochen. Das Urteil nahm sie regungslos hin.
Mutter führte Beamte zu Babyleichen
Fast wäre der tragische Fall unentdeckt geblieben: Nur weil Celine, die im November 2002 im Krankenhaus geboren wurde, nicht zur Vorschuluntersuchung kam, schaltete das Jugendamt im November 2007 die Polizei ein. Die Mutter, die noch zwei Söhne im Alter von acht und zwei Jahren hat, führte die Beamten zu der Leiche des Säuglings.
Celine sei am plötzlichen Kindstod gestorben, sagte die junge Frau. Trotz Ungereimtheiten - so hatte die Mutter angekündigt, das Baby zur Adoption geben zu wollen, jedoch nie Anstalten dazu getroffen - hielten es die Richter für möglich, dass der Säugling erstickte.
Eine Woche nach dem grausigen Fund entdeckten Polizisten die Leichen von Lisa und Marie - wie die Kinder später genannt wurden - in zwei weiteren Wohnungen. Beide Babys brachte die 29-Jährige zu Hause zur Welt, Lisa in der Badewanne, Marie auf dem Sofa.
Obduktion der Babyleichen schwierig
«Sie hatten nie die Chance zu leben», hatte Oberstaatsanwalt Holger Illing in seinem Plädoyer gesagt und elf Jahre Gefängnis gefordert. Alle Leichen waren so stark verwest, dass die Obduktion die Todesumstände nicht hatte klären können. Auch deshalb verlangten die Verteidiger Dirk Simon und Knut Habelt einen Freispruch für ihre Mandantin.
Die Kammer ist jedoch überzeugt, dass die 29-Jährige die beiden Säuglinge nicht versorgen wollte; sie habe deren Tod also zumindest billigend in Kauf genommen, sagte Richter Sommer. Niemandem hatte die Mutter von ihren Schwangerschaften berichtet, keine Vorsorge getroffen und nur einmal einen Arzt aufgesucht, der die Schwangerschaften bestätigte. Freunde glaubten dagegen, sie habe zugenommen.Vater wusste angeblich nichts von zwei Schwangerschaften
Mit dem Vater ihrer Kinder war die 29-Jährige immer mal wieder zusammen. Der gleichaltrige Mann wollte zwar keine Babys, um die Verhütung kümmerte er sich aber nicht. Er war nicht angeklagt. Im Prozess gab der Lebensgefährte an, von der zweiten und dritten Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Im Fall Celines, die im Krankenhaus zur Welt kam, glaubte er seiner Freundin, dass sie das Mädchen zu neuen Eltern geben würde. Zusammen hat das Paar noch die beiden Söhne.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen sich Zeit nehmen und genau prüfen, ob sie Revision einlegen. Verteidiger Dirk Simon wertete den Freispruch im Fall Celines als Teilerfolg. Oberstaatsanwalt Illing sagte, es gebe einige Punkte, über die man diskutieren könne. «Es ist nach der Verkündung jedoch zu früh, darüber zu entscheiden.»
Der Prozess hatte hohe Wellen geschlagen, nicht nur in Sachsen: In einem ähnlichen Fall war eine Frau in Frankfurt/Oder zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte zwischen 1992 und 1998 acht Babys nach deren Geburt nicht versorgt und die Leichen in Blumenkästen versteckt. (Benedikt von Imhoff, dpa)
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1291159.html

Totes Baby gefunden
BAD CANNSTATT/PLOCHINGEN
Die Leiche eines Säuglings haben Arbeiter einer Entsorgungsfirma am Freitagmorgen vergangener Woche um 9.40 Uhr im Plochinger Hafen aufgefunden. Ersten Ermittlungen zufolge dürfte der tote Säugling in einem Stauwehr im Neckar in Stuttgart gelegen haben. Von dort aus gelangte er offenbar mit einem automatischen Rechen in einen Abfallcontainer, dessen Inhalt in Plochingen geleert werden sollte. Bei dem Säugling handelt es sich um einen Buben. Zur Identität und dem tatsächlichen Alter liegen bislang keine Erkenntnisse vor. Hinweise zur Identität und Herkunft des Kindes nehmen die Beamten der Kriminalpolizei unter Telefon 89 90 - 63 33 entgegen.
05.03.2009 - aktualisiert: 05.03.2009 07:00 Uhr
http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/1964543


Engen -Hintergrund: Babyleichen im Kühlfach, Bodensee oder Plastiktüte [0]
Grausige Funde von Babyleichen haben in den vergangenen Jahren immer wieder die öffentlichkeit schockiert.Hier einige aufsehenerregende Fälle im Südwesten.
Foto: ddp August 2006: Ein Berufsfischer zieht beim Einholen eines Netzes nahe Friedrichshafen die Leiche eines Neugeborenen mit an die Wasseroberfläche. Der tote Säugling ist in Stoff eingewickelt. Daran hing eine Schnur mit einem Gewicht. Das Bündel entgleitet dem Fischer jedoch bei aufkommendem Wind und Wellenschlag durch ein vorbeifahrendes Schiff und versinkt im Wasser. Die Suche nach dem Baby wird einen Monat später ergebnislos eingestellt.
Dezember 2007: Ein Spaziergänger findet ein totes Baby in einer Plastiktüte in einem Wald bei Reilingen (Rhein-Neckar-Kreis). Die Polizei sucht später unter anderem mit Fahndungsplakaten nach der Mutter des Neugeborenen - ohne eine Spur.
November 2008: Wegen Totschlags wird vor dem Landgericht Rottweil eine 21 Jahre alte Frau zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau gestand die Tat, beteuerte aber, sie habe das Mädchen nicht umbringen wollen. Von der Schwangerschaft will sie nichts gemerkt haben und habe Panik bekommen. Sie habe das Mädchen in eine Plastiktüte gewickelt und in die Gefriertruhe im Keller gelegt.
Februar 2009: Beim Leeren eines Abfallcontainers finden Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma im Hafen von Plochingen (Kreis Esslingen) ein totes Baby in einer aufgeplatzten Plastiktüte. Der Säugling dürfte in einem Stauwehr im Neckar gelegen haben und von dort mit einem automatischen Rechen in den Abfallcontainer gelangt sein. Die Identität des Kindes ist bis heute nicht geklärt.
März 2009: Spaziergänger finden in einem Waldstück bei Engen (Kreis Konstanz) die Leiche eines neugeborenen Mädchens. Das Baby ist in eine Plastiktüte gewickelt und wird in der Nähe einer Grillhütte abgelegt. (dpa)
http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/engen/Hintergrund-Babyleichen-im-Kuehlfach-Bodensee-oder-Plastiktuete;art372438,3670691

Berlin -Toter Säugling in Altkleider-Container gefunden
09. März 2009 Die Leiche eines Säuglings ist am Montag in einem Altkleider-Container in Berlin entdeckt worden. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, machte ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes den grausigen Fund, als er den Container entleerte. Nähere Einzelheiten wie das Geschlecht und das Alter des Babys sowie die Todesursache waren noch nicht bekannt. Der tote Säugling sollte obduziert werden.
Eine Obduktion soll auch Aufschluss über die Ursache für den Tod eines neugeborenen Mädchens geben, dessen Leiche am Sonntag nahe Engen (Baden-Württemberg) entdeckt worden war. Erste Ergebnisse der Untersuchung sollten nach Angaben eines Polizeisprechers frühestens am Montagnachmittag vorliegen. Der in eine Plastiktüte gewickelte Säugling war am Sonntag in der Nähe einer Grillhütte gefunden worden. Wie der „Südkurier“ (Montag) berichtet, hatten junge Leute dort in der Nacht ein Fest gefeiert und das Kind am Morgen entdeckt. Es war offenbar „gerade erst geboren“, wie ein Polizeisprecher sagte. Von der Mutter gebe es keine Spur, hieß es.
http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E9381C11922134B8D80FEA4C4A1D09E69~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed

Toter Säugling in Altkleidercontainer in Berlin gefunden
09.03.2009
Berlin (AFP) — Bei der Leerung eines Altkleidercontainers im Berliner Stadtteil Wilmersdorf ist eine Babyleiche gefunden worden. Wie Polizei und Generalstaatsanwaltschaft mitteilten, handelt es sich bei dem Säugling um einen Jungen, der voll entwickelt, lebend und gesund zur Welt kam und mindestens ein paar Stunden gelebt hat. Die Todesursache des Babys konnte bislang noch nicht festgestellt werden.
Die Ergebnisse der chemisch-toxikologischen Untersuchung stehen noch aus, wie die Polizei weiter mitteilte. Außerdem soll geklärt werden, wie lange der Junge, der wahrscheinlich mitteleuropäischer Abstammung ist, schon in dem Container lag. Die letzte Leerung des Containers des Roten Kreuzes hatte vor einer Woche stattgefunden. Bei den weiteren Ermittlungen hofft die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung.
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5ibkE8qkrCwSO-QqOIgq-QM25IfKA


Mutter wegen Kindstötung vor Gericht
Mainz Eine junge Mutter, die zwei ihrer Kinder getötet haben soll, muss sich seit Montag vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Da die heute 31-Jährige zu den Tatzeiten minderjährig beziehungsweise Heranwachsende war, ist die Verhandlung nicht öffentlich. Die Fälle waren bereits 2007 in Koblenz verhandelt worden, das Landgericht hatte die Frau damals mangels Beweisen freigesprochen.
Nach der Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil 2008 aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung nach Mainz verwiesen. Die Staatsanwaltschaft hat der Frau aus Mülheim-Kärlich bei Koblenz im Falle eines vierzehn Monate alten Sohnes Mord vorgeworfen. Im Fall eines acht Monate alten Sohnes, den die Frau laut Anklage ebenfalls erstickt haben soll, ging die Staatsanwaltschaft von Totschlag aus.
dpa-infocom Mo, 09.3.2009 http://rhein-zeitung.de/on/09/03/09/rlp/t/rzo543304.html

Babyfund: Kind lebte noch
Der tot in einem Wald bei Engen-Anselfingen gefundene Säugling lebte noch, als er dort abgelegt wurde. Das ergab die Obduktion des Mädchens. Es lag erst wenige Tage dort im Wald, höchstens eine Woche. Von der Mutter fehlt weiter jede Spur.
Teilnehmer einer Grill-Party hatten bei der Anselfinger Hütte am frühen Sonntagmorgen beim Aufräumen in einer Einkaufstasche aus Kunststoff die Leiche eines neugeborenen Mädchens entdeckt. Die Tasche war im Laufe des Abends zusammen mit aus dem angrenzenden Wald herbeigeschafftem Brennholz und Reisig zu der Hütte gelangt. Kriminaltechniker begannen noch in der Nacht mit der Spurensuche.
Nach der am Montag im rechtsmedizinischen Institut der Universität Freiburg durchgeführten Obduktion des Leichnams muss laut Polizei und Staatsanwaltschaft davon ausgegangen werden, dass das Mädchen bei seiner Geburt – zumindest kurzzeitig – gelebt hat.
Zur Ermittlung der genauen Todesursache sind noch weitergehende Untersuchungen notwendig, die noch nicht abgeschlossen sind. Der Tod des Mädchens dürfte zwei bis sieben Tage vor seinem Auffinden eingetreten sein.
Zur Klärung der Umstände des Todes des Mädchens hat die Kriminalpolizei Konstanz bei der Kriminalaußenstelle Singen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.
http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/art372458,3671668



Säugling in Altkleidercontainer
Todesursache des gefundenen Babys noch unklarDer Säugling, der am Montag aus einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf gefunden wurde, war lebend und gesund zur Welt gekommen. Die genaue Todesursache ist noch unklar.
Beweissicherung. Die Polizei ließ den Altkleidercontainer, in dem die Babyleiche gefunden wurde, abtransportieren. Foto: ddp Von Jörn Hasselmann
10.3.2009 0:00 Uhr Von Jörn Hasselmann
Berlin - In einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf ist am Montag ein toter Säugling gefunden worden. Ein Fahrer, der im Auftrag des Roten Kreuzes den Sammelbehälter an der Güntzelstraße leeren sollte, fand morgens um 7:12 Uhr das unbekleidete Neugeborene in einer Einkaufstüte. Er alarmierte sofort die Polizei, eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen.
Die Obduktion ergab am Nachmittag, dass es sich bei dem Jungen um einen Säugling wahrscheinlich mitteleuropäischer Abstammung handelt, der "voll entwickelt, lebend und gesund zur Welt" gekommen ist und der mindestens ein paar Stunden gelebt haben muss. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Säugling getötet wurde, bevor er in den Container gelegt wurde. Die Todesursache ist aber noch unklar. Aus Erfahrung wissen Ermittler, dass Säuglinge meist erstickt werden – doch das ist sehr schwer nachzuweisen. Deshalb sollen nun umfangreiche chemische und toxikologische Untersuchungen folgen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Polizei sucht Zeugen
Wie DRK-Sprecher Rüdiger Kunz sagte, wurde der Behälter am vergangenen Montag um 14.45 Uhr zuletzt geleert. Die Kripo fragt jetzt, wem in dieser Woche in der Güntzelstraße etwas Verdächtiges aufgefallen ist und wer – vor allem im Umkreis – Frauen kennt, die schwanger waren und nun kein Kind bei sich haben.
Noch sichtlich gezeichnet vom Erlebten berichtete der Finder René G., dass er die Tüte wegen ihres hohen Gewichts noch am Container geöffnet habe. Dies sei Vorschrift, da vermieden werden soll, dass nasse Wäsche Stockflecken bekommt und dadurch wertlos wird. Doch René G. fand keine feuchte Wäsche, sondern machte eine schockierende Entdeckung: "Eine Hand und ein Teil des Köpfchens habe ich gesehen, dann habe ich sofort losgelassen." Für Sekundenbruchteile dachte der 37-Jährige an eine Puppe. "Doch für eine Puppe war der Körper viel zu blau angelaufen", sagte der Vater einer elfjährigen Tochter. Das Deutsche Rote Kreuz kündigte an, dem Mann eine psychologische Betreuung anzubieten.
Container steht jetzt bei der Spurensicherung
In den 1000 Behältern sammelt das Rote Kreuz pro Jahr etwa 4600 Tonnen Kleidung. Da die Menge per Hand sortiert wird, liegt das Entdeckungsrisiko eigentlich bei 100 Prozent, hieß es. Zudem steht der Container an der Ausfahrt eines Supermarktparkplatzes im direkten Blickfeld von Dutzenden Wohnungen des bürgerlichen Viertels. Es gibt für die Ermittler zwei Erklärungen für dies Verhalten: Entweder die Person will insgeheim entdeckt werden oder sie ist psychisch gestört.
Der DRK-Container wurde am Vormittag zur noch genaueren Spurensicherung zum Landeskriminalamt gebracht. Auf den Einsatz von Spürhunden verzichtete die Polizei, dies sei in diesem Fall sinnlos, hieß es. Im November 2006 hatten Fährtenhunde nach dem Fund eines schwer verletzten Säuglings die Ermittler vom Fundort zur nahegelegenen Wohnung der Mutter geführt. Der kleine Santino war später an den schweren Verletzungen gestorben, die Mutter wurde von einem Gericht in die Psychiatrie eingewiesen.
Die meisten Kindstötungen werden aufgeklärt
Die meisten Kindstötungen in den vergangenen Jahren wurden aufgeklärt. So hatte die Mordkommission den Fall "Bendastraße" von September 2003 erst Monate später geklärt. Eine Zeugin erinnerte sich an eine illegal in Berlin lebende Schwangere. Doch als Ende 2003 dieser Tipp kam, war Dilber R. bereits nach Bulgarien abgeschoben worden. über einen DNA-Abgleich war sie zweifelsfrei als Mutter des Jungen festgestellt worden. Erst 2007 nach dem EU-Beitritt war die Frau nach Deutschland ausgeliefert worden. Sie erhielt vier Jahre Haft wegen Totschlags.
Ungeklärt sind seit 2002 nur zwei Fälle: 2005 war ein Säugling in einer Mahlsdorfer Müllsortieranlage gefunden worden. Und ungeklärt ist auch der spektakulärste Fall einer Kindstötung: Im Juli 2002 war in der Babyklappe des Zehlendorfer Krankenhauses Waldfriede ein mit 15 Messerstichen getöteter Säugling gefunden worden. Auch ein Massen-DNA-Test brachte kein Ergebnis.
In Berlin gibt es derzeit fünf Babyklappen, in denen Mütter Kinder anonym abgeben können. Kritiker dieser umstrittenen Einrichtungen sagen, dass in Berlin die Zahl der Kindstötungen dennoch nicht abgenommen habe.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.03.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Wilmersdorf-Saeugling-Kindstoetung;art270,2748084

Säugling Maximilian beigesetzt
Weiße Rosen und ein winziger Sarg
Letztes Geleit zum Stadtfriedhof Plochingen -Foto: Piechowski 10.03.2009
Stuttgart - Vor elf Tagen wurde er in Bad Cannstatt tot aus dem Neckar geborgen. Die Polizei hat dem bis heute nicht identifizierten Säugling den Namen Maximilian gegeben. Am Dienstag (10.3) wurde er unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in Plochingen bestattet.
Die Stadtkirche in Plochingen ist nicht besonders groß. Trotzdem steht der Sarg wie verloren unter dem Gekreuzigten vor dem Altar. So winzig ist er. "Du kamst, du gingst mit leiser Spur, ein flüchtiger Gast im Erdenland. Woher? Wohin? Wir wissen nur: Aus Gottes Hand in Gottes Hand." Mit diesem Zitat des Dichters Ludwig Uhland leitet der evangelische Pfarrer Gottfried Hengel den ökumenischen Trauergottesdienst ein.
über 100 Menschen haben sich am Dienstag Nachmittag in der Kirche eingefunden. Das Firmengelände, wo der Junge am 27. Februar entdeckt wurde, nachdem er zuvor an der Cannstatter Neckarschleuse angetrieben worden war, liegt fast in Sichtweite der Kirche.
Neben dem Sarg stehen zwei Kränze mit weißen Rosen. Beamte des Polizeipräsidiums Stuttgart, wo die Ermittlungsgruppe Leuze die Todesermittlungen führt, und die Stadt Plochingen haben den Schmuck gespendet. Begleitet wird die Feier von zwei Musikern der städtischen Musikschule.
"Der Sarg ist so winzig, so zerbrechlich", sagt Pfarrer Hengel. Viele unbeantwortete Fragen stünden im Raum: Woher stammt der Neugeborene? Wer sind die Eltern? Wie geht es der Mutter? Was bewegt sie? "Vielleicht reden wir hier von Schuld", sagt Hengel. "Von Beschuldigungen oder Vorwürfen wollen wir hier in der Kirche aber nicht sprechen." Ausdrücklich schließt Hengel die Mutter in seine Fürbitte ein.
Auch der katholische Pfarrer Bernhard Ascher erinnert an die Eltern und schließt sie in seine Fürbitten für Maximilian mit ein. Die Zuhörer, darunter etliche Männer und Frauen, die vielleicht selbst noch kleine Kinder haben oder erwarten, sprechen die Fürbitte nach: "Herr, erbarme Dich!"
"Sein Leben war zu Ende, ehe es richtig begann", sagt Plochingens Bürgermeister Frank Buß. Die Strafverfolgungsbehörden würden "mit aller Härte" versuchen, die Verantwortlichkeit für den Tod des Kindes zu klären, betont Buß, und spricht dabei von "Kindstötung". Vielleicht sei die Mutter ein herzloser Mensch, vielleicht selbst ein Opfer. "Möglicherweise kann sie sich der Justiz entziehen - dann muss sie sich vor Gott verantworten."
Oliver Hoffmann, Leiter der Stuttgarter Mordkommission, erwähnt die besonderen "Beziehung", die seine Beamten zu Maximilian aufgebaut hätten. Von Gott erbittet er sich Kraft, Mutter und Vater ausfindig zu machen. "Ohne sie werden wir viele Fragen nicht beantworten können", erklärt Hoffmann. Von einer Straftat spricht er bewusst nicht. Schließlich kommen nach wie vor auch andere, weniger oder vielleicht gar nicht strafbare Todesumstände in Frage.
Um 14.45 Uhr findet Maximilian seine letzte Ruhe auf dem Stadtfriedhof. Nach und nach treten die Menschen vor, um Abschied zu nehmen. Am Ende ist der Sarg von Blumen bedeckt. So winzig, dass man ihn in tief in der Erde gar nicht mehr sieht.
Hinweise zum Tod des Kindes nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0711/8990-6333 auch anonym entgegen.
Michael Isenberg 10.03.2009 http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1969200_0_2147_saeugling-maximilian-beigesetzt-weisse-rosen-und-ein-winziger-sarg.html

Babyleiche - Keine Spur von der Mutter des toten Säuglings Erstickt, erwürgt und weggeworfen: Immer wieder machen grausige Funde von toten Babys Schlagzeilen. Seit 2001 wurden in Berlin 58 Kinder in Babyklappen abgelegt oder kamen in Kliniken anonym zur Welt. Im aktuellen Fall aus Wilmersdorf hat die Polizei noch keine konkrete Spur.
Anzeige Von Hadija Haruna
Die Polizei ist weiterhin auf der Suche nach der Mutter des getöteten Neugeborenen, der am Montag in einem Altkleidercontainer in der Wilmersdorfer Güntzelstraße gefunden wurde. „Es gibt bislang noch keine konkrete Spur“, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Nach Polizeiangaben waren bis zum Abend nur vier Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Keiner davon habe jedoch bisher zu Ermittlungsergebnissen geführt, hieß es.
Nach ersten Erkenntnissen der Gerichtsmediziner hatte der Junge kurz nach der Geburt gelebt und war dann offenbar erstickt worden. Die chemisch-toxikologische Untersuchung der Leiche ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Erstickt, erwürgt und weggeworfen: Immer wieder machen grausige Funde von Babyleichen Schlagzeilen. Oft sind es schwierige Lebensumstände und innere Konflikte, die Frauen dazu bringen, ihr Kind zu töten. „Es gibt aber keinen festen Täter-Typus“, sagt der Leiter für Geburtshilfe im Vivantes-Klinikum Neukölln, Klaus Vetter. Frauen, die aus einem Akt der Verzweiflung ihr Kind töteten, seien eine spezielle Gruppe, deren psychosomatischer Zustand sehr unterschiedlich sein könne. „Es gibt auch gebildete Mütter, die mit der Tötung eine Art ,erweiterten Selbstmord‘ begehen.“ Zudem sei der übergang zwischen kriminellem Akt und psychosomatisch bedingtem Ausnahmezustand nicht immer eindeutig.
„Mit der Aufklärung über mögliche Hilfsangebote wollen wir Schwangere in prekären Situationen besser erreichen“, betont die Referatsleiterin für Soziale Dienste, Ulrike Herpich Behrens. Das Problem der Kindstötung könne nicht allein über Babyklappen oder anonyme Geburten gelöst werden. „Die Tötungszahlen gehen dadurch nicht zurück.“ Die Frauen, die damit erreicht werden sollten, würden dieses Angebot gar nicht in Anspruch nehmen. Viel wichtiger sei es daher, die Frauen früher zu erreichen.
Das Vivantes-Klinikum ist eines von vier Berliner Krankenhäusern mit einer Babyklappe, in der Eltern ihren Säugling anonym abliefern können. Zudem nimmt Geburtshelfer Vetter in brenzligen Fällen anonyme Geburten vor. „Es gibt weder Zahlen, die den Nutzen dieser Möglichkeiten belegen noch widerlegen.“ Fest stehe, dass die anonyme Geburt für eine spezielle Frauengruppe die absolute Notbremse sei. „Das sind Frauen, denen bewusst ist, dass sie ihr Kind nicht töten wollten, die aus unterschiedlichen Gründen aber auch nicht mit ihm zusammenleben können.“ Denen bleibe letztlich nur anonyme Geburt oder Babyklappe. Ob Mutter und Kind das gleiche Recht haben, voneinander zu wissen, beantwortet Vetter für sich wie folgt: „Mir ist es lieber, ein Kind kennt seine Eltern nicht und hat dafür eine schöne Zeit, anstatt tot zu sein.“
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Gesundheit sind zwischen 2001 und Oktober vorigen Jahres 58 Kinder in Berlin anonym abgegeben oder geboren worden: 33 wurden in der Babyklappe und vier im Krankenhaus abgegeben. Acht Säuglinge wurden im Krankenhaus zurückgelassen und 13 anonym zur Welt gebracht. Die Zulässigkeit der Babyklappen und der anonymen Geburt ist rechtlich umstritten. Babyklappen und anonyme Geburt sind in Deutschland noch nicht rechtlich legalisiert; für Frauen bleibt die Abgabe eines Kindes in der Babyklappe aber straffrei. „Bisher gab es keinen Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen“, sagt Klaus Vetter.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.03.2009) http://www.tagesspiegel.de/berlin/Babyleiche-Wilmersdorf;art270,2748871

Kriminalität
Toter Säugling: Schwierige Suche nach der Mutter
Mittwoch, 11. März 2009 02:58 - Von Hans H. Nibbrig
Im Fall der am Montag in Wilmersdorf entdeckten Babyleiche geht die Polizei offenbar davon aus, dass die Mutter des Säuglings in unmittelbarer Nähe des Fundortes lebt. "Es spricht einiges dafür, dass die Mutter oder auch eine andere Person einfach die erstbeste Möglichkeit genutzt hat, sich des Kindes zu entledigen und das war möglicherweise der gut sichtbar postierte Altkleider-Container", erklärte ein Beamter gestern.
Selbstverständlich, räumte der Ermittler ein, würden aber auch andere denkbare Abläufe der Tat in Betracht gezogen. "Momentan wird noch in alle Richtungen ermittelt", sagte der Beamte weiter.
AnzeigeDie Leiche des Säuglings war wie berichtet am Montagmorgen beim wöchentlichen Leeren des Containers gefunden worden. Erste rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass der Säugling lebend zur Welt gekommen war, gesund war und mehrere Stunden lebte. Nach ersten Erkenntnissen ist er vermutlich erstickt. Unklar ist bislang noch, ob das Neugeborene bereits tot in den Container gelegt wurde oder zu dem Zeitpunkt noch gelebt hat. Aufschluss auf diese und andere noch offene Fragen sollen weitere chemisch-toxikologische Untersuchungen erbringen, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Einige dieser Untersuchungen nähmen allerdings Wochen in Anspruch, bis ein Ergebnis vorliege, da die erforderlichen chemischen Prozesse sich nicht beschleunigen ließen, so Grunwald weiter.
Die Beamten der mit dem Fall betrauten 6. Mordkommission sind derzeit unter anderem damit beschäftigt, Anwohner im Umfeld des Fundortes an der Güntzelstraße zu befragen. Eine heiße Spur gebe es bislang allerdings noch nicht, sagte ein Polizeisprecher. Die Ermittler setzen bei der Suche nach der Mutter des Säuglings wie so häufig auf die Hilfe der Bevölkerung. Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt die Mordkommission unter Tel.4664 91 16 01 entgegen.
Die Ermittlungen im Umfeld des Tatortes gestalten sich allerdings alles andere als einfach. Die Suche nach einer Person, die in den letzten Tagen etwas in den Container geworfen hat, gleicht der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. "Täglich werfen jede Menge Menschen Tüten und Säcke samt Inhalt in den Altkleider-Container, ohne dass daran irgendetwas auffällig ist", erklärte gestern eine Anwohnerin. Die Ermittler sind dennoch zuversichtlich, den Fall erfolgreich abschließen zu können. Knapp ein Dutzend vergleichbare oder ähnlich gelagerte Fälle gab es seit der Jahrtausendwende in Berlin. Bis auf zwei konnten alle aufgeklärt werden.
Wie es weitergeht, wenn es tatsächlich gelingt, die Mutter zu ermitteln, ist bislang ebenfalls noch völlig unklar. Vorausgesetzt, sie wäre die Täterin, lässt sich kaum vorhersagen, was sie dafür erwartet. Denn für eine Mutter, die unmittelbar nach der Entbindung ihr Neugeborenes tötet, gibt es spezielle Regelungen. Der Gesetzgeber billigt ihr eine psychosomatische Ausnahmesituation zu. Mediziner nennen das ein postnatales (nachgeburtliches) Depressionssyndrom, in der Sprache der Juristen stellt das eine Verminderung der Steuerungs-fähigkeit dar.
Bis vor wenigen Jahren gab es eigens für solche Fälle den Tatbestand der Kindstötung mit einem weitaus milderen Strafmaß als bei Mord oder Totschlag. Seit der Abschaffung dieses Tatbestandes wird die unter dem Einfluss dieses Syndroms begangene Tötung eines Neugeborenen durch die Mutter als "Minderschwerer Fall des Totschlags" geahndet, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1051807/Toter_Saeugling_Schwierige_Suche_nach_der_Mutter.html

Toter Säugling: Baby in Kopfkissen gewickelt
12. März 2009 05.00 Uhr, Katharina Metag
Dieses Kopfkissen ist das Leichentuch des Babys aus dem Container. Die Polizei hofft auf neue Hinweise auf die Mutter.
In diesen Kopfkissenbezug war der tote Junge gewickelt
Polizei Polizei Polizei ddp Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter EichbergEin Kopfkissenbezug mit einem bunten Strandmotiv von Liebenden im Sonnenuntergang und ein beigefarbenes Handtuch mit gehäkelter Borte. In diese Textilien war der Säugling gewickelt, bevor er in eine rot-weißen Plastiktüte gesteckt wurde. So wurde der kleine Junge am Montag tot in einem Altkleider-Container entdeckt.
Der kleine Junge war 51 Zentimeter groß und 2 900 Gramm schwer.Mit der Veröffentlichung der Bilder von den Textilien, die bei dem toten Säugling gefunden wurden, erhoffen sich die Ermittler der 6. Mordkommission endlich Hinweise auf die Frau, die ihr Baby tötete. Staatsanwalt Michael Grunwald: "Dieses Häkelmuster ist sehr individuell. Mit der Veröffentlichung der Fotos des Häkelmusters suchen wir jetzt Menschen, die dieses Muster wieder erkennen, möglicherweise wissen, wer diese Borte gehäkelt haben könnte."
70 Polizisten waren gestern im Kiez um die Güntzelstraße unterwegs, um Plakate mit Zeugenaufrufen zu kleben. 600 Stück verteilten die Beamten in Hauseingängen, Fluren und Läden im Umkreis von 500 Metern um den Fundort der Babyleiche. Außerdem war ein Lautsprecherwagen im Einsatz, der Anwohner auf die Fahndung nach der Mutter des toten Jungen aufmerksam machte.
Unterdessen laufen die chemisch-toxikologischen Untersuchungen des toten Säuglings weiter. Möglicherweise werden sogar Gewebeproben zur Universität München geschickt, um sie dort mittels Isotopenanalyse untersuchen zu lassen. Bei dieser Methode lassen sich Rückschlüsse auf die Umgebung ziehen, in der sich ein Mensch aufgehalten hat. Da bestimmte Elemente, wie Wasserstoff, Stickstoff oder Kohlenstoff, im Körper Spuren hinterlassen und in unterschiedlicher Konzentration nachzuweisen sind. Bislang gehen die Ermittler allerdings davon aus, dass die gesuchte Frau aus der unmittelbaren Nähe des Fundortes stammt.
Hinweise an die 6. Mordkommission Tel. 4664 911 601.
http://www.bz-berlin.de/bezirk/wilmersdorf/baby-in-kopfkissen-gewickelt-article393824.html

Kriminalität: Polizei gibt Details zum Babymord bekannt
Donnerstag, 12. März 2009 03:22 - Von Steffen Pletl
In der Hoffnung auf Hinweise veröffentlicht die Polizei jetzt bekannt gewordene Details zu dem Säugling, der am Montag in einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf gefunden worden war. Konkrete Hinweise auf die Mutter gibt es bislang nicht.
Der Säugling war gegen 7.10 Uhr beim Leeren eines Containers in Wilmersdorf an der Güntzelstraße aufgefunden. Der Container steht neben einem Autoparkplatz, der zu einem Supermarkt gehört. Der 51 Zentimeter große und knapp drei Kilogramm schwere Junge war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen.
Das Kind war nach Angaben der Polizei in einer Plastiktüte in dem Container abgelegt worden. In der Tüte befanden sich außerdem verschiedene Textilien, darunter ein Kopfkissenbezug mit einem Sonnenuntergangsmotiv sowie ein beigefarbenes Handtuch mit möglicherweise handgefertigter Häkelborte. Da der Container wöchentlich einmal geleert wird, ist noch unklar, zu welchem Zeitpunkt das Kind dort abgelegt wurde. Die Obduktion des Säuglings hat ergeben, dass er ein paar Stunden gelebt hat. Indes dauern die rechtsmedizinischen Untersuchungen weiter an, die Todesursache und Lebensdauer des Neugeborenen genau bestimmen sollen.
Die Polizei fragt: Wer kennt Personen, die im Besitz des Kopfkissenbezugs und eines solchen Handtuchs waren? Wer kennt weibliche Jugendliche oder Frauen, insbesondere im Wohnumfeld der Güntzelstraße, die schwanger waren, aber nun kein Baby haben? Wer hat in den Tagen vor dem 9. März verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Containers gemacht?
Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden können, nehmen die 6. Mordkommission Berlin Tel. 46 64 91 16 01 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
René G., Mitarbeiter einer für das Rote Kreuz tätigen Transportfirma, hat das Kind gefunden und die Polizei informiert. Er fährt täglich die Altkleider-Entsorgungstour durch Berlin. Wie üblich, habe er mit einem Schlüssel den Container geöffnet. "Zwischen den Sachen habe ich dann die Leiche entdeckt, sie war sauber, nicht mit Blut verschmiert. Deshalb habe ich im ersten Moment auch gedacht, es ist eine Spielzeugpuppe", sagte er. Erst bei genauerem Hinsehen sei ihm klar geworden, dass es sich um ein Baby handelt. Die anderen Sachen, die meist in blauen und weißen Plastiksäcken verstaut waren, habe der 37-Jährige von der kleinen Leiche ein wenig weggeräumt.
Noch immer können Anwohner das Geschehen in ihrem Kiez nicht verstehen. Mit einem kleinen Blumenstrauß vor dem Container erinnern sie an den toten Säugling, der dort heimlich abgelegt wurde. "Warum haben die Eltern den Kleinen nicht in eine Babyklappe gelegt?", fragt eine Anwohnerin.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1052716/Polizei_gibt_Details_zum_Babymord_bekannt.html

Babyleiche wurde Mitte 2008 im sächsischen Polenz entdeckt - Richterin spricht von Tragödie
Drei Jahre Haft für Mutter wegen Kindstötung
(PR-inside.com 13.03.2009 12:45:02)
Dresden (AP) Wegen Totschlags hat das Dresdner Landgericht eine 20-jährige Mutter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sprach die Angeklagte am Freitag schuldig, im Juli 2008 in dem Ort Polenz in der Sächsischen Schweiz ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt erstickt zu haben. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer Tragödie. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Angeklagte die Schwangerschaft verheimlicht und
weitgehend verdrängt. Die geständige Angeklagte lebte zuletzt im Haus ihrer Großeltern, wo sie den Jungen im Bad auf die Welt brachte und anschließend tötete. Ihre Großeltern fanden die Leiche wenige Tage später in einer Sporttasche im Keller und riefen die Polizei. Die Angeklagte hatte in dem Prozess, der über weite Strecken nichtöffentlich war, ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Richterin sagte: «Die Angeklagte ist keine Verbrecherin, sondern ein Mädchen, das überfordert war. Sie habe sich nach der Trennung ihrer Eltern immer mehr zurückgezogen und sei wegen der psychischen Belastung durch das Abitur gefallen. Auch habe sie befürchtet, Angehörige erneut zu enttäuschen und nicht mehr geliebt zu werden. Die Angeklagte soll weder ihrer Familie noch dem Kindsvater etwas gesagt haben, mit dem sie nicht fest zusammenlebte. Die Richter sagte, es habe zwar Nachfragen gegeben, es sei aber niemand dagewesen, der genügend nachgehakt habe. Die 20-Jährige wurde nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. Begründet wurde dies mit Reifedefiziten. Sie soll nun in der Haft eine Sozialtherapie absolvieren. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung hatte zwei Jahre und sieben Monate Jugendstrafe beantragt.
http://www.pr-inside.com/de/drei-jahre-haft-fuer-mutter-wegen-r1113562.htm
20-Jährige wegen Kindstötung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt
13. März 2009 Wegen der Tötung ihres Babys ist eine junge Frau aus dem sächsischen Neustadt am Freitag vom Dresdner Landgericht zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die 20-Jährige hatte im Prozess gestanden, ihr Kind nach der Geburt erstickt und anschließend in einer Tasche im Keller versteckt zu haben.
Es sei eine schwierige Entscheidung gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte sei keine Verbrecherin, sondern ein Mädchen, das überfordert gewesen sei. Der Vorfall sei eine Tragödie. Aber bei der Tötung eines Menschen handle es sich um eine schwerwiegende Straftat, die geahndet werden müsse. Die 20-Jährige soll im Rahmen ihrer Jugendstrafe eine einjährige stationäre Sozialtherapie machen.
Anfang August 2008 hatte der Großvater der Frau die Leiche eines nur wenige Tage alten Jungen im Keller gefunden. Die 20-Jährige wohnte zusammen mit ihren Großeltern in dem Haus. Die Obduktion der Babyleiche ergab, dass der Säugling mit hoher Wahrscheinlichkeit erstickt wurde.
na/uk, ddp http://www.news-adhoc.com/20-jaehrige-wegen-kindstoetung-zu-drei-jahren-jugendstrafe-verurteilt-idna2009031322066/

Teilnehmer einer Grill-Party hatten den toten Säugling gefunden
Polizei: Kein Zusammenhang zwischen Tragetasche und totem Säugling
(PR-inside.com 13.03.2009 10:34:02) - Die Polizei in Konstanz hat einen Zusammenhang zwischen der am
Mittwoch gefundenen Baby-Tragetasche und der gefundenen Babyleiche ausgeschlossen. Der Eigentümer, der die Tragetasche verloren hat, habe sich bei der Polizei gemeldet, teilte die Polizei am Freitag mit. Er habe angegeben, dass die Tasche während der Fahrt mit einem
Autoanhänger heruntergefallen und im Straßengraben gelandet sei.
Engen (ddp-bwb). Die Polizei in Konstanz hat einen Zusammenhang zwischen der am Mittwoch gefundenen Baby-Tragetasche und der gefundenen Babyleiche ausgeschlossen. Der Eigentümer, der die Tragetasche verloren hat, habe sich bei der Polizei gemeldet, teilte die Polizei am Freitag mit. Er habe angegeben, dass die Tasche während der Fahrt mit einem Autoanhänger heruntergefallen und im Straßengraben gelandet sei. Teilnehmer einer Grill-Party hatten den toten
Säugling gefunden, als sie im Wald nach Holz suchten. Das Mädchen, das laut Obduktion nach der Geburt lebte, lag tot in einer Einkaufstasche aus Kunststoff. Es soll zum Zeitpunkt des Fundes bereits zwei bis sieben Tage tot gewesen sein. Ein Autofahrer hatte unweit vom Fundort der Babyleiche am Mittwoch eine Baby-Tragetasche gefunden. Bislang fehlt nach Angaben der Polizei jeder Hinweis auf die Mutter des Kindes. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/polizei-kein-zusammenhang-zwischen-tragetasche-r1113216.htm

Findelkind: Fußgänger entdeckt Säugling in Bergheim / Mädchen leicht unterkühlt, aber gesund
Baby liegt in Körbchen am Gehweg
Von unserem Redaktionsmitglied Hanna Fischer
Nur in eine Decke eingewickelt lag das Mädchen in einem Weidenkorb: Ein Fußgänger entdeckte den Säugling am Donnerstagabend an einem Gehweg unter einem frisch gepflanzten Baum an der Luthergemeinde in Bergheim. Vermutlich ist das Baby am selben Tag geboren worden.
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/680786240.html

Heidelberg - Neugeborenen Säugling ausgesetzt
Polizeimeldungen | 13.03.2009 - 16:05:08
Heidelberg / Metropolregion Rheinneckar - Einen nicht alltäglichen Fund machte am Donnerstagabend, kurz nach 21.00 Uhr, ein 29-jähriger Mann aus Heidelberg. Der Mann war im Stadtteil Bergheim auf dem Weg zu seiner Freundin und stellte an der Ecke der Ferentzstraße zur Vangerowstraße bei der dortigen Luthergemeinde seinen Pkw ab. Dort bemerkte der junge Mann unter einem frisch gepflanzten Baum einen roten Weidekorb.
Als der junge Mann genauer hinsah, stellte er fest, dass in dem Weidekorb ein Säugling lag und verständigte daraufhin die Polizei. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Säugling um ein offenbar neugeborenes Mädchen handelte, dass dort ausgesetzt worden war. Teile der Nabelschnur waren noch an dem Säugling vorhanden. Der Säugling, der wohl etwas unterkühlt, aber ansonsten vital war, wurde von Polizeibeamten in die Heidelberger Kinderklinik gebracht.
Die Kriminalpolizei Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zur Mutter bzw. zum Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 06221-992421, zu melden.
http://www.luaktiv.de/scripts/cms_rnnews/news.php?id=12467

Baby im Altkleidercontainer
Mutter des toten Säuglings festgenommenDurch den Tipp eines Nachbarn ist die Polizei auf die Spur der Mutter gekommen, die ihr Baby erstickt und in einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf abgelegt haben soll. Die 41-Jährige hatte das Kind am 6. März alleine geboren und einen Tag später getötet.
Von Tanja Buntrock
13.3.2009 13:37 Uhr Von Tanja Buntrock
Wilmersdorf - Nachdem am Montag ein toter Säugling in einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf gefunden worden war, hat die Polizei die mutmaßliche Mutter gefasst. Die 41-jährige Mutter des getöteten Jungen wurde am Donnerstagabend in der Nähe des Fundortes festgenommen. Sie wurde am Freitag einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags vorgeführt.
Der Nachbar der Frau gab der Polizei den entscheidenden Tipp
Nach Tagesspiegel-Informationen war es ein Nachbar der Frau, der die Fahnder auf die Spur der Mutter geführt hatte. Er soll "Babygeräusche" aus der Wohnung gehört und sich zunächst nicht weiter dabei gedacht haben. "Erst als die Polizei danach mit Lautsprecherdurchsagen und Zetteln nach der Mutter fahndete, ist ihm das Ganze im Nachhinein komisch vorgekommen und er hat sich bei der Polizei gemeldet", sagte ein Ermittler.
Die 41-Jährige hatte ihre Schwangerschaft geheim gehalten
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die 41-Jährige, die mehrere Kinder haben soll, die aber nicht bei ihr leben, die jüngste Schwangerschaft geheim gehalten. Ersten Erkenntnissen zufolge habe die Frau den Jungen am 6. März ohne fremde Hilfe in ihrer Wohnung gesund zur Welt gebracht und am nächsten Tag erstickt.
Der Junge war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen, bevor er erstickt wurde
Wie berichtet, hatte ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes am Montag gegen 7:10 Uhr beim Leeren des Altkleidercontainers in der Güntzelstraße den toten Säugling entdeckt. Der Junge, der 51 Zentimeter groß ud 2900 Gramm schwer war, war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen. Das Kind war mit einem Handtuch und einem Kopfkissenbezug mit Sonnenuntergangsmotiv in einer Plastiktüte in dem Container abgelegt worden.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kriminalitaet-Toter-Saeugling-Wilmersdorf-Altkleidercontainer;art126,2750951

Geständnis: Todesmutter aus Mittelstaedt ist Wiederholungstäterin
Ein Bericht von Yale Gilbert aus der Kategorie "Kriminalität "
Carmen B. (41) hat bereits acht Kinder. Sie ist die Todesmutter von Mittelstaedt, die ihren kleinen Jungen nur einen Tag nach seiner Geburt erstickte und in einem Altkleidercontainer entsorgte. Sie ist eine Wiederholungstäterin. Schon einmal wollte sie eines ihrer Babys nicht haben. Nur durch Glück überlebte die kleine Lisa.
Der erste Fall im Juni 1998: Ein Baby wird im Keller eines Wohnhauses in Weißensee entdeckt. Der Säugling überlebte 50 Stunden ohne Nahrung! Krankenschwestern geben dem Mädchen den Namen „Lisa“. Es wurde später zur Adoption freigegeben. Mutter Carmen B. (bis heute 8 Kinder) stand wegen versuchten Totschlags 1999 vor Gericht, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte das kleine Mädchen in eine Tüte mit Lumpen gepackt und in einem Kellerverschlag abgelegt.
Ein Mieter entdeckte das Bündel 50 Stunden später. Er wollte aus dem Keller eine Luftpumpe holen, hatte das Wimmern gehört! Das Mädchen wurde adoptiert, lebt heute bei einer Familie, die es lieb hat.
Jetzt hat sie es wieder getan: Am Freitag vor einer Woche brachte Carmen B. den Jungen zur Welt. Das Baby ist schon ihr achtes Kind. Gesund, 51 Zentimeter groß, 2900 Gramm schwer. Doch Carmen B. hat Angst vor ihrem Lebensgefährten. Da macht sie es einfach so wie im Sommer vor elf Jahren. Sie wickelt den Jungen in Handtücher, stopft ihn am Samstag in einen Kopfkissenbezug und trägt das lebende Bündel in den Keller.
Abends hört ein Nachbar dort merkwürdige Geräusche. Als er Carmen B. darauf anspricht, redet sie sich raus.
Ein Ermittler: „Das war wohl das Todesurteil für den Säugling.“
Carmen B. erstickt den kleinen Jungen und entsorgt die Leiche in einem Altkleidercontainer des Roten Kreuzes. Dort wird wenig später die Babyleiche aufgefunden.
Jetzt wurde die Todesmutter verhaftet. Sie hat gestanden.
http://netplosiv.com/gestaendnis-todesmutter-aus-mittelstaedt-ist-wiederholungstaeterin-200919121

Container-Baby- Das Baby-Drama von Wilmersdorf
15. März 2009 13.13 Uhr, BZ
Wieder wurde eine totes Baby in Berlin aufgefunden, es lag in einem Kleider-Container.
Ein Polizeibeamter führt die Mutter des toten Babys ab
Es regnete und die Wolken hingen grau über der Jenaer Straße, als ein Streifenwagen vor einem der Häuser hielt. Die Beamten klingelten in einer Wohnung im Erdgeschoss, eine Frau (41) mit dunklen Haaren öffnete. Die Mutter, die ihr totes Baby in den Altkleidercontainer von Wilmersdorf geworfen hatte, war gefasst. Vier Tage, nachdem ein DRK-Mitarbeiter das Neugeborene gefunden hatte.
B.Z.-LISTE Weitere Fälle von tot aufgefundenen Babys
7. April 2008 - In den Müggelbergen wird ein totes Baby in einem Rucksack gefunden. 1. Februar 2008 - In Nauen wird ein totes Baby erstickt im Keller gefunden. 2. Januar 2007 - Auf einem Komposthaufen in Petershagen entdeckt der Besitzer ein totes Baby. 3. Februar 2007 - ALBA-Mitarbeiter finden einen toten Säugling im Müll. Anfang 2005 wurde ein toter Säugling in einem Müllhaufen in Mahlsdorf entdeckt. Die Mutter wurde nie ermittelt
Ein Nachbar hatte die Polizei auf die Spur der Frau gebracht. Er hatte das Wimmern eines Kindes gehört. Carmen B. soll den Jungen am 6. März in ihrer Wohnung ganz allein zur Welt gebracht und danach im Keller versteckt haben. Möglicherweise wollte sie das Kind zunächst gar nicht töten, doch als der Säugling zu weinen anfing, musste er sterben.
Bei ihrer Vernehmung gab Carmen B. zu, das Kind getötet zu haben. Sie wickelte es in ein selbst besticktes Handtuch und ihren Romantik-Kissenbezug, stopfte das Bündel in eine rot-weiße Plastiktüte. Der Junge erstickte qualvoll. Sie warf den kleinen Körper in den Container – nur 143 Meter entfernt von ihrer Haustür.
In ihrem Umfeld hatte niemand bemerkt, dass die freundliche Zeitungsausträgerin schwanger gewesen war, nicht einmal ihr Lebensgefährte. „Ich bin noch immer schockiert, kann das nicht fassen“, so der Mann.
Nach fünf Stunden Befragung und 19 Seiten Protokoll bestätigten die Ermittler: Der Mann ahnte nichts von dem Verbrechen. Carmen B. hatte 1998 schon einmal ein Kind in einer Plastiktüte entsorgen wollen, Lisa. Sie wurde rechtzeitig gefunden, überlebte.
Es war ihr 7. Baby. Lisa lebt heute ebenso wie ihre sechs Geschwister in Pflegefamilien.
Die Mutter hatte auch sie unbemerkt zur Welt gebracht, als die Geschwister nebenan spielten. Sie wickelte das Mädchen in eine Plastiktüte, versteckte es im Keller. Unversorgt, ohne Nahrung. Sie wollte es sterben lassen. Ihrem Mann hatte sie die Schwangerschaft verschwiegen. Nur ein Zufall rettete das Leben des Säuglings. Ein Nachbar, der eine Luftpumpe gesucht hatte, fand ihn. Das achte Baby der Todesmutter hatte nicht so viel Glück.
Damals kam Carmen B. mit zwei Jahren Bewährung davon. Jetzt sitzt sie wegen Totschlags in Untersuchungshaft.
http://www.bz-berlin.de/bezirk/wilmersdorf/das-baby-drama-von-wilmersdorf-article397249.html
Container-Baby
Zum 2. Mal Säugling ausgesetzt
13. März 2009 12.58 Uhr, Sabine von Münster
Die Mutter des toten Container-Babys wollte schon einmal einen Säugling sterben lassen!
Der Fundort ist abgesperrt.
PolizeiFestnahme im Fall des toten Babys im Altkleider-Container. Die 41jährige Carmen B. hat gestanden, ihr Neugeborenes getötet zu haben. Sie habe den Säugling am 6. März gesund und voll entwickelt zur Welt gebracht und am nächsten Tag erstickt.
Polizei und Staatsanwaltschaft kennt Carmen B. bereits: Sie hat im Januar 1999 schon einmal ein Neugeborenes abgelegt, um es sterben zu lassen, berichtet die Berliner Mogenpost. Damals hatte ein Nachbar die neugeborene Tochter in einem Keller weinen hören. Das Kind wohnt mittlerweile bei einer neuen Familie.
Im Fall des Container-Babys kamen die Ermittler durch Aussagen von Zeugen auf die Spur von Carmen B., die in unmittelbarer Nähe des Fundorts an der Güntzelstraße in Wilmersdorf wohnt. Sie wurde am Donnerstag festgenommen. Der Mutter wird Totschlag vorgeworfen. Sie sollte einem Haftrichter vorgeführt werden.
Sie hat bereits mehrere Kinder, die jedoch nicht bei ihr leben. Ihr Lebensgefährte will nichts von der Tat gewusst haben.
Der Säugling war am vergangenen Montagmorgen beim Leeren des Containers aufgefunden worden. Der 51 Zentimeter große und knapp drei Kilogramm schwere Junge war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen und hatte nach der Geburt noch einige Stunden gelebt.
Das Kind war nach Angaben der Polizei in einer Plastiktüte in dem Container abgelegt worden.
http://www.bz-berlin.de/tatorte/zum-2-mal-saeugling-ausgesetzt-article395410.html

Toter Säugling in Wald aufgefunden
Ein Bericht von Lisa Seitz aus der Kategorie "Kriminalität "
Bei Vechta im Bundesland Niedersachsen wurde jüngst die Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden. Eine Obduktion der Leiche des Säuglings soll nun Aufschluss geben, wie das Kind zu Tode kam und wie alt es etwa war.
Der leblose Säugling war am Samstagabend von einem Spaziergänger in einem Waldstück nördlich des Vechtaer Stoppelmarktgeländes aufgefunden worden. Am Sonntag soll das Gebiet intesiv nach Spuren abgesucht werden, nachdem die Polizei mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr bereits am Samstagabend noch erste Ermittlungen einleitete.
Das Gelände wurde großräumig abgesperrt.
http://netplosiv.com/24-jaehrige-dringend-tatverdaechtig-babymord-in-vechta-200814801
24-jährige dringend tatverdächtig: Babymord in Vechta
Ein Bericht von Yasemin Arslan aus der Kategorie "Kriminalität "
Wie die Polizei in Oldenburg mitteilte, ist im Fall der jüngst in einem Waldstück bei Vechta aufgefundenen Babyleiche, eine 24jährige, alleinstehende Frau am Montag als dringend tatverdächtig festgenommen worden. Am Samstag hatte ein Spaziergänger in einem Waldstück eine verweste Kinderleiche aufgefunden.
Bei der Festgenommenen handelt es sich vermutlich um die Mutter des Kindes.
Erste Erkenntnisse durch die Obduktion ergaben, dass es sich bei dem Säugling um einen Jungen handelt, der wohl bereits im November 2007 zur Welt gebracht wurde. Weitere Untersuchungen sollen nun klären, ob das Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat. Die Frau wurde in der Nacht zum Dienstag weiter vernommen.
Wie die Polizei erklärte, hätten Beweismittel am Fundort des toten Säuglings die Fahnder auf die Spur der Mutter gebracht. Ob die Frau sich zu den Umständen der Geburt und dem Aussetzen des Kindes äußerte, konnte der Polizeisprecher wegen der noch laufenden Vernehmung der 24-Jährigen nicht sagen. Der Zustand des bereits vor Monaten gestorbenen Kindes habe die Ermittlungen erschwert.
In einem Handtuch eingewickelt und in einer Sporttasche verpackt hatte die Leiche des Säuglings etwa 50 Meter entfernt von einem befestigten Weg gelegen.
http://netplosiv.com/24-jaehrige-dringend-tatverdaechtig-babymord-in-vechta-200814801

Säugling gefunden
Donnerstag, 19.März 2009, 22.10 Uhr
Nach dem Auffinden eines Säuglings gibt es jetzt erste Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des Kindes...
Nach Auffassung der ärzte ist das Kind bereits 3 bis 7 Tage alt. Es ist dem ersten Anschein nach gesund. Der Junge ist 50 cm groß und wiegt 2.350 Gramm. Nach bisherigen Ermittlungen dürfte das Kind zwischen 16.10 Uhr und 16.20 Uhr abgelegt worden sein.
Die Polizei sucht dringend Personen, die in der fraglichen Zeit in der Albert-Träger-Straße unterwegs gewesen sind. Sie könnten wichtige Zeugen sein. Wer hat in der Albert-Träger-Straße gegen 16.15 Uhr eine Frau gesehen, die dort geklingelt hat?
Vielleicht ist jemandem eine Frau aufgefallen, die eine Tasche, ein Bündel oder Päckchen, das als Transportmittel in Frage kommt, bei sich hatte.Wo wurde in den letzten Tagen ein Baby bemerkt, das nunmehr fehlt? Wer kennt eine Frau, die schwanger war, aber jetzt kein Baby hat?
Wo wurde etwas festgestellt, das mit einer Entbindung außerhalb einer Klinik in Verbindung gebracht werden könnte? Hinweise bitte an die Polizei in Nordhausen (03631/960) oder jede andere Polizeidienststelle. (nnz)
http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php4?ArtNr=59424

Nordhausen: Mutter setzt Säugling in Treppenhaus aus
zuletzt aktualisiert: 21.03.2009 - 02:30
Nordhausen (ap). Eine Mutter hat ihr wenige Tage altes Baby im Treppenhaus eines Wohnblocks im thüringischen Nordhausen ausgesetzt. Der Junge war nur dürftig bekleidet. Die Polizei sucht nach der Frau, hat aber bereits die kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen sie eingestellt, weil sie für eine rasche Entdeckung des Kindes gesorgt habe. Das teilte die Kripo gestern mit. Das Kind war am Donnerstag nach 16 Uhr gefunden worden. Bewohner alarmierten den Notarzt, der den Säugling ins Krankenhaus brachte. Das Baby sei nach Einschätzung der ärzte drei bis sieben Tage alt, berichtete die Polizei weiter. Der Junge sei unversehrt und befinde sich in der Obhut des Südharzkrankenhauses.
Quelle: Rheinische Post http://nachrichten.rp-online.de/article/panorama/Nordhausen-Mutter-setzt-Saeugling-in-Treppenhaus-aus/33601


St. Gallen: Toter Säugling in Gefrierfach gefunden
In einer Wohnung im Zentrum der Stadt St. Gallen ist vor zwei Wochen ein toter Säugling gefunden worden. Das teilte die Kantonspolizei St. Gallen mit. Die Leiche des neugeborenen Mädchens lag im Gefrierfach eines Kühlschranks.
Die Mutter des Kindes konnte von der Polizei in der Zwischenzeit ermittelt und befragt werden. Gegen die Frau wurde von der St. Galler Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet. Laut Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen, wird wegen des Verdachts auf Kindstötung ermittelt. Aufgrund einer gerichtsmedizinischen Untersuchung dürfte das Neugeborene unmittelbar nach seiner Geburt gestorben sein, wie es im Communiqué der St. Galler Kantonspolizei heisst. Laut Thomas Hansjakob liegt der Tod des Säuglings schon mehrere Monate zurück.
Auf die Babyleiche aufmerksam geworden war der Besitzer der Liegenschaft. Er wollte die Wohnung räumen, weil diese seit mehreren Monaten nicht mehr von der Frau bewohnt worden war.
Die Mutter des toten Säuglings befindet sich auf freiem Fuss. Sie wird ambulant psychologisch betreut. «Falls es tatsächlich eine Kindstötung war, handelte es sich viel mehr um eine tragische als um eine verbrecherische», sagte Hansjakob gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Die Mutter habe schon vor der Geburt des Kindes grosse Probleme gehabt, und auch die Umstände der Geburt seien speziell gewesen.
Die Polizei hat den Fund des toten Bébés vor zwei Wochen bewusst nicht sofort mitgeteilt. Der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre der Mutter hätten den Vorrang gehabt. Zudem habe es am öffentlichen Interesse gefehlt, das in der Strafprozessordnung als eine Voraussetzung für eine Bekanntmachung festgeschrieben sei. (sda)
http://www.azonline.ch/pages/index.cfm?dom=113&rub=100004704&arub=100211481&orub=100211474&osrub=100211481&Artikel_ID=102062411

Auch künftig kein Babykörbchen in Nordhausen
NORDHAUSEN. Ein Babykörbchen am Südharz-Krankenhaus wird es auch weiterhin nicht geben. Man favorisiert vielmehr den Weg der anonymen Geburt. Noch besser sei, heißt es, wenn eine Mutter, die nicht mehr weiter weiß, das Kind zur Adoption freigibt.
Die Nachricht, dass eine Mutter ihren Säugling in einem Wohnblock neben dem Südharz-Krankenhaus aussetzte - wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinn -, weil sie vermutlich kein Babykörbchen fand, schreckte auf. Dem Kleinen geht es gut, im Südharz-Krankenhaus wird er umsorgt, bis eine Pflegefamilie gefunden ist. Doch kommt die Frage nach einem Babykörbchen auf.
"Wünschenswert wäre es, solch eine Möglichkeit anzubieten", sagte gestern Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU). Dem Pressesprecher ihres Hauses zufolge haben die Krankenhäuser in Erfurt, Eisenach und Saalfeld Babykörbchen - insgesamt würden dort pro Jahr im Schnitt fünf Säuglinge abgegeben.
Eine Lösung auch für Nordhausen? Während Jugendamtsleiterin Christine Wagner (CDU) dies gestern bejahte, "damit eine Mutter sich nicht in Bedrängnis fühlt", zeigte sich Krankenhaus-Geschäftsführer Antonius Pille skeptisch: "Wir haben keine Möglichkeit, eine Babyklappe so anzubringen, dass sie unsererseits ständig unter Beobachtung steht, um den Säugling sofort versorgen zu können, und die andererseits nicht einsehbar ist", wies er auf Probleme mit Architektur und Lage des Gebäudes.
Noch schwerer aber wiegt anderes: "Wir favorisieren den Weg der anonymen Geburt, da so dem Kind sofort geholfen werden kann", sagte der ärztliche Direktor Uwe Klein. Während diese Möglichkeit in Nordhausen seit Jahren keine einzige Mutter nutzte, zählt die landesweite Statistik jährlich fünf bis acht anonyme Geburten - solche also, bei der die Mutter ihren Namen nicht angeben muss. Die Kosten von jeweils etwa 7500 Euro trägt das Land.
Der hiesige Krankenhaus-Chef hat aber auch hier "moralische Bedenken": "Angenommen, das Kind hat Diabetes oder einen Gendefekt - wir dürften nicht sagen, wer die Eltern sind." Der beste Weg sei, stimmt der ärztliche Direktor zu, das Kind normal zu entbinden und dann zur Adoption freizugeben. "Es hätte dann ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Jugendamt seine Eltern in Erfahrung zu bringen." Allein das Wissen darum, von seinen Wurzeln zu erfahren, gebe Selbstvertrauen, so Prof. Klein.
Auch vor diesem Hintergrund ist eine Babyklappe für Antonius Pille der falsche Weg: "Bei der gibt es kein Zurück mehr. Ist das Baby erstmal drin, ist die Mutter draußen."
Von Kristin KAISER 23.03.2009



ägypten 25.03.2009, 10:44 Mann begräbt Säugling lebendig in der Wüste
Begraben im Sand: Ein ägypter hat seinen Sohn kurz nach der Geburt getötet - er wollte seine Beziehung zu einer 24-jährigen geheim halten.
In ägypten hat ein Mann seinen eigenen Sohn lebendig im Sand begraben. Die Zeitung Al-Masry Al-Yom berichtete, der Mann habe vor zwei Jahren heimlich eine 24 Jahre alte Frau geheiratet.
Das Paar habe damals beschlossen, die Ehe geheim zu halten und keine Kinder zu bekommen. Als die Frau schließlich trotzdem schwanger wurde, versuchte der Mann, sie zu einer Abtreibung zu zwingen. Doch sie lehnte ab und brachte das Kind nach sieben Monaten Schwangerschaft zur Welt.
Der Vater des Jungen ging daraufhin zum Haus ihrer Eltern, nahm den Säugling und begrub ihn lebendig in der Wüste. Das Kind starb. Der Mann ist inzwischen verhaftet worden
http://www.sueddeutsche.de/panorama/269/462882/text/ http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.nordhausen.volltext.php?kennung=on2taLOKStaNordhausen39893&zulieferer=ta&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Nordhausen&auftritt=TA&dbserver=1



Freitag, 27. März 2009, 07:05 Uhr
Tötete Studentin zwei Säuglinge? Eine 21 Jahre alte Studentin aus Bernau (Kreis Barnim) soll ihre Zwillinge kurz vor der Geburt noch im Mutterleib getötet haben. Die Polizei in Frankfurt (Oder)bestätigte einen entsprechenden Bericht der „B.Z.“ Zu Einzelheiten wollten sich die Beamten zunächst nicht äußern und verwiesen auf die Staatsanwaltschaft. Der Zeitung zufolge soll die Frau einen der Säuglinge tot in einer Berliner Klinik geboren haben. Da dort eine zweite Nabelschnur entdeckt wurde, durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Frau in Bernau. Dort lag unter einem Bett ein weiteres totes Baby. Massive Kopfverletzungen beider Kinder könnten von Schlägen der Frau auf ihren Bauch herrühren.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7806264.html


Säugling vor Klinik ausgesetzt - Mutter hinterlässt Brief
Dienstag, 31. März 2009, 10:38 Uhr
Neu-Ulm (dpa/lby) - Auf der Suche nach der Mutter eines in Neu-Ulm ausgesetzten Säuglings geht die Polizei einer konkreten Spur nach. Wie die Ermittler am Dienstag mitteilten, hatten sie bei dem Findelkind eine schriftliche Nachricht entdeckt, die vermutlich von der Mutter stammt. Die bislang unbekannte Frau hatte am Montagmorgen ihr fünf Tage altes Mädchen in einer Decke gehüllt an einem Hintergang der Donauklinik abgelegt. Anschließend hatte sie im Krankenhaus angerufen, um auf das Kind aufmerksam zu machen. Nach Polizeiangaben machte die offenbar verzweifelte Mutter in dem Brief Angaben darüber, warum sie das Kind nicht behalten kann.
http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/dpa/2009/03/31/saeugling-vor-klinik-ausgesetzt--mutter-hinterlaesst.html




Passt zwar nicht zum Thema ist aber ein interessanter Seitenblick auf die "Schwierigkeiten" der Verbrechensermittlung (wie sie in anderen Formen auch bei Kindstötungen auftreten können)
Heilbronn/FrickenhausenWattestäbchen-Hersteller wehrt sich
Im Fall des so genannten "Phantoms von Heilbronn" setzt das Landeskriminalamt seine Ermittlungen bei der Herstellerfirma für Wattestäbchen fort. Die Firma aus Frickenhausen bei Nürtingen weist die Verantwortung für eine mögliche Fahndungspanne zurück.
Untersuchung von DNA-Speichelproben an Wattestäbchen
In einer gestern veröffentlichten Mitteilung erklärte der Hersteller, dass die so genannten Abstrichbestecke, die zum Beispiel in der Lebensmittelhygiene benutzt werden, nicht für die DNA-Analyse zertifiziert seien. Die Wattestäbchen würden sterilisiert, teilte die Greiner Bio-One GmbH in Frickenhausen mit. Mögliche vorhandene DNA-Verunreinigungen menschlichen Ursprungs könnten jedoch durch eine Sterilisation nicht beseitigt werden, hieß es in der Mitteilung. Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass es das "Phantom von Heilbronn" nie gegeben hat. Die jahrelange Fahndung danach geht demnach aller Wahrscheinlichkeit nach auf verunreinigte Wattestäbchen zurück, die bei der Auswertung von DNA-Spuren zum Einsatz kamen.
Seit wann war das LKA informiert?
Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe) zufolge war das LKA Baden-Württemberg bereits seit Januar darüber informiert, dass es das "Phantom von Heilbronn" wahrscheinlich überhaupt nicht gebe. Das Landeskriminalamt Oberösterreich in Linz habe das LKA zu Jahresbeginn über die mögliche Verunreinigung von Wattestäbchen informiert. Hintergrund war eine tödliche Schlägerei in einer Diskothek in österreich im September 2008. An dem Finger des männlichen Opfers war die DNA der gesuchten Phantomfrau aufgetaucht. Keiner der Täter und Zeugen habe aber eine Frau gesehen, hieß es. Dadurch fiel der Verdacht auf die Wattestäbchen, die man in Oberösterreich und Tirol vom selben Hersteller bezog, der auch die deutschen Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland belieferte.
Verdacht bestand bereits länger
Innenminister Heribert Rech (CDU) hatte gestern eingeräumt, dass die Möglichkeit einer Verunreinigung von Wattestäbchen schon seit April 2008 intensiv untersucht wurde. Bisher hatte sich der Verdacht aber nie erhärtet. "Ich mache der Polizei keinerlei Vorwürfe", sagte Rech. Die Beamten hätten eine Verunreinigung der Wattestäbchen mit fremder DNA nicht erkennen können. Bundesweit sollen nun allerdings alle polizeilichen Wattestäbchen-Vorräte überprüft werden.
Wattestäbchen bei Produktionsprozess verunreinigt?
Fachleute versuchen derzeit noch herausfinden, ob es möglich ist, dass eine Mitarbeiterin die Wattestäbchen bei der Herstellung mit ihrem genetischen Fingerabdruck verunreinigt haben kann. Im Fokus der Ermittler steht der Produktionsprozess, erklärte ein Sprecher des Landekriminalamtes. Dem Hersteller der Wattestäbchen hatte Innenminister Heribert Rech (CDU) gestern bereits mit einer Klage gedroht: Wenn Verunreinigungen zu falschen DNA-Proben in dem Fall geführt hätten, werde "einiges auf die Firma zukommen", sagte der Minister. Seit dem Heilbronner Polizistenmord im April 2007 habe die Polizei "riesige" Arbeits- und Materialkosten gehabt.
Polizei steht vor Scherbenhaufen
Foto der ermordeten Polizistin vor der Böblinger Stadtkirche
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte gestern erklärt, es stehe so gut wie fest, dass es die "Frau ohne Gesicht", nach der europaweit gesucht wurde, nie gegeben habe. Innenminister Rech (CDU) war dagegen noch etwas auf die Bremse getreten. "Wir müssen das Ergebnis der Ermittlungsbehörden abwarten", sagte er.
Die mutmaßliche Serienverbrecherin wurde mit mehreren Morden und zahlreichen Einbrüchen in Verbindung gebracht. Sie sollte unter anderem für den Tod einer 22 Jahre alten Polizistin im April 2007 in Heilbronn verantwortlich sein. Für ihre Ergreifung wurde eine Belohnung von 300.000 Euro ausgesetzt.
Suche nach dem Verursacher läuft
"Aktuell sind wir dabei, den Vertriebsweg der Wattestäbchen nachzuvollziehen, um festzustellen, wo eine DNA-Verunreinigung stattgefunden haben könnte", sagte der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamts, Werner Kugler. Die infrage kommenden Wattestäbchen seien aus dem Ausland importiert worden. Die Kunststoffröhren und der dazugehörige Deckel würden aber in Deutschland produziert. Eine Zulieferfirma in Deutschland füge die Einzelteile zusammen.
"Dort sind gerade Kollegen, um herauszufinden, ob das Zusammenfügen der Teile automatisch oder händisch passiert", sagte Kugler. Es könnte sein, dass eine Mitarbeiterin die Wattestäbchen beim Zusammenfügen mit ihrer DNA verunreinigte. "Ein sicherer Ausschluss ist nur durch eine Vergleichsspeichelprobe möglich." Die ersten Ergebnisse gebe es Anfang nächster Woche.
http://www.swr.de/swr4/bw/nachrichten/-/id=258368/mpdid=4657082/nid=258368/did=4657082/1i1w5fv/index.html
überall und nirgendwo - Die Phantom-Spuren des "Phantoms"
Vom kleinen Diebstahl bis zum Aufsehen erregenden Mord: Jahrelang hat die Polizei vermeintliche DNA-Spuren der "Phantom-Frau" in ganz Europa gefunden. Die völlig unterschiedlichen Taten und Profile stellten die Polizei jedes Mal wieder vor ein Rätsel. Eine Auswahl der mysteriösen Funde.
Tatorte des "Phantoms"
Mai 1993: Im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein wird eine 62-jährige Rentnerin in ihrer Wohnung erdrosselt. Am Tatort sichert die Polizei genetische Spuren einer Frau.
März 2001: In Freiburg wird ein 61-Jähriger erdrosselt gefunden. Die Polizei entdeckt am Tatort die DNA, die sie auch beim Mord in Idar-Oberstein sichergestellt hat.
Oktober 2001: Auf einem Parkplatz im rheinland-pfälzischen Gerolstein entdeckt die Polizei die DNA der Frau an einer Einwegspritze, mit der ein Drogencocktail verabreicht wurde.
Herbst 2004: Entlang der Inntalstrecke beschäftigt sich die Polizei mit einer Diebstahlserie. Nach Einbrüchen in Gartenhäuschen werden Kleidungsstücke wie Jogginghose und Kapuzenjacke gefunden, an denen sich DNA-Spuren der Frau befinden.
April 2007: In Heilbronn wird eine 22 Jahre alte Polizistin bei ihrem Streifenwagen erschossen, ihr Kollege wird lebensgefährlich verletzt. Am Wagen wird DNA-Material der Unbekannten sichergestellt.
27. März 2008: Bei einem Mord an drei Georgiern im Raum Heppenheim (Hessen) wir im Auto eines verdächtigen V-Manns des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes eine genetische Spur der Frau gefunden.
18. Dezember 2008: Ermittler finden weitere DNA-Spuren im Wagen einer Krankenpflegerin in Weinsberg im Kreis Heilbronn, die im Oktober tot aufgefunden wurde. Ob sie ermordet wurde, ist unklar.
28. März 2009: Nach einem Einbruch in eine Saarbrücker Schule findet die Polizei DNA-Material der Frau an einer Getränkedose.
http://www.swr.de/swr4/bw/nachrichten/-/id=258368/nid=258368/did=4657082/mpdid=4660044/1k6ir30/index.html
Polizistenmord Heilbronn
Der Ermittler-GAU Von Christoph Albrecht-Heider
Wattestäbchen (Bild: dpa)
Das "Phantom" erblickte das Licht der Kriminalisten-Welt vor gut acht Jahren. Bei der Untersuchung ungeklärter Altfälle meldete das LKA Rheinland-Pfalz 2001 einen Treffer: An dem Blumendraht, mit dem die Rentnerin Lieselotte Schlenger 1993 in Idar-Oberstein ermordet worden war, fand sich DNA. Es war der Gencode jener Frau, die ihre Spur auch an einem Tatort im südbadischen Freiburg 2001 hinterlassen hatte. Dort war der Rentner Josef Walzenbach erdrosselt worden. Jetzt fahndeten Sonderkommissionen in zwei Bundesländern nach einer vermutlich skrupellosen Mörderin. Die Frau hatte keinen Namen, keine Nationalität, kein Gesicht. Acht Jahre später scheint festzustehen: Es hat sie nie gegeben.
Die Phantom-These ist von der Wattestäbchen-Hypothese abgelöst worden. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll hält sie für die "höchst wahrscheinliche" Erklärung. Die bisher 40 Funde identischer genetischer Codes an Tatorten in Deutschland, österreich und Frankreich stammen schon von einer Frau; es ist aber womöglich die Arbeiterin einer Firma, die jene Wattestäbchen herstellt, mit denen Kriminalbeamte Spuren sichern.
Bestätigt sich dieser Verdacht, dem Landeskriminalämter offenbar seit fast einem Jahr nachgehen, ist der Ermittler-GAU perfekt. Dann fällt auch die Gewissheit, die DNA-Beweise bisher verbreiten. Dann seien neue Sicherhungsverfahren für DNA-Untersuchungen nötig, sagt Minister Goll. Und Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, fordert "gezielte Qualitätsvorgaben" für die Produzenten polizeilicher Arbeitsmaterialien, verbunden mit "strengen Kontrollen". Um Kontamination mit DNA zu verhindern, sind etwa Reinraum-Produktionsbedingungen wie in der Chip-Industrie denkbar.
Den Wattestäbchen auf der Spur
Von einem österreichischen Unternehmen stammen nach FR-Recherchen die möglicherweise mit DNA verunreinigten Wattestäbchen. Die Firma hat verschiedene Landeskriminalämter in Deutschland mit Laborartikeln beliefert. Sie soll Ableger auch in Baden-Württemberg und Bayern haben.
Der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Werner Kugler, sagte, derzeit werde der Vertriebsweg der Wattestäbchen nachvollzogen, "um festzustellen, wo eine DNA-Verunreinigung stattgefunden haben könnte". Die infrage kommenden Wattestäbchen seien aus dem Ausland importiert worden. Die Kunststoffröhren und der dazugehörige Deckel würden aber in Deutschland produziert.
Eine Zuliefererfirma in Deutschland füge die Einzelteile zusammen. "Dort sind gerade Kollegen, um herauszu- finden, ob das Zusammenfügen der Teile automatisch oder händisch passiert", sagte Kugler. Es könne sein, dass eine Mitarbeiterin die Wattestäbchen beim Zusammenfügen mit ihrer DNA verunreinigte. "Ein sicherer Ausschluss ist nur durch eine Vergleichsspeichelprobe möglich." Ergebnisse gebe es nächste Woche.
Mehrere tausend Wattestäbchen in ganz Baden-Württemberg wurden vom LKA aus dem Verkehr gezogen. Es handelt sich dabei "um alle in Frage kommenden Chargen", die verunreinigt sein könnten, so das LKA.
Das Land Baden-Württemberg will den Hersteller von Wattestäbchen verklagen, wenn Verunreinigungen zu falschen DNA-Proben im Fall des "Heilbronner Phantoms" geführt haben. "Dann wird einiges auf die Firma zukommen", sagte Innenminister Heribert Rech (CDU). Seit dem Heilbronner Polizistenmord 2007 habe die Polizei "riesige" Arbeits- und Materialkosten gehabt. Frank Huber, 41, hat möglicherweise zwei Jahre seines Polizistenlebens mit der Suche nach einem Fabelwesen verbracht. Kriminalrat Huber, ein drahtiger, energischer Mann, leitet die Soko Parkplatz. Am 25. April 2007 war auf einem Festplatz in Heilbronn die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter mit Schüssen regelrecht hingerichtet worden, ihr Kollege im Wagen überlebte schwer verletzt. Später fand sich in dem Polizeifahrzeug die DNA des "Phantoms"; es war die Spur 27 einer bis heute auf 40 angewachsenen Liste von DNA-Funden der "UWP", der unbekannten weiblichen Person.
"Wir sind breit aufgestellt", sagte Huber noch vor kurzem der FR. Im Lauf der Ermittlungsjahre hatte die Kripo nicht nur das "Phantom" gejagt, sondern war unterschiedlichen Hypothesen nachgegangen: Sie hatte mit sehr hohem Aufwand im Drogenmilieu recherchiert, in der Obdachlosenszene, bei Drückerkolonnen, sie hatte umfangreiche Speicheltests vorgenommen, im Umfeld von Schaustellern und Gebrauchtwagenhändlern ermittelt - und war doch keinen Schritt weitergekommen.
Die Soko hatte die Methode der Operativen Fall-Analyse, das sogenannte Profiling, eingesetzt, und sich einem externen Controlling unterworfen. Und sie hatte auch nach möglichen Mängeln in der kriminaltechnischen Analyse gesucht. Das LKA Baden-Württemberg machte eine Serie von Leertests, um Fehlerquellen in den Polizeilabors auszuschließen. Wie LKA-Pressesprecher Horst Haug der FR sagte, wurden dabei Behälter mit destilliertem Wasser dem DNA-Analyseprozess unterworfen. Die Idee: Wenn Apparaturen mit DNA verunreinigt sind, hätte sich die DNA in dem Wasser finden müssen. War sie aber nicht.
Unter den 40 Funden der "Phantom"-DNA gab es bereits einige sehr unplausible - so im Auto einer Selbstmörderin; am Projektil einer Pistole, die bei einem Bruderzwist eingesetzt wurde; an einer Spielzeugpistole in einer Wohnung von Vietnamesen in Frankreich, die von Chinesen überfallen wurden. Am Ende ließ ein Fall im Saarland die Ermittler nachhaltig an der "Phantom"-These zweifeln: Bei der Untersuchung von Fingerabdrücken eines Asylbewerbers stieß die Polizei auf die DNA-Spur des "Phantoms". Bei einer Gegenprobe wenig später mit einem anderen Wattestäbchen aber tauchte diese DNA nicht mehr auf.
http://www.fr-online.de/fr/in_und_ausland/panorama/1699946_Polizistenmord-Heilbronn-Der-Ermittler-GAU.html
DNA-Analyse - Sichere Technik, kleine Schwächen
Wie eine DNA-Analyse abläuft und worauf Experten schon lange achten.
Wie werden DNA-Spuren am Tatort gesichert?
Nach Möglichkeit sichert man sie mit dem Objekt, das die Spur trägt. Wenn der Spurenträger zu groß ist, wird ein Stück herausgetrennt. Ist das nicht möglich, werden sogenannte Hilfsspurenträger benutzt wie Wattestäbchen. Damit tupfen Ermittler zum Beispiel Stellen am Tatort ab, die der Täter berührt haben könnte.
Wie werden die Spuren im Labor analysiert?
Es wird ein Teil des Watteköpfchens entnommen, aus dem die DNA extrahiert wird. Falls die Menge zu gering ist, wird die DNA vervielfältigt mithilfe der Polymerase-Kettenreaktion und dann elektrophoretisch aufgetrennt. Anschließend erkennt ein spezielles Computer-Programm die spezifischen DNA-Merkmale und wertet sie aus.
Woher kommen die Wattestäbchen der Spurensicherung?
Es sind Massenartikel für den medizinischen Gebrauch. Sie sind also steril, können aber DNA-Spuren enthalten. Erst seit kurzem testet ein Hersteller ein Verfahren, das mögliche DNA vernichtet.
War den Kriminologen die Möglichkeit einer Kontaminierung immer klar?
Ja, deshalb gibt es Kontrollen. Bei DNA-Tests in kriminaltechnischen Labors laufen immer Blindproben der Hilfsspurenträger mit.
Welche Firmen stellen die Wattestäbchen her?
Das LKA Baden-Württemberg bezieht die Wattestäbchen nach internen Angaben von einer einzigen Firma, die auch die beiden österreichischen Kriminalämter beliefert, die ebenfalls Phantom-Spuren gefunden haben.
Warum gibt es nur eine einzelne Spur in Frankreich und nur zwei in Hessen?
Gemessen an den Tausenden eingesetzter Wattestäbchen sind 40 gefundene DNA-Spuren des möglichen Phantoms äußerst wenig. Das heißt, wenn die Wattestäbchen kontaminiert wurden, dann nur sporadisch und nicht massenhaft.
Es wird nur ein Abschnitt des Gens untersucht, die Short Tandem Repeats. Bieten sie genügend Unterschiede zur Identifikation einer Person?
Statistisch weiß man, wie häufig bestimmte STR-Merkmale in der Bevölkerung auftreten. Wenn genügend dieser Merkmale bestimmt werden, kann die Probe eindeutig zugeordnet werden - außer bei eineiigen Zwillingen.
Können die Ermittler mit der DNA-Analyse in Fallen tappen, etwa wenn Empfänger von Rückenmarkspenden zwei Genmuster am Tatort hinterlassen?
Ein DNA-Befund allein reicht nie aus in einem Strafprozess. Um eine verdächtige Person zu belasten, müssen weitere Indizien hinzukommen.
Wurden die Möglichkeiten der DNA-Analyse überschätzt?
Kriminologen meinen nein. Sie schätzen die Technik nach wie vor.
Thorsten Herdickerhoff http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1700718_DNA-Analyse-Sichere-Technik-kleine-Schwaechen.html





Bei Vechta: Toter Säugling in Wald aufgefunden
Ein Bericht von Lisa Seitz aus der Kategorie "Kriminalität "
Bei Vechta im Bundesland Niedersachsen wurde jüngst die Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden. Eine Obduktion der Leiche des Säuglings soll nun Aufschluss geben, wie das Kind zu Tode kam und wie alt es etwa war.
Der leblose Säugling war am Samstagabend von einem Spaziergänger in einem Waldstück nördlich des Vechtaer Stoppelmarktgeländes aufgefunden worden. Am Sonntag soll das Gebiet intesiv nach Spuren abgesucht werden, nachdem die Polizei mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr bereits am Samstagabend noch erste Ermittlungen einleitete.
Das Gelände wurde großräumig abgesperrt.
http://netplosiv.com/bei-vechta-toter-saeugling-in-wald-aufgefunden-200820670
24-jährige dringend tatverdächtig: Babymord in Vechta
Ein Bericht von Yasemin Arslan aus der Kategorie "Kriminalität "
Wie die Polizei in Oldenburg mitteilte, ist im Fall der jüngst in einem Waldstück bei Vechta aufgefundenen Babyleiche, eine 24jährige, alleinstehende Frau am Montag als dringend tatverdächtig festgenommen worden. Am Samstag hatte ein Spaziergänger in einem Waldstück eine verweste Kinderleiche aufgefunden.
Bei der Festgenommenen handelt es sich vermutlich um die Mutter des Kindes.
Erste Erkenntnisse durch die Obduktion ergaben, dass es sich bei dem Säugling um einen Jungen handelt, der wohl bereits im November 2007 zur Welt gebracht wurde. Weitere Untersuchungen sollen nun klären, ob das Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat. Die Frau wurde in der Nacht zum Dienstag weiter vernommen.
Wie die Polizei erklärte, hätten Beweismittel am Fundort des toten Säuglings die Fahnder auf die Spur der Mutter gebracht. Ob die Frau sich zu den Umständen der Geburt und dem Aussetzen des Kindes äußerte, konnte der Polizeisprecher wegen der noch laufenden Vernehmung der 24-Jährigen nicht sagen. Der Zustand des bereits vor Monaten gestorbenen Kindes habe die Ermittlungen erschwert.
In einem Handtuch eingewickelt und in einer Sporttasche verpackt hatte die Leiche des Säuglings etwa 50 Meter entfernt von einem befestigten Weg gelegen
http://netplosiv.com/24-jaehrige-dringend-tatverdaechtig-babymord-in-vechta-200814801

2009-04-09 @ 11:36 in Juristisches
Weil sie ihren neugeborenen Sohn nur wenige Minuten nach der Geburt getötet haben soll, muss sich eine 21-jährige Praktikantin aus dem Main-Spessart-Kreis demnächst vor dem Schwurgericht in Würzburg verantworten. Wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager auf Anfrage mitteilte, hat er Anklage wegen Totschlags gegen die junge Frau erhoben.
Die 21-Jährige hatte ihre Schwangerschaft bis zur Niederkunft in den frühen Morgenstunden des 6. August 2008 vor ihrem Freund und ihrer Familie geheim gehalten. Im Bad ihres Elternhauses soll sie nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in dieser Nacht alleine einen lebendigen und lebensfähigen Knaben zur Welt gebracht haben.
Ohlenschlager geht davon aus, dass die Angeschuldigte das Neugeborene etwa zehn Minuten später komplett in ein Handtuch wickelte. Dabei soll sie den Erstickungstod des Babys billigend in Kauf genommen haben. Gegen halb drei Uhr am Morgen wurde der tote Säugling und die bewusstlose 21-Jährige von ihrer Mutter im Bad entdeckt. Die junge Frau sitzt seither in Untersuchungshaft. Laut Ohlenschlager streitet sie ab, ihren Sohn vorsätzlich getötet zu haben. Wann das Landgericht Würzburg über den Fall verhandelt, ist noch nicht bekannt.
http://www.woetzel-online.info/index.php?op=Default&postCategoryId=4&blogId=1


Niederösterreich: Babyleiche in Haag gefunden
06.04.2009 | 11:00 | (DiePresse.com)
Zwei Jäger haben am Sonntag im Bezirk Amstetten die Leiche eines Babys entdeckt. Das Mädchen wäre laut einer Obduktion lebensfähig gewesen, es starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.
Babyleiche im Wald bei Haag: Kleidung der Mutter entdeckt (07.04.2009)Iran nimmt an Afghanistan-Konferenz teil (26.03.2009)Zwei Tote bei Verkehrsunfällen in Nö und Vorarlberg (02.11.2008)Zwei Jäger haben am Sonntag im Gemeindegebiet von Haag (Bezirk Amstetten) die Leiche eines Babys entdeckt. Das neugeborene Mädchen fand sich nach Angaben der Polizei in einer Kartonschachtel.
Es wäre laut einer inzwischen durchgeführten Obduktion lebensfähig gewesen. Als Ursache des Todes des Babys gilt laut Obduktion ein massives Schädel-Hirn-Trauma. Das bei der Geburt etwa 50 Zentimeter große Mädchen dürfte maximal zwei bis drei Tage vor der Auffindung am Sonntagvormittag auf der "Ederhöhe" in Haag abgelegt worden sein.
Kartonschachtel mit Sroh bedeckt
Nach Angaben vom Montag wurde die weiße, mit Klebeband verschlossene Schachtel von den Jägern nächst einem Bahnbegleitweg entdeckt. Die Babyleiche war in ein helles T-Shirt eingewickelt und vollständig mit Heu bedeckt. Am Auffindungsort lag außerdem ein Damenslip, berichtete die Sicherheitsdirektion.
Hinweise zu dem Fall sind an den Dauerdienst des Landeskriminalamts Nö unter Tel.: 059133 / 303333 oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/467808/index.do?from=simarchiv
Babyleiche im Wald bei Haag: Kleidung der Mutter entdeckt
07.04.2009 | 12:16 | (DiePresse.com)
Ein weißes T-Shirt mit blauer Schrift und eine Snoopy-Slip sind vorerst die einzigen Spuren, die zur Mutter der Babyleiche führen könnten, die in einem Wald bei Haag gefunden wurde.

Am Sonntagvormittag haben zwei Jäger eine Babyleiche im Gemeindegebiet von Haag (Bezirk Amstetten) gefunden. Vorerst sind keine Hinweise auf die Mutter eingegangen, sagt Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Nö. Das tote neugeborene Mädchen sei mit größter Wahrscheinlichkeit am selben Wochenende oder knapp davor abgelegt worden.
Die Babyleiche wurde in einem Waldstück an einem Bahnbegleitweg nördlich der Westbahn und der Landeshauptstraße 85 in der "Akazienleitn" der Katastralgemeinde Edelhof gefunden. Das tote Mädchen lag in einer mit Klebeband verschlossenen weißen Kartonschachtel. Es wäre laut einer Obduktion lebensfähig gewesen. Als Todesursache gilt ein massives Schädel-Hirn-Trauma. Die Nabelschnur war vorhanden und wurde abgetrennt.
T-Shirt und Snoopy-Slip
Wie die Sicherheitsdirektion am Dienstag mitteilte, war die Babyleiche in ein weißes T-Shirt mit blauen Querstreifen auf der Vorderseite und einem Ankermotiv mit der Aufschrift "DAGRE" eingewickelt. Das Leibchen der Größe M ist etwa 65 Zentimeter lang. Der grünfärbige Damenslip der Größe XS trägt den rosafärbigen Aufdruck "SNOOPY" auf der Vorderseite. über diese beiden Kleidungsstücke erhoffe die Polizei eventuelle weitere Ermittlungsansätze, so Polzer.
Zweckdienliche Beobachtungen gebe es bisher noch nicht. Hinweise zu dem Fall sind an den Dauerdienst des Landeskriminalamts Nö unter Tel.: 059133 / 303333 oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten. Hinweise würden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt, so die Sicherheitsdirektion.
(APA)http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/468188/index.do?from=simarchiv
Babyleiche am Waldrand: 16-Jährige als mutmaßliche Täterin
10.04.2009 | 12:24 | (DiePresse.com)
Die junge Frau hat offenbar gestanden, ihr Kind unmittelbar nach der Geburt aus Verzweiflung umgebracht zu haben. Die Leiche des Mädchens wurde am Wochenende in Haag in Niederösterreich entdeckt.
Der Fall um eine Babyleiche in Haag (Bezirk Amstetten) ist geklärt: Eine 16-Jährige wurde als mutmaßliche Täterin ausgeforscht. Laut Polizeiangaben vom Freitag habe die junge Frau gestanden, ihr Kind unmittelbar nach der Geburt am 2. April "aus Verzweiflung" umgebracht zu haben. Noch am selben Tag habe sie den toten Säugling in einem Waldstück abgelegt, wo er von zwei Jägern am 5. April gefunden wurde.
Die 16-Jährige wurde wegen des Verdachtes der Tötung eines Kindes bei der Geburt angezeigt. Als Motiv gab die arbeitslose Jugendliche "Verzweiflung über ihre Zukunft" an, so die Exekutive. Sie habe das Kind am 2. April in ihrem Zimmer ohne jegliche Beteiligung anderer Personen auf die Welt gebracht. Danach wurde der Säugling getötet, nähere Angaben dazu wurden von der Exekutive nicht gemacht.
Polizei schließt Mittäterschaft aus
Das etwa 50 Zentimeter große Baby dürfte die 16-Jährige in der Folge in eine weiße Kartonschachtel gelegt haben, die mit Klebeband verschlossen wurde. Die Leiche des Mädchens war zudem in ein helles T-Shirt eingewickelt und vollständig mit Heu bedeckt.
"Mittäterschaft ist nicht vorhanden", so Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich (LKA Nö), zur APA. "Sie hat das alles alleine gemacht." Bei dem Kindesvater handle es sich um einen 16-jährigen Lehrling. Er habe von der Schwangerschaft nichts gewusst und war bei der Geburt nicht dabei, so der Polizeioberst. Auch sonst habe das Mädchen stets in Abrede gestellt, schwanger zu sein.
(APA) http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/469254/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do
16-Jährige tötete Baby aus Verzweiflung
Ein junges Mädchen aus dem Bezirk Amstetten gestand die Tötung ihres Kindes nach der Geburt in der Vorwoche.
Die Babyleiche war in einem Karton im Wald gefunden worden. DruckenSendenLeserbrief
In totaler Verzweiflung will eine 16-Jährige ihr neugeborenes Kind getötet und den Leichnam weggelegt haben. Ein vertraulicher Hinweis führte in Niederösterreich die Kriminalisten zu der Jugendlichen, deren totes Baby vergangenen Sonntag bei Haag an einem entlegenen Begleitweg der Westbahn gefunden worden war.
Im Beisein einer Psychologin habe die Jugendliche aus dem Bezirk Amstetten am Gründonnerstag die grausigen Geschehnisse geschildert und die Tat gestanden, berichtete Oberst Franz Polzer vom Nö Landeskriminalamt. Die Schilderungen des Mädchens, das auf Arbeitssuche ist, seien glaubwürdig.
Demnach habe sie am Freitag der Vorwoche das Baby allein zur Welt gebracht und "erschlagen", so Polzer. Den Tatgegenstand wolle er bewusst nicht nennen. Danach habe sie im elterlichen Anwesen die Spuren der Geburt beseitigt, und dann mit ihrem Moped die Kindesleiche weit weg von daheim gebracht. Wie berichtet, fanden vergangenen Sonntag zwei Jäger die verklebte Schachtel mit dem Baby nahe der Rotte Edelhof an einer entlegenen Stelle.
Das 50 Zentimeter große Mädchen sei voll lebensfähig gewesen, ergab die Obduktion. DNA-Spuren würden nun abgeglichen, um die Aussagen der jungen Frau zu überprüfen. Sie sei derzeit in psychologischer Betreuung.
Familie
Die 16-Jährige stamme aus geordneten Verhältnissen und wohne im Umkreis von 20 Kilometer zum Fundort, so Polzer. Medizinische Untersuchungen hätten bestätigt, dass sie kürzlich eine Geburt hinter sich gebracht hatte. Die Schwangerschaft habe sie aus Angst verheimlicht und sogar bestritten, als innerhalb der Familie ein Verdacht geäußert worden war. Dass niemand die Schwangerschaft bemerkte, sei zwar schwer zu glauben, komme aber sehr häufig vor, betonte der Kriminalamtschef.
Den Kindesvater, einen ebenfalls 16-jährigen Lehrling, weihte die Verdächtige erst einige Tage später in die schrecklichen Geschehnisse ein. Polzer: "Er war bei der Geburt und der Tötung des Babys mit Sicherheit an einem anderen Ort."
Artikel vom 10.04.2009 19:54 | KURIER | Wolfgang Atzenhofer http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/310188.php





16.4.2009, 13:53, NZZ Online
Polizei findet in München toten Säugling im Schrank
Baby nach der Geburt unversorgt gestorben
In einem Schrank in einer Münchner Wohnung hat die Polizei ein totes Baby gefunden. Die Leiche des Neugeborenen sei bereits stark verwest gewesen, als die Ermittler sie in einem versperrten Zimmer fanden, erklärte die Polizei am Donnerstag. Ein Anrufer habe der Polizei von dem toten Baby berichtet. Die 38 Jahre alte Mutter des Kindes wurde inzwischen festgenommen.
(ap) Sie habe zugegeben, das Kind zu Jahresbeginn zur Welt gebracht und sich danach nicht darum gekümmert zu haben, teilte die Polizei weiter mit. Als das Baby tot war, packte sie die Leiche demnach in eine Tüte und legte diese auf den Balkon ihrer Wohnung im Münchner Stadtteil Haar.
Bei Aufräumarbeiten auf dem Balkon wurde die Leiche aber von einem Helfer vor einigen Wochen entdeckt. Daraufhin habe die 38-Jährige dem Entdecker eine erfundene Geschichte erzählt und zugleich erklärt, sie habe das tote Baby der Polizei gemeldet, teilten die Ermittler mit. In Wirklichkeit habe sie die Tüte mit dem toten Baby aber in ihren Schrank gelegt.
Am vergangenen Wochenende schliesslich meldete ein Anrufer, zu dem die Polizei zunächst keine Angaben machte, den Leichenfund auf dem Balkon. Am Dienstag fanden Ermittler das tote Baby im Schrank.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/polizei_findet_in_muenchen_toten_saeugling_im_schrank_1.2413801.html

Mutter versteckt toten Säugling im Schrank
38-Jährige kümmerte sich nach der Geburt nicht um den Jungen
Mutter versteckt toten Säugling im Schrank
HAAR/MüNCHEN – Eine Mutter hat im Münchner Vorort Haar ihren Säugling sterben lassen und die Leiche in einem Schrank versteckt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, fanden Ermittler das tote Baby am Dienstag in der Wohnung der 38-Jährigen. Ein Anrufer hatte der Polizei einen Tipp gegeben. Die Frau hat inzwischen gestanden.
Sie überließ den kleinen Jungen nach seiner Geburt am 5. Januar sich selbst, bis er kurz danach starb. Der grausige Fall blieb den Behörden drei Monate verborgen, obwohl laut Polizei ein Bekannter der 38-Jährigen die Leiche des Kindes bereits vor einiger Zeit auf dem Balkon entdeckte. Gegen die Frau wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Anton Winkler, sagte. Das Motiv ist unklar. Ein Psychiater wurde mit einem Gutachten über die Mutter beauftragt, die noch zwei ältere Kinder hat.
Nach Angaben der Polizei verpackte die Einzelhandelskauffrau ihren toten Säugling in einer Tüte, die sie auf dem Balkon ablegte. Vor mehreren Wochen habe dann ein «Entdecker» die Leiche beim Aufräumen gefunden. Um wen es sich dabei handelte, gab die Polizei nicht bekannt. Auch Winkler nannte dazu keine Einzelheiten. Im Gegensatz zur Polizei sagte er, es sei unklar, ob außer der Frau andere von dem toten Säugling gewusst hätten.
Frau log Bekannten an: "Polizei weiß Bescheid"
Der Polizei zufolge täuschte die 38-Jährige den Entdecker mit einer Lügengeschichte: Der Fall sei bei der Polizei bekannt; damit sei alles in Ordnung. Die Münchnerin habe die Tüte daraufhin vom Balkon genommen und im Schrank versteckt. Am Wochenende bekam die Mordkommission in München den Hinweis auf den toten Säugling in der 20 000-Einwohner-Gemeinde Haar. Am Dienstag entdeckten die Ermittler schließlich das tote Baby in dem Mehrfamilienhaus. Der Schrank mit dem stark verwesten Leichnam fand sich den Angaben zufolge in einem Zimmer, dessen Tür abgeschlossen war.
In Deutschland sorgen immer wieder Delikte mit toten Säuglingen für Entsetzen. Erst vor gut zwei Wochen hatte vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) der neu aufgerollte Prozess gegen den Vater des verhungerten Säuglings Florian begonnen. Der Junge war im Februar 2008 völlig unterernährt gestorben.
dpa/lby 16.4.2009 16:21 MEZ http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1002403&kat=267
Mutter soll zwei Säuglinge sterben lassen haben
Dienstag, 12. Mai 2009, 16:43 Uhr
Haar/München (dpa/lby) - Fünf Wochen nach Fund eines toten Babys in einer Wohnung im Münchner Vorort Haar belastet ein weiterer grausiger Verdacht die Mutter. Die 38-Jährige, die ihren im Januar geborenen Jungen verhungern und verdursten ließ, soll im Jahr 1995 schon einmal einen Säugling sterben lassen haben. Das teilte die Münchner Polizei am Dienstag mit. Die Behörden ermitteln gegen die Frau nun in zwei Fällen wegen Totschlags durch Unterlassen.
http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/dpa/2009/05/12/mutter-soll-zwei-saeuglinge-sterben-lassen.html

Im Neckar gefundenes Baby war Totgeburt
Freitag, 24. April 2009, 13:10 Uhr
Plochingen/Stuttgart (dpa/lsw) - Der Ende Februar am Hafen von Plochingen (Kreis Esslingen) gefundene Säugling war bereits tot geboren worden. Zu diesem Ergebnis sei die Gerichtsmedizin Tübingen nach der Analyse von Gewebeproben gekommen, teilte die Polizei am Freitag mit. Da das Baby eine Totgeburt war und so Verbrechen wie Totschlag oder Mord auszuschließen seien, habe die Staatsanwaltschaft ihre Suche nach der Mutter eingestellt. Der von den Behörden nachträglich Maximilian genannte kleine Junge war am Plochinger Hafen in einem Abfallcontainer entdeckt worden. Vermutlich war er über einen automatischen Rechen dorthin gelangt. Beerdigt ist er bereits.
http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/dpa/2009/04/24/im-neckar-gefundenes-baby-war-totgeburt.html


24-Jährige Vredenerin als Mutter des toten Babys ermittelt
am 27. April 2009 19:26 Uhr
VREDEN Eine 24-jährige Frau aus Vreden hat zugegeben, das am Montag tot im Garten eines Einfamilienhauses gefundene Baby Anfang April zur Welt gebracht zu haben. „Sie hat in ihren Vernehmungen angegeben, sich nach der Geburt vergewissert zu haben, dass das Kind nicht atmete und es somit für tot gehalten“, so Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer gegenüber der Münsterland Zeitung.
Kamerateams filmten gestern das Haus an der Süringstraße, in dessen Garten das tote Baby aufgefunden worden war.
Nach eigenen Angaben sei der 24-Jährigen am Samstag, 4. April, bei der Arbeit unwohl geworden, und ihr Arbeitgeber habe sie nach Hause geschickt. Von einer Schwangerschaft habe sie angeblich nichts bemerkt. In ihrem eigenen Bad im Obergeschoss des Elternhauses an der Süringstraße sei es dann an dem Samstag zur „Spontangeburt“ gekommen. Weil sie das Kind – nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein voll ausgebildeter Junge – für tot gehalten habe, habe sie das Baby in einem Müllsack hinter dem Hundezwinger im Garten abgelegt.
Dort, so Schweer weiter, habe der Vater der 24-Jährigen am Montag bei Aufräumarbeiten den Müllsack mit dem toten Säugling gefunden. Er selbst informierte die Polizei, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm (Münsterland Zeitung berichtete).
Obduktion: Voll ausgebildeter Junge
Der Leichnam wurde am Dienstagmorgen im Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Münster obduziert. Laut Obduktionsergebnis handelte es sich bei dem Baby um einen voll ausgebildeten Jugnen. Noch ist unklar, ob das Baby zum Zeitpunkt der Geburt gelebt hat. „Darüber müssen feingewebliche Untersuchungen Klarheit bringen. Mit dem Ergebnis ist erst in ein, zwei Wochen zu rechnen“, blickte der Oberstaatsanwalt voraus. Gegen die 24-jährige Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Totschlags oder der fahrlässigen Tötung eingeleitet, dessen Ausgang von diesem Ergebnis abhänge. Denn dies sei die Basis für die juristische Beurteilung in dem Verfahren. Die Angaben der Frau zu widerlegen, könne sich als schwierig erweisen. Sollte das Kind tot zur Welt gekommen sein, werde das Verfahren eingestellt, erläuterte Schweer.
Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt, die Frau bleibe weiterhin auf freiem Fuß. Auch der Lebensgefährte der 24-Jährigen habe in seiner Vernehmung ausgesagt, nichts von der Schwangerschaft seiner Freundin mitbekommen zu haben.
In der Süringstraße sind am Dienstagvormittag die Kameras auf das Einfamilienhaus gerichtet, in dessen Garten tags zuvor der Leichnam des Babys gefunden worden war. Forsche TV-Reporter suchen nach Perspektiven, die einen Blick in den Garten ermöglichen – keine Chance.
Andere versuchen auf der Suche nach „O-Tönen“ ihr Glück und klingeln bei den Nachbarn. Dort bleiben die Türen – meist – geschlossen oder schließen sich schnell wieder. Autos und Bullis mit Kennzeichen, die auf ein landesweites Medieninteresse schließen lassen, parken aufgereiht am Straßenrand.
Anwohner genervt
Betroffenheit herrscht darüber, dass „so etwas“ auch in Vreden passiert ist. Der Medienrummel auf der ruhigen Wohnstraße behagt den Anwohnern nicht – in der Bäckerei gegenüber des im Blickpunkt des Interesses stehenden Einfamilienhauses sind die Angestellten mehr als genervt: „Wir sagen hier gar nichts. Kein Kommentar!“, entgegnen sie unwirsch jeder Frage. Auch die Kunden, die einfach nur ihre Brötchen kaufen wollen, geben sich wortkarg. „Schlimm ist das“, mehr will eine Frau den Journalisten nicht mit auf den Weg geben.
„Ich habe ähnlich gelagerte Fälle schon drei bis vier Mal erlebt, bei denen die Frauen nach eigenen Angaben ihre Schwangerschaft nicht bemerkt haben“, erinnert sich Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer im Gespräch mit der Münsterland Zeitung an einige Verfahren in seinem Zuständigkeitsbereich. Das Phänomen einer „unbemerkten Schwangerschaft“ komme in der Tat wohl häufiger vor. ewa
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/vreden/Vreden;art969,547199

Toter Säugling in Müllsack im Münsterland entdeckt
Montag, 27. April 2009, 19:07 Uhr
Vreden (dpa/lnw) - Ein toter Säugling in einem Müllsack ist im münsterländischen Vreden entdeckt worden. Die Babyleiche sei auf dem Privatgrundstück eines Einfamilienhauses gefunden worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Eine Mordkommission nahm die Ermittlungen auf. Weitere Auskünfte etwa zum Geschlecht des Kindes gab es zunächst nicht. Eine Obduktion des Säuglings sei für Dienstagmorgen geplant, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
http://www.bild.de/BILD/regional/ruhrgebiet/dpa/2009/04/27/toter-saeugling-in-muellsack-im-muensterland.html

Achteinhalb Jahre Haft wegen Tötung von Babys
Halle (dpa) - Weil sie ihre zwei neugeborenen Mädchen direkt nach der Geburt getötet hat, muss eine 28-Jährige aus Großkugel (Sachsen-Anhalt) achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Halle verurteilte sie wegen Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft, die Verteidigung sechs Jahre gefordert. Die Frau hatte die beiden Taten aus den Jahren 2007 und 2008 zugegeben.
«Dieser Fall ist etwas Besonderes. Die beiden Kinder hatten nicht mal die Chance, einen Tag zu leben, nicht mal einen Namen. Das ist das ganz Schlimme», sagte der Vorsitzende Richter, Jan Stengel, in seiner Urteilsbegründung.
Die Frau hatte zugegeben, eines der Mädchen im Oktober 2008 nach der Geburt in ihrer Wohnung erstickt und in der Waschmaschine versteckt zu haben. Sie gab außerdem zu, ein Jahr zuvor ein Mädchen nach der heimlichen Geburt erwürgt und im Nachbarort vergraben zu haben. Die Frau hat einen zweieinhalbjährigen Jungen. Vater des Jungen ist der Lebensgefährte der Frau, der das tote Mädchen in der Waschmaschine gefunden hatte. Während der Ermittlungen nach diesem Fund hatte die Frau die Tat aus dem Jahr 2007 eingeräumt.
© sueddeutsche.de - erschienen am 27.04.2009 um 12:57 Uhr http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/634295

Staatsanwalt fordert neun Jahre Haft wegen zweifacher Kindstötung
Montag, 27. April, 11:36 Uhr Halle/Großkugel (ddp-lsa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Babys hat die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft für die 28-jährige Angeklagte gefordert. Wegen des Geständnisses hätten die Taten 2007 und 2008 umfassend aufgeklärt werden können, sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann am Montag vor dem Landgericht Halle. Er bezeichnete die Angeklagte als «widersprüchlichen Menschen». Einerseits sei sie eine liebevolle Mutter für ihren heute zweieinhalbjährigen Sohn, andererseits habe sie zwei gesunde Babys getötet. Diesen Artikel weiter lesen
Die Verteidigung plädierte auf eine sechsjährige Haftstrafe. Rechtsanwalt Thomas Uhlenbrock sieht in beiden Taten «minderschwere Fälle des Totschlags». Das Urteil soll noch am Mittag gesprochen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Totschlag in zwei Fällen vor. Ende 2007 hatte sie in ihrer Wohnung in Großkugel (Saalekreis) ein Mädchen zur Welt gebracht und anschließend erwürgt. Den Leichnam vergrub sie auf einem verwilderten Grundstück. Im Oktober 2008 gebar die gelernte Bürokauffrau erneut eine Tochter, die sie mit einem Handtuch erstickte. Ihr Lebensgefährte fand das tote Neugeborene kurze Zeit später in der Waschmaschine und brachte es in ein Krankenhaus.
Warum die Frau ihre Babys tötete, ist unklar. Der psychiatrische Sachverständige hatte der 28-Jährigen die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Es gebe keine Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung, sagte Gutachter Andreas Marneros am Montag vor dem Landgericht Halle. Die Tötung ihrer beiden Kinder sei nicht von vornherein geplant gewesen. Marneros sprach von einer «Impulstat».
(ddp)http://de.news.yahoo.com/17/20090427/twl-staatsanwalt-fordert-neun-jahre-haft-562a590_1.html

Gericht bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
28-Jährige wegen Kindstötung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt
(PR-inside.com 27.04.2009 12:30:04) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Babys ist die Angeklagte
am Montag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass die 28-Jährige 2007
und 2008 ihre beiden Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat.
Halle/Großkugel (ddp-lsa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Babys ist die Angeklagte am Montag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass die 28-Jährige 2007 und 2008 ihre beiden Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat. Das Gericht blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahre Freiheitsentzug plädiert. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/j-auml-hrige-wegen-kindst-ouml-tung-zu-r1210326.htm

Urteil in Halle - Lange Haftstrafe für Mutter nach Kindstötungen
(6) 27. April 2009, 17:50 Uhr
Späte Reue hat eine Mutter gezeigt, die ihre zwei Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat. Die 28-Jährige brach bei der Urteilsverkündung des Landgerichts Halle in Tränen aus. Sie soll während ihrer Freizeit exzessiv ein Online-Rollenspiel gezockt haben. Darin spielte sie eine Heilerin.
Foto: DDP Die Angeklagte erschien vermummt im Landgericht Halle.
Eine 28-jährige Bürokauffrau hatte 2007 und 2008 jeweils ein neugeborenes Kind nur Minuten nach der Geburt getötet. Nun ist der Prozess gegen die Angeklagte aus Sachsen-Anhalt vor dem Landgericht Halle zu Ende gegangen. Sie muss achteinhalb Jahre ins Gefängnis, wegen "Tötung in zwei Fällen", wie es in der Urteilsbegründung hieß.
Nach der Begründung des Urteils brach die Frau, die vermummt vor Gericht erschienen war, in Tränen aus. Zuvor hatte sie gesagt: "Mir tut es echt leid."
Während der Verhandlung hatte sie zugegeben, ein neugeborenes Mädchen im Jahr 2007 nach dessen heimlicher Geburt erwürgt, auf dem Balkon versteckt und einen Tag später im Nachbarort auf einem verlassenen Grundstück vergraben zu haben. Sie sagte aus, ein Jahr später ein weiteres Mädchen in ihrer Wohnung erstickt und in der Waschmaschine versteckt zu haben.
Vater der beiden toten Mädchen und eines zweieinhalbjährigen Jungen ist nach Angaben der Frau ihr Lebensgefährte. Das Paar lebte seit mehreren Jahren zusammen. Die Frau kümmerte sich zu Hause um den Sohn, der Mann ging arbeiten. Nach der Geburt ihres Sohnes hatte sie nach eigener Aussage nicht mehr verhütet.
Die Täterin spielte gerne "World of Warcraft"
Staatsanwalt Klaus Wiechmann bezeichnete die Frau als „widersprüchlichen Menschen“. Einerseits sei sie die liebe Mutter eines Sohnes, andererseits habe sie zwei Mädchen getötet.
Auch Gutachter Andreas Marneros sah Widersprüche im Handeln der Frau, die täglich mehrere Stunden das Computerspiel „World of Warcraft“ gespielt habe. In der virtuellen Welt habe sie die Rolle einer „Heilerin“ verkörpert, die anderen hilft. In ihrer Rolle habe die 28-jährige, die ein sehr niedriges Selbstwertgefühl besitze und Verlassensängste spüre, Achtung erfahren, so Marneros. Sie sehe aber den Widerspruch zwischen der Rolle in ihrer virtuellen Computerwelt und ihren Verbrechen.
Der vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, die Angeklagte habe den beiden gesunden Mädchen nicht einmal die Chance gegeben, einen Tag zu leben oder einen Namen zu bekommen. Er sprach von einem „Verdrängungsmechanismus“, den die Frau zur Bewältigung ihres Lebens entwickelt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung äußerten sich nach Prozessende dazu, ob sie das Urteil annehmen oder Revision einlegen werden.
http://www.welt.de/vermischtes/article3634276/Lange-Haftstrafe-fuer-Mutter-nach-Kindstoetungen.html


Totes Kind in der Waschmaschine versteckt
Mutter verurteilt27.04.2009, 12:43
Zwei Kindstötungen in zwei Jahren. Weil sie ihre neugeborenen Mädchen tötete, muss eine 28-Jährige aus Sachsen-Anhalt achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Absprache mit dem Anwalt: Vor dem Landgericht wurde eine Frau wegen doppelter Kindstötung verurteilt. (Foto: ddp)
Das Landgericht Halle verurteilte die Mutter aus Großkugel in Sachsen-Anhalt am Montag wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft, die Verteidigung sechs Jahre gefordert. Die Frau hatte die beiden Taten aus den Jahren 2007 und 2008 zugegeben.
"Dieser Fall ist etwas Besonderes. Die beiden Kinder hatten nicht mal die Chance, einen Tag zu leben, nicht mal einen Namen. Das ist das ganz Schlimme“, sagte der Vorsitzende Richter, Jan Stengel, in seiner Urteilsbegründung.
Die Frau hatte zugegeben, eines der Mädchen im Oktober 2008 nach der Geburt in ihrer Wohnung erstickt und in der Waschmaschine versteckt zu haben. Sie gab außerdem zu, ein Jahr zuvor ein Mädchen nach der heimlichen Geburt erwürgt und im Nachbarort vergraben zu haben.
Die Frau hat einen zweieinhalbjährigen Jungen. Vater des Jungen ist der Lebensgefährte der Frau, der das tote Mädchen in der Waschmaschine gefunden hatte. Während der Ermittlungen nach diesem Fund hatte die Frau die Tat aus dem Jahr 2007 eingeräumt.
(dpa/grc) http://www.sueddeutsche.de/panorama/937/466518/text/

28-Jährige wegen Kindstötung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt
Montag, 27. April, 12:28 Uhr
Halle (ddp-lsa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Babys ist die 28-jährige Angeklagte am Montag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass die Frau in den Jahren 2007 und 2008 ihre beiden Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahre Freiheitsentzug plädiert. Das Motiv für die Taten ist unklar. Diesen Artikel weiter lesen
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Die 28-Jährige hatte Ende 2007 in ihrer Wohnung in Großkugel (Saalekreis) ein Mädchen zur Welt gebracht und anschließend erwürgt. Den Leichnam vergrub sie auf einem verwilderten Grundstück. Im Oktober 2008 gebar die gelernte Bürokauffrau erneut eine Tochter, die sie mit einem Handtuch erstickte. Ihr Lebensgefährte fand das tote Neugeborene kurze Zeit später in der Waschmaschine und brachte es in ein Krankenhaus. Die 28-Jährige ist Mutter eines heute zweieinhalbjährigen Sohnes.
Der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer Jan Stengel sagte in der Urteilsbegründung, es sei erschreckend, wie leichtfertig mit dem Leben von Neugeborenen umgegangen werde. Die Angeklagte habe den beiden getöteten Mädchen nicht einmal die Chance gegeben, einen Tag zu leben oder einen Namen zu erhalten. Stengel sprach von einem erheblichen «Verdrängungsmechanismus», den die Frau zur Bewältigung ihres Lebens entwickelt habe.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten sich unmittelbar nach Prozessende noch nicht dazu äußern, ob sie das Urteil annehmen oder Revision einlegen wollen.
(ddp) http://de.news.yahoo.com/17/20090427/twl-28-jaehrige-wegen-kindstoetung-zu-ac-562a590_2.html

Mutter des toten Säuglings ermittelt – Nichts von Schwangerschaft gewusst
Vreden - Der tote Säugling, der Montagmittag in Vreden in einem Müllsack gefunden worden ist, war „voll ausgebildet“. Das hat die Obduktion des Leichnams ergeben. Wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer sagte, habe es sich um einen Jungen gehandelt.
„Ob das Kind zur Zeit der Geburt gelebt hat, wird derzeit in einer speziellen Untersuchung festgestellt.“ Auf den ersten Blick sehe es so aus, als ob es gelebt haben könnte, allerdings habe der Körper zu lange gelegen - genauer seit dem ersten Samstag im April -, sodass nun feingewebliche Untersuchungen nötig sind. Ein Ergebnis könne bis zu vier Wochen dauern, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der Säugling war im Garten eines Einfamilienhauses gefunden worden. Die Mutter des Kindes ist eine 24-jährige Frau, die laut Schweer in geordneten Verhältnissen, im elterlichen Einfamilienhaus nämlich, lebt. Sie gab an, von der Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Schweer: „Sie sagt, ihr sei auf ihrer Arbeitsstelle schlecht geworden, dann sei sie nachhause gefahren und habe auf der Toilette eine Spontangeburt gehabt.“
Ihrer Meinung nach sei das Kind tot gewesen, aus diesem Grunde habe sie es in der Plastiktüte im Garten deponiert. Wie die Obduktion ergab, weist das Kind keine äußeren Verletzungen auf. Eine Mordkommission um Kriminalhauptkommissar Herbert Mengelkamp ermittelt.
VON JULIA GOTTSCHICK 28·04·09 http://www.ahlener-zeitung.de/home/homepage_thema_2/1045980_Mutter_des_toten_Saeuglings_ermittelt_und_150_Nichts_von_Schwangerschaft_gewusst.html


Toter Säugling im Müll - Polizei findet Mutter
Vreden 28.04.2009, 13:10
In einem Müllsack hat die Polizei eine Babyleiche entdeckt. Inzwischen haben die Ermittler auch die Mutter ausfindig gemacht - sie will von der Schwangerschaft nichts bemerkt haben.
Die Polizei hat die Mutter des toten Babys aus dem münsterländischen Vreden ausfindig gemacht. Es handelt sich um eine 24-Jährige. Die Frau lebt in dem Haus, vor dem die Leiche des kleinen Jungen am Montag in einem Müllsack gefunden worden war, teilten die Ermittler mit.
"Die junge Frau will von der Schwangerschaft nichts bemerkt haben. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist sie davon ausgegangen, dass das Kind tot sei", sagte Kriminalhauptkommissar Herbert Mengelkamp. "Ob das Kind zur Zeit der Geburt gelebt hat, wird derzeit noch in einer speziellen Untersuchung festgestellt", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer.
Die Gerichtsmediziner haben mit der Obduktion des Kindes begonnen, um die Todesursache zu klären. Nun ermittelt eine Mordkommission gegen die 24-Jährige.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/105/466684/text/





03.05.2009
Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls gibt es immer wieder. (Bild: Stock.XCHNG / Nicole McDaniel) Rückschlag statt Fortschritt?
Das geplante Kinderschutzgesetz in der Kritik Von Dirk-Oliver Heckmann
Grausame Fälle von Kindesmisshandlung oder -tötung beschäftigen immer wieder die öffentlichkeit. Dann bestimmt die Frage die Diskussion, ob dieses nicht hätte verhindert werden können. Ein neues Kinderschutzgesetz soll dabei helfen, Familien mit hohem Risiko aufzuspüren, bevor die Spirale der Vernachlässigung in Gang ist. Am kommenden Mittwoch befasst sich der Familienausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Entwurf.
"In Darry in Schleswig-Holstein hat die Polizei die Leichen von fünf Kindern gefunden. Wie die Behörden gestern Abend in Kiel mitteilten, steht die Mutter im Verdacht, die Jungen im Alter von drei bis neun Jahren getötet zu haben."
"Eine junge Frau soll ihre Zwillingsbabys getötet haben, noch im Mutterleib, durch Schläge auf den Bauch. Erst nachdem sie wegen Unterleibsschmerzen in einer Klinik behandelt wurde, kam die ganze Tragödie ans Licht."
"Nach dem Hungertod eines fünfjährigen Mädchens in Schwerin hat Bundeskanzlerin Merkel zu mehr Wachsamkeit aufgerufen. Regierungssprecher Steg sagte in Berlin, das Schicksal des Kindes zeige, wie aufmerksam die zuständigen Behörden sein müssten und wie wichtig es sei, dass Nachbarn auf Vernachlässigung hinwiesen."
"Die Tat geschah vor zwei Jahren in einem nordhessischen Dorf. Eltern ließen ihre 14 Monate alte Tochter Jacqueline verhungern. Heute wurden die beiden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt."
Nachrichten wie diese schockierten in den vergangenen Jahren die öffentlichkeit, und die Aufzählung ließe sich fast endlos fortsetzen. Weitere grausame Fälle: Die siebenjährige Jessica, die am 1. März 2005 in Hamburg verhungert aufgefunden wird.
Nur wenige Monate später: In der brandenburgischen Ortschaft Brieskow-Finkenheerd werden die Leichen von neun Babys entdeckt, verscharrt in mit Blumenerde gefüllten Gefäßen.
10. Oktober 2006: Polizeibeamte finden in Bremen die Leiche des zweijährigen Kevin im Kühlschrank seines Ziehvaters.
Durchschnittlich 100 Kinder im Jahr kommen durch die Hände ihrer Eltern oder anderer naher Bezugspersonen ums Leben. Sie sterben durch Verwahrlosung, durch Vergewaltigung, durch Gewalt, Mord und Totschlag. In den letzten Jahren ist die Zahl der Opfer etwas gesunken - auch wenn die mediale Berichterstattung etwas anderes nahezulegen scheint. Die Statistik ist erschreckend genug: Weitaus höher allerdings ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft Opfer von Misshandlungen werden, ohne dass diese einen tödlichen Ausgang nehmen. So unterschiedlich die Fälle auch sein mögen - eines ist ihnen gemein: Nachbarn, Verwandte, Bekannte wollen im Vorfeld nichts von den Zuständen erfahren haben - oder ihre Hinweise wurden in den Wind geschlagen; Jugendämter haben falsch reagiert, Informationen wurden nicht weitergegeben, gingen unter im Dickicht der Stellen, die für den Kinderschutz zuständig sind.
Oft werden die Fälle erst bekannt, wenn es zu spät ist. Diesen Zustand zu beenden, hatten die beiden Kinderschutz-Gipfel zum Ziel, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin eingeladen hatte.
Konkrete Folge: Eine Reihe von Modell-Projekten in allen 16 Bundesländern, mit deren Hilfe Erfahrungen gesammelt werden sollen, wie man Familien mit hohem Risiko aufspürt, bevor die Spirale der Gewalt und der Vernachlässigung in Gang ist und: Ein neues Kinderschutzgesetz. Am kommenden Mittwoch befasst sich der Familienausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Entwurf von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Geht es nach ihr, soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzespakets: Das Berufsgeheimnis etwa von ärztinnen und ärzten wird gelockert. Sie werden nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das Jugendamt einzuschalten, wenn sie Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls haben und ein Gespräch mit den Eltern nichts bewirkt. Auf diese Weise soll die bisher noch weit verbreitete Rechtsunsicherheit beispielsweise unter Kinderärzten beseitigt werden.
Zweitens: Auch Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, ärzte - alle Personen, die mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu tun haben - werden dazu verpflichtet, das Gespräch mit den Eltern zu suchen, wenn sie Hinweise darauf haben, dass das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch Gewalt oder Vernachlässigung gefährdet ist. Und sollte dieses Gespräch nichts erbringen, werden auch sie berechtigt, das Jugendamt einzuschalten. Personen, die sich im kinder- und jugendnahen Bereich auf einen Job bewerben - als Bademeister, Erzieher oder Trainer im Sportverein etwa - müssen in Zukunft ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, das auch Verurteilungen zu geringen Strafen aufführen würde, wenn sie wegen pädophiler Delikte verhängt wurden.
Und: Das zuständige Jugendamt muss die entsprechende Behörde darüber informieren, wenn eine als Problemfall bekannte Familie in eine andere Stadt oder Gemeinde umzieht. Dabei sollen nicht nur die Akten weitergereicht werden, sondern es soll zwingend ein übergabegespräch stattfinden. Das soll verhindern, dass eine gefährdete Familie bei einem Umzug sozusagen "vom Radar" des Jugendamts verschwindet. Als vielleicht wichtigste Einzelmaßnahme regelt das Gesetz, dass sich ein Mitarbeiter des Jugendamts ein persönliches Bild von einem Kind und seinem Zuhause zu machen hat, wenn er den Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung hegt.
"Das mag sich einfach anhören, aber das ist bisher nicht eine Selbstverständlichkeit gewesen."
Ursula von der Leyen, CDU, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
"Wir haben bei der Rückschau, bei der Analyse der Fehler, die geschehen sind, gesehen, dass zu häufig über ein Kind, wo Verdacht auf Misshandlung und Verwahrlosung herrschte, nur nach Aktenlage entschieden wurde bzw. durch Berichte Dritter - Eltern, Großeltern - die sagten: "Es geht dem Kind gut"; und so über Monate das Kind nicht angeschaut worden ist."
Doch was zunächst gut gemeint klingt, lässt bei Praktikern die Alarmglocken schrillen.
Das Kinderschutzzentrum im Ost-Berliner Stadtteil Lichtenberg. Eine Handvoll Mütter erscheint hier regelmäßig, um sich Informationen zu holen über den richtigen Umgang mit Kindern; um über Probleme zu sprechen, die mit überforderung zu tun haben - ein sogenanntes niedrigschwelliges Angebot. Für schwierigere Fälle bietet die Einrichtung Familientherapie, Therapien für Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrung, sie betreibt Jugendwohngruppen und ein Notruf-Telefon. Teils melden sich Mütter, Väter oder Kinder aus eigenen Stücken, ermutigt von Kinderärzten oder Erziehern, teils wird von den Behörden entsprechender Druck aufgebaut.
Hier, im Kinderschutzzentrum, kennt man sich aus mit den Berührungsängsten der Betroffenen. Wie sieht man hier die Verpflichtung zum Hausbesuch?
"Hört sich vernünftig an, ist auch in 95 Prozent der Fälle vernünftig."
Georg Kohaupt, Leiter des Kinderschutzzentrums Berlin, ehrenamtlicher Co-Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzzentren.
"Es gibt aber fünf Prozent der Fälle, wo ein solcher Hausbesuch, der - wenn das Jugendamt unangemeldet vor der Tür steht - andere Zugangswege zur Familie versperrt: Wenn man also eine Meldung bekommt, hat man immer eine doppelte Aufgabe. Man muss einschätzen: Was ist da los? Und man muss in Kontakt kommen. Das heißt, man muss irgendwie einen Kontakt zu den Eltern herstellen, um mit ihnen darüber zu reden: Was soll jetzt passieren? Was wollen wir jetzt machen? Wie seht ihr das? Und manchmal kann ein Hausbesuch diesen Kontakt verunmöglichen, sondern es müssen andere Wege gesucht werden. Insofern ist die Regelhaftigkeit dieser Vorschrift nicht gut für den Kinderschutz."
"Ich sehe das Gesetz insgesamt skeptisch."
Rainer Zeddies, kommissarischer Leiter des Jugendamts Berlin-Lichtenberg, als Psychologe selbst seit Jahren im Kinderschutz an der Basis tätig. Er lässt keinen Zweifel an seiner Bereitschaft, notfalls hart durchzugreifen. Und dennoch:
"Es ist gar keine Frage, dass ein richtiger Wille und ein richtiges Ziel dahintersteht, nämlich solche Kinderschutz-Katastrophen zu vermeiden. Aber das Gesetz ist ganz deutlich - und auch nach Aussage der Ministerin - von seinem Ende her, von der Spitze des Eisbergs her gestrickt, nämlich von den Katastrophen her. Und ich finde, es schaut zu wenig auf alles, was unter der Oberfläche ist, nämlich die große, große Zahl von Familien, die einen sozialpädagogischen, einen freundlichen, stärkenden Zugang braucht, damit ihnen geholfen werden kann. Dieses Gesetz schaut fast ausschließlich auf die Familien, wo nur noch Zwang, Kontrolle und Druck hilft, um die letzte Katastrophe zu vermeiden. Wir brauchen aber unbedingt beides."
Eine Kritik, die Ursula von der Leyen nicht gelten lässt. Der Hausbesuch werde mit dem neuen Gesetz nicht zur Pflicht - auf diesen Unterschied legt die Bundesfamilienministerin Wert -, sondern eine "Regelverpflichtung".
"Wir haben Fälle gehabt, wo fünfjährige Kinder unter den Augen des Jugendamts verhungert sind über Monate. Aus diesen Erfahrungen heraus ist es eine Regelverpflichtung, das Kind anzuschauen, auch sein häusliches Umfeld. Wenn ich sage: Zwei Drittel der Kinder, die getötet werden, sind jünger als ein Jahr, dann ist natürlich entscheidend: Wie lebt der Säugling, der außerhalb des Hauses nicht selbstverständlich gesehen wird? Aber, und das stelle ich ganz deutlich klar: Es gibt Ausnahmen, wo ein Hausbesuch gegebenenfalls die Situation zum Eskalieren bringen kann. Das ist zum Beispiel der Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Und deshalb ist nicht die Verpflichtung zum Hausbesuch im Gesetz festgehalten, sondern die Regelverpflichtung, das heißt, in der Regel muss der Hausbesuch da sein, aber bei begründeten Ausnahmen kann das Jugendamt selbstverständlich vom Hausbesuch absehen."
Jugendamtsleiter Rainer Zeddies beruhigt das nicht.
"Wir stellen uns mal vor - und so etwas kommt ja in der Tat häufig vor -, dass wir eine Familie haben mit mehreren kleinen Kindern, und dass eine Kita uns sagt: 'Na, die Dreijährige, die wir hier in der Kita haben, die sehen wir jeden Tag, wir sehen auch die Mutter, aber wir glauben, es geht denen da nicht gut'. Dann sind wir hier im Jugendamt, in der Frage jetzt eine Entscheidung zu treffen, welcher Schritt ist angemessen? Und dann ist es hier die Regel, dass mindestens zwei oder drei Kollegen sich schnell zusammentun und sagen: 'Was tun wir jetzt in diesem Fall? Kennen wir jemanden, den wir anrufen können? Ist zum Beispiel das Gesundheitsamt sowieso vor Ort? Müssen wir selber losziehen?' Es gibt ja auch Fälle, da muss man sofort die Polizei rufen! Das wäre hier sicherlich nicht der Fall. Also, was tun wir jetzt? Und in dieser Entscheidung könnte es sein, dass - wenn das so im Gesetz steht - dass man sich quasi rechtfertigen muss, wenn man nicht den persönlichen Hausbesuch gemacht hat, dass man dann vorschnell loslegt und sagt: 'Hier haben wir eine Kinderschutzmeldung! Wir müssen jetzt mal kontrollieren', und dass dann innerlich die Bereitschaft der Familie - in diesem Fall der alleinerziehenden Mutter -, Hilfe anzunehmen, auch leiden kann, als wenn man sagen würde, wir versuchen erst mal über die Kita-Leiterin zu sagen: 'Wenn die morgen kommt, sprechen Sie doch noch mal mit ihr, oder wir kommen hinzu morgen und sprechen mal zusammen mit ihr.' Also, das ganze Instrumentarium zur Verfügung zu haben, das in diesen Fällen helfen könnte. Im Moment treffen wir in jedem dieser Fälle eine Einzelfallentscheidung. Welches ist der richtige Weg? Das ist auch ein Risiko auf unserer Seite - gar keine Frage -, aber es ist eben auch immer die Balance, zwischen Kontrolle und Hilfe das richtige Maß zu finden."
Bei aller grundsätzlichen Zustimmung: Auch bei den kommunalen Spitzenverbänden, bei denen viele Fäden zusammenführen, ist die Skepsis nicht zu überhören - zumindest was den umstrittenen Punkt des Hausbesuchs angeht. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes:
"Manches Problem bleibt ja nach wie vor ungelöst: Die Frage, wenn der Hausbesuch verweigert wird, können Sie mit der Polizei das zwangsweise durchführen? Wollen Sie das? Nützt das dem Kindeswohl? Es ist ein sehr kompliziertes System. Und ob das so viel weiterführt, das wird man in der Praxis abwarten müssen!"
"Ich glaube, der Kompromiss, der jetzt im Gesetzentwurf drinsteht, der ist ein guter Mittelweg. Damit können die Jugendämter leben und sollten sie auch leben."
Prof. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und ehemaliger Landes-Justizminister, SPD.
"Das Problem ist eher ein finanzielles. Diese Hausbesuche machen enorm viel Arbeit. Und die Personalausstattung der Jugendämter ist oft nicht so ... Sie sollen lieber froh sein, dass der Gesetzgeber ihnen jetzt ein Druckmittel an die Hand gibt, an ihre Kommunalparlamente heranzutreten und zu sagen: 'Durch das neue Gesetz von Frau von der Leyen, das wir im Kern begrüßen, brauchen wir mehr Personal!' Und dann haben sie auch recht!"
Pfeiffer sieht Gefahr von einer ganz anderen Seite heraufziehen. Das neue Kinderschutzgesetz nämlich sieht vor - so seine Kritik - dass etwa ein Lehrer oder Trainer im Sportverein als erstes die Eltern zu informieren hat, wenn er nach Hinweisen auf eine Misshandlung mit dem betroffenen Kind gesprochen hat. Im konkreten Fall etwa den schlagenden Vater.
"Das kann doch nicht wahr sein! Zwar gibt es da eine Einschränkung, die dann heißt: ' ... soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.' Aber erst einmal wird als Regelfall die Pflicht aufgestellt, dass die Eltern informiert werden müssen. Das halte ich für falsch!"
Nicht nur betroffene Kinder und Jungendliche werden sich in Zukunft noch stärker überlegen, ob sie um Hilfe bitten, befürchtet der Kriminologe. Auch die Bereitschaft eines Lehrers werde abnehmen, einen Schüler anzusprechen, an dem er etwa regelmäßig blaue Flecken feststellt.
"Nun ja, der wird dann gar nichts tun. Wenn er die Eltern informieren muss, da fragt er sich: Was passiert eigentlich, wenn ich dieser Pflicht nicht nachkomme? Dann guckt er eher weg. Also, da ist etwas am Behördenschreibtisch entstanden, was mit der Lebenswirklichkeit von geprügelten Kindern zu wenig zu tun hat. Kinder müssen wissen, dass sie sich Hilfe holen können, ohne dass der Helfer gleich zum Hörer greifen muss und den Vater oder die Mutter informiert. Erst wenn die wissen: Ich bin Subjekt, und ich kann mir Hilfe holen, und ich habe ein Recht, mit diesem Helfer - Kinderschutzbund beispielsweise - erst einmal intensiv zu sprechen, stimmt das Gesetz. So werden die Kinder nur Objekte, aber nicht Subjekte ihres Grundrechtes auf gewaltfreie Erziehung."
ähnliches gilt aus Sicht der Skeptiker auch für die Rolle von ärztinnen und ärzten. Auch sie sollen per Gesetz verbindlich zum Handeln gebracht werden - mit möglicherweise fatalen Folgen.
"Viele Menschen sehen die ärzte als die letzte vertrauensvolle Instanz."
Ekin Deligöz, Bündnis90/Die Grünen, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags. Wenn man Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch aufdecken und Opfer aktiv schützen möchte, davon ist Deligöz überzeugt, müsse man Stellen schaffen, die Vertrauen bilden - und nicht das Gegenteil.
"In Deutschland sagen wir: 70 bis 80 Prozent der Fälle finden innerhalb der Familie statt. Das heißt, die Vertrauensperson - der Vater, der Bruder, der Onkel, der vertraute Nachbar - sind die Täter. Und es ist nicht gar so einfach für ein Opfer, für ein Kind, den eigenen Vater zu verklagen und zu sagen: 'Das ist aber ungerecht oder unfair oder gar nicht erlaubt!' Kinder sind noch nicht so weit. Deshalb brauchen wir Vertrauensebenen, und da gehören nun mal ärzte dazu, und an dieser Patienten-Vertrauensbasis sollten wir auch gar keinen Zweifel lassen, weil das wird im Zweifelsfall dazu führen, dass man sich überhaupt nirgendwo mehr hinwendet!"
Nicht nur ein Großteil der Einrichtungen, die mit Kinderschutz zu tun haben, nicht nur die Opposition läuft Sturm gegen die Pläne von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Auch die Sozialdemokraten gehen auf Distanz.
"Die Mehrzahl der Kinderschutz-Expertinnen und Experten kritisiert diesen Gesetzentwurf, und da dürfen wir doch nicht abtauchen und weghören!"
Caren Marks, Obfrau der SPD-Fraktion im Familienausschuss, bei der ersten Lesung des Kinderschutz-Gesetzes im Deutschen Bundestag.
"Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe sagt: 'Die vorgeschlagenen Neuregelungen bleiben in ihren Formulierungen vielfach unpräzise und werden den fachlichen Herausforderungen im Kinderschutz nicht gerecht.' Der Deutsche Verein für öffentliche und Private Fürsorge sagt: 'Der Gesetzentwurf geht an den tatsächlichen Erfordernissen eines effektiven Kinderschutzes vorbei.' Auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht und der Deutsche Kinderschutzbund warnen vor problematischen Folgen. Diese geballte Kritik der Fachleute nehmen wir in der SPD-Fraktion wirklich sehr ernst."
Und deshalb werde man den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren auf Herz und Nieren prüfen - und die besonders kritischen Passagen zu stoppen versuchen. Besteht also die Gefahr, dass das Kinderschutzgesetz am Ende mehr schadet als nutzt, wenn es so bliebe wie geplant?
"Zumindest ist es nicht auszuschließen, dass das, was gut gemeint, am Ende vielleicht in die falsche Richtung geht."
Malu Dreyer, SPD, Sozialministerin von Rheinland-Pfalz. Es wäre ein regelrechtes Risiko für gefährdete Kinder, meint sie, wenn Lehrer oder ärzte, die dazu gar nicht ausgebildet seien, dazu verpflichtet würden, das Gespräch mit überforderten oder schlagenden Eltern führen zu müssen. Und: durch massenhafte Meldungen - aus Angst, selbst in Schwierigkeiten zu kommen - würden die Jugendämter in ihrer Arbeit eher behindert, meint sie. Das Gesetz ziele zu stark in Richtung Restriktion und versäume es, Erfahrungen aus den Ländern aufzugreifen.
"Wir haben Modellprojekte, zum Beispiel 'Der gute Start ins Kinderleben'. Das funktioniert nach dem Prinzip, dass bereits in der Geburtshilfe Risiko-Familien identifiziert werden und die von Anfang an auch Unterstützung erhalten. Die Projekte laufen in allen Ländern, wo sie durchgeführt werden, hervorragend. Wir haben da ganz klaren Handlungsbedarf, um diese Projekte flächendeckend in unser Land zu bringen. Und das müsste dieses Kinderschutzgesetz eigentlich aufgreifen, um sinnvoll tatsächlich etwas zu tun für den Kinderschutz."
Wenn Familienministerin von der Leyen nicht bereit sei, an den maßgeblichen Stellen änderungen vorzunehmen, wäre es besser, das ganze Projekt auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, meint Dreyer.
"Denn die Fortschritte in diesem Gesetz sind nicht so durchgreifend, als dass wir nicht auch ohne leben könnten zur Zeit, zumal in vielen Landeskinderschutzgesetzen wesentliche Dinge schon geregelt worden sind. Man sollte sich dann eher die Zeit nehmen und noch mal einen neuen Start machen. Ich fände es aber trotzdem sehr schade, denn dieses Gesetz gibt auch die Möglichkeit - aufgrund der vielen fachlichen positiven Stellungnahmen, was an änderungen aufzunehmen ist - tatsächlich etwas Gutes zu bewegen, und das könnte man durchaus in dieser Legislaturperiode auch noch machen."
Eine Verschiebung des Gesetzes auf die nächste Legislaturperiode? Für die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll wäre das eine fatale Entscheidung. In der Bundestags-Debatte weist sie darauf hin, dass das Leben von Kindern möglicherweise hätte gerettet werden können:
"Das Kriminologische Institut in Niedersachsen hat festgestellt, dass bei 200 Kindstötungen eindeutige Hinweise darauf sind, dass das Jugendamt die Kinder nicht angeschaut hat. Und das gilt auch gerade für Lea-Sophie. Bei dem Termin im Jugendamt sind die Eltern zwar hingegangen, aber nicht mit Lea-Sophie, sondern mit dem neugeborenen Bruder. Und das Jugendamt hat Lea-Sophie nie gesehen. Und ich glaube, wenn es wirklich einen Hausbesuch gegeben hätte, wenn wirklich Lea-Sophie sichtbar geworden wäre, hätte man das Kind vielleicht retten können. Denn ein fünfjähriges Kind verhungert nicht in 24 Stunden. Das ist ein langsamer Prozess. Und deswegen glaube ich, dass dieser Ansatz, zu sagen: 'In der Regel uns die Kinder anzugucken' - es gibt Ausnahmesituationen, die auch genauso geregelt sind, wenn zum Beispiel eine Gefährdung ist, sexuelle Gewalt im Haushalt stattfindet, dann sagen wir Nein, dann gibt es keinen Hausbesuch - aber die Regel muss sein: Schauen wir uns bitte die Kinder an!"
Ob das geplante Kinderschutzgesetz in dieser Legislaturperiode noch kommt oder nicht - eines steht jetzt schon fest: Der nächste Fall grausamer Kindesmisshandlung oder -tötung wird schon bald die öffentlichkeit beschäftigen. Und auch dann wird die Frage die Diskussion bestimmen, ob dieser nicht hätte verhindert werden können.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/958955/



Mutter von Findelkind Johannes gesteht im Prozess die Aussetzung ihres Kindes
18. Mai 2009
26-Jährige gesteht Kindsaussetzung. Wollte ihr abgelegtes Kind später wieder holen. Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Urteil könnt aber schon heute gesprochen werden.
Die 26 Jahre alte Mutter des Findelkindes von Schillig hat heute vor dem Amtsgericht Jever die Aussetzung ihres Kindes gestanden. Allerdings gab sie vor Gericht an, dass sie ihr Kind nach der Geburt gar nicht an der Kirche ablegen wollte, sondern es später wieder abholen wollte.
Die Angeklagte sagte, dass es ihr an dem Tag im August 2007 nicht so gut gegangen sei, weshalb sie einen längeren Spaziergang unternommen habe. An der Kirche sei dann ganz überraschend das Kind zur Welt gekommen. Sie sei völlig überfordert und verwirrt gewesen. Sie habe einfach nicht gewusst, was sie nach der Geburt des Kindes tun sollte. Sie hatte große Angst und entschied sich, das Neugeborene erst einmal abzulegen, um es im Laufe des Tages zu holen. Als sie an den Ort zurückkam, sei das Baby allerdings nicht mehr dagewesen.
Deutschlandweit hatte der Fall der wegen Kindesaussetzung angeklagten Kenianerin im August 2007 für Aufsehen gesorgt. Eher zufällig hatte ein Küster den nur wenige Stunden alten, dunkelhäutigen Säugling an der Kirche entdeckt. Vor Gericht gab der Mann heute an, dass der kleine Junge nur in eine durchnässte Strickjacke gehüllte wurde und schwer unterkühlt gewesen sei. Er habe bis zum Eintreffen des Krankenwagens versucht, es mit Decken zu wärmen. Auch der behandelnde Arzt, der das Baby im Krankenhaus versorgt hatte, bestätigte vor Gericht, dass der Säugling in einem «schwer beeinträchtigten Zustand» war.
Die junge Kenianerin, die als Au-pair-Mädchen mit ihrer hessischen Gastfamilie im August 2007 Urlaub in Schillig gemacht hatte, entschuldigte sich vor Gericht für das Geschehene. Sie wünsche sich sehr, die Zeit mit ihrem Kind wieder nachzuholen und mit ihrem Sohn zusammenleben zu können. Johannes, der im Krankenhaus diesen Namen erhielt, lebt derzeit bei einer Pflegefamilie.
Die junge Frau, die nach eigenen Angaben von der Schwangerschaft gewusst, über diese aber mit niemanden gesprochen hatte, hatte sich im November 2008 der Polizei gestellt. Die 26-Jährige lebte zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr in Deutschland. Die Ermittler waren nur durch einen Zufall auf ihre Spur gekommen. Die Frau meldete bei der Polizei, in Hessen Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein. DNA-Material, das bei den Ermittlungen gesichert wurde, identifizierte die junge Frau als Mutter von Johannes.
Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Nach Einschätzung des Gerichts könnte es aber bereits am heutigen Tag zu einem Urteil kommen.(dtn/sh/ddp)
http://www.die-topnews.de/mutter-von-findelkind-johannes-gesteht-im-prozess-die-aussetzung-ihres-kindes-351569

20.05.2009 ALKOHOLVERGIFTUNG Mutter stillt Baby zu Tode
In Russland hat eine Mutter ihr Baby im Alkoholrausch gestillt - und so ihren drei Monate alten Sohn vergiftet. Der Säugling starb. Jetzt wurde die Frau zu einer Entziehungskur und einer Haftstrafe verurteilt.
Moskau - In Russland ist eine Frau zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihrem Baby betrunken die Brust gegeben und es mit der vergifteten Muttermilch getötet hatte.
Die 28-jährige Mutter aus der sibirischen Kleinstadt Sretensk hatte Anfang April einen halben Liter reinen Alkohol getrunken und am selben Abend ihren Sohn dreimal gestillt, wie die staatliche Nachrichtenagentur RIA Nowosti am Mittwoch berichtete. Der Säugling starb daraufhin an einer Alkoholvergiftung.
Die Richter verurteilten die Frau neben der Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung auch zu einer Entziehungskur. Das Gericht hielt der Frau zugute, dass sie ein Geständnis ablegte. In Russland sterben jährlich Tausende Menschen auf tragische Weise an Ethanolvergiftungen. Ein verbreitetes Problem ist der Konsum von illegal gebrannten Spirituosen.
ore/dpa/AFP http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,626112,00.html


Füssen (cl) | 24.05.2009 18:46 Uhr
Von Wertlosigkeit bis Wertschätzung
Ausstellung - Die Geschichte des Kindseins in der Christuskirche
über die wechselvolle Geschichte von Einrichtungen für Kinder und deren Entwicklung berichtet eine Wanderausstellung mit dem Thema «Von der Bewahranstalt zu modernen Bildungseinrichtungen» in der evangelischen Christuskirche in Füssen. Bei der Eröffnung referierte Pfarrerin Dr. Ulrike Kuschel im Rahmen des Themas «Vom Befehls- zum Verhandlungshaushalt» über die in der Vergangenheit nicht immer erfreuliche Geschichte des Kindseins. Zudem gibt es im Haus der Begegnung eine Präsentation der Bildungseinrichtungen Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort sowie pädagogischer Tagesstätten der Stadt Füssen in unmittelbarer Nähe der Kirche.
Von der Antike bis heute
Dass Kindheit in der «guten alten Zeit» kein Honigschlecken war, offenbarten die Ausführungen von Kuschel, die das Leben der Kleinen von der Antike bis heute nachzeichnete. Nicht nur, dass Kindsmord bis ins 14. Jahrhundert eine Art Kavaliersdelikt war, so sah man später in Kindern selten kleine Menschen mit eigenen Bedürfnissen, sondern in erster Linie hungrige Mägen und billige Arbeitskräfte. Kinder standen gemeinsam mit Frauen auf der untersten Stufe der sozialen Skala - das galt zumindest für die breite Masse.
Der Anfang von einer am Kind orientierten Erziehung setzte sich erst im 20. Jahrhundert durch. Noch bis in das 19. Jahrhundert galt das Verständnis: Familie ist eine Gemeinschaft, die zu funktionieren hat. Den weiten Bogen «der Entstehung der Kindheit» schloss Kuschel mit einem Ausblick in die heutige Zeit: «Von der Antike bis ins 19. Jahrhundert hinein unterlag die Auffassung von der Kindheit grundlegenden Umwälzungen - von der Wertlosigkeit bis zur Wertschätzung», resümierte die Referentin. Dafür werde nun bereits im frühen Lebensalter von den Kindern erwartet, dass sie mitdenken.
Die Ausstellung ist bis zum 11. Juni täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Die begleitende Präsentation im Haus der Begegnung kann bis Dienstag, 26. Mai, von 8 bis 12 Uhr besichtigt werden.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/fuessen/Fuessen-kinderausstellung;art2761,576979

Das Haus der ungewollten Kinder
Schwester Monika gewährt in Not geratenen Schwangeren Zuflucht und rettet damit auch das Leben vieler Neugeborener
von Katrin Bischoff
Schönow - Das Baby schlief im Einkaufskorb. Die Mutter des kleinen Mädchens stellte den Korb auf den Tisch vor Monika Hesse. Sie nannte ihren Namen nicht, sie sagte nur, dass sie das Baby nicht wolle. Sie verschwand und ließ ihr Kind zurück in Schönow bei Bernau (Barnim). Das war vor zehn Jahren. Es war das erste Neugeborene, das im "Kinderhaus Sonnenblume" abgegeben wurde.
Ein Sandweg, der in einer Sackgasse mündet, führt zu einem gelben Haus. Monika Hesse trägt weiß-blaue Nonnentracht. Die 51-Jährige ist Franziskanerin. Auf dem Arm hält sie einen kleinen dunkelhäutigen Jungen. "Er ist erst sechs Wochen alt, ein ganz schöner Wonneproppen", sagt Schwester Monika strahlend. Sie will nicht spekulieren, ob der Junge überhaupt leben würde ohne sie und das Kinderhaus.
Die Mutter des Kindes stammt aus Afrika. Hochschwanger fand sie im Internet die Telefonnummer des Kinderhauses, das schnelle und anonyme Hilfe versprach. Ihre Familie hatte jahrelang gespart, damit sie in Deutschland Medizin studieren kann. "Schwanger - für die junge Frau war das eine Katastrophe", sagt Schwester Monika. Sie wollte die Familie nicht enttäuschen, wollte das Kind nicht. Sie hatte niemanden, mit dem sie reden konnte. Sie fuhr nach Schönow und durfte einige Wochen bleiben. In einer Klinik kam der Sohn zur Welt. "Jetzt ist er ihr ein und alles", sagt die Schwester. Beide wohnen noch im Kinderhaus, das nun Hilfe sucht, damit sie doch noch studieren kann. 1998 hat Schwester Monika den Verein "Kinderhaus Sonnenblume" gegründet. Damals häuften sich die Meldungen über Kindstötungen. Die öffentlichkeit schrie jedes Mal auf: "Wie kann so etwas geschehen?" Auch Schwester Monika stellte Fragen, vor allem eine: "Wie kann man verhindern, dass eine Mutter ihr Baby tötet?" Sie gab selbst die Antwort - in Schönow. Von Spenden kaufte sie ein Haus. Es wurde Zufluchtsort für inzwischen hunderte Frauen, die ungewollt schwanger sind oder gerade entbunden haben, die nicht wissen, wohin mit sich und dem Kind. Für Frauen, die ihren Zustand verheimlichen, weil der Partner droht, sie zu verlassen oder umzubringen. "Diese Frauen dürfen hier das sein, was sie sind: schwanger", so die Franziskanerin.
Schwester Monika wuchs in einer katholischen Familie im thüringischen Eichsfeld auf. Sie lernte Krippenerzieherin. "Ich wollte aber schon mit 17 ins Kloster", erzählt sie. Damals habe ein "junger hübscher Franziskaner", der in ihrem Dorf ein Praktikum machte, die Mädchen begeistert. "Wir wollten alle Franziskanerinnen werden", sagt sie schmunzelnd. Monika Hesse machte ernst. Sie ging nach Oschersleben und trat mit 20 Jahren in den Franziskanerorden ein. Als der politische Umbruch nahte, zog sie 1989 nach Berlin.
"Nach der Wende traf ich immer mehr Menschen, die Hunger hatten", sagt sie. Wenn es Menschen gibt, die hungern, muss es auch Menschen geben, die ihnen Essen geben. Also kochte sie bei den Franziskanern in Pankow einfach Suppe. "Ich dachte, alle würden nach einem halben Jahr wieder Arbeit haben", sagt sie. Aber die Schlange vor der Suppenküche wurde täglich länger, 500 Bedürftige kamen schließlich. Auch Straßenkinder und Prostituierte, die schwanger waren. Denen wollte sie helfen.
Weihnachten 1998 zog sie nach Schönow und eröffnete mit zwei Sozialarbeiterinnen und einem Hausmeister das Kinderhaus. "Es war eine innere Berufung", sagt sie. Zahlreiche ärzte bieten seitdem Hilfe an. Die Frauen, die kostenlos im Haus unterkommen, entbinden in Berliner Kliniken - auch anonym, obwohl die anonyme Geburt noch immer eine rechtliche Grauzone ist und Kritiker der Franziskanerin vorwerfen, die Frauen könnten bei ihr ungewollte Kinder "entsorgen". Schwester Monika sagt, sie zeige Frauen in äußerster Not einen Ausweg und rette damit Leben.
Zehn Zimmer gibt es im "Kinderhaus Sonnenblume". Sie sind derzeit alle belegt. Schwester Monika selbst wohnt unter dem Dach, "weil ja immer einer da sein muss". Es kommen nicht nur Frauen, die von Hartz IV leben: Unternehmerinnen, Prostituierte, illegal in Deutschland lebende Frauen, muslimische Jugendliche, sogar eine Politikerfrau war hier. Sie müssen in Schönow keine Fragen befürchten, keinen Ausweis und keine Versicherungskarte vorweisen. Sie haben alle etwas gemeinsam: ihre Beziehung zum Kindesvater oder der Familie ist gestört. Einige würden ihr Kind nach der Geburt dann doch behalten, viele geben es zur Adoption frei. "Wir bitten die Frauen, dem Kind wenigstens ein Kuscheltier oder einen Brief mitzugeben, damit es später etwas von seiner Mutter hat", sagt die Schwester. Nur bei drei abgegebenen Babys wisse man nichts von der Mutter.
Aus ganz Deutschland reisen Schwangere an. Sie nehmen Jahresurlaub, um heimlich ihr Kind zur Welt zu bringen. Sie behaupten, zur Kur zu fahren. "Not macht erfinderisch", sagt Schwester Monika und erzählt von einem 16-jährigen muslimischen Mädchen. Die Mutter merkte nichts von der Schwangerschaft. Als der Geburtstermin nahte, erzählte die Schülerin, sie gehe auf Klassenfahrt. "Sie kam zu uns und brachte ihr Kind zur Welt", sagt die Franziskanerin. Zu Hause fragte die Mutter, wie die Klassenfahrt gewesen sei. "Gut", war die Antwort.
Es nimmt nicht immer ein gutes Ende. Eine junge Frau wollte anonym entbinden und das Kind zur Adoption freigeben. Freunde überredeten sie, das Baby zu behalten. Sie seien immer für sie da, sagten sie. Später erfuhr Schwester Monika, dass die junge Mutter überfordert war und das Baby getötet hat. Aus dem Gefängnis schrieb ihr die Frau, dass keiner da war, als sie Hilfe brauchte. "Wir schaffen es nicht immer", sagt Schwester Monika und wiegt den kleinen dunkelhäutigen Jungen im Arm.
Berliner Zeitung, 25.05.2009 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/brandenbuerger/128440/index.php


27. Mai 2009, 12:45 Totes Baby in Tiefkühltruhe gefunden
Grausiger Fund in einer Erfurter Wohnung: In einer Tiefkühltruhe lag ein totes Baby. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die 37 Jahre alte Mutter, das Kind getötet zu haben. Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, soll eine Obduktion Aufschluss über die genauen Todesumstände geben.
An diesem Wohnhaus in Erfurt wurde in der Tiefkühltruhe einer Wohnung ein totes Baby gefunden.
Vor zwei Jahren wurden - ebenfalls in Erfurt - zwei Babyleichen in einer Kühltruhe gefunden.
Der tote Junge war am Dienstagabend entdeckt worden, als die Wohnung ausgeräumt werden sollte. Nach ersten Ermittlungen war das Kind vor etwas mehr als einem Jahr auf die Welt gekommen. Die Mutter wurde inzwischen vernommen, ihre Aussagen werden überprüft. Die Staatsanwaltschaft machte bislang keine Angaben darüber, ob die Frau festgenommen wurde. Wegen des Zustandes der Leiche soll die Obduktion laut Staatsanwaltschaft voraussichtlich erst am Donnerstag erfolgen.
In dem früheren Fall waren im April 2007 die Leichen zweier Babys in einem Tiefkühlfach einer Erfurter Wohnung gefunden worden. Ein 15-Jähriger hatte sie bei der Suche nach Essen entdeckt. Seine Mutter gestand, die Kinder 2002 und 2004 zur Welt gebracht zu haben, wobei sie gestorben seien. Das Landgericht Erfurt stufte diese Aussagen anhand eines Gutachtens als «Schutzbehauptungen» ein und verurteilte sie im November 2007 zu zwölf Jahren Haft wegen zweifachen Totschlags.
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_panorama/57543819,1,artikel,Totes+Baby+in+Tiefkuehltruhe+gefunden.html



Hintergrund Babyleichen in Kühlfach, Waschmaschine oder Müllcontainer
Erstellt 27.05.09, 13:27h, aktualisiert 27.05.09, 13:27h
HAMBURG - Grausige Funde von Babyleichen wie jetzt in Erfurt haben schon oft für Entsetzen gesorgt. Einige Fälle:
April 2009: Eine 28-Jährige aus Sachsen-Anhalt muss achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie hatte ihre zwei neugeborenen Mädchen direkt nach der Geburt getötet und eines davon in der Waschmaschine versteckt.
April 2009: Eine 38-Jährige aus München versteckt einen toten Säugling im Schrank. Sie hatte den kleinen Jungen nach der Geburt sich selbst überlassen, bis er kurz darauf starb. Sie habe schon 1995 einen Säugling sterben lassen, gesteht die Frau.
März 2009: Wenige Tage nach dem Fund eines toten Babys in einem Altkleider-Container in Berlin wird Haftbefehl gegen die 41 Jahre alte Mutter erlassen. Ihre Schwangerschaft hatte sie geheim gehalten.
Dezember 2008: Wenige Tage nach dem Fund eines toten Säuglings in einem Kölner Müllentsorgungsbetrieb stellt sich eine 19-Jährige der Polizei. Ein Arbeiter hatte die Leiche beim Sortieren von Müll entdeckt.
September 2008: In einer Recyclingfirma in Mayen (Rheinland-Pfalz) wird eine Babyleiche gefunden. Eine 29-Jährige gibt zu, das Baby in die Biomülltonne eines Restaurants gelegt zu haben.
Mai 2008: In einer Gefriertruhe in Wenden (Nordrhein-Westfalen) liegen drei Leichen. Anfang November beginnt der Prozess gegen die 44 Jahre alte Mutter: Sie gesteht, die Mädchen 1986, 1988 und 2004 zur Welt gebracht und nach deren Tod in die Kühltruhe gelegt zu haben.
Dezember 2007: Eine 28-Jährige aus dem sächsischen Plauen tötet ihre drei Babys und versteckt die Kinderleichen in einem Koffer, in einer Tiefkühltruhe und auf einem Balkon.
April 2007: Im Tiefkühlschrank einer Erfurter Wohnung werden zwei tote Säuglinge entdeckt. Eine 35-Jährige gesteht, die Kinder nach der Geburt in eine Mülltüte gewickelt und in den Gefrierschrank gelegt zu haben. Die Babys hätten nicht zu ihren Berufsplänen gepasst.
Januar 2006: In Altenburg in Thüringen stellt sich ein Mann der Polizei: Er hat in den 90er Jahren seine zwei Kinder nach der Geburt im Keller einbetoniert.
Juli 2005: In einer Garage in Brandenburg werden bei einer Entrümpelung neun Babyleichen entdeckt. Sie liegen in einem mit Sand gefüllten Aquarium, in Eimern und Blumenkübeln. (dpa)
http://www.ksta.de/html/artikel/1243073580850.shtml


Chronologie Kindstötungen in Thüringen
erstellt 27.05.09, 11:28h
Erfurt/dpa. In den vergangenen Jahren haben in Thüringen Kindstötungen immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Einige Fälle:
Neujahr 2006: Im Keller einer Altenburger Wohnung werden zwei eingemauerte Babys gefunden. Das Gericht verwarf die Behauptung der 44 Jahre alten Mutter, sie seien bei den Geburten Anfang der 90er Jahre bereits tot gewesen. Nach Ansicht der Richter hatte sie die Kinder getötet, da sie sich nach zwei Töchtern weiteren Kindern nicht gewachsen gefühlt habe. Die Frau wurde zu neun Jahren verurteilt.
Dezember 2006: Eine 20-Jährige aus Sömmerda lässt ihre beiden Kinder mehrere Tage lang allein in der Wohnung zurück. Der zehn Monate alte Junge verdurstet. Seine zwei Jahre alte Schwester wird gerettet, als Polizei und Jugendamt die Wohnung öffnen, weil sie die Kinder im Zuge eines bereits laufenden Familienverfahrens in Obhut nehmen wollen. Die Frau wird wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Heiligabend 2006: Eine 29 Jahre alte Frau erdrosselt in Erfurt ihren fünf Jahre alten Sohn. Als ihr Mann nach einem wiederholten Streit zu seinen Eltern ging, habe ihr Sohn gesagt «Der kommt nicht wieder.» Nach der Tat versuchte sie, sich selbst das Leben zu nehmen. Das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren Haft.
Januar 2007: Der neue Besitzer eines Hauses in Thörey bei Erfurt findet beim Aufräumen die Leichen von drei Babys in einer Garage. Die damals 21 Jahre alte Mutter der Kinder gesteht, sie zwischen 2002 und 2005 im Alter von 16, 17 und 19 Jahren bekommen zu haben. Das Gericht bezweifelte ihre Version, dass sie schon tot geboren worden seien, und verurteilte sie zu neun Jahren Jugendhaft.
April 2007: In der Tiefkühltruhe einer Erfurter Wohnung entdeckt ein 15-Jähriger zwei Babyleichen. Seine 35 Jahre alte Mutter gibt an, die Kinder 2002 und 2004 zur Welt gebracht zu haben, wobei die Kinder gestorben seien. Das Gericht hielt das für unmöglich und verhängte zwölf Jahre Haft.
Mai 2007: Eine 31-Jahre alte Frau aus Dippach (Wartburgkreis) erdrosselt ihren damals sieben Monate alten Sohn mit einem Handyladekabel. Sie litt nach Gutachteraussagen bei der Tat unter einer psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie und wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit freigesprochen.
Oktober 2007: Ein totes, neugeborenes Mädchen wird in Neudietendorf (Kreis Gotha) in einem Müllcontainer entdeckt. Seine 39 Jahre alte Mutter gab zu, es in eine Plastiktüte gesteckt und dort abgelegt haben. Sie sei von der Geburt überrascht worden und habe sich überfordert gefühlt. Wegen einer Persönlichkeitsstörung war sie nur vermindert schuldfähig und wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1243402533272&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

Thüringen -Ein totes Baby in der Tiefkühltruhe
Ex-Freund der Mutter findet Leiche - Staatsanwalt ermittelt gegen 37-Jährige
VON Till Erdtracht, 27.05.09, 16:19h
In diesem Haus in Erfurt wurde in der Tiefkühltruhe einer Wohnung ein totes Baby gefunden. (FOTO: DPA)
Erfurt/ddp. In der Tiefkühltruhe einer Erfurter Wohnung ist am Dienstag eine Babyleiche entdeckt worden. Gegen die 37-jährige Mutter werde wegen Totschlags ermittelt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Russin sei bereits vernommen worden. Der Todeszeitpunkt und das Alter des Kindes seien noch unklar. Die Leiche könne aufgrund ihres gefrorenen Zustands erst am Donnerstag obduziert werden, sagte der Sprecher. Details wollte er zunächst nicht nennen.
Nach ddp-Informationen hatte der Ex-Freund den toten Jungen gefunden. Er räumte die Wohnung aus, weil er die Miete für die Frau nicht mehr bezahlen wollte. Der Mann sagte inzwischen aus, dass er von der Schwangerschaft nichts gewusst habe. Offenbar hatte die Frau das Kind selbst zur Welt gebracht. Es wird geprüft, ob es Verbindungen zum Rotlichtmilieu gibt.
Nach Angaben einer Stadtsprecherin ist die Frau dem Erfurter Jugendamt unbekannt. Laut Sozialministerium hält sie sich illegal in Deutschland auf. Deshalb sei eine Hilfe der zuständigen Behörden unmöglich gewesen, sagte ein Sprecher. Er verwies aber auf eine Babyklappe in Erfurt und die Möglichkeit der anonymen Geburt im Krankenhaus, die die Mutter nicht genutzt habe.
Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) sprach von einem «entsetzlichen und schrecklichen Verbrechen». Es zeige, dass trotz aller Hilfsangebote ein absoluter Schutz von Neugeborenen nicht möglich sei.
Die Erfurter Psychologin Alina Wilms sagte, es sei bei Fällen von Kindstötungen gar nicht so selten, dass die Leiche in die Tiefkühltruhe gelegt werde. Grund dafür könne sein, dass die Frauen ihr Neugeborenes nicht ganz weggeben und das Kind in ihrer Nähe haben wollten. Einfrieren bedeute schließlich, für eine «spätere, passendere Situation» bewahren, erläuterte Wilms.
Vor zwei Jahren war Erfurt von einem ähnlichen Fall erschüttert worden. Eine Mutter gestand, 2002 ihr neugeborenes Mädchen und zwei Jahre später einen Jungen unmittelbar nach der Geburt in Müllsäcke gepackt und in den Tiefkühlschrank gelegt zu haben. Die Frau wurde inzwischen wegen zweifachen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1243402533535&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=
Babyleiche in Tiefkühltruhe
Mutmaßliche Mutter freigelassen
zuletzt aktualisiert: 28.05.2009 - 15:36 Erfurt (RPO). Das in der Tiefkühltruhe einer Erfurter Wohnung gefundene tote Baby ist obduziert worden: Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, der Junge habe nach der Geburt gelebt, sei "voll ausgebildet und lebensfähig" gewesen. Die 37-jährige mutmaßliche Mutter des Kindes ist wieder auf freiem Fuß.
Die Polizei fand in einer Erfurter Wohnung die Leiche eines Babys. Foto: ddpEs sei kein Haftbefehl beantragt worden, da kein dringender Tatverdacht bestehe, sagte der Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Die Todesumstände geben unterdessen weiter Rätsel auf.
Bei der Obduktion des kleinen Jungen waren den Angaben zufolge keine äußeren oder inneren Verletzungen zu erkennen. Das Kind lebte bei der Geburt und war auch überlebensfähig. über den Zeitpunkt der Geburt wollte Grünseisen aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen. Die Todesursache und die Abstammung des Kindes soll jetzt eine feingewebliche Untersuchung klären. Dies werde einige Tage dauern, sagte der Sprecher.
Der tote Junge wurde am Dienstag in der Tiefkühltruhe einer Wohnung in Erfurt gefunden. Als tatverdächtig galt die 37-jährige mutmaßliche Mutter, die bis zur vergangenen Woche allein in der Wohnung lebte. Gegen die russische Staatsbürgerin, die sich illegal in Thüringen aufgehalten hat, wird wegen Totschlagsverdachts ermittelt.
Mann alarmierte die Polizei
Die Frau wurde von ihrem Freund versorgt, der auch die Wohnung mietete. In der vergangenen Woche sei bei der Polizei ein Hinweis auf den illegalen Aufenthalt der Frau eingegangen, sagte der Staatsanwalt. Wer der Polizei den Tipp gab, wollte er nicht sagen. Die Ausländerbehörde habe die Frau daraufhin in ein Asylbewerberheim gebracht und ihre Abschiebung geprüft. Beim Aufräumen habe der Mann am Dienstag die Leiche des Kindes im Tiefkühlschrank gefunden und die Polizei alarmiert.
Nach Informationen der "Thüringer Allgemeinen" räumte die Frau bei der Polizei ein, die Mutter des Babys zu sein. Das Kind habe bei der Geburt noch gelebt. Dem Bericht zufolge beschuldigt die Frau ihren 38-jährigen früheren Lebensgefährten der Tat, dieser habe sie zur Prostitution gezwungen. Der Staatsanwalt wollte das nicht bestätigen.
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/713856/Mutmassliche-Mutter-freigelassen.html

Anklage gegen Mutter des toten Babys
Erstellt 27.05.09, 14:52h,
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen die Mutter erhoben, deren Säugling im Dezember vergangenen Jahres tot in einer Müllsortieranlage in Poll gefunden worden ist.
Hier wurde im Dezember die Babyleiche gefunden. (Bild: Krasniqi)
Hier wurde im Dezember die Babyleiche gefunden. (Bild: Krasniqi)Porz - Die Mutter des Babys, das vor sechs Monaten tot auf einer Müllsortieranlage in Poll gefunden wurde, muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Die Kölner Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die 20-Jährige, die derzeit in Untersuchungshaft sitzt.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte ein Mitarbeiter des Betriebes beim Müllsortieren eine männliche Babyleiche entdeckt. Der Körper war in ein Handtuch eingewickelt. Die Ermittler vermuten, dass der kleine Junge unmittelbar nach der Geburt erstickt worden ist. Die Mutter hatte kurz darauf ausgesagt, sie habe das Kind im Badezimmer des Elternhauses geboren.
Der Prozess soll im Herbst diesen Jahres stattfinden. (ksta)
http://www.ksta.de/html/artikel/1243073580915.shtml

28.05.2009 00:00 Uhr
Heimlich zur Welt gebrachtes Kind erstickt
Gericht Ab 30. Juni Verhandlung gegen 22-Jährige - Nicht einmal die Familie zu Hilfe geholt
Main-Spessart Der Tod eines neugeborenen Babys am 6. August vorigen Jahres wird ab 30. Juni vor dem Landgericht Würzburg juristisch geklärt. Angeklagt ist eine 22-Jährige, der die Staatsanwaltschaft Würzburg Totschlag zur Last legt. Die nicht vorbestrafte Angeklagte aus einer Gemeinde im Raum Lohr, befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
Den Ermittlungen zufolge geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Geschehen in der Nacht zum 6. August in der Einliegerwohnung der Angeklagten im Elternhaus aus: Die hochschwangere Angeklagte wachte wegen starker Unterleibsschmerzen auf, ging ins Bad ihrer Wohnung und legte sich weitgehend entkleidet auf den Boden. Nachdem kurz danach die Fruchtblase geplatzt war, setzten verstärkt die Wehen ein. Die Angeklagte soll die Zähne zusammengebissen und ihre Schmerzlaute unterdrückt haben.
Nach etwa einer Stunde habe die Angeklagte einen lebensfähigen Jungen ohne jede Hilfe zur Welt gebracht. Nachdem sie das Kind etwa zehn Minuten in ihren Armen gehalten habe, sei sie mit dem Baby aufgestanden und habe mit einer Bastelschere die Nabelschnur durchtrennt.
In Handtuch gewickelt Anschließend hat sie den Ermittlungen zufolge das lebende Kind in ein Handtuch eingewickelt, indem sie das Handtuch um den gesamten Körper des Kindes geschlungen und das Gesicht des Säuglings vollständig mit dem Handtuch überdeckt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte mit dem Tod des Säuglings gerechnet und diesen zumindest billigend in Kauf genommen habe, da sie die Schwangerschaft gegenüber ihren Angehörigen, dem sozialen Umfeld und dem 20-jährigen Kindsvater geheim gehalten hatte. So soll sie bewusst in der Tatnacht ihre im selben Anwesen wohnenden Eltern und Geschwister weder über die Wehen noch über die Geburt des Kindes informiert oder die Familie zu Hilfe geholt haben.
Einige Zeit nach der Geburt - am selben Morgen um circa 2.20 Uhr - habe die Mutter der Angeklagten nach ihrer Tochter geschaut, die ihr zwischen dem Bad und dem Schlafzimmer ihrer Wohnung blutend und erschöpft entgegen gekommen und in ihreArme gesunken sein soll.
Aufgrund des blutigen Geschehens und der schwindenden Ansprechbarkeit verständigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft um 2.28 Uhr die Schwester der Angeklagten die Rettungskräfte.
Erst später gefunden Erst bei der späteren Reinigung der Wohnung und des Badezimmers durch die Geschwister sei der leblose, im Handtuch eingewickelte Körper des Säuglings entdeckt worden. Die um 3.27 Uhr erneut verständigten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Neugeborenen feststellen.
Die Obduktion ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der Säugling durch Erstickung aufgrund der weichen Verlegung der Atemwege um circa 1.30 Uhr gestorben war.
Das Landgericht Würzburg hat ab 30. Juni drei Verhandlungstage angesetzt. Die Angeklagte bestreitet den Totschlags-Vorwurf. Fin
http://www.main-netz.de/nachrichten/region/lohr/berichte/art4016,796746

22-Jährige steht wegen Kindstötung vor Gericht
Limburg/Mittenaar (dfl). Sie soll am Morgen des 26. November 2008 ihr im Badezimmer entbundenes Baby erstickt und anschließend in der Papiermülltonne des Hauses entsorgt haben. Seit Donnerstag muss sich die 22-jährige Altenpflegerin Christina S. aus Mittenaar (Lahn-Dill-Kreis) wegen Totschlags verantworten.
Geburts- und Tatort war laut Staatsanwaltschaft die Wohnung, in der sie mit ihrem Verlobten und Vater des Kindes lebte. Laut Anklage soll es der damals 21-Jährigen gelungen sein, die Schwangerschaft ihrem Lebensgefährten und dessen Eltern zu verheimlichen, die im selben Haus wohnen. »Spätestens in der ersten halben Stunde nach der Geburt hat sich die Angeklagte entschlossen, das völlig gesunde, lebensfähige Mädchen zu töten«, heißt es in der Anklage. Entweder habe sie dem Baby ein Handtuch auf den Mund gepresst oder der Säugling sei in der Plastiktüte verstorben, in den sie das Neugeborene mit blutgetränkten Tüchern gesteckt und verknotet habe. Dann soll die junge Frau mit dem Bündel in die Garage gegangen sein und es dort in der Papiertonne entsorgt haben.
Auf der Anklagebank im Landgericht Limburg saß eine etwas kräftige junge Frau, die einen kindlichen Eindruck macht. Sie wurde drei Tage nach der Tat in Untersuchungshaft genommen. Der Prozess konnte nach Verlesung der Anklage am Donnerstag nicht fortgesetzt werden, weil die psychiatrischen und rechtmedizinischen Sachverständigen durch andere Gerichtsverfahren nicht zur Verfügung standen.
Eine Einlassung der Angeklagten wird am zweiten Verhandlungstag (2. Juni) erwartet. Danach sollen die ersten Zeugen vernommen werden.
28.05.2009 - 17.28 Uhr http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Hessen/22-Jaehrige-steht-wegen-Kindstoetung-vor-Gericht-_arid,109805_regid,1_puid,1_pageid,11.html


Die Mittagsfrau: Warum eine Mutter ihr Kind verstößt
028.05.09|
Dachau - Mit der Figur der Helene in Julia Francks Roman und deren Entschluss, ihren kleinen Sohn am Bahnsteig zurück zu lassen, haben sich zwei Psychoanalytikerinnen befasst.
Der psychoanalytische Vortragsabend war eine Ergänzung zur groß angelegten Aktion "Dachau liest ein Buch: Die Mittagsfrau", an der sich viele Bürger und Künstler beteiligen.
Das brisante Thema der Kindsverstoßung/Kindstötung sei kein neues stellte Rosalind Graf vom mit eingebundenen Literaturkreis des Dachauer Forums fest. Sie belegte dies mit Beispielen aus Bibel, Sagen und Märchen und auch aus Romanen.
Ausgangsbasis für die fachlichen Erläuterungen waren je ein Genogramm-Stammbaum von Helene und Julia Franck, die einander sehr ähnlich waren. Dr. Almut Gruber erläuterte die von der Familiensituation ausgehende Psychodynamik und daraus rsultierende Handlungsstränge.
Helene regierte auf den Mangel an Mutterliebe, den die ältere Schwester Martha und Haushälterin Mariechen zu schmälern versuchten, mit der Taktik "des Meisterns". Viel zu früh musste sie Verantwortung übernehmen und hat sich in dieser Zwangsrolle des Funktionieren-Müssens ihren Fluchtplatz eingerichtet.
Ihre Mutter Selma hat sich nach dem Verlust von vier Söhnen in ihre Trauer verkrochen. Da bleibt kein Raum mehr für nichts. Nicht für Helene, das Kind das sie nicht mehr wollte, und nicht für Gefühle. Mehr und mehr erstarrt Selma in der Inhaltslosigkeit, in die sie sich zurückgezogen hat.
Dieses Schicksal wiederholt sich schließlich mit Helene und deren Sohn Peter. Alma Gruber vergleicht die wiederkehrende Situation Selma/Helene mit den Traumata der Holocaust-überlebenden: "Die nicht geheilten Wunden der Vergangenheit werden von den Vorfahren transmittiert."
In der Diskussion wird durch die persönlichen Betrachtungen der Hörerinnen das Wahrnehmungsfeld erweitert. Es zeigt: Jeder, der das Buch liest, entwickelt eine ganz persönliche Sichtweise. (don)
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/mittagsfrau-warum-eine-mutter-kind-verstoesst-323173.html

Rituelle Kindstötungen unter Ureinwohnern
Rio de Janeiro - Das Video einer rituellen Kindstötung bei einer Ureinwohnergruppe hat in Brasilien eine Debatte über ein Verbot indianischer Rituale ausgelöst.
smw / Quelle: sda / Samstag, 23. Mai 2009 / 14:11 h
Die Bilder zeigen die Beerdigung eines lebenden Kindes und wurden im Internet von der Organisation Hakani veröffentlicht, die sich gegen solche Praktiken engagiert. Die für Eingeborenenrechte kämpfende Gruppe Survival International warf Hakani vor, mit dem Video gezielt rassistischen Hass gegen Ureinwohner zu schüren. Offenbar wolle Hakani die Regierung dazu drängen, die rituellen Kindstötungen bei Indianerstämmen zu verbieten. Die Gruppe äusserte zudem Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Die Indianerschutz-Stiftung FUNAI kritisierte Gesetzinitiativen zum Verbot der rituellen Kindstötungen als «Bestrafung der indigenen Bevölkerung für ihren Glauben, ihre Lebensweise und ihre Weltsicht».
Rituelle Kindstötungen kommen in mehreren Eingeborenenstämmen in Brasilien vor. /
Die Aufnahmen seien «eine Einmischung in das soziale Zusammenleben von Menschen, die sich dafür entschieden haben, sich von der Kultur des Westens zu distanzieren und ihre eigenen Traditionen zu bewahren». Rituelle Kindstötungen kommen in mehreren Eingeborenenstämmen in Brasilien vor. Betroffen sind etwa Kinder mit Behinderungen oder Albinos. Manche Stämme glauben auch, dass in Zwillingen Gut und Böse vertreten sind. Sie töten daher das Kind, welches sie für das personifizierte Böse halten. Neben Begräbnissen bei lebendigem Leibe kommt es auch vor, dass Kinder im Urwald ausgesetzt und sich selbst überlassen werden.
http://www.nachrichten.ch/detail/387765.htm

Brasilien: Deutsche Missionswerke geschockt von ritueller Kindstötung im Internet
Wie die Menschenrechtsorganisation Hakani schilderte, wurden von brasilianischen Indianern ein Kind bei lebendigem Leib begraben und dabei getötet. Dies wurde von Hakani anhand eines Videofilms im Internet bewiesen. Nach AFP-Meldungen würde dies in einigen brasilianischen Indianerstämmen gemacht.
In 13 von 250 Indianerstämmen sei diese Kindstötung normal. Schutzorganisation von Eingeborenen übten starke Kritik an dem Video. FUNAI, eine Indianerschutzstiftung, sieht die Videoaufnahmen als" "Einmischung in das soziale Zusammenleben von Menschen [...] sich von der Kultur des Westens zu distanzieren".
Angehörige von Missionswerken sind solche Berichte über Begräbnisse lebender Kinder nicht fremd. Es gab glaubwürdige Berichte über den Tod von Zwillingen auf diese Weise, da diese bei einigen Stämmen als Unheilsbringer gelten. Dies gilt auch für behinderte und ohne Hautfarbe (Albinos) behaftete Kinder.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=767517

E d i to r i a l Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2009)
3:1–2 DOI 10.1007/s11757-009-0117-9
Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1 2009
Kindstötungen, für die in der Literatur die Begriffe Neonatizid, Infantizid oder Filizid verwendet werden, sind in
allen Gesellschaften und zu allen Zeiten vorgekommen (vgl. Trautmann-Villalba und Hornstein 2007). Beschreibungen
solcher Handlungen in Zusammenhang mit psychischen Störungen nach der Niederkunft oder im Wochenbett gibt
es bereits im Corpus hippocraticum. Frühe kasuistische Darstellungen finden sich 1617 bei Esteban Rodrigo de
Castro in seiner Schrift „De melancholica, mania, delirio, et epilepsia puerperarum“ (Kapfhammer 2004). Während
die Tötung eines Kindes innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt als Neonatizid typologisch eine Sonderstellung
einnimmt, lassen sich die übrigen Formen der Kindstötung nach ihren Motiven in 5 Formen untergliedern
(vgl. Friedmann et al. 2005, Friedmann und Resnick 2007):
• Altruistischer Filizid: Tötung in Kombination mit Suizid des Täters oder um das Kind vor realem oder
imaginärem Leid zu bewahren
• Akut psychotischer Filizid: Tötung unter dem Einfluss von psychotischen Symptomen, Epilepsie oder
Delir
• Tötung des ungewollten Kindes
• Unbeabsichtigter Filizid oder „fatal battered child syndrome“: unbeabsichtigte Tötung eines Kindes aufgrund
körperlicher Misshandlung
• Rache am Ehepartner: Tötung des gemeinsamen Kindes, um dem Ehepartner Leid zuzufügen Suizid steht an erster Stelle der postpartalen mütterlichen Mortalität in Großbritannien (vgl. Trautmann- Villalba und Hornstein 2007). Entgegen den Suizidcharakteristika von Frauen zu anderen Lebenzeitpunkten
verwandten die Frauen vorwiegend harte Suizidmethoden (Erhängen oder Sprung aus der Höhe), und es überwogen gut ausgebildete Frauen aus privilegierten Sozialschichten. Die meisten Frauen, die sich nach
der Entbindung das Leben nahmen, litten unter einer schweren psychischen Erkrankung. Dabei haben 5% der Mütter, die sich das Leben nahmen, auch ihr Kind mit in den Tod genommen.
Die offizielle polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland verzeichnet trotz gegenteiliger Eindrücke in der öffentlichkeit als Folge von spektakulären Einzelfällen einen Rückgang der registrierten Fälle von Kindtötungen.
Bei einer noch laufenden Auswertung gerichtlich abgeschlossener Fälle von Kindstötungen, die im Osten Deutschlands eine erhöhte Rate aufweisen, finden sich laut Pfeiffer als wesentliche Gründe eine soziale Isolation
und Armut sowie die überforderung junger Mütter in ihrer Mutterrolle. Zusätzliche prekäre Lebensumstände wie Suchterkrankungen, vermehrte Gewalthandlungen, sexueller Missbrauch und Verwahrlosung spielen in
der Genese von Kindstötungen eine wichtige Rolle (vgl. Lichte, 2007). Psychische Störungen wie depressive oder schizophrene Erkrankungen weisen bei Müttern, die ihr Kind töten, eine hohe Prävalenz auf.
Die Arbeitsgruppe von Hornstein und Trautmann- Villalba, die in diesem Heft mit zwei Beiträgen vertreten ist, hat sich bei Kindstötungen in der Postpartalzeit vor allem mit dem Problem gestörten Bindungsverhaltens
befasst. Eine Abgrenzung zwischen altruistischen und narzisstischen Infantiziden sowie Kindstötungen aus „Hilflosigkeit“ nimmt Mundt vor. Die unterschiedlichen rechtlichen Konstellationen und die Auswirkungen einer
gesonderten Norm für die Kindstötung in Form des § 217 StGB werden in den Beiträgen von Dölling und von Lammel aus juristischer wie aus forensischer-psychiatrischer Perspektive behandelt. Insgesamt soll mit diesen Arbeiten ein Themenkreis in seinen rechtlichen und psychopathologischen Aspekten abgehandelt werden, der weniger durch seine Häufigkeit als vielmehr durch die individuelle Tragik der Geschehnisse und eine gesteigerte Aufmerksamkeit in den Medien hohe Bedeutung besitzt. Gerade
weil psychische Störungen der Mütter, bei denen es zu „Kindstötung und erweiterter Suizid“
Editorial
Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1 2009 Kindstötungen kommt, gelegentlich sehr subtil und für die Umgebung schwer erkennbar sind, haben in Fällen mit seelischen Erkrankungen die forensischen Psychiater
und Psychologen eine besondere Verantwortung für die psychopathologische Analyse und die Rekonstruktion pathologisch deformierter Motivationshintergründe, um einer Tendenz zu vorschneller Abqualifizierung
dieser Handlungen als monströs und verwerflich entgegen zu wirken.
Henning Saß, Aachen
1. Friedmann SH, McCue Horwitz S, Resnick PJ (2005) Child murder by mothers:
A critical Analysis of the Current State of Knowledge and a Research Agenda. Am
J Psychiatry 162:1578–1587
2. Friedmann SH, Resnick PJ (2007) Child murder by mothers: patterns and prevention.
World Psychiatry 6(3):137–141
3. Kapfhammer HP (2004) Psychische Störungen im Wochenbett. In: Möller HJ,
Laux G, Kapfhammer KP (Hrsg) Psychiatrie und Psychotherapie. Berlin-Heidelberg-
New York: Springer, 1472–1487
4. Lichte M (2007) Deutschlands tote Kinder – Kindstötung als Folge von Gewalthandlungen,
sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung. Eine historisch-soziologische
Untersuchung zum Thema Infantizid.
Schardt, Oldenburg
5. Pfeiffer C. Studie: Viktimisierung – Tötungsdelikte an Kindern. Kriminologisches
Forschungsinstitut Niedersachsen, Vorabinformationen unter: http://www.
sueddeutsche.de/,tt5l1/deutschland/artikel/
910/158484/
6. Trautmann-Villalba P, Hornstein C (2007) Tötung des eigenen Kindes in der Postpartalzeit.
http://www.springerlink.com/content/a322l1nm9673xr16/fulltext.pdf

Streitthema im Jahr 2000 Einrichtung der ersten Babyklappe in Hamburg
Das Jahr 2000In Hamburg wird die erste Babyklappe eingerichtetFrühling 2000: Die Eröffnung der ersten Babyklappe in Hamburg wurde heftigst diskutiert. Die Einrichtung soll es Müttern in Not ermöglichen, ihre Säuglinge anonym in die Obhut von Sozialarbeiterinnen zu gebenFoto: Day-Press/ Hans-Jürgen Kraft1 von 4
Am 8. April 2000 startete in Hamburg-Altona ein kontrovers diskutiertes Projekt: Die erste moderne Babyklappe wurde eingeweiht. Bundesweit gibt es heute mehr als 80 dieser Einrichtungen, in die Frauen in scheinbar ausweglosen Situationen ihr Kind nach der Entbindung hineinlegen können, um es anonym zur Adoption freizugeben.
So funktionieren die Babyklappen: Hinter einer Plexiglasscheibe steht ein Wärmebettchen, ein stiller Alarm informiert Fachpersonal über die Ankunft eines neuen Findelbabys.
Foto: dpa, Imago, AP ähnliche Einrichtungen gibt es allerdings schon seit Jahrhunderten. So ließ Papst Innozenz III. bereits gegen Ende des 12. Jahrhunderts zahlreiche Findelhäuser mit speziellen Drehvorrichtungen ausstatten, die Müttern das geheime Aussetzen ihrer Neugeborenen ermöglichte. Damit sollte die Ermordung unehelich geborener Kinder verhindert werden.
Kritiker glauben allerdings nicht, dass Babyklappen das Töten oder Aussetzen von Säuglingen verhindern, da Mütter in Paniksituationen unberechenbar handelten. Weiterer Kritikpunkt: Den Kindern wird das Recht auf Wissen um ihre Herkunft genommen.
Abgesehen von den körperlichen und psychischen Gefahren für Mutter und Kind wiesen medienträchtige Fälle wie der folgende die Gefahren von Babyklappen auf:
• im Januar 2008 wurde ein erfrorener Säugling vor einer privaten Babyklappe in Hannover gefunden. Die Mutter hatte das Kind bei Frost vor die Klappe gelegt, die vermutlich verzogen war.
Die Motive, aus denen Mütter beschließen, ihr Kind auszusetzen, sind vielfältig. Mal mag Scham dahinter stecken, mal finanzielle Not oder schlicht überforderung. Doch es gibt natürlich Alternativen zur Babyklappe, über die Mütter und Schwangere in Not sich beispielsweise beim kostenlosen Bundesnotruf (0800-4560789) informieren können.
So etwa die Möglichkeit zur anonymen Geburt in einer Klinik. Dabei bleibt die Anonymität der Mutter gewahrt, sie und ihr Baby werden jedoch vor und nach der Geburt angemessen medizinisch und psychologisch versorgt.
http://www.bild.de/BILD/news/60-jahre-bundesrepublik-deutschland/60-ereignisse/2000er/2000/in-hamburg-wird-die-erste-babyklappe-eingerichtet.html


Merkte Frau die Schwangerschaft nicht?
2. Juni 2009 / 20:09
Säugling erstickt in der Mülltüte
Limburg/Mittenaar. In dem Prozess gegen eine 22 Jahre alte Altenpflegerin, die am 26. November 2008 ihr gesund zur Welt gekommenes Baby getötet haben soll, hat die Angeklagte am Dienstag bekräftigt, von einer Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Sie habe nach heftigen Bauchkrämpfen das Kind auf der Toilette bekommen, es danach in ein Handtuch eingewickelt, in eine Mülltüte gesteckt und in die Papiermülltonne in der Garage gelegt, berichtete sie unter vielen Tränen. Sie sei wie weggetreten gewesen und habe nicht recht gewusst, was da passiert sei.
Der Vater der Angeklagten schilderte seine Tochter als sehr ängstlich und verschlossen und als Person, die Problemen stets aus dem WEg gegangen sei. Zu Beginn des Prozesses hatte ein Gerichtsmediziner ausgesagt, das lebensfähige Neugeborene sei in der Plastik-Mülltüte erstickt.
http://www.mittelhessen.de/content.php?MappeCID=z_c5-x5~ks8_kk2mp$2toax&Hierarchie=8oa7ekaee08ur2fa-t6*t&inc=FolderContent


Rätsel um das tote Baby -Ein Jahr nach dem Fund ist die Mutter noch unbekannt - Unfall oder Gewalt?
erstellt 10.06.09, 13:17h, aktualisiert 10.06.09, 13:24h
Bereitschaftspolizisten suchen in Zeitz (Burgenlandkreis) nach Spuren. Ein Spaziergänger hatte an einem kleinen Waldweg in Zeitz ein totes Baby entdeckt. Die Ermittler gehen von einem Tötungsdelikt aus. (Foto: dpa)
Zeitz/Halle/dpa. Sie wollen die Hoffnung nicht aufgeben, doch konkrete Hinweise haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Süden von Sachsen-Anhalt nicht: Ein Jahr nach dem Fund eines toten Babys in einem Waldgebiet in Zeitz (Burgenlandkreis) ist noch immer nicht klar, wer die Mutter des neugeborenen Jungen ist. Wurde er getötet oder kam er bei einem tragischen Unfall ums Leben? «Gewalteinwirkung gegen den Kopf» lautet die Todesursache - das Neugeborene wurde also erschlagen oder zog sich bei einem Sturz tödliche Verletzungen zu.
Ein Spaziergänger hatte den leblosen Körper des Jungen, der an einem Pfad lag und mit einer Plastiktüte bedeckt war, am Nachmittag des 4. Juni 2008 entdeckt. Damals war die Hoffnung der Polizei groß, die Mutter des Babys, das nach der Geburt auf jeden Fall lebte, schnell ausfindig zu machen.
Doch anders als in vielen vergleichbaren Fällen kam aus der Bevölkerung nicht der entscheidende Hinweis: «Wir haben keine Anhaltspunkte», sagt der Naumburger Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang, dessen Behörde weiter wegen Totschlags ermittelt. Bei der Lösung des Falls hofft er auf «Kommissar Zufall»: Deshalb werden permanent die DNA-Daten des Kindes mit denen von Frauen verglichen, die Straftaten begangen haben.
Wichtigste Ziel der Ermittler ist es, Informationen über die Herkunft der Mutter des Jungen zu bekommen. «Im Moment haben wir aber zu wenige Eingrenzungsmöglichkeiten», sagt Neufang. Aus diesem Grund sei es nicht möglich, Frauen aus der Region zu einer Speichelprobe zu bitten. «Die Großstadt Leipzig ist nicht weit weg - da wäre der Kreis der infrage kommenden Frauen einfach zu groß.»
Möglich sei aber, dass die Herkunft der Mutter noch über eine Analyse des aufbewahrten Bluts des Babys eingegrenzt werden könnte. Die Untersuchungsmethoden werden immer weiter entwickelt - darauf setzen die Ermittler. Auch die Menschen in der rund 27 100 Einwohner zählenden Stadt Zeitz hoffen noch auf eine Klärung des Falls. «Das hat vor einem Jahr für Aufsehen gesorgt. Noch heute sind viele Menschen betroffen», sagt Stadtsprecher Sebastian Nicolai.
«Als Kriminalist darf man die Hoffnung nie aufgeben. Es wird wieder Anhaltspunkte geben», sagt der Sprecher der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, Siegfried Koch. Doch dass ein Jahr nach dem schrecklichen Fund noch immer nicht klar ist, was passierte, sei schon außergewöhnlich. «Bisher haben wir solche Fälle meist sehr zügig gelöst.» Wenn nicht innerhalb weniger Tage, dann doch nach wenigen Wochen: So wurde Anfang 2006 in Teutschenthal (Saalekreis) eine 23-Jährige ermittelt, nachdem das von ihr abgelegte Baby einen Monat zuvor an einem Feldweg entdeckt worden war. Die Frau wurde vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen. Denn laut Medizinern war der Junge tot zur Welt gekommen. Dies scheint im Fall des toten Babys von Zeitz ausgeschlossen
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1244612921988


Nibelungen-Kurier, 16. Juni 2009
Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
Limburg (ddp-hes). Wegen der Tötung ihres Neugeborenen muss eine 22-Jährige aus Mittenaar im Lahn-Dill-Kreis für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Limburger Landgericht werte die Tat am Dienstag in seiner Urteilsbegründung als Totschlag. Die Altenpflegerin hatte in dem knapp dreiwöchigen Verfahren gestanden, den von ihr zu Hause zur Welt gebrachten Säugling im November 2008 direkt nach der Geburt umgebracht zu haben. Sie wickelte das Neugeborene in ein Handtuch und legte es in eine Papiertonne. Der Säugling erstickte.
Die Angaben der Angeklagten, sie habe ihre Schwangerschaft nicht bemerkt, bezeichnete das Gericht als «widerlegt». Die Vermutung, dass sie schwanger sei, habe die medizinisch vorgebildete Frau in ihrem Umfeld oft gehört und könne «nicht unbefangen» gewesen sein. Im Prozess hatte die Altenpflegerin angegeben, ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung» gepasst. Nach Abschluss ihrer Berufsausbildung war die Frau im August 2008 mit ihrem Verlobten zusammengezogen.
An dieser für sie «erstrebenswerten Lebens- und Arbeitssituation» habe sie nichts ändern wollen, urteilte das Gericht und schloss - anders als von der Verteidigung beantragt - einen minderschweren Fall des Totschlags aus. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anklage und Verteidigung verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel.
http://nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Aus%20aller%20Welt&ID=20620

Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
16. Juni 2009
Wegen der Tötung ihres Neugeborenen muss eine 22-Jährige aus dem rheinland-pfälzischen Mittenaar für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Limburger Landgericht wertete die Tat am Dienstag in seiner Urteilsbegründung als Totschlag. Die Altenpflegerin hatte gestanden, den von ihr zu Hause zur Welt gebrachten Säugling im November 2008 direkt nach der Geburt umgebracht zu haben. Sie wickelte das Neugeborene in ein Handtuch und legte es in eine Papiertonne. Der Säugling erstickte.
Die Angaben der Angeklagten, sie habe ihre Schwangerschaft nicht bemerkt, bezeichnete das Gericht als «widerlegt». Die Vermutung, dass sie schwanger sei, habe die medizinisch vorgebildete Frau in ihrem Umfeld oft gehört und könne «nicht unbefangen» gewesen sein. Im Prozess hatte die Altenpflegerin angegeben, ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung» gepasst. Nach Abschluss ihrer Berufsausbildung war die Frau im August 2008 mit ihrem Verlobten zusammengezogen.
An dieser für sie «erstrebenswerten Lebens- und Arbeitssituation» habe sie nichts ändern wollen, urteilte das Gericht und schloss - anders als von der Verteidigung beantragt - einen minderschweren Fall des Totschlags aus. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
na/uk, ddp http://www.news-adhoc.com/fuenfeinhalb-jahre-haft-fuer-22-jaehrige-wegen-kindstoetung-mit-bildern-idna2009061636051/


Tote Babys in Kühltruhe: Mutter verurteilt
Paris (dpa) - Sie tötete ihre heimlich geborenen Babys und legte sie in die Tiefkühltruhe: In Frankreich ist eine Mutter wegen dreifacher Kindstötung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die 41- Jährige hatte gestanden, die zwischen 1999 und 2003 geborenen Kinder getötet zu haben. Sie hat zwei Söhne. Während des Prozesses hatten sowohl ihr Mann als auch ihre Eltern und Geschwister ausgesagt, dass die eine treusorgende und liebevolle Mutter sei. Das Urteil fiel im Département Indre-et-Loire.
© sueddeutsche.de - erschienen am 18.06.2009 um 23:18 Uhr http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/659515

19.06.2009 BABYLEICHEN IN KüHLTRUHE
Mutter zu acht Jahren Haft verurteilt
Sie tötete ihre drei heimlich geborenen Babys und legte sie in die Tiefkühltruhe. Für diese Taten wurde eine 41-jährige Französin nun von einem Gericht in Tours zu acht Jahren Haft verurteilt.
Tours - Die Beweislage war klar, ein Geständnis gab es auch. Und dennoch taten sich die Geschworenen mit dem Urteil schwer. Fast acht Stunden dauerten die Beratungen - dann verurteilte das Schwurgericht von Tours Véronique C. wegen dreifacher Kindstötung zu acht Jahren Haft.
Verurteilt: Veronique C. auf einer Gerichtszeichnung
Die 41-Jährige hatte am vorletzten Verhandlungstag gestanden, ihre Kinder umgebracht zu haben. Sie schöpfte kurz Hoffnung auf eine milde Strafe, als der Richter die Tötung des ersten Neugeborenen 1999 als Totschlag wertete. Doch die beiden anderen Babys, die sie 2002 und 2003 bei einem Auslandsaufenthalt in Südkorea erstickt hatte, wurden als Mord eingestuft.
2006 hatte ihr Ehemann in Seoul zwei Babyleichen in Plastikbeuteln in der Tiefkühltruhe seines Hauses entdeckt. Er alarmierte die Polizei. Die Ermittler fanden schnell heraus, dass die Französin die Mutter der Babys war, und erklärten sie zur Hauptverdächtigen. Doch da war das Ehepaar bereits nach Frankreich ausgereist.
Während des ganzen Prozesses stand der Ehemann zu seiner Frau. Das Paar hat zwei Söhne im Alter von 14 und 12 Jahren. Ehemann, Eltern und Geschwister beschrieben die Kindesmörderin als treusorgende und liebevolle Mutter. Die vom Gericht herangezogenen psychiatrischen Gutachter waren sich über ihre Schuldfähigkeit uneinig.
Am Ende zog sogar der Staatsanwalt "mildernde Umstände" wegen der Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten in Betracht und forderte zehn Jahre Haft. Courjault kann hoffen, nächstes Jahr auf Bewährung freizukommen.
In Deutschland hatte ein ähnlicher Fall bundesweit Entsetzen ausgelöst: Das Landgericht Siegen verurteilte im Dezember die Mutter dreier tot in einer Kühltruhe gefundener Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten - wegen zweifachen Totschlags durch Unterlassen in minderschweren Fällen. Die 44-jährige Monika H. habe ihre Kinder nicht aktiv töten wollen, hielt das Gericht der Frau zugute. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein - das Urteil sei zu mild.
Eine 28-Jährige, die zwei Säuglinge erstickt hatte, wurde im April vom Landgericht Halle wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die erste Leiche hatte sie auf einem verlassenen Grundstück vergraben, das zweite in der Waschmaschine versteckt.
siu/dpa http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,631355,00.html


Jena -Kindstötung war offenbar Verzweiflungstat der Mutter
An der Autobahn 4 bei Jena-Lobeda ist ein vier Monate altes Kind tot aufgefunden worden. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, entdeckten Passanten das Baby am späten Sonnabendabend in einem Kinderwagen.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand hat die Mutter das Kind getötet und sich anschließend von einer Autobahnbrücke gestürzt. Die junge Frau hat laut Polizei den Sturz mit schweren Verletzungen überlebt.
Die aus dem Ilmkreis stammende Frau war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera im Universitäts-Klinikum Jena gewesen, weil ihr Kind dort operiert werden sollte. Sie habe das Krankenhaus am Sonnabendnachmittag verlassen, um mit dem Kind spazieren zu gehen. Dabei habe sie ihrem Kind mit einem scharfen Gegenstand die Pulsadern geöffnet. Anschließend habe sie sich selbst die Pulsadern geöffnet und sei von der Brücke gesprungen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft bei MDR 1 RADIO THüRINGEN. Als Motiv für die Tat komme in Betracht, dass der Ehemann der Frau sowie das Kind krank waren und die Frau mit dieser Situation nicht klar gekommen sei.
http://www.mdr.de/thueringen/6458182.html

33-Jährige tötet Säugling und springt von Brücke
zuletzt aktualisiert: 22.06.2009 - 02:30
Jena (ap). Eine Frau hat in Jena ihr vier Monate altes Kind getötet und sich anschließend von einer Autobahnbrücke gestürzt. Die 33-Jährige überlebte den Sturz mit schwersten Verletzungen, so die Polizei. Passanten hatten in der Nähe der Brücke den Kinderwagen mit einem leblosen Baby entdeckt. Mutter und Kind befanden sich den Angaben zufolge in stationärer Behandlung in der Jenaer Uni-Klinik. Gegen 16 Uhr habe die Frau das Krankenhaus verlassen, um mit dem Baby spazieren zu gehen. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen auf.
Quelle: Rheinische Post http://nachrichten.rp-online.de/article/panorama/33-Jaehrige-toetet-Saeugling-und-springt-von-Bruecke/42997

Jena: Mutter tötet Säugling
Montag, 22. Juni 2009 um 00:43
Am 20.06.2009 fanden gegen 20:00 Uhr Passanten in der Nähe der Autobahn 4 in Jena-Lobeda/Ost ein lebloses Kind in einem Kinderwagen.
Nahezu zeithleich wurde der Polizei gemeldet, dass sich eine junge Frau von einer Autobahnbrücke, die über die A 4 im dortigen Bereich führt, gestürzt hat.
Im Ergebnis der geführten polizeilichen Erstmaßnahmen wurde ermittelt, dass sich die junge Frau mit ihrem Kind in stationärer Behandlung im Uni-Klinikum, in Jena-Lobeda/Ost, befand. Gegen 16:00 Uhr verließ sie das Klinikum mit ihrem Kind, um es im Kinderwagen spazieren zufahren. Die offensichtlich verzweifelte Kindesmutter fügte ihrem 4 Monate alten Kind tödliche Verletzungen zu und ließ es am späteren Fundort im Kinderwagen zurück.
Im Anschluss versuchte sie sich durch den Sturz von der Brücke das Leben zu nehmen. Die Frau überlebte den Sturz schwerstverletzt.
http://jenanews.de/index.php/nachrichten/polizeibericht/53-nachrichten/1999-jena-mutter-toetet-saeugling
Säugling obduziert
22.06.2009, 15:52 Uhr
Jena – Das Obduktionsergebnis des am Samstag von der eigenen Mutter getöteten Babys (JenaTV berichtete) liegt jetzt vor. Demnach hat die Frau den 4 Monate alten Säugling mit einem scharfkantigen Gegenstand verletzt, was dazu führte, dass das Kind verblutet ist. Gegen die Mutter, die versucht hatte, sich durch einen Sprung von der Lobedaer Autobahnbrücke das Leben zu nehmen, wird nun wegen Totschlags ermittelt. Sie befindet sich momentan mit lebensbedrohlichen Verletzungen auf der Intensivstation. mk
http://www.jenatv.de/nachrichten.php?mn=detail&nwsid=1245678755
Totes Baby: Säugling ist verblutet
Dienstag, 23. Juni 2009 um 00:22
Am Montag fand in der Rechtsmedizin der FSU Jena die Obduktion des toten Säuglings statt. Das vier Monate alte Kind ist laut der Untersuchung verblutet. Die Mutter ist in suizidaler Absicht von der Brücke in Lobeda gesprungen und hat sich selbstschädigende Verletzungen zugezogen. Sie befindet sich mit lebensbedrohlichen Verletzungen auf der Intensivstation.
Nach bisherigem Ermittlungsstand gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass die Kindesmutter ihrem Kind tödliche Verletzungen mit einem scharfkantigen Gegenstand zugefügt hat, die schließlich zum Tode geführt haben.
Gegen die Mutter ist ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags eingeleitet worden. Die Kindesmutter ist zurzeit nicht vernehmungsfähig. Die Staatsanwaltschaft Jena und die Kriminalpolizeiinspektion Jena ermitteln.
http://jenanews.de/index.php/nachrichten/polizeibericht/53-nachrichten/2002-totes-baby-saeugling-ist-verblutet














29.06.2009 WüRZBURG
22-Jährige wegen Totschlags vor Gericht: Säugling erstickte im Handtuch
Junge Frau war heimlich schwanger
Mit einem tragischen Fall muss sich ab diesem Dienstag das Landgericht befassen: Eine heute 22-jährige ledige Praktikantin hatte 2008 im Haus ihrer Eltern unbemerkt ein Kind zur Welt gebracht. Dieses Baby soll die verzweifelte Mutter kurz nach der Geburt getötet haben, heißt es in der Anklage gegen die junge Frau. ANZEIGE
Die nicht vorbestrafte Angeklagte aus dem Landkreis Main-Spessart, die den Tatvorwurf bestreitet, sitzt seit 12. August 2008 in Untersuchungshaft. Laut Anklageschrift hat sie in der Nacht des 6. August in einer Einliegerwohnung ihres Elternhauses ohne Hilfe ein Baby zur Welt gebracht. Nachdem sie das männliche Kind zehn Minuten in ihren Armen gehalten hat, soll sie mit ihm aufgestanden sein und mit einer Bastelschere die Nabelschnur durchtrennt haben.
Das Baby soll erstickt sein, weil die Atemwege von einem Handtuch verlegt waren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau den Tod des Säuglings zumindest billigend in Kauf nahm. Die Strafverfolger gehen davon aus, „dass sie die Schwangerschaft über viele Monate gegenüber ihren Angehörigen, dem sozialen Umfeld und dem 20-jährigen Kindsvater geheim gehalten hatte und auch nach der Geburt eine Offenbarung – die nicht in ihre Lebensplanung passte – vermeiden wollte“, sagt Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, Pressesprecher der Behörde.
Gegen 2.20 Uhr soll ihre Mutter nach der zierlichen jungen Frau geschaut haben. Sie fand ihre Tochter, die blutend und erschöpft in ihre Arme gesunken sein soll. Tragisch an dem Fall: Selbst der Notarzt bemerkte wohl nicht gleich, dass hier eine Entbindung stattgefunden hatte. Erst bei der Reinigung der Wohnung wurde im Badezimmer von zwei Geschwistern der leblose, im Handtuch eingewickelte Körper des Neugeborenen entdeckt. Die um 3.27 Uhr erneut verständigten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Babys feststellen. Der kleine Junge starb durch Erstickung aufgrund der Verlegung der Atemwege.
http://www.mainpost.de/lokales/franken/22-Jaehrige-wegen-Totschlags-vor-Gericht-Saeugling-erstickte-im-Handtuch%3Bart1727,5186253

Würzburg: Teilgeständnis im Prozess um getöteten Säugling
30.06.09 - 11:36 Uhr
Im Prozess um den Tod eines Säuglings im August 2008 hat die 22-Jährige Angeklagte am Dienstag vor dem Würzburger Landgericht ein Teilgeständnis abgelegt. Die junge Frau aus dem Landkreis Main-Spessart hat zugeben, das Kind nach der Geburt in ein Handtuch eingewickelt zu haben. Die junge Frau sagte aus, sie habe den Jungen warm halten wollen. Er habe sich nach der Niederkunft weder bewegt, noch habe er geschrien.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 22-Jährige aus dem Landkreis Main-Spessart im August 2008 einen gesunden und lebensfähigen Jungen zur Welt gebracht hat. Direkt danach soll sie ihn komplett in ein Handtuch eingewickelt und dabei den Erstickungstod des Kleinen zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Vor dem Landgericht zeigte sie an einer Babypuppe, wie sie auch das Gesicht des Neugeborenen mit einem Handtuch abgedeckt hat. Außerdem sagte die 22-Jährige aus, sie habe die Schwangerschaft aus Angst vor dem strengen und dominanten Vater verheimlicht. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
http://www.radiogong.com/index.php?id=426&singelid=6606

Dienstag, 30. Juni 2009 09:19
Baby-Mord vor Gericht
Eine 22-Jährige steht heute in Würzburg vor Gericht: sie soll ihren Sohn kurz nach der Geburt umgebracht haben.
Die junge Frau brachte das Baby im Badezimmer ihrer Eltern auf die Welt. Kurz darauf soll sie es laut Staatsanwaltschaft komplett in ein Handtuch gewickelt haben. Dabei soll die 22-Jährige den Tod des Neugeborenen zumindest in Kauf genommen haben. Der Säugling bekam keine Luft und erstickte. Die junge Frau hat laut Staatsanwalt abgestritten, das Baby vorsätzlich getötet zu haben.
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=4408&showNews=470313


Getöteter Säugling: Hauptverfahren gegen Mutter eröffnet
Mittwoch, 01. Juli 2009, 17:59 Uhr
Lüneburg (dpa/lni) - Im Fall eines im Januar 2008 in Lüneburg getöteten Säuglings hat das Landgericht Lüneburg das Hauptverfahren gegen die damals 17-jährige Mutter eröffnet. Die inzwischen 19-jährige muss sich wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Säugling heimlich zur Welt gebracht und mit einer Decke erstickt zu haben. Die Mutter fand die Leiche wenig später im Zimmer der Tochter. Nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch hat die Jugendkammer bisher Gutachten zur Schuldfähigkeit der jungen Frau zur Tatzeit eingeholt. Termine für die Hauptverhandlung seien noch nicht anberaumt worden.
http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/dpa/2009/07/01/getoeteter-saeugling-hauptverfahren-gegen.html



19.07.2009 | 13:07 Uhr
POL-NMS: Rendsburg - Baby in Rendsburg aufgefunden
Rendsburg (ots) - 090719-5-pdnms Baby in Rendsburg aufgefunden
Rendsburg. Ein Spaziergänger (66) mit Hund entdeckte heute Früh (19.07.09, 06.30 Uhr) im Nobiskrüger Gehölz nahe der Steglitzer Straße im Bereich zwischen einer Jugendeinrichtung und einem Alten- und Pflegeheim ein neugeborenes Mädchen. Der maximal wenige Tage junge Säugling war abseits eines Wanderweges abgelegt worden. Der Spaziergänger war auf das leise Wimmern des Kindes aufmerksam geworden und benachrichtige sofort die Polizei und die Rettungskräfte. Inzwischen befindet sich der Säugling in der Obhut der Rendsburger Kinderklinik, war leicht unterkühlt, ist aber wohlauf.
Die Kripo Rendsburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht derzeit nach der Mutter des Neugeborenen. Dabei ist sie maßgeblich auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Das Kind trug zur Auffindezeit einen rot-hellblau-gestreiften Strampler und eine weiße Mütze. Es war eingewickelt in ein hellgrünes Handtuch und eine dunkle Babydecke. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo in Rendsburg unter der Rufnummer 2080.
Sönke Hinrichs
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle Telefon: 04321-945 2222 http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/1442847/polizeidirektion_neumuenster


Wenige Stunden alter Säugling auf Wanderweg ausgesetzt
21. Juli 2009, 04:00 Uhr Rendsburg - Die Polizei in Rendsburg sucht weiter eine unbekannte Mutter, die ein Neugeborenes ausgesetzt hat. "Wir haben bisher noch keine Hinweise auf die Frau", sagte ein Polizeisprecher am Montag. Ein Spaziergänger hatte am Sonntag auf einem Wanderweg den Säugling entdeckt, nachdem er leises Wimmern gehört hatte, und daraufhin die Polizei alarmiert. Das Mädchen sei leicht unterkühlt gewesen, aber wohlauf, hieß es. ärzte hätten inzwischen festgestellt, dass der Säugling nur wenige Stunden alt war, als er abgelegt wurde, sagte der Polizeisprecher. Das kleine Mädchen kam in die Rendsburger Kinderklinik. lno
http://www.welt.de/die-welt/article4158795/Wenige-Stunden-alter-Saeugling-auf-Wanderweg-ausgesetzt.html


Artikel vom 22.07.2009
Kindstötung - Baby hatte drei Stichverletzungen
22-Jährige schweigt weiter zu Vorwürfen
Kassel/Fuldabrück. Die 22-jährige Frau aus Fuldabrück, die ihr Baby nach der Geburt getötet haben soll, schweige weiterhin zu den Vorwürfen, sagt Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Die junge Frau befinde sich noch in der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt in Wehlheiden.
Die Obduktion des weiblichen Säuglings habe ergeben, dass das Baby drei Stichverletzungen im Hals- und Brustbereich gehabt habe und innerlich verblutet sei. Das Baby sei nach der Geburt lebensfähig gewesen, sagt Jung. Ob das Kind direkt nach der Entbindung oder erst später getötet wurde, untersuchten die Rechtsmediziner noch.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 22-jährige Mutter wegen des Verdachts des Totschlags. Die Frau hatte sich am Freitag, 10. Juli, in einem Kasseler Krankenhaus frauenärztlich untersuchen lassen. Dort war festgestellt worden, dass sie erst vor Kurzem ein Kind zur Welt gebracht haben musste. Auf Nachfragen räumte sie ein, allein ein Kind in ihrer Wohnung in Fuldabrück entbunden zu haben. Nach der Abnabelung habe sie das Mädchen in eine Tasche gepackt.
Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen. (use)
http://www.hna.de/breakingnews/00_20090722115100_Kindstoetung___Baby_hatte_drei_Stichverletzung.html



Mordprozess Baby Siri durchlebt Martyrium: Eltern vor Gericht
Der Vater und die Mutter von Siri müssen sich vor dem Landgericht in Limburg wegen Mordes verantworten
23. Januar 2009 Das kurze Leben der kleinen Siri muss die Hölle gewesen sein. Als der acht Monate alte Säugling aus dem mittelhessischen Wetzlar im Mai 2008 stirbt, weil sein Schädel zertrümmert wurde, endet für das Baby ein unablässiges Martyrium. Bevor Siris Herz aufhört zu schlagen, sollen ihre Eltern sie immer wieder grausam gequält und brutal misshandelt haben - und das obwohl Nachbarn Alarm schlugen und das Jugendamt informierten. Für das qualvolle Sterben ihrer Tochter müssen sich die 35 Jahre alte Mutter und der 24 Jahre alte Vater seit Freitag vor dem Landgericht Limburg verantworten.
Dem Elternpaar wird versuchter und vollendeter Mord sowie die Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen. Seit seiner Verhaftung nach Siris Tod sagt es nichts zu den Vorwürfen - ein Motiv ist daher völlig unklar. Auch zum Prozessauftakt brechen die gelernte Friseurin aus Kanada, die aus früheren Beziehungen bereits zwei Kinder hat, und ihr berufsloser Partner ihr Schweigen nicht. Als die Angeklagten den Gerichtssaal 129 betreten, verbirgt die 35-Jährige, die ganz in schwarz gekleidet ist, ihr Gesicht unter einem Schal. Der ebenfalls ganz in Schwarz gekleidete, schlanke Angeklagte lässt dagegen das Blitzlichtgewitter der Journalisten emotionslos über sich ergehen. Die ganze Verhandlung über wirkt der 24-Jährige unbeteiligt. Siris Mutter dagegen weint viel, manchmal heftig.
Misshandlungen auf Video dokumentiert
Wie Passagen aus dem Drehbuch für einen Horrorfilm klingt die Anklage von Staatsanwalt Frank Späth. Immer wieder sollen die Eltern ihr hilf- und wehrloses Baby geschlagen und malträtiert haben. Siris Tod hätten sie dabei „billigend in Kauf“ genommen. Die Gewaltexzesse sollen schon wenige Wochen nach Siris Geburt begonnen haben und immer heftiger geworden sein. Siri sei neben den körperlichen Qualen auch einem „erheblichen seelischen Leid ausgesetzt gewesen“, sagt Späth.
Bei einer Obduktion von Siris Leiche werden neben dem Schädelbruch noch viele ältere Verletzungen festgestellt. Ihr kleiner Körper ist übersät von blauen Flecken, Arme, Beine und das Schlüsselbein weisen Brüche auf. „Hier sind eine Reihe von Verletzungen dabei, die durch einen Unfall unmöglich entstehen können“, sagt ein Arzt im Zeugenstand. Zudem wird deutlich, dass Siri zum Ende ihres Lebens nicht mehr ausreichend gefüttert wurde.
Einige Misshandlungen dokumentierten die Eltern auf Videofilmen. Ausschnitte daraus werden im Gerichtssaal gezeigt: Darauf ist zu sehen, wie der Vater die Kleine aus dem Bett reißt und sie mindestens 20 Mal in die Luft wirft. Das Gesicht des Babys ist vor Angst verzerrt, es weint. Andere Bilder zeigen ein blutverschmiertes Gesicht des Kindes. Am Abend vor Siris Tod wird sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft von der Mutter oder dem Vater an den Füßen gepackt und wuchtig mit dem Kopf auf den Boden oder gegen eine Wand geschleudert.
Ermittlungen gegen Jugendamtskraft halten an
Staatsanwalt Späth spricht in einer Prozesspause vom „finalen Akt“. „Das ist schon eine relativ heftigte Anklage, das geht schon an die Nieren“, sagt er. Als der Vater am nächsten Morgen einen Notarzt ruft, weil Siri apathisch im Bett liegt, ist es längst zu spät. Der Mediziner stellt nur noch den Tod des kleinen Mädchens fest.
Die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung in diesem Fall gegen eine Mitarbeiterin des Wetzlarer Jugendamts dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an. Die Frau hatte die Familie zweimal in der Wohnung in Wetzlar besucht, nachdem Nachbarn das Jugendamt informiert hatten. Sie hatte aber keine Auffälligkeiten festgestellt.
FAZ
20.07.2009 Verteidiger: Freispruch für Siris Vater beantragt
Siris Eltern auf der AnklagebankIm Prozess um den Tod der acht Monate alten Siri hat der Anwalt des Vaters Freispruch gefordert, die Anwältin der Mutter plädierte auf eine milde Strafe. Das Baby starb an den Folgen brutaler Gewalt.
Der Verteidiger das Vaters begründete seine Forderung nach Freispruch am Montag vor dem Landgericht Limburg damit, es sei ungeklärt, wer dem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt habe. Die Anwältin der Mutter räumte ein, Video- und Fotoaufnahmen zeigten, wie das Kind verletzt worden sei. Einen Mord habe ihre Mandantin aber nicht begangen. Sie plädierte auf eine Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Paar aus Wetzlar muss sich seit Januar wegen Mordes an seiner kleinen Tochter verantworten. Die Anklage wirft ihnen vor, das Kleinkind in der gemeinsamen Wohnung in Wetzlar zu Tode gequält zu haben. Vor den Plädoyers der Verteidigung hatte der Staatsanwalt für Mutter und Vater lebenslange Haft beantragt. Zudem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit wäre eine Entlassung schon nach 15 Jahren nicht möglich.
Staatsanwalt Frank Späth bezeichnete die Angeklagten als Sadisten, die ihr Kind wie in einem Gefangenenlager gefoltert hätten. Das Leben Siris sei die Hölle auf Erden gewesen, sagte Späth. Die Eltern hätten das Kind einmal geweckt und dann gegen die Wohnungsdecke geworfen und mit Spielzeug geschlagen.
Die Angeklagten hatten dagegen vor Gericht ihre jeweilige Unschuld versichert, sich aber gegenseitig belastet. Zwei psychiatrische Sachverständige erklärten, dass beide Angeklagten schuldfähig sind. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
Baby starb mit zertrümmertem Schädel
Siri war im Mai 2008 gestorben, nachdem ihr Schädel durch massive äußere Gewalt zertrümmert worden war. Eine Obduktion hatte weitere, ältere Verletzungen ergeben, darunter mehrere Brüche am Schlüsselbein, an Armen und Beinen - typische Folgen von Misshandlungen.
Der Vater hatte am 2. Mai 2008 einen Notarzt verständigt, der den Säugling leblos im Bett in der Wohnung der Eltern fand. Siri war laut Staatsanwaltschaft am Abend zuvor von ihrer Mutter oder ihrem Vater an den Füßen gepackt und wuchtig mit dem Kopf auf den Boden oder gegen eine Wand geschleudert worden - rund 15 Mal. Das Kind erlitt dadurch lebensgefährliche Verletzungen, Knochenbrüche und einen Schädelbruch.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_37568674
Hessen - Lebenslange Haft für Siris Eltern
Siris Vater verdeckt sein Gesicht (Bild: dpa)
Limburg. Die Eltern der zu Tode gequälten kleinen Siri aus dem mittelhessischen Wetzlar müssen lebenslang hinter Gitter.
Das Landgericht Limburg verurteilte die 36 Jahre alte Kanadierin und ihren zwölf Jahre jüngeren Ex-Freund am Donnerstag wegen Mordes und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit können die Beiden nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.
Die Eltern hatten ihre acht Monate alte Tochter in ihrer gemeinsamen Wohnung über mehrere Monate gequält und schwer misshandelt. Das Baby starb im Mai 2008, nachdem ihm der Schädel zertrümmert worden war.
Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Die Urteilsverkündung hatte sich verzögert, weil zuvor ein anonymer Hinweis auf einen Anschlag auf das Landgericht eingegangen war.
Kurz vor dem geplanten Termin zur Verkündung des Urteils habe eine unbekannte Frau angerufen und erklärt, es sei mit einem Anschlag zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Bezug zu dem Prozess um den Kindesmord habe die Unbekannte nicht hergestellt. Das Gericht sei vorsorglich geräumt worden. Die Polizei durchsuchte das Gebäude mit einem Spürhund. Es sei aber nichts gefunden worden, sagte der Sprecher.
Siris Eltern hatten die schweren Verletzungen ihres Säuglings in Videoaufnahmen festgehalten. Im Gerichtssaal waren zum Prozessauftakt Ausschnitte gezeigt worden. Sie zeigten, wie Siri minutenlang gefilmt wurde, während sie auf einem Bett lag und weinte. Immer wieder wurde sie hingesetzt und kippte um, weil sie sich nicht halten konnte.
Niemand sprach mit ihr. In einer anderen Sequenz tauchte ihr blutverschmiertes Gesichtchen mit den großen Augen und der Stupsnase auf, aber ihre Eltern machten keine Anstalten, Siri sauberzumachen oder sie zu trösten.
Psychiatrische Gutachter hatten den Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert. Angesichts des monatelangen Martyriums des kleinen Mädchens seien Affekthandlungen ausgeschlossen, hatten die Psychiater vor Gericht gesagt. (dpa)
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