Wenn Frauen morden- Serien sind eigentlich selten ihr Fall
Von Hans-Ludwig Kröber
"Monster": Charlize Theron als Serienkillerin
02. Januar 2009 In manchen Buchhandlungen gibt es neben den Regalen mit
Bestsellern das Mörder-Regal, in denen Kriminalisten, Rechtsmediziner und
Gerichtsreporter ihre Erfahrungen dem breiten Publikum zu Belehrung und
Erschauern unterbreiten: „Spektakuläre Fälle - vom Gattenmord bis zur
Serientötung“ gehört in diese Literaturgattung mit langer Geschichte. Es gibt
offenbar viele Menschen, die detailliert und in Ruhe über Verbrechen nachlesen
möchten, die in nachmittäglichen Fernsehmagazinen und der Zeitung behandelt
werden.
Stephan Harbort ist dafür ein ausgewiesener Experte. Er ist
Kriminalhauptkommissar, also vom Fach, und zudem ein Kenner der einschlägigen
kriminologischen und kriminalpsychologischen Literatur. Drei Bücher hat er
bereits über Serienmörder geschrieben, die sich auf die Auswertung aller
bundesdeutschen Fälle nach dem Krieg stützten. Das Thema war nahezu
ausgeschöpft, es fehlten noch die Frauen. Auch bei ihnen gibt es
Serienmörderinnen. Allerdings sind mordende Frauen so selten, dass Harbort sich
zu Recht auch jener Frauen annimmt, die es nur einmal tun; seine Präferenz
gilt allerdings den fünfundzwanzig Serienmörderinnen in Deutschland seit 1945.
Auf dem Boden soliden Fachwissens
Das Buch schildert jeweils ausgiebig im Stil der psychologisch verstehenden
Gerichtsreportage einen bestimmten Fall, eine bestimmte Täterin, um sodann
das Typische der Fallgeschichte zu erläutern und kriminologische
Erkenntnisse darzustellen. Das ist eine legitime und unterhaltsame
Vorgehensweise, und Harbort bewegt sich stets auf dem Boden soliden Fachwissens.
Der Leser erfährt die wesentlichen Unterschiede zwischen männlichen
und weiblichen Serienmörder(inne)n: männliche Serientäter töteten
überwiegend fremde Opfer, Frauen hingegen Kinder sowie Frauen und Männer,
die ihnen nahestanden, die sie kannten, für die sie sorgen sollten.
Serienmörderinnen waren seltener vorbestraft, kamen häufiger aus intakten
Familien, waren sozial besser integriert, öfter verheiratet - oder dann
verwitwet - und bei der ersten Tat im Durchschnitt zweiunddreißig Jahre alt. Sie
konnten sich dem Zugriff der Ermittler im Schnitt sechseinhalb Jahre entziehen,
männliche Serienmörder hingegen nur zweieinhalb Jahre. Während männliche
Serientäter erwürgt, erdrosselt, erschossen oder erschlagen haben, haben
Frauen ihre Opfer überwiegend vergiftet (oft mit Medikamenten) oder erstickt,
was dazu beitrug, dass ihre Tat oft lange unbemerkt blieb.
Selbstschutz, Selbstachtung, Selbsterhaltung
Die bedeutendsten Unterschiede findet Harbort in der Motivlage: „Während Männer
größtenteils morden, um ihre Opfer auf unterschiedlichste Weise zu beherrschen
und zu vernichten, töten Frauen, um sich nicht beherrschen und vernichten zu
lassen. Während der männliche Serientäter Grenzen überschreitet,
versucht sein weibliches Pendant, Grenzen zu ziehen und zu erhalten.“ Es gehe
bei den Frauen vornehmlich um „Selbstschutz, Selbstachtung, Selbsterhaltung“.
Korrekt gegendert: Die weibliche Serienmörderin hat edlere Motive als ihr männliches
Pendant.
Allerdings mag nun der Serienmörder (männlich) erklären, es gehe ihm
auch nur um Selbstachtung und Selbsterhaltung, vulgo: um Respekt. So ganz
griffig ist die Interpretation nicht, denkt man an die auch von Harbort
eingehend geschilderten Krankenhausmörderinnen aus Wien, Wuppertal oder Berlin.
Ist es ein Akt der Grenzziehung, hilflose Patienten umzubringen? Harbort
argumentiert nachdrücklich, die Krankenschwestern seien überlastet, emotional
überfordert und ausgebrannt gewesen; „letale Spritzen als radikale Form der
Abwehr tiefsitzender Angst und fortwährender überforderung“. Gleichwohl,
ist unbedrängtes Morden wirklich Angstabwehr, waren die Taten wirklich ein
Akt des Selbstschutzes, der Selbstachtung und der Selbsterhaltung?
Ausgesprochen gefühlskalt
Man stößt darauf, dass es auch sehr schlimme Weisen geben kann, die
Selbstachtung zu stabilisieren: das Ausleben von Macht, das Gefühl, Herrin über
Leben und Tod zu sein - und Rache zu üben. So sind die Mörderinnen laut Harbort
auch nicht besonders sympathisch, sondern oft egoistisch-rücksichtslos, latent
aggressiv, unnachgiebig, rechthaberisch und ausgesprochen gefühlskalt. „Nicht
selten sind es Frauen, die glauben, im Leben zu kurz gekommen zu sein, oder
fürchten, es könne so kommen.“ Das allerdings ist stets eine gefährliche
Mischung: Aggressivität, Rechthaberei und das Selbstkonzept, ein Opfer zu
sein - das sich deshalb nicht an die Regeln halten muss.
Harbort beschreibt sechs Täter-Typen. Da ist die Frau, die ihren
Intimpartner tötet, weil er sie betrügt oder misshandelt oder weil sie ihn
forciert beerben möchte - und nach ihm weitere Männer. Manche Frauen lassen
auch töten. Was aber unterscheidet diese Frauen von Millionen anderen, die
misshandelt oder betrogen werden, ohne zu töten?
Auch ein Aufklärungsbuch
Dann ist da die Frau, die in der eigenen Familie Serienmorde begeht, was
unterschiedliche emotionale und finanzielle Vorteile haben kann und oft
erstaunlich lange nicht bemerkt wird. Die Fallzahlen sind allerdings extrem
klein. Weiter gibt es - auch bei Frauen - die Morde aus Habgier; Opfer sind
dabei häufig ältere oder kranke Menschen. Geschildert werden
Krankenschwestern-Morde und schließlich auch Taten, bei denen die Initiative zum
Verbrechen von Männern ausging, Frauen aber Beihilfe leisteten. Man findet
auch ein Kapitel über den bekannten Fall neunfacher Kindstötung in
Brieskow-Finkenheerd. Harbort erläutert die besondere Problematik des einst
im Strafrecht privilegierten Tatbestandes der Kindstötung unter der Geburt, die
ja nicht als „Mord“ zu fassen ist. Es fehlt hingegen ein Kapitel über die
eigentümlichen Motivlagen bei Misshandlung und Tötung älterer Kinder durch
die Mutter.
Es ist dies natürlich auch ein Aufklärungsbuch über Frauen. Angefangen
hatte die „Wenn Frauen. . .-Serie“ übrigens 1986 mit dem Titel „Wenn Frauen zu
sehr lieben“. Dies nun dürfte das logische Ende sein. Fazit: Frauen lieben oft
zu sehr und morden doch recht selten. Warum eigentlich?
Stephan Harbort: „Wenn Frauen morden“. Spektakuläre Fälle - vom
Gattenmord bis zur Serientötung. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2008. 208
S., geb., 16,95 Euro.
http://www.faz.net/s/Rub1DA1FB848C1E44858CB87A0FE6AD1B68/Doc~ECB20498157274F38B20D5CE532C3C2E4~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed
Das Urteil im Prozess der Kindstötung wird gegen eine Zeitsoldatin erwartet
7. Januar 2009 Plädoyers am Vormittag
In dem Prozess gegen eine aus der Nähe von Haldensleben stammende
Bundeswehrsoldatin wegen der Tötung ihres neugeborenen Babys wird nun für den
kommenden Donnerstag vor dem Landgericht Verden in Niedersachsen das Urteil
erwartet. An dem Vormittag soll zunächst die Schlussrede der
Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gesprochen werden, wie das Landgericht
bekannt gab.
Die 24 Jahre junge Zeitsoldatin hatte im März des Jahres 2008 in der
Lützow-Kaserne in Schwanewede in Niedersachsen auf der Toilette ein gesundes Mädchen
das Leben geschenkt. Die Schwangerschaft war von ihrer Umgebung gar nicht
bemerkt worden. Die Angeklagte Frau hatte bei der Polizei ausgesagt, dass sie
die Schwangerschaft bemerkt, aber es nicht weiter beachtet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass die Zeitsoldatin den Säugling
nicht sofort aus dem WC-Becken holte, so dass es erstickt ist. Die Mutter habe
einfach in Kauf genommen, dass das Neugeborene wegen ihrem Dessinteresse sterben
musste, hieß es in der Anklage. Die Frau wurde aus diesem Grund wegen vorsätzlicher
Tötung angeklagt, sie muss wohl mit einer Haftstrafe von 5 bis 15 Jahren
rechnen. Da es sich hier um die Tötung durch Unterlassen handele, wird die
Kammer das Strafmaß nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber nicht voll
ausschöpfen müssen. (ddp/shu)
http://www.die-topnews.de/das-urteil-im-prozess-der-kindstoetung-wird-gegen-eine-zeitsoldatin-erwartet-331512
08.01.2009 SCHWANGER IN DER KASERNE
Soldatin muss wegen Kindstötung in Haft
Auf einer Kasernentoilette im niedersächsischen Schwanewede brachte die
Hauptgefreite Melanie S. ein Mädchen zur Welt - das Baby starb. Wegen
Totschlags durch Unterlassen ist die Sanitäterin nun zu zwei Jahren und
acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Verden - Die Sanitätssoldatin Melanie S. hatte ihre Tochter in der Nacht
zum 13. März 2008 auf der Toilette der Lützow-Kaserne im niedersächsischen
Schwanewede geboren. Laut Anklage fiel das Kind in die Toilettenschüssel. Einem
Sachverständigen zufolge lebte das Mädchen und machte zehn bis 20
Atemzüge. Dann sei es tiefer in die Toilette gerutscht, bis es mit dem Kopf
unter die Wasseroberfläche rutschte und ertrank.
Angeklagte Melanie S., 24: Eigene ängste und Sorgen
Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass das neugeborene Kind lebte und sie
etwas tun müsste, sagte die Staatsanwältin: "Aber sie hatte keinerlei
Beziehung zu dem Kind und war fokussiert auf ihre eigenen ängste und
Sorgen." Die junge Frau aus Sachsen-Anhalt sei in einer verzweifelten Situation
gewesen.
Die 24-Jährige habe sich irgendwann erhoben und sich und die Toilette gesäubert,
führte die Staatsanwältin weiter aus. Die Nachgeburt habe sie zusammen mit
dem Baby in einen Eimer gelegt, den sie in ihren Spind stellte. Ihr Verhalten
habe sie damit erklärt, das Baby für tot gehalten zu haben. über den Vater
des Kindes ist nichts bekannt.
Ein minderschwerer Fall
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Sie
stufte das Verbrechen am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht
Verden als Totschlag durch Unterlassen in einem minderschweren Fall ein. Der
Verteidiger forderte Freispruch.
Die Frau habe das Kind nicht gewollt, weil sie Angst vor den Reaktionen ihrer
Familie und Kollegen hatte, sagte die Staatsanwältin. Die Soldatin habe
ohnehin Angst vor Sozialkontakten und sei introvertiert. Entgegen der Auffassung
des psychiatrischen Gutachters hielt die Staatsanwaltschaft die Angeklagte aber
für voll schuldfähig. Die junge Frau habe die Schwangerschaft zwar lange
verdrängt, doch spätestens mit dem Einsetzen der Wehen am Tag vor der
Geburt realisiert.
Der Verteidiger betonte hingegen, die Soldatin habe ihre Schwangerschaft bis zum
Moment der Niederkunft nicht wahrgenommen.
Ihren Zustand habe beispielsweise auch nur einer der vier ärzte bemerkt,
mit denen sie zusammenarbeitete. Die junge Frau sei bei der für sie völlig
überraschend einsetzenden Geburt völlig verstört und auch nach Einschätzung
des psychiatrischen Gutachters im Schockzustand gewesen.
Der Vorwurf eines pflichtwidrigen Handelns oder Unterlassens sei aufgrund der
außergewöhnlichen körperlichen und seelischen Verfassung der Angeklagten zu
verneinen, argumentierte der Verteidiger. Bei einer Verurteilung müsse
verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt werden, sagte er.
jdl/dpa/AP http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,600165,00.html
Zwei Jahre und acht Monate Haft für Soldatin wegen Kindstötung
© AP (PR-inside.com 08.01.2009 16:13:02)
Verden (AP) Eine 24-jährige Soldatin ist wegen der Tötung ihres
Neugeborenen zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Das Landgericht Verden sprach die Frau am Donnerstag der Tötung durch
Unterlassen in einem minderschweren Fall schuldig. Die Kammer ging dabei von
verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb
Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die
Sanitätssoldatin musste sich seit Oktober 2008 wegen der Tötung ihrer
neugeborenen Tochter verantworten. Sie hatte das Mädchen laut
Urteilsbegründung in der Nacht zum 13. März 2008 auf der Toilette der
Lützow-Kaserne im niedersächsischen Schwanewede geboren. Das Kind fiel
demnach in die Toilettenschüssel und ertrank, weil die Mutter es nicht sofort
herausholte.
http://www.pr-inside.com/de/zwei-jahre-und-acht-monate-haft-r993544.htm
08.01.09, |Kindstötung Bundeswehrsoldatin muss hinter Gitter
Weil sie ihr neugeborenes Kind in einer Toilette sterben ließ, muss eine
Soldatin für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Gericht ging mit
dem Urteil sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Verurteilte weint ununterbrochen
Das Gericht ging mit dem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft
hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte
für einen Freispruch. Sie will voraussichtlich in Revision gehen. Während
der Urteilsbegründung weinte die Soldatin ununterbrochen, ihre Jacke war nass
vor Tränen. „Die Angeklagte kann einem irgendwie leidtun“, sagte der
Vorsitzende Richter. Sie habe isoliert gelebt. Nicht einmal an diesem schweren
Tag habe ihre Familie sie ins Gericht begleitet.
Vorwürfe gegen Bundeswehr
Stronczyk warf auch der Bundeswehr mangelnde Fürsorgepflicht vor. Es sei
bedrückend, dass die Sanitäterin mit mehreren ärzten
zusammengearbeitet habe, ohne dass jemandem die Schwangerschaft auffiel. Die
Kammer gehe zwar von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, eine Bewährungsstrafe
sei aber nicht angemessen.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer erklärt, die Angeklagte sei
von der Geburt völlig überrascht worden. „Sie hatte keine Anzeichen für eine
Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium entdeckt“, sagte Anwalt Erwin Bugar.
„Verdrängte Schwangerschaften sind nicht selten.“ Die Soldatin sei in einem
Schockzustand gewesen und habe das Kind für tot gehalten. ott/dpa/AP/ddp
http://www.focus.de/panorama/welt/kindstoetung-bundeswehrsoldatin-muss-hinter-gitter_aid_360629.html
Kultur | 21.01.2009 13:31
Geben, Hören, Sagen Text: Suedwind
Schön ist das auf der Veranda. Es ist früher Morgen, die Vögel zwitschern vom
Walde her, im Gras mordet die Sonne Tautropfen, so wie es Sonnen überall tun auf
der Welt. Der Garten, verwildert mögen manche sagen, ist mein Reich, ich bin
König des Reiches und schieße von Zeit zu Zeit Schwalben über meinem Luftraum
ab, weil ich sie terroristischen Handlungswillens verdächtige. Eine Kanne
Kaffee, eine Schachtel Zigaretten, kein Höschen, kein Hemdchen, nackt bin ich im
Garten und grusle mich vor meiner transparent weißen Haut. Gestern haben wir
Karten gespielt auf der Veranda und geredet. Aufreger gab es wieder diese Woche!
Die Schere zwischen Arm und Reich, Sarkozy zwischen Reich und Carla, Christa
Wolf zwischen den Zeilen, in österreich ist Mädchen einkerkern zum
Volkssport geworden. überhaupt so viele tote Kinder, wie stark das zunimmt in
der letzten Zeit, auf allen Müllkippen befinden sich Frührentner auf der Pirsch
nach toten Säuglingen, damit sie in die Zeitung kommen.
Was ist nur mit den Menschen los, hat Bille gestern gefragt und dann ihren Null-
Ouvert auf den Tisch gelegt.
Es ist natürlich nicht mehr und nicht weniger los als irgendwann vorher auch. Es
ist diese Durststrecke zwischen Fußball-WM und Bundestagswahlen, zwischen
amerikanischen Angriffskriegen und dem nächsten Besuch des Dhalai-Lhama.
KAUFT! KAUFT Zeitungen, oh bitte kauft doch eine Zeitung, wir haben auch tote
Babys drin versteckt. Nicht versteckt! Auf Seite EINS, bei uns muss keiner lange
suchen.
„Du bist aber auch wieder schnippisch heute.“
Bille schrieb sich sechsundvierzig Punkte auf und zündete sich eine Zigarette
an.
Schnippisch nicht. Aber langsam ist es doch mühselig jedermann zu erklären,
dass in der Zeitung gerade so viel steht, wie in die Zeitung hineinpasst.
Spiegel, Stern, Focus, alles Bilderbücher für Erwachsene, zu jedem
Schulabschluss das passende Malbüchlein.
„Die werden ja wohl kaum mit Kindsmord auch noch Geld verdienen wollen.“
Nein? „Die klären auf, Pressefreiheit und so.“
Ach so. Ich stehe auf und verleihe meiner geistigen Unterlegenheit
tänzerisch Ausdruck.
Wenn alle über Kindsmord schreiben, dann hat man natürlich die Freiheit, über
Gnuherden in Schwarzafrika zu berichten. Allllles klar.
„Im Prinzip hat man das auch – Grand Hand, du kommst raus – aber man muss ja
auch von irgendwas leben. Müssen ja auch Sensationsjournalisten ihre Brötchen
verdienen.“
Erst kommt das Fressen, sagte ich und sprach nicht fertig, weil ich Kontra sagen
musste.
„Man kann“, Bille stach mit dem Karo-Buben mein Herz-Ass, „man kann sich wohl
kaum ein Urteil über die rechtschaffene Arbeit anderer Leute anmaßen.“
Kann man nicht. Ich mache noch ein Tänzchen, diesmal nackt.
„Ich jedenfalls, maße mir nicht an, über anderer Leute rechtschaffene Arbeit zu
lästern, mit Zweien, Spiel drei, Hand vier, mal Grand, mit Kontra: 192.“
Bille schrieb auf und ich nahm mir vor kein Kontra mehr zu sagen.
Schön ist es auf der Veranda. Das Gras hinter dem Zaun heißt Wiese. Wie der
Garten das nur schafft, auf den Millimeter genau nur bis zum Zaun zu sein.
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/462333
Ausgesetzter Säugling -Findelkind bleibt im Krankenhaus
Weinheim - Der in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) ausgesetzte Säugling bleibt
vorerst im Krankenhaus - obwohl es ihm gesundheitlich gut geht. Hintergrund
seien die komplizierten Familienverhältnisse, teilte das Jugendamt der
Stadt Weinheim am Montag mit. Der acht Monate alte Junge sei in einer
Ludwigshafener Kinderklinik untergebracht und werde dort bis auf Weiteres
bleiben. Die 25 Jahre alte Mutter hatte das Baby am Freitag vor einer Arztpraxis
ausgesetzt und war mit ihrem anderen Sohn zu ihrer Familie nach Warschau
geflohen. Der 36 Jahre alte Vater reiste ihnen nach, hieß es. Die polnischen
Behörden kümmerten sich um die Familie.
Das Paar ist den Angaben zufolge nicht verheiratet. Der Vater hat kein
Sorgerecht für den Säugling. Er darf das Kind laut Jugendamt aber jederzeit
in der Klinik besuchen. Die 25-Jährige war in ihrer Heimat bereits
verheiratet. Laut Jugendamt Weinheim muss zunächst die familienrechtliche
Situation geklärt werden. Dann werde die Lebenssituation geprüft. Zudem sei
aufzuklären, welche Hintergründe es für die Aussetzung gab. Vorher könne
nicht entschieden werden, wo das Baby künftig untergebracht wird.
dpa/lsw 19.01.2009 - aktualisiert: 19.01.2009 18:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1924237
Montag, 19. Januar 2009 16:56
Ermittlungen zu ausgesetztem Säugling in Hof
Im Fall des in einer Hofer Sparkasse ausgesetzten Babys fehlt den Beamten auch
weiterhin jede heiße Spur. Von über 100 Verdächtigen sind noch nicht alle
DNA-Tests ausgewertet worden – entscheidende Hinweise konnten bislang nicht
gewonnen werden. Das am 17. November vergangenen Jahres ausgesetzte Baby ist
zudem weiter namenlos. Dem Jugendamt Hof zufolge soll der Name des
Säuglings auch zu keiner Zeit preisgegeben werden.
Im Falle einer Adoption werde es eine reine Inkognito-Adoption geben, um auch
die künftigen Eltern zu schützen. Momentan befindet sich der Säugling bei
einer Pflegefamilie in Hof. Ob von dieser Seite aus bereits ein Adoptionsantrag
gestellt wurde, will das Jugendamt ebenfalls nicht bekannt geben.
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1782&showNews=336002
Dessau: 21-Jährige muss wegen Tötung ihres Babys sieben Jahre in Haft
21. Januar 2009
Revision nicht ausgeschlossen
Vom Landgericht Dessau-Roßlau ist heute eine 21-Jährige aus Bräsen
wegen der Tötung ihres Babys zu 7 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht
befand die Frau des Totschlags durch Unterlassen für schuldig. Die Kammer blieb
mit diesem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von
8 Jahren. Die Verteidigung hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Angeklagte nahm
das Urteil vom Richter an, die Staatsanwaltschaft ließ die Möglichkeit einer
Revision offen.
Am 17. August 2008 hatte die junge Frau ganz allein in einem Nebenhaus auf dem
Hof der Eltern das Kind zur Welt gebracht, es in Laken gehüllt und schließlich
sich selbst überlassen. Nach zwei Tagen vergrub die junge Mutter das tote Baby
auf dem Hof. Das Neugeborene, das an einem Sonntag geboren wurde, soll noch bis
Montagnachmittag gelebt haben.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff sagte in der Urteilsbegründung, dass
solche Fälle von Kindstötung, die sich in letzter Zeit häuften, nicht
nur «sehr schwer zu begreifen», sondern auch schwer zu beurteilen seien. Die
21-jährige Frau habe das Kind durch Unterlassen getötet, in dem sie sich in
einer Art Verdrängungssituation ganze zwei Tage nicht um ihr Neugeborenes
gekümmert habe. Bei einem rechtzeitigen Eingreifen der jungen Mutter hätte
sie auf jeden Fall das Leben des Kindes retten können. Trotz mehrfacher
Bemühungen habe das Motiv für die Tat nicht geklärt werden können, sagte
der Richter.(ddp/sh)
Sachsen-Anhalt
Sieben Jahre Haft für KindstötungSie entband ihr Baby heimlich, ließ es sterben
und vergrub es anschließend auf dem Grundstück ihrer Eltern. Eine
21-Jährige wurde dafür jetzt zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Dessau-Roßlau - Eine 21-jährige Frau ist wegen der Tötung ihres Babys am
Mittwoch vom Landgericht Dessau-Roßlau zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht befand sie des Totschlags durch Unterlassen für schuldig. Die Frau
hatte das Mädchen am 17. August 2008 allein in einem Nebengebäude auf
dem elterlichen Anwesen zur Welt gebracht, es in Laken gewickelt und sich selbst
überlassen. Nach zwei Tagen vergrub sie das tote Kind auf dem Hof. Das
Neugeborene, das an einem Sonntag zur Welt kam, soll noch bis Montagnachmittag
gelebt haben.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, solche Fälle von
Kindstötung, die sich in letzter Zeit häuften, seien nicht nur «sehr schwer
zu begreifen», sondern auch schwer zu beurteilen. Die junge Frau habe das Kind
durch Unterlassen getötet, in dem sie sich in einer Art
Verdrängungssituation zwei Tage nicht um ihr Neugeborenes gekümmert habe.
Bei einem rechtzeitigen Eingreifen der jungen Mutter hätte sie jedoch das
Leben des Kindes retten können. Trotz aller Bemühungen habe das Motiv für die
Tat nicht geklärt werden können, sagte der Richter. (ut/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung;art1117,2711443
Nationale Souveränität: Wichtiger als internationale
Menschenrechts-Gerechtigkeit
von John Laughland
Die fundamentalen Fragen lauten: Wer hat das Recht, zu herrschen? Wann darf man
legitimerweise Gewalt anwenden?
Wenn, wie erwartet, der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die Anklage
des Völkermordes gegen den sudanesischen Präsidenten bestätigt (eine
Anklage wurde von der Anklagebehörde im Juli 2008 erhoben und benötigt eine
Bestätigung von den Richtern, um gültig zu sein), dann wird das Prinzip der
nationalen Souveränität endgültig im Völkerrecht begraben worden sein.
Was früher ein unangefochtener Grundpfeiler des internationalen Systems war,
wird völlig bedeutungslos geworden sein – und darüber hinaus ein mit den
schlimmsten Menschenrechtsverletzungen verbundenes Prinzip.
Ich bin fest überzeugt, dass die Anklage so wie sie ist bestätigt wird.
(Die Entscheidung dürfte ungefähr im nächsten Monat gefällt
werden). In 2007 haben die Richter des IStGH eine ähnliche Anklage gegen
einen sudanesischen Minister bestätigt, der normalerweise die selbe
Immunität vor der Rechtsprechung des IStGH genießen würde, dessen Statut
der Sudan nicht unterzeichnet hat, wie das Staatsoberhaupt. Wenn die Richter die
Anklage gegen den Minister mit der einfachen Begründung bestätigt haben,
dass sich die Rechtsprechungskompetenz des IStGH auf jedes Land der Welt
erstreckt, sobald ihm ein Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
übertragen wurde (wie die Situation in Darfur im Jahr 2005), dann gibt es
überhaupt keinen Grund, weshalb sie das nicht wieder im Fall des
Präsidenten selbst tun sollten.
Menschenrechtsaktivisten warten natürlich gespannt auf die Bestätigung.
Seit vielen Jahren haben sie gesagt, dass der Kampf für die allgemeingültigen
Menschenrechte ein Kampf gegen die nationale Souveränität ist.
Oberflächlich betrachtet scheint es offensichtlich zu sein, dass Staaten
innerhalb ihrer Grenzen keine unbeschränkten Rechte haben und dass es
legitim ist, sie wegen der Misshandlung ihrer eigenen Bürger anzugreifen.
Solches Verhalten ist nicht nur schockierend an sich; es hat eine besonders
schockierende Qualität, wie wenn Väter ihre Kinder sexuell
missbrauchen. Wenn ein Staat seine eigenen Bürger missbraucht, bricht er einen
sehr fundamentalen Vertrag, indem er seine Pflicht, sie zu beschützen, verletzt.
Jedoch, genau wie die Urheber der Idee der Menschenrechte, die französischen
Revolutionäre, die Souveränität des Königs verdrängen und
mit ihrer eigenen Souveränität ersetzen wollten, so ist die
Verkündung, dass Nationalstaaten gewisse Rechte nicht haben in Wirklichkeit eine
Verkündung, dass ein anderer, in diesem Fall der IStGH, aber oft „die
internationale Gemeinschaft“, das Recht hat, die Sache gerichtlich zu
entscheiden. Die Behauptung, dass der Sudan nicht das Recht hat, Völkermord zu
begehen, ist eine Binsenweisheit; die Behauptungen, dass jenes Land Völkermord
begeht und dass eine strafrechtliche Anklage gegen das Staatsoberhaupt der beste
Weg ist, Frieden in Darfur herzustellen, sind politische Beurteilungen.
Es ist möglich, dass sie wahr sind. Aber wenn sie dazu dienen, Gewaltakte zu
rechtfertigen – zum Beispiel eine Militärintervention im Sudan oder die
Verhaftung und nach Verurteilung die Inhaftierung des des sudanesischen
Präsidenten – dann werden solche Gewaltakte, wie alle staatlichen oder
überstaatlichen Handlungen, selbst auf souveränen Entscheidungen basieren,
gegen die keine Berufung oder Verurteilung mehr möglich sind. Rechtlich,
zumindest aus Sicht der an solchen Angriffen beteiligten Länder oder des
IStGH, werden sie nicht kriminelle Handlungen sein, sondern Akte der
Gerechtigkeit.
Es mag pervers erscheinen, die Feinheiten verfassungsrechtlicher Argumente
angesichts des massenhaften Todes von Zivilisten im Krieg im Sudan zu
besprechen. Aber die Schaffung zwingender supranationaler Gerichtskompetenzen
wie die des IStGH – zwingend weil der Sudan, anders als die Unterzeichnerstaaten
des IStGH-Statuts, diesem nicht zugestimmt hat – zwei fundamentale (und
verwandte) politische Fragen aufwirft. Diese zwei Fragen gehören in der Tat zu
den ältesten der politischen Philosophie; man kann sogar sagen, dass sie
den Kern der Politik selbst zum Ausdruck bringen.
Die erste Frage lautet: „Wer hat das Recht, zu herrschen?“ Haben internationale
Richter in Den Haag das Recht, zu sagen, wer im Sudan ein Krimineller ist?
Allgemeiner ausgedrückt, ist es besser, dass internationale Organisationen das
Herrschaftsrecht haben, oder sollten Nationalstaaten dieses Recht haben? Diese
Frage muss auf irgendeine Weise entschieden werden, weil, obwohl internationales
und nationales Recht auf vielfache Weise miteinander verflochten werden können,
dies normalerweise auf der Grundlage der Zustimmung der betroffenen
Nationalstaaten geschieht, die ihre Zustimmung in Form von Verträgen zum
Ausdruck bringen. Staaten können sehr zudringlichen internationalen
Herrschaftssystemen zustimmen, wie zum Beispiel der Europäischen Union oder
der Welthandelsorganisation, aber der IStGH repräsentiert eine andere
Qualität – ein internationales Herrschaftssystem, dass außerhalb der
Territorien der zustimmenden Staaten Macht ausübt.
Die zweite Frage lautet: „Wann darf man legitimerweise Gewalt anwenden?“
Normalerweise betrachten wir es als selbstverständlich, dass der Einsatz
von Gewalt zur Verhinderung von Verbrechen gerechtfertigt ist. Aber inwiefern
ist das Strafrecht ein geeignetes konzeptionelles Instrument zur Analyse eines
Krieges? Es mag vermutlich Fälle geben wo es entschuldbar ist, wenn ein
Polizist angesichts eines Verbrechens nicht handelt, aber das sind seltene
Ausnahmen. Im Gegensatz dazu ist es sehr leicht, sich Fälle vorzustellen,
in welchen die Einstellung von Feindseligkeiten der Fortsetzung der Gewalt im
Namen der Gerechtigkeit vorzuziehen ist. Friedensverträge, die zwei
bisherige Feinden unterzeichnen, enthalten sogar oft eine Klausel, die
zukünftige Strafverfolgungen ausschließt.
Im bosnischen Bürgerkrieg (1992-1995) wurden die zahlreichen Versuche, eine
friedliche Einigung herzustellen, von Menschenrechtsaktivisten im Namen der
Gerechtigkeit attackiert. Politiker, die ihre Argumente akzeptierten, machten
diese Einigungen zunichte, indem sie sagten, dass Aggression nicht belohnt
werden dürfe. Schlussendlich, als jeder erschöpft war, wurde ein
Friedensabkommen entlang genau der Linien unterzeichnet, die zu Beginn des
Konflikts abgelehnt worden waren. Mit anderen Worten, der Krieg wurde
unnötigerweise um drei Jahre verlängert und zehntausende Menschen wurden
für nichts getötet. Anders ausgedrückt: In Kriegszeiten kann „Gerechtigkeit“
eine sehr ungenügende Richtschnur sein.
Es ist also offensichtlich, dass ich sehr skeptisch bin über die Wahrheit der
Anklagen gegen den Sudan und darüber, ob es politisch nützlich ist, sie zu
erheben. Was aber ist mit der ersten Frage? Nach meiner Ansicht sind
Nationalstaaten ein weit besseres Forum für die gerichtliche Behandlung
politischer Fragen als internationale Organisationen, und zwar aus einem
einfachen Grund: Nationale Regierungen, selbst Diktaturen, sind Teil der Nation,
die sie regieren, internationale Organisationen hingegen sind strukturell von
dem Volk getrennt, über das sie Macht ausüben. Die Richter am IStGH werden den
Völkern Sudans gegenüber für ihre Entscheidungen sich niemals rechtfertigen oder
Rechenschaft ablegen müssen, während es immer die Möglichkeit gibt, dass
ein tyrannisches nationales Regime gestürzt werden kann oder es sich reformiert.
Dieses grundsätzliche strukturelle Problem führt dazu, dass internationale
Organisationen ein wenig verrückt werden. Uns allen sind die irrsinnigen
politischen Maßnahmen bekannt, die aus dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel
stammen, aber die Ideen, die aus dem Glas- und Stahlbüros des IStGH in Den Haag
kommen, sind nicht minder dumm und widerlich. Ein ausgezeichnetes Beispiel
hierfür wurde vor Weihnachten von David Scheffer geliefert, der früher für Bill
Clinton allgemeiner Botschafter für Kriegsverbrechensangelegenheiten war und ein
entschiedener Fürsprecher militärischer und gerichtlicher Interventionen
ist. Scheffer schrieb („Rape as genocide“, „International Herald Tribune“, 4.
Dezember 2008), dass das Kernstück der Anklage gegen Präsident Bashir
aufgrund von Völkermord die Behauptung ist, dass sudanesische Streitkräfte
oder ihre Stellvertreter Massenvergewaltigungen vornehmen und dass damit
ethnische Gruppen ausgelöscht werden. Scheffer schreibt: „Die nach
Vergewaltigungen geborenen Säuglinge werden ‚Janjaweed Babys‘ genannt, die
in der ethnischen Gruppe ihrer Mutter selten eine Zukunft haben. Kindstötung und
-aussetzung sind an der Tagesordnung. Ein Opfer erklärte: ‚Sie töten unsere
Männer und vermischen unser Blut durch Vergewaltigung.‘“
Halten wir einen Augenblick inne und lassen wir die Ungeheuerlichkeit auf uns
wirken. Ein führender Menschenrechtsaktivist, ein früherer Diplomat und jetziger
Juraprofessor, ein Mann, der sich vermutlich selbst für den Inbegriff des
„liberalism“ hält, schließt sich offiziell, öffentlich, in einer
rechtlichen Angelegenheit, der vielleicht radikalsten „völkischen“ Idee
menschlicher Identität an, die man sich vorstellen kann. Er sagt, dass
Rassenmischung auf gleicher Stufe stehen sollte wie Mord. Er argumentiert, dass
ein „Volk“ durch Stammbäume und rassische Reinheit definiert ist, und dass
eine Gruppe, dessen Frauen gemischtrassige Kinder gebären, aufgrund dessen
ausgelöscht wird.
Seit der Unterzeichnung der Völkermordkonvention von 1948 ist die Anklage
„Völkermord“ auf lächerliche Weise missbraucht worden, zum Beispiel 1988,
als der frühere bolivianische Präsident aufgrund einer Schießerei, bei der
zwanzig Menschen getötet wurden, wegen Völkermordes verurteilt wurde. Die
Anklage „Vergewaltigung als Völkermord“ jedoch, die die Anklagebehörde des IStGH
erhoben hat und die David Scheffer unterstützt, stellt selbst das in den
Schatten. Ihre Inspiration erhält sie nicht von den Rechtsprinzipien, die
wir mit den Nürnberger Prozessen von 1945 in Verbindung bringen, sondern von
jenen, die in den sogenannten Nürnberger Rassengesetzen von 1935 formuliert
wurden, die auch die Rassenmischung verboten. Was für eine ironische Wendung der
Ereignisse.
Internet:
David Scheffer: Rape as Genocide
Information:
Dieser Artikel erschien zuerst in englischer Sprache im „Brussels Journal“ am
23.01.2009 und wurde von Robert Grözinger exklusiv für ef-magazin.de ins
Deutsche übersetzt. Wir danken Autor und Verlag und freuen uns auf bereits
angekündigte weitere regelmäßige ef-Kolumnen von John Laughland.
26. Januar 2009
http://ef-magazin.de/2009/01/26/912-nationale-souveraenitaet-wichtiger-als-internationale-menschenrechts-gerechtigkeit
Nach monatelanger Haft
Mutter gesteht KindstötungErschienen am 07. Februar 2009 | aktualisiert am 09.
Februar 2009
Eine 38 Jahre alte Mutter aus Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen hat fünf
Monate nach ihrer Verhaftung die Tötung ihres neugeborenen Babys gestanden. Das
sagte der Düsseldorfer Staatsanwalt Ralf Herrenbrück.
Wegen Totschlags in einem minderschweren Fall wurde bereits Anklage erhoben. Die
Frau hatte ihr drittes Kind, ein Mädchen, im Juli 2008 in Düsseldorf zur
Welt gebracht und das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat zwei Stunden
später verlassen.
Baby angeblich ausgesetzt
Von dem Kind fehlt seither jede Spur. Acht Wochen später hatte das
Jugendamt die Polizei über den Verdacht der Kindstötung informiert. Die Mutter
erklärte, sie habe das Baby ausgesetzt. Die Ermittler kamen jedoch zu dem
Schluss, dass dies nicht stimmen könne. Im September kam die 38-Jährige
wegen Totschlagsverdachts in Untersuchungshaft.
Mädchen mit Händen erstickt
Die Staatsanwaltschaft bemühte sich seither und letztlich erfolgreich darum, sie
zu einem Geständnis zu bewegen. Dieses müsse beim Prozess "maximal
berücksichtigt werden" und zu einem erheblichen Strafnachlass führen, sagte
Herrenbrück. Die Frau sagte demnach aus, sie sei mit dem neugeborenen Kind ein
paar Straßen weit herumgegangen und habe überlegt, was sie tun solle. Sie habe
sich vor der Niederkunft über Babyklappen informiert. Schließlich habe sie sich
in einem Hauseingang hingesetzt und das Baby mit den Händen erstickt.
Angst vom Partner verlassen zu werden
Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft große Angst davor, dass ihr
Lebensgefährte sie verlassen würde. Er wollte nach ihren Angaben kein Kind,
und sie hatte die Schwangerschaft verheimlicht. Er war der Vater des getöteten
Mädchens. Die beiden anderen Kinder stammen aus früheren Beziehungen.
Leiche vermutlich in Müllcontainer abgelegt
Was sie mit der Leiche getan hatte, blieb nach Angaben des Staatsanwalts in der
Vernehmung unklar. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass sie das tote Kind in
einen Müllcontainer eines Supermarktes abgelegt hatte. Der Prozess soll
demnächst vor dem Düsseldorfer Landgericht stattfinden.
http://nachrichten.t-online.de/c/17/61/46/08/17614608.html
Pressemitteilung vom 20.02.2009 | 14:31
Pressefach: Bundesgerichtshof (BGH)
Verurteilung wegen achtfacher Kindstötung nunmehr rechtskräftig
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Angeklagte wegen der vorsätzlichen
Tötung ihrer acht Kinder durch Unterlassen einer Versorgung unmittelbar nach der
Geburt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Im März 2007 hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf
die Revision der Angeklagten die Verurteilung wegen Totschlags in acht
Fällen bestätigt. Jedoch hatte der Senat die Sache zu neuer
Strafzumessung an das Landgericht zurückverwiesen, weil die Erörterungen, mit
denen eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit der Angeklagten
verneint wurde, nicht ausreichend waren (Mitteilung der Pressestelle des
Bundesgerichtshofs Nr. 41/2007).
Auf der Grundlage des bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs hat die
nunmehr zuständige Schwurgerichtskammer des Landgerichts erneut auf eine
Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren erkannt und eine erhebliche Verminderung der
Schuldfähigkeit der Angeklagten ausgeschlossen. Die hiergegen gerichtete
Revision der Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat entsprechend dem
Antrag des Generalbundesanwalts verworfen.
Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 339/08
LG Frankfurt (Oder) - 23 Ks 1/07 - Urteil vom 7. April 2008
Karlsruhe, den 20. Februar 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Karlsruhe - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung:
http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=357477
20.02.09, 16:00 Karlsruhe
BGH verurteilt Mutter zu 15 Jahren Haft wegen achtfacher Kindstötung
Das Urteil des BGH für die Mutter der neun toten Babys lautet 15 Jahre Haft
wegen achtfacher Kindstötung. Als die Frau angeklagt wurde, war der erste Tod
bereits verjährt. Der BGH bestätigte damit das Urteil des Landgerichts
Frankfurt an der Oder.
Fujimori zu sechs Jahren Haft verurteilt Die Mutter der neun toten Babys von
Brieskow-Finkenheerd muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Freitag
bekannt gegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder gegen
Sabine H. (Az: 5 StR 339/08)
Die Frau hatte zwischen 1988 und 1998 neun ihrer neugeborenen Kinder nach der
Niederkunft sich selbst überlassen, bis die unversorgten Babys starben. Der
erste Tod war zum Zeitpunkt der Anklage bereits verjährt. In einem ersten
Prozess war das Landgericht Frankfurt im Juni 2006 zu der überzeugung gekommen,
H. habe vorsätzlich gehandelt und den Kindern von vornherein jedes
Lebensrecht abgesprochen. Dieses Urteil hatte der BGH im März 2007
teilweise aufgehoben: Das Landgericht habe nicht ausreichend geprüft, ob die zur
Tatzeit offenkundig alkoholabhängige Frau nur vermindert schuldfähig
sei.
In einem zweiten Prozess prüfte das Landgericht diese Frage. Mit seinem Urteil
vom April 2008 hielt es jedoch an einem Tatvorsatz und damit auch am Strafmaß
von 15 Jahren Haft fest. Dieses zweite Urteil sei nicht mehr zu beanstanden,
entschied nun der BGH. gxb/AFP
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/karlsruhe-bgh-verurteilt-mutter-zu-15-jahren-haft-wegen-achtfacher-kindstoetung_aid_373416.html
Frau aus Sachsen-Anhalt gesteht zweifache Kindstötung
Dienstag, 24. Februar, 14:39 Uhr
Halle (AP) Eine Mutter aus Großkugel in Sachsen-Anhalt hat ihre Töchter offenbar
gleich nach der Geburt umgebracht. Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte
am Dienstag, dass gegen die Frau Anklage wegen Totschlags in zwei Fällen
erhoben worden sei. Die 27-Jährige sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in
Untersuchungshaft, nachdem ein neugeborenes Baby tot in ihrer Waschmaschine
entdeckt wurde. Die Kinder wurden im Herbst 2007 und 2008 geboren. Diesen
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Reden Sie mit: Gerichtsprozesse
Sie habe im Zuge der Ermittlungen gestanden, ein zweites Kind getötet zu haben,
sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann der AP. Den Leichnam dieses Babys habe man im
Januar an der Stelle gefunden, an der die Mutter das tote Kind nach eigenen
Angaben auf einem verwilderten Grundstück mehr als ein Jahr zuvor abgelegt
hatte.
Zum Tatmotiv hieß es, dass sich die Angeklagte offenbar überfordert gefühlt
habe. Sie habe Angst gehabt, den Anforderungen als Mutter mehrerer Kinder nicht
gewachsen zu sein, sagte Wiechmann. In beiden Fällen sei von Totschlag und
nicht von Mord auszugehen.
Der Prozess gegen die Frau, die bis zu ihrer Festnahme zusammen mit ihrem
Lebensgefährten und einem gemeinsamen Sohn in Großkugel bei Halle lebte,
wird vermutlich im April vor dem Landgericht Halle beginnen.
© 2009 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
http://de.news.yahoo.com/1/20090224/twl-frau-aus-sachsen-anhalt-gesteht-zwei-8b73c05.html
Baby in Waschmaschine: Mutter tötete weiteres Kind
Großkugel/Halle (dpa) - Eine 27 Jahre alte Frau aus Großkugel (Sachsen-Anhalt),
deren totes Baby im vergangenen Herbst in einer Waschmaschine gefunden wurde,
hat die Tötung eines zweiten Kindes zugegeben.
Die Frau sei wegen zweifachen Totschlags angeklagt worden, teilte die
Staatsanwaltschaft Halle mit. Im Oktober 2008 war sie nach der Entdeckung der
Leiche des neugeborenen Mädchens verhaftet worden. In der Untersuchungshaft
räumte die Frau nun ein, schon im November 2007 ein Mädchen zur Welt
gebracht und es getötet zu haben. Die «Bild»-Zeitung berichtete, dieses Kind sei
erstickt worden.
Staatsanwaltschaft Klaus Wiechmann sagte, der Prozess gegen die Frau werde
vermutlich im April beginnen. Die Anklage gegen die 27- Jährige sei Anfang
Februar erhoben worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich in den
beiden Fällen um Totschlag und nicht um Mord handelte.
Im zuerst bekanntgewordenen Fall hatte der 28 Jahre alte Lebensgefährte der
Frau den toten Säugling in der Waschmaschine der gemeinsamen Wohnung
gefunden. Nach Angaben des Mannes hatte die Frau ihm zuvor erzählt, sie
habe eine Fehlgeburt erlitten, das Kind sei tot in das Toilettenbecken
gerutscht. Tatsächlich hatte das Baby aber gelebt.
Knapp ein Jahr zuvor - im November 2007 - hatte die Frau nach eigenen Angaben
ebenfalls ein Mädchen zur Welt gebracht und es getötet. Damals hatte sie
die Schwangerschaft verheimlicht. Die kleine Leiche wurde auf einem
brachliegenden Bauernhof in einer benachbarten Ortschaft gefunden.
Quelle: dpa-info.com GmbH
http://www.freenet.de/freenet/nachrichten/vermischtes/200902/20090224_70a495a901da9f10c88700b115ca69f4.html
Dienstag, 24. Februar 2009
Totes Baby in Waschmaschine - Frau gibt Tötung von zweitem Kind zu
Großkugel/Halle - Eine 27 Jahre alte Frau aus Großkugel (Sachsen-Anhalt), deren
totes Baby im vergangenen Herbst in einer Waschmaschine gefunden wurde, hat die
Tötung eines zweiten Kindes zugegeben. Die Frau sei wegen zweifachen Totschlags
angeklagt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Halle am Dienstag mit. Im
Oktober 2008 war sie nach der Entdeckung der Leiche des neugeborenen
Mädchens verhaftet worden. In der Untersuchungshaft räumte die Frau
nun ein, schon im November 2007 ein Mädchen zur Welt gebracht und es
getötet zu haben. Die „Bild“-Zeitung berichtete, dieses Kind sei erstickt
worden.
Staatsanwaltschaft Klaus Wiechmann sagte, der Prozess gegen die Frau werde
vermutlich im April beginnen. Die Anklage gegen die 27- Jährige sei Anfang
Februar erhoben worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich in den
beiden Fällen um Totschlag und nicht um Mord handelte.
Im zuerst bekanntgewordenen Fall hatte der 28 Jahre alte Lebensgefährte der
Frau den toten Säugling in der Waschmaschine der gemeinsamen Wohnung
gefunden. Nach Angaben des Mannes hatte die Frau ihm zuvor erzählt, sie
habe eine Fehlgeburt erlitten, das Kind sei tot in das Toilettenbecken
gerutscht. Tatsächlich hatte das Baby aber gelebt.
Knapp ein Jahr zuvor - im November 2007 - hatte die Frau nach eigenen Angaben
ebenfalls ein Mädchen zur Welt gebracht und es getötet. Damals hatte sie
die Schwangerschaft verheimlicht. Die kleine Leiche wurde auf einem
brachliegenden Bauernhof in einer benachbarten Ortschaft gefunden. (dpa)
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2083631
Anklage gegen Frau wegen der Tötung zweier Babys erhoben
Großkugel/Gröbers (ddp-lsa). Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine
27-jährige Frau aus Großkugel (Saalekreis) Anklage wegen zweifachen
Totschlags erhoben. Sie soll 2007 und 2008 zwei Kinder lebend zur Welt gebracht
und anschließend getötet haben, wie Staatsanwalt Klaus Wiechmann gestern in
Halle sagte. Nachdem Ermittler im Oktober 2008 in Großkugel einen toten
Säugling in einer Waschmaschine gefunden hatten, fanden sie später auf
einem verwilderten Grundstück in Gröbers (Saalekreis) ein weiteres totes Kind.
Das erste tote Baby hatte der 28 Jahre alte Lebensgefährte der Frau in der
Waschmaschine entdeckt und die Polizei informiert. Die Mutter des Kindes hatte
ihm zuvor erzählt, sie habe eine Fehlgeburt gehabt und den Säugling in
der Toilette heruntergespült. Daraufhin hatte der Mann einen Notarzt gerufen,
der die Frau ins Krankenhaus brachte.
Laut Wiechmann kam der Verdacht auf, dass die Frau bereits ein Jahr zuvor schon
einmal schwanger war. In der Vernehmung habe sie die Schwangerschaft
eingeräumt, aber eine Fehlgeburt angegeben. Einem Sachverständigen
hatte sie dann gestanden, dass das Kind gelebt und sie es getötet habe. In einem
ehemaligen Stall auf Nachbargrundstück von Verwandten in Gröbers sei die
Kindsleiche schließlich entdeckt worden.
Ein Beginn des Prozesses gegen die Frau, die zusammen mit ihrem
Lebensgefährten einen zwei Jahren alten Sohn hat, steht laut
Staatsanwaltschaft noch nicht fest. Wiechmann rechnet mit April.
25.02.2009 SR http://www3.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93830
Politik 25.02.2009 | 12:05 Uhr Mutter gesteht vor Gericht Kindstötung
Düsseldorf (ddp-nrw). Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines neugeborenen Babys
hat die 38-jährige Mutter des Kindes vor dem Düsseldorfer Landgericht ein
Geständnis abgelegt. Die Angeklagte sagte am Mittwoch, sie habe die kleine
Jenna unmittelbar nach der Geburt in einem Düsseldorfer Krankenhaus getötet.
Als Motiv für die Tat gab die dreifache Mutter und gelernte Floristin an, sie
habe Angst gehabt, von ihrem Lebensgefährten und Vater des Babys verlassen
zu werden. Der Eigentümer mehrerer Blumengeschäfte sei immer wieder von
ihrem Ex-Freund terrorisiert und verfolgt worden. Sie habe ihm die
Schwangerschaft verschwiegen, weil sie ihn nicht verlieren wollte.
Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags drohen der Frau bis zu 15 Jahre
Haft. Die 38-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft, ihre
beiden Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht.
Der Prozess wird am 9. März fortgesetzt. Das Urteil soll frühestens am 17.
März verkündet werden.
ddp/pem/mwa Url zum Artikel:
http://www.ad-hoc-news.de/mutter-gesteht-vor-gericht-kindstoetung--/de/Politik/20069918
Vor Gericht - 38-Jährige gesteht Kindstötung
25.02.2009 - 11:41 Düsseldorf (RPO) Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines
Neugeborenen hat die 38 Jahre alte Mutter vor dem Düsseldorfer Landgericht ein
Geständnis abgelegt. Die Angeklagte sagte am Mittwoch, sie habe die kleine
Jenna unmittelbar nach der Geburt in einem Düsseldorfer Krankenhaus getötet.
Mutter gesteht Kindstötung. Foto: ddpAls Motiv für die Tat gab die dreifache
Mutter und gelernte Floristin an, sie habe Angst gehabt, von ihrem
Lebensgefährten und Vater des Babys verlassen zu werden. Der Eigentümer
mehrerer Blumengeschäfte sei immer wieder von ihrem Ex-Freund terrorisiert
und verfolgt worden. Sie habe ihm die Schwangerschaft verschwiegen, weil sie ihn
nicht verlieren wollte.
Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags drohen der Frau bis zu 15 Jahre
Haft. Die 38-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft, ihre
beiden Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht.
Der Prozess wird am 9. März fortgesetzt. Das Urteil soll frühestens am 17.
März verkündet werden.
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/677508/38-Jaehrige-gesteht-Kindstoetung.html
Leiche in einem Abfallcontainer in Plochingen gefunden
Totes Baby lag offenbar mehrere Tage im Neckar
(PR-inside.com 27.02.2009 17:50:06) - Ein totes Baby haben Arbeiter einer
Entsorgungsfirma am Freitag in einem Abfallcontainer in Plochingen (Landkreis
Esslingen) gefunden. Es handle sich um einen «maximal mehrere Wochen alten»
Jungen, sagte ein Polizeisprecher auf ddp-Anfrage. Der bekleidete Säugling
habe in einer Plastiktüte gelegen. «Wir gehen davon aus, dass er mehrere Tage im
Wasser war», sagte der Sprecher.
Plochingen (ddp-bwb). Ein totes Baby haben Arbeiter einer Entsorgungsfirma am
Freitag in einem Abfallcontainer in Plochingen (Landkreis Esslingen) gefunden.
Es handle sich um einen «maximal mehrere Wochen alten» Jungen, sagte ein
Polizeisprecher auf ddp-Anfrage. Der bekleidete Säugling habe in einer
Plastiktüte gelegen. «Wir gehen davon
aus, dass er mehrere Tage im Wasser war», sagte der Sprecher. Wo die Plastiktüte
mit dem Baby in den Neckar gelangte, ist bislang unklar. Die Polizei geht aber
davon aus, dass die Tüte in Stuttgart durch einen automatischen Rechen in einen
Abfallcontainer gelangte. Der Container wurde nach Plochingen transportiert und
dort geleert. Dabei riss die Tüte auf und die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma
entdeckten das Kind. Zu Identität und genauem Alter des Jungen liegen
bislang keine Erkenntnisse vor. Noch am Freitag wurde der Leichnam obduziert, um
die Todesursache festzustellen. Die Kriminalpolizei bittet unter der Rufnummer
8990-6333 um Hinweise aus der Bevölkerung. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/totes-baby-lag-offenbar-mehrere-tage-r1085381.htm
Toter Säugling im Neckar - Identität weiter unklar
Foto: AP Plochingen - Nach dem Fund eines toten Säuglings im Hafen von
Plochingen (Kreis Esslingen) ist die Identität des Jungen weiter unklar.
Die Ermittlungen dauerten zwar auch am Wochenende an, hätten aber bisher
nichts neues ergeben, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Bisher liege auch
keine Vermisstenmeldung vor. Die Obduktion des Säuglings am
Freitagnachmittag war ohne Ergebnis geblieben.
Arbeiter einer Entsorgungsfirma hatten das Baby am Freitagmorgen in einem
Abfallcontainer im Plochinger Hafen entdeckt. Vermutlich lag der kleine Junge in
einem Stauwehr im Neckar und gelangte von dort mit einem automatischen Rechen in
den Abfallcontainer.
dpa/lsw 01.03.2009
-http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1960851_0_2147_toter-saeugling-im-neckar-identitaet-weiter-unklar.html
Identität des toten Babys bleibt unklar
Stuttgart (uli) - Im Fall des toten Säuglings, der am Freitag in einer
Plochinger Entsorgungsfirma gefunden worden war, hat eine erste Obduktion keine
weiteren Schlüsse ergeben. „Unsere Ermittlungen werden wir in den kommenden
Tagen auch auf Krankenhäuser und ärzte konzentrieren“, so Jens Lauer
von der Pressestelle der Polizeidirektion Stuttgart.
Was Totesursache und Herkunft des Babys angehehen, so steht die Polizei immer
noch vor einem Rätsel. Klar ist bisher nur, dass es sich um einen Jungen
handelt und seine Leiche schon mehrere Tage im Wasser gelegen haben muss. Wie
lange, das hat auch eine erste Obduktion am Freitag nicht ergeben. „Weiter
Untersuchungen werden natürlich folgen“, sagt Jens Lauer. Bisher gebe es noch
keinen konkreten Ansatz für die weiteren Ermittlungen. „Wir werden in den
kommenden Tagen ärzte und Krankenhäuser befragen, wo ein Säugling
vermisst wird“, so der Pressesprecher.
Keine leichte Aufgabe, denn laut der Ermittler müsse das Baby nicht zwingend in
Stuttgart in den Neckar geworfen worden sein. Wie berichtet, soll ein
Abfallrechen des Kraftwerks Münster die Tüte mit dem toten Säugling aus dem
Wasser gefischt haben. In der Folge kam die Leiche in einen Abfallcontainer, der
wiederum nach Plochingen zu der Entsorgungsfirma transportiert wurde. Dort
hatten am Freitag um 9.40 Uhr Mitarbeiter dann den grausigen Fund gemacht. „Die
Experten wollen nicht ausschließen, dass die Tüte über die Wehre gespült wurde“,
so Lauer. Es könne deshalb sein, dass die Leiche dort in den Fluss geworfen
worden war, wo sie auch entdeckt wurde. „Das erleichtert nicht die
Ermittlungen“, sagt der Polizeisprecher, weshalb man auf Hinweise seitens der
Bevölkerung angewiesen sei.
Wer etwas zur Herkunft und Identität des Säuglings weiß, soll sich mit
der Kriminalpolizei unter 8990-6333 in Verbindung setzen. Diese Rufnummer ist 24
Stunden besetzt.
Artikel vom 02.03.2009 © Eßlinger Zeitung
http://www.ez-online.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel314859.cfm
Toter Säugling im Neckar
Baby starb als Neugeborenes
Susanne Janssen, veröffentlicht am 02.03.2009
Stuttgart - Bei dem Jungen, der am Freitagvormittag in einem Müllcontainer im
Plochinger Hafen entdeckt worden ist, hat es sich um ein Neugeborenes gehandelt.
"Es kann sein, dass die Mutter ihr Kind direkt nach der Geburt getötet hat -
oder aber, dass das Baby gar nicht gelebt hat," erklärte der
Polizeisprecher Jens Lauer.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1961694_0_2147_toter-saeugling-im-neckar-baby-starb-als-neugeborenes.html
Kindstötungen - Acht Jahre Haft für Plauener Mutter
Erstellt 04.03.09,
Die Mutter der drei toten Säuglinge von Plauen muss für acht Jahre ins
Gefängnis. Das Landgericht Zwickau verurteilte die 29-Jährige wegen
Totschlags an ihren Töchtern. Die Leichen waren Ende 2007 gefunden worden -
unter anderem in einem Blumenkübel.
Die 29-jährige Susan F. mit ihrem Anwalt Knut-Michael Habelt (Bild:
dpa)ZWICKAU - Die Mutter der drei toten Säuglinge von Plauen muss wegen
Totschlags für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau befand am
Mittwoch, die 29-Jährige sei "zweifelsfrei" schuld am Tod ihrer
neugeborenen Töchter Lisa und Marie. Zwar sprächen Indizien auch für eine
Täterschaft im Fall der ersten Tochter Celine; sie ließen jedoch keinen
zweifelsfreien Schluss zu. Daher wurde die 29-Jährige in diesem
Anklagepunkt freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf
Freispruch plädiert. Die Leichen der Kinder waren Ende 2007 in drei
Wohnungen in Plauen (Vogtlandkreis) gefunden worden - in einem Koffer, in einer
Tiefkühltruhe und in einem Blumenkübel. Wegen der fortgeschrittenen Verwesung
konnten die Todesursachen nicht mehr geklärt werden.
Celine war im Februar 2002 im Krankenhaus zur Welt gekommen. Nach Angaben der
Mutter starb das Baby wenige Tage nach der Geburt am plötzlichen Kindstod. Dies
sei zwar unwahrscheinlich, urteilte das Gericht. Allerdings sei es möglich, dass
der Säugling erstickte.
Tod billigend in Kauf genommen
Anders beurteilte das Gericht den Tod von Lisa, die im Januar 2004 in der
Badewanne geboren wurde und nach Angaben der Mutter ertrank, und von Marie
(September 2005), die angeblich erstickt war. Die 29-Jährige habe ihre
Schwangerschaft verheimlicht und auch ihrem Lebensgefährten nichts davon
erzählt, der ohnehin keine weiteren Kinder wollte. Das Risiko einer
Hausgeburt, vor allem einer Wassergeburt, habe sie gekannt. Sie habe den Tod der
beiden Mädchen daher zumindest billigend in Kauf genommen. Eine Gutachterin
hatte die 29-Jährige für schuldfähig befunden.
Der Fall war ins Rollen gekommen, als die älteste Tochter nicht zur
Vorschuluntersuchung erschien. Die Mutter führte die Beamten daraufhin zu einer
Leiche. Wenige Tage später entdeckte die Polizei auch die Leichname zweier
weiterer Babys in zwei anderen Wohnungen. Der Prozess hatte im August 2008
begonnen. (dpa)
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1236100099603.shtml
Kindstötung: Acht Jahre Haft für Mutter von toten Babys
© ZEIT online, Tagesspiegel | 04.03.2009 09:32
Drei ihrer Babys seien "plötzlich tot gewesen", hatte die Mutter ausgesagt. Das
Landgericht Zwickau befand sie jedoch in zwei der Fälle schuldig und
verhängte eine Haftstrafe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch
gefordert.
Die Mutter der drei toten Babys aus Plauen ist zu acht Jahren Haft verurteilt
worden. Das Landgericht Zwickau sprach die Frau am Mittwoch des Totschlags in
zwei Fällen schuldig. Im dritten Fall wurde die 29-Jährige
freigesprochen. Oberstaatsanwalt Holger Illing hatte in der vergangenen Woche
eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Die beiden Verteidiger hatten auf
Freispruch plädiert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 2004 und 2005 geborenen
Mädchen starben, weil sie von der Mutter nach der Geburt nicht versorgt
wurden. "Es ist unsere überzeugung, dass es Ihnen egal war, dass diese Kinder
nicht lange überleben", sagte der Richter zu der Angeklagten. Das Motiv sei
gewesen, dass die Mutter wie auch ihr Lebensgefährte nach dem erstem Kind
keine weiteren Kinder mehr wollten. Bei der 2002 geborenen Tochter komme auch
ein natürlicher Tod in Betracht, sagte der Richter.
Tote Babys wurde in Plastiktüten gefunden
Während der Ermittlungen hatte die Frau angegeben, die Kinder seien alle
plötzlich tot gewesen. Die Ermittler konnten die jeweilige Todesursache wegen
starker Verwesung nicht mehr klären. Von Sachverständigen war der Frau
volle Schuldfähigkeit bescheinigt worden.
Der Fall kam im vergangenen Jahr ins Rollen, als die älteste Tochter nicht
zur Vorschuluntersuchung erschien. Die Babyleichen wurden dann Ende 2007 in
Plastiktüten verpackt in einem Koffer in einem Abstellraum, in einem
Tiefkühlschrank und hinter einem Blumenkübel entdeckt. Die Frau hat noch zwei
Söhne, die im Jahr 2000 beziehungsweise im Jahr 2006 geboren wurden.
Beide Seiten überlegen Revision
Mit dem Vater ihrer Kinder war die 29-Jährige immer mal wieder zusammen.
Der gleichaltrige Mann wollte zwar keine Babys, um die Verhütung kümmerte er
sich aber nicht. Er war nicht angeklagt. Im Prozess gab der Lebensgefährte
an, von der zweiten und dritten Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Im Fall
Celines, die im Krankenhaus zur Welt kam, glaubte er seiner Freundin, dass sie
das Mädchen zu neuen Eltern geben würde. Zusammen hat das Paar noch die
beiden Söhne.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen sich Zeit
nehmen und genau prüfen, ob sie Revision einlegen. Verteidiger Dirk Simon
wertete den Freispruch im Fall Celines als Teilerfolg. Oberstaatsanwalt Illing
sagte, es gebe einige Punkte, über die man diskutieren könne. "Es ist nach der
Verkündung jedoch zu früh, darüber zu entscheiden." (jnb/ddp/dpa)
http://www.zeit.de/news/artikel/2009/03/04/2743647.xml
Urteil im Prozess wegen Kindstötung :
Acht Jahre Haft für Mutter toter Säuglinge
04. Mrz 2009 11:52
Die Angeklagte Susan F. mit ihrem Anwalt Knut-Michael Habelt
Der 29-jährigen Angeklagten konnte nur die Schuld am Tod von zwei ihrer
drei Töchter nachgewiesen werden. Die starke Verwesung der Babyleichen
erschwerte es, die Indizien gegen die Mutter vollständig auszuwerten.
Drei Babyleichen, alle sorgfältig mit Klebeband umwickelt und versteckt -
ein Säugling in einem Koffer im Keller der Großmutter, einer in der
Tiefkühltruhe und der dritte in einem Blumenkübel. Für den Tod von zwei dieser
drei Mädchen aus Plauen in Sachsen ist die heute 29 Jahre alte Mutter
verantwortlich.
Das Landgericht Zwickau verurteilte sie am Mittwoch wegen Totschlags zu acht
Jahren Gefängnis. «Wir sind der überzeugung, dass wir zumindest bei den
Kindern Lisa und Marie die Indizienkette schließen können», sagte der
Vorsitzende Richter Torsten Sommer. Beim Tod der ersten Tochter Celine bestehen
jedoch laut Gericht Zweifel an der Verantwortung der Mutter; in diesem Punkt
wurde die 29-Jährige freigesprochen. Das Urteil nahm sie regungslos hin.
Mutter führte Beamte zu Babyleichen
Fast wäre der tragische Fall unentdeckt geblieben: Nur weil Celine, die im
November 2002 im Krankenhaus geboren wurde, nicht zur Vorschuluntersuchung kam,
schaltete das Jugendamt im November 2007 die Polizei ein. Die Mutter, die noch
zwei Söhne im Alter von acht und zwei Jahren hat, führte die Beamten zu der
Leiche des Säuglings.
Celine sei am plötzlichen Kindstod gestorben, sagte die junge Frau. Trotz
Ungereimtheiten - so hatte die Mutter angekündigt, das Baby zur Adoption geben
zu wollen, jedoch nie Anstalten dazu getroffen - hielten es die Richter für
möglich, dass der Säugling erstickte.
Eine Woche nach dem grausigen Fund entdeckten Polizisten die Leichen von Lisa
und Marie - wie die Kinder später genannt wurden - in zwei weiteren
Wohnungen. Beide Babys brachte die 29-Jährige zu Hause zur Welt, Lisa in
der Badewanne, Marie auf dem Sofa.
Obduktion der Babyleichen schwierig
«Sie hatten nie die Chance zu leben», hatte Oberstaatsanwalt Holger Illing in
seinem Plädoyer gesagt und elf Jahre Gefängnis gefordert. Alle Leichen
waren so stark verwest, dass die Obduktion die Todesumstände nicht hatte
klären können. Auch deshalb verlangten die Verteidiger Dirk Simon und Knut
Habelt einen Freispruch für ihre Mandantin.
Die Kammer ist jedoch überzeugt, dass die 29-Jährige die beiden
Säuglinge nicht versorgen wollte; sie habe deren Tod also zumindest
billigend in Kauf genommen, sagte Richter Sommer. Niemandem hatte die Mutter von
ihren Schwangerschaften berichtet, keine Vorsorge getroffen und nur einmal einen
Arzt aufgesucht, der die Schwangerschaften bestätigte. Freunde glaubten
dagegen, sie habe zugenommen.Vater wusste angeblich nichts von zwei
Schwangerschaften
Mit dem Vater ihrer Kinder war die 29-Jährige immer mal wieder zusammen.
Der gleichaltrige Mann wollte zwar keine Babys, um die Verhütung kümmerte er
sich aber nicht. Er war nicht angeklagt. Im Prozess gab der Lebensgefährte
an, von der zweiten und dritten Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Im Fall
Celines, die im Krankenhaus zur Welt kam, glaubte er seiner Freundin, dass sie
das Mädchen zu neuen Eltern geben würde. Zusammen hat das Paar noch die
beiden Söhne.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen sich Zeit
nehmen und genau prüfen, ob sie Revision einlegen. Verteidiger Dirk Simon
wertete den Freispruch im Fall Celines als Teilerfolg. Oberstaatsanwalt Illing
sagte, es gebe einige Punkte, über die man diskutieren könne. «Es ist nach der
Verkündung jedoch zu früh, darüber zu entscheiden.»
Der Prozess hatte hohe Wellen geschlagen, nicht nur in Sachsen: In einem
ähnlichen Fall war eine Frau in Frankfurt/Oder zu 15 Jahren Haft verurteilt
worden. Sie hatte zwischen 1992 und 1998 acht Babys nach deren Geburt nicht
versorgt und die Leichen in Blumenkästen versteckt. (Benedikt von Imhoff,
dpa)
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1291159.html
Totes Baby gefunden
BAD CANNSTATT/PLOCHINGEN
Die Leiche eines Säuglings haben Arbeiter einer Entsorgungsfirma am
Freitagmorgen vergangener Woche um 9.40 Uhr im Plochinger Hafen aufgefunden.
Ersten Ermittlungen zufolge dürfte der tote Säugling in einem Stauwehr im
Neckar in Stuttgart gelegen haben. Von dort aus gelangte er offenbar mit einem
automatischen Rechen in einen Abfallcontainer, dessen Inhalt in Plochingen
geleert werden sollte. Bei dem Säugling handelt es sich um einen Buben. Zur
Identität und dem tatsächlichen Alter liegen bislang keine
Erkenntnisse vor. Hinweise zur Identität und Herkunft des Kindes nehmen die
Beamten der Kriminalpolizei unter Telefon 89 90 - 63 33 entgegen.
05.03.2009 - aktualisiert: 05.03.2009 07:00 Uhr
http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/1964543
Engen -Hintergrund: Babyleichen im Kühlfach, Bodensee oder Plastiktüte [0]
Grausige Funde von Babyleichen haben in den vergangenen Jahren immer wieder die
öffentlichkeit schockiert.Hier einige aufsehenerregende Fälle im Südwesten.
Foto: ddp August 2006: Ein Berufsfischer zieht beim Einholen eines Netzes nahe
Friedrichshafen die Leiche eines Neugeborenen mit an die Wasseroberfläche.
Der tote Säugling ist in Stoff eingewickelt. Daran hing eine Schnur mit
einem Gewicht. Das Bündel entgleitet dem Fischer jedoch bei aufkommendem Wind
und Wellenschlag durch ein vorbeifahrendes Schiff und versinkt im Wasser. Die
Suche nach dem Baby wird einen Monat später ergebnislos eingestellt.
Dezember 2007: Ein Spaziergänger findet ein totes Baby in einer Plastiktüte
in einem Wald bei Reilingen (Rhein-Neckar-Kreis). Die Polizei sucht später
unter anderem mit Fahndungsplakaten nach der Mutter des Neugeborenen - ohne eine
Spur.
November 2008: Wegen Totschlags wird vor dem Landgericht Rottweil eine 21 Jahre
alte Frau zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau gestand die Tat,
beteuerte aber, sie habe das Mädchen nicht umbringen wollen. Von der
Schwangerschaft will sie nichts gemerkt haben und habe Panik bekommen. Sie habe
das Mädchen in eine Plastiktüte gewickelt und in die Gefriertruhe im Keller
gelegt.
Februar 2009: Beim Leeren eines Abfallcontainers finden Mitarbeiter einer
Entsorgungsfirma im Hafen von Plochingen (Kreis Esslingen) ein totes Baby in
einer aufgeplatzten Plastiktüte. Der Säugling dürfte in einem Stauwehr im
Neckar gelegen haben und von dort mit einem automatischen Rechen in den
Abfallcontainer gelangt sein. Die Identität des Kindes ist bis heute nicht
geklärt.
März 2009: Spaziergänger finden in einem Waldstück bei Engen (Kreis
Konstanz) die Leiche eines neugeborenen Mädchens. Das Baby ist in eine
Plastiktüte gewickelt und wird in der Nähe einer Grillhütte abgelegt. (dpa)
http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/engen/Hintergrund-Babyleichen-im-Kuehlfach-Bodensee-oder-Plastiktuete;art372438,3670691
Berlin -Toter Säugling in Altkleider-Container gefunden
09. März 2009 Die Leiche eines Säuglings ist am Montag in einem
Altkleider-Container in Berlin entdeckt worden. Wie ein Polizeisprecher
mitteilte, machte ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes den grausigen Fund, als er
den Container entleerte. Nähere Einzelheiten wie das Geschlecht und das
Alter des Babys sowie die Todesursache waren noch nicht bekannt. Der tote
Säugling sollte obduziert werden.
Eine Obduktion soll auch Aufschluss über die Ursache für den Tod eines
neugeborenen Mädchens geben, dessen Leiche am Sonntag nahe Engen
(Baden-Württemberg) entdeckt worden war. Erste Ergebnisse der Untersuchung
sollten nach Angaben eines Polizeisprechers frühestens am Montagnachmittag
vorliegen. Der in eine Plastiktüte gewickelte Säugling war am Sonntag in
der Nähe einer Grillhütte gefunden worden. Wie der „Südkurier“ (Montag)
berichtet, hatten junge Leute dort in der Nacht ein Fest gefeiert und das Kind
am Morgen entdeckt. Es war offenbar „gerade erst geboren“, wie ein
Polizeisprecher sagte. Von der Mutter gebe es keine Spur, hieß es.
http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E9381C11922134B8D80FEA4C4A1D09E69~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed
Toter Säugling in Altkleidercontainer in Berlin gefunden
09.03.2009
Berlin (AFP) — Bei der Leerung eines Altkleidercontainers im Berliner Stadtteil
Wilmersdorf ist eine Babyleiche gefunden worden. Wie Polizei und
Generalstaatsanwaltschaft mitteilten, handelt es sich bei dem Säugling um
einen Jungen, der voll entwickelt, lebend und gesund zur Welt kam und mindestens
ein paar Stunden gelebt hat. Die Todesursache des Babys konnte bislang noch
nicht festgestellt werden.
Die Ergebnisse der chemisch-toxikologischen Untersuchung stehen noch aus, wie
die Polizei weiter mitteilte. Außerdem soll geklärt werden, wie lange der
Junge, der wahrscheinlich mitteleuropäischer Abstammung ist, schon in dem
Container lag. Die letzte Leerung des Containers des Roten Kreuzes hatte vor
einer Woche stattgefunden. Bei den weiteren Ermittlungen hofft die Polizei auf
Hinweise aus der Bevölkerung.
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5ibkE8qkrCwSO-QqOIgq-QM25IfKA
Mutter wegen Kindstötung vor Gericht
Mainz Eine junge Mutter, die zwei ihrer Kinder getötet haben soll, muss sich
seit Montag vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Da die heute
31-Jährige zu den Tatzeiten minderjährig beziehungsweise
Heranwachsende war, ist die Verhandlung nicht öffentlich. Die Fälle waren
bereits 2007 in Koblenz verhandelt worden, das Landgericht hatte die Frau damals
mangels Beweisen freigesprochen.
Nach der Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil
2008 aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung nach Mainz verwiesen. Die
Staatsanwaltschaft hat der Frau aus Mülheim-Kärlich bei Koblenz im Falle
eines vierzehn Monate alten Sohnes Mord vorgeworfen. Im Fall eines acht Monate
alten Sohnes, den die Frau laut Anklage ebenfalls erstickt haben soll, ging die
Staatsanwaltschaft von Totschlag aus.
dpa-infocom Mo, 09.3.2009
http://rhein-zeitung.de/on/09/03/09/rlp/t/rzo543304.html
Babyfund: Kind lebte noch
Der tot in einem Wald bei Engen-Anselfingen gefundene Säugling lebte noch,
als er dort abgelegt wurde. Das ergab die Obduktion des Mädchens. Es lag
erst wenige Tage dort im Wald, höchstens eine Woche. Von der Mutter fehlt weiter
jede Spur.
Teilnehmer einer Grill-Party hatten bei der Anselfinger Hütte am frühen
Sonntagmorgen beim Aufräumen in einer Einkaufstasche aus Kunststoff die
Leiche eines neugeborenen Mädchens entdeckt. Die Tasche war im Laufe des
Abends zusammen mit aus dem angrenzenden Wald herbeigeschafftem Brennholz und
Reisig zu der Hütte gelangt. Kriminaltechniker begannen noch in der Nacht mit
der Spurensuche.
Nach der am Montag im rechtsmedizinischen Institut der Universität Freiburg
durchgeführten Obduktion des Leichnams muss laut Polizei und Staatsanwaltschaft
davon ausgegangen werden, dass das Mädchen bei seiner Geburt – zumindest
kurzzeitig – gelebt hat.
Zur Ermittlung der genauen Todesursache sind noch weitergehende Untersuchungen
notwendig, die noch nicht abgeschlossen sind. Der Tod des Mädchens dürfte
zwei bis sieben Tage vor seinem Auffinden eingetreten sein.
Zur Klärung der Umstände des Todes des Mädchens hat die
Kriminalpolizei Konstanz bei der Kriminalaußenstelle Singen eine
Ermittlungsgruppe eingerichtet.
http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/art372458,3671668
Säugling in Altkleidercontainer
Todesursache des gefundenen Babys noch unklarDer Säugling, der am Montag
aus einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf gefunden wurde, war lebend und
gesund zur Welt gekommen. Die genaue Todesursache ist noch unklar.
Beweissicherung. Die Polizei ließ den Altkleidercontainer, in dem die Babyleiche
gefunden wurde, abtransportieren. Foto: ddp Von Jörn Hasselmann
10.3.2009 0:00 Uhr Von Jörn Hasselmann
Berlin - In einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf ist am Montag ein toter
Säugling gefunden worden. Ein Fahrer, der im Auftrag des Roten Kreuzes den
Sammelbehälter an der Güntzelstraße leeren sollte, fand morgens um 7:12 Uhr
das unbekleidete Neugeborene in einer Einkaufstüte. Er alarmierte sofort die
Polizei, eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen.
Die Obduktion ergab am Nachmittag, dass es sich bei dem Jungen um einen
Säugling wahrscheinlich mitteleuropäischer Abstammung handelt, der
"voll entwickelt, lebend und gesund zur Welt" gekommen ist und der mindestens
ein paar Stunden gelebt haben muss. Die Ermittler gehen davon aus, dass der
Säugling getötet wurde, bevor er in den Container gelegt wurde. Die
Todesursache ist aber noch unklar. Aus Erfahrung wissen Ermittler, dass
Säuglinge meist erstickt werden – doch das ist sehr schwer nachzuweisen.
Deshalb sollen nun umfangreiche chemische und toxikologische Untersuchungen
folgen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Polizei sucht Zeugen
Wie DRK-Sprecher Rüdiger Kunz sagte, wurde der Behälter am vergangenen
Montag um 14.45 Uhr zuletzt geleert. Die Kripo fragt jetzt, wem in dieser Woche
in der Güntzelstraße etwas Verdächtiges aufgefallen ist und wer – vor allem
im Umkreis – Frauen kennt, die schwanger waren und nun kein Kind bei sich haben.
Noch sichtlich gezeichnet vom Erlebten berichtete der Finder René G., dass er
die Tüte wegen ihres hohen Gewichts noch am Container geöffnet habe. Dies sei
Vorschrift, da vermieden werden soll, dass nasse Wäsche Stockflecken
bekommt und dadurch wertlos wird. Doch René G. fand keine feuchte Wäsche,
sondern machte eine schockierende Entdeckung: "Eine Hand und ein Teil des
Köpfchens habe ich gesehen, dann habe ich sofort losgelassen." Für
Sekundenbruchteile dachte der 37-Jährige an eine Puppe. "Doch für eine
Puppe war der Körper viel zu blau angelaufen", sagte der Vater einer
elfjährigen Tochter. Das Deutsche Rote Kreuz kündigte an, dem Mann eine
psychologische Betreuung anzubieten.
Container steht jetzt bei der Spurensicherung
In den 1000 Behältern sammelt das Rote Kreuz pro Jahr etwa 4600 Tonnen
Kleidung. Da die Menge per Hand sortiert wird, liegt das Entdeckungsrisiko
eigentlich bei 100 Prozent, hieß es. Zudem steht der Container an der Ausfahrt
eines Supermarktparkplatzes im direkten Blickfeld von Dutzenden Wohnungen des
bürgerlichen Viertels. Es gibt für die Ermittler zwei Erklärungen für dies
Verhalten: Entweder die Person will insgeheim entdeckt werden oder sie ist
psychisch gestört.
Der DRK-Container wurde am Vormittag zur noch genaueren Spurensicherung zum
Landeskriminalamt gebracht. Auf den Einsatz von Spürhunden verzichtete die
Polizei, dies sei in diesem Fall sinnlos, hieß es. Im November 2006 hatten
Fährtenhunde nach dem Fund eines schwer verletzten Säuglings die
Ermittler vom Fundort zur nahegelegenen Wohnung der Mutter geführt. Der kleine
Santino war später an den schweren Verletzungen gestorben, die Mutter wurde
von einem Gericht in die Psychiatrie eingewiesen.
Die meisten Kindstötungen werden aufgeklärt
Die meisten Kindstötungen in den vergangenen Jahren wurden aufgeklärt. So
hatte die Mordkommission den Fall "Bendastraße" von September 2003 erst Monate
später geklärt. Eine Zeugin erinnerte sich an eine illegal in Berlin
lebende Schwangere. Doch als Ende 2003 dieser Tipp kam, war Dilber R. bereits
nach Bulgarien abgeschoben worden. über einen DNA-Abgleich war sie zweifelsfrei
als Mutter des Jungen festgestellt worden. Erst 2007 nach dem EU-Beitritt war
die Frau nach Deutschland ausgeliefert worden. Sie erhielt vier Jahre Haft wegen
Totschlags.
Ungeklärt sind seit 2002 nur zwei Fälle: 2005 war ein Säugling in
einer Mahlsdorfer Müllsortieranlage gefunden worden. Und ungeklärt ist auch
der spektakulärste Fall einer Kindstötung: Im Juli 2002 war in der
Babyklappe des Zehlendorfer Krankenhauses Waldfriede ein mit 15 Messerstichen
getöteter Säugling gefunden worden. Auch ein Massen-DNA-Test brachte kein
Ergebnis.
In Berlin gibt es derzeit fünf Babyklappen, in denen Mütter Kinder anonym
abgeben können. Kritiker dieser umstrittenen Einrichtungen sagen, dass in Berlin
die Zahl der Kindstötungen dennoch nicht abgenommen habe.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.03.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Wilmersdorf-Saeugling-Kindstoetung;art270,2748084
Säugling Maximilian beigesetzt
Weiße Rosen und ein winziger Sarg
Letztes Geleit zum Stadtfriedhof Plochingen -Foto: Piechowski 10.03.2009
Stuttgart - Vor elf Tagen wurde er in Bad Cannstatt tot aus dem Neckar geborgen.
Die Polizei hat dem bis heute nicht identifizierten Säugling den Namen
Maximilian gegeben. Am Dienstag (10.3) wurde er unter großer Anteilnahme der
Bevölkerung in Plochingen bestattet.
Die Stadtkirche in Plochingen ist nicht besonders groß. Trotzdem steht der Sarg
wie verloren unter dem Gekreuzigten vor dem Altar. So winzig ist er. "Du kamst,
du gingst mit leiser Spur, ein flüchtiger Gast im Erdenland. Woher? Wohin? Wir
wissen nur: Aus Gottes Hand in Gottes Hand." Mit diesem Zitat des Dichters
Ludwig Uhland leitet der evangelische Pfarrer Gottfried Hengel den ökumenischen
Trauergottesdienst ein.
über 100 Menschen haben sich am Dienstag Nachmittag in der Kirche eingefunden.
Das Firmengelände, wo der Junge am 27. Februar entdeckt wurde, nachdem er
zuvor an der Cannstatter Neckarschleuse angetrieben worden war, liegt fast in
Sichtweite der Kirche.
Neben dem Sarg stehen zwei Kränze mit weißen Rosen. Beamte des
Polizeipräsidiums Stuttgart, wo die Ermittlungsgruppe Leuze die
Todesermittlungen führt, und die Stadt Plochingen haben den Schmuck gespendet.
Begleitet wird die Feier von zwei Musikern der städtischen Musikschule.
"Der Sarg ist so winzig, so zerbrechlich", sagt Pfarrer Hengel. Viele
unbeantwortete Fragen stünden im Raum: Woher stammt der Neugeborene? Wer sind
die Eltern? Wie geht es der Mutter? Was bewegt sie? "Vielleicht reden wir hier
von Schuld", sagt Hengel. "Von Beschuldigungen oder Vorwürfen wollen wir hier in
der Kirche aber nicht sprechen." Ausdrücklich schließt Hengel die Mutter in
seine Fürbitte ein.
Auch der katholische Pfarrer Bernhard Ascher erinnert an die Eltern und schließt
sie in seine Fürbitten für Maximilian mit ein. Die Zuhörer, darunter etliche
Männer und Frauen, die vielleicht selbst noch kleine Kinder haben oder
erwarten, sprechen die Fürbitte nach: "Herr, erbarme Dich!"
"Sein Leben war zu Ende, ehe es richtig begann", sagt Plochingens Bürgermeister
Frank Buß. Die Strafverfolgungsbehörden würden "mit aller Härte" versuchen,
die Verantwortlichkeit für den Tod des Kindes zu klären, betont Buß, und
spricht dabei von "Kindstötung". Vielleicht sei die Mutter ein herzloser Mensch,
vielleicht selbst ein Opfer. "Möglicherweise kann sie sich der Justiz entziehen
- dann muss sie sich vor Gott verantworten."
Oliver Hoffmann, Leiter der Stuttgarter Mordkommission, erwähnt die
besonderen "Beziehung", die seine Beamten zu Maximilian aufgebaut hätten.
Von Gott erbittet er sich Kraft, Mutter und Vater ausfindig zu machen. "Ohne sie
werden wir viele Fragen nicht beantworten können", erklärt Hoffmann. Von
einer Straftat spricht er bewusst nicht. Schließlich kommen nach wie vor auch
andere, weniger oder vielleicht gar nicht strafbare Todesumstände in Frage.
Um 14.45 Uhr findet Maximilian seine letzte Ruhe auf dem Stadtfriedhof. Nach und
nach treten die Menschen vor, um Abschied zu nehmen. Am Ende ist der Sarg von
Blumen bedeckt. So winzig, dass man ihn in tief in der Erde gar nicht mehr
sieht.
Hinweise zum Tod des Kindes nimmt die Polizei unter der Telefonnummer
0711/8990-6333 auch anonym entgegen.
Michael Isenberg 10.03.2009
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1969200_0_2147_saeugling-maximilian-beigesetzt-weisse-rosen-und-ein-winziger-sarg.html
Babyleiche - Keine Spur von der Mutter des toten Säuglings Erstickt,
erwürgt und weggeworfen: Immer wieder machen grausige Funde von toten Babys
Schlagzeilen. Seit 2001 wurden in Berlin 58 Kinder in Babyklappen abgelegt oder
kamen in Kliniken anonym zur Welt. Im aktuellen Fall aus Wilmersdorf hat die
Polizei noch keine konkrete Spur.
Anzeige Von Hadija Haruna
Die Polizei ist weiterhin auf der Suche nach der Mutter des getöteten
Neugeborenen, der am Montag in einem Altkleidercontainer in der Wilmersdorfer
Güntzelstraße gefunden wurde. „Es gibt bislang noch keine konkrete Spur“, sagte
Justizsprecher Michael Grunwald. Nach Polizeiangaben waren bis zum Abend nur
vier Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Keiner davon habe jedoch bisher
zu Ermittlungsergebnissen geführt, hieß es.
Nach ersten Erkenntnissen der Gerichtsmediziner hatte der Junge kurz nach der
Geburt gelebt und war dann offenbar erstickt worden. Die chemisch-toxikologische
Untersuchung der Leiche ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Erstickt, erwürgt und weggeworfen: Immer wieder machen grausige Funde von
Babyleichen Schlagzeilen. Oft sind es schwierige Lebensumstände und innere
Konflikte, die Frauen dazu bringen, ihr Kind zu töten. „Es gibt aber keinen
festen Täter-Typus“, sagt der Leiter für Geburtshilfe im Vivantes-Klinikum
Neukölln, Klaus Vetter. Frauen, die aus einem Akt der Verzweiflung ihr Kind
töteten, seien eine spezielle Gruppe, deren psychosomatischer Zustand sehr
unterschiedlich sein könne. „Es gibt auch gebildete Mütter, die mit der Tötung
eine Art ,erweiterten Selbstmord‘ begehen.“ Zudem sei der übergang zwischen
kriminellem Akt und psychosomatisch bedingtem Ausnahmezustand nicht immer
eindeutig.
„Mit der Aufklärung über mögliche Hilfsangebote wollen wir Schwangere in
prekären Situationen besser erreichen“, betont die Referatsleiterin für
Soziale Dienste, Ulrike Herpich Behrens. Das Problem der Kindstötung könne nicht
allein über Babyklappen oder anonyme Geburten gelöst werden. „Die Tötungszahlen
gehen dadurch nicht zurück.“ Die Frauen, die damit erreicht werden sollten,
würden dieses Angebot gar nicht in Anspruch nehmen. Viel wichtiger sei es daher,
die Frauen früher zu erreichen.
Das Vivantes-Klinikum ist eines von vier Berliner Krankenhäusern mit einer
Babyklappe, in der Eltern ihren Säugling anonym abliefern können. Zudem
nimmt Geburtshelfer Vetter in brenzligen Fällen anonyme Geburten vor. „Es
gibt weder Zahlen, die den Nutzen dieser Möglichkeiten belegen noch widerlegen.“
Fest stehe, dass die anonyme Geburt für eine spezielle Frauengruppe die absolute
Notbremse sei. „Das sind Frauen, denen bewusst ist, dass sie ihr Kind nicht
töten wollten, die aus unterschiedlichen Gründen aber auch nicht mit ihm
zusammenleben können.“ Denen bleibe letztlich nur anonyme Geburt oder
Babyklappe. Ob Mutter und Kind das gleiche Recht haben, voneinander zu wissen,
beantwortet Vetter für sich wie folgt: „Mir ist es lieber, ein Kind kennt seine
Eltern nicht und hat dafür eine schöne Zeit, anstatt tot zu sein.“
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Gesundheit sind zwischen 2001 und Oktober
vorigen Jahres 58 Kinder in Berlin anonym abgegeben oder geboren worden: 33
wurden in der Babyklappe und vier im Krankenhaus abgegeben. Acht Säuglinge
wurden im Krankenhaus zurückgelassen und 13 anonym zur Welt gebracht. Die
Zulässigkeit der Babyklappen und der anonymen Geburt ist rechtlich
umstritten. Babyklappen und anonyme Geburt sind in Deutschland noch nicht
rechtlich legalisiert; für Frauen bleibt die Abgabe eines Kindes in der
Babyklappe aber straffrei. „Bisher gab es keinen Fall mit strafrechtlichen
Konsequenzen“, sagt Klaus Vetter.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.03.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Babyleiche-Wilmersdorf;art270,2748871
Kriminalität
Toter Säugling: Schwierige Suche nach der Mutter
Mittwoch, 11. März 2009 02:58 - Von Hans H. Nibbrig
Im Fall der am Montag in Wilmersdorf entdeckten Babyleiche geht die Polizei
offenbar davon aus, dass die Mutter des Säuglings in unmittelbarer
Nähe des Fundortes lebt. "Es spricht einiges dafür, dass die Mutter oder
auch eine andere Person einfach die erstbeste Möglichkeit genutzt hat, sich des
Kindes zu entledigen und das war möglicherweise der gut sichtbar postierte
Altkleider-Container", erklärte ein Beamter gestern.
Selbstverständlich, räumte der Ermittler ein, würden aber auch andere
denkbare Abläufe der Tat in Betracht gezogen. "Momentan wird noch in alle
Richtungen ermittelt", sagte der Beamte weiter.
AnzeigeDie Leiche des Säuglings war wie berichtet am Montagmorgen beim
wöchentlichen Leeren des Containers gefunden worden. Erste rechtsmedizinische
Untersuchungen ergaben, dass der Säugling lebend zur Welt gekommen war,
gesund war und mehrere Stunden lebte. Nach ersten Erkenntnissen ist er
vermutlich erstickt. Unklar ist bislang noch, ob das Neugeborene bereits tot in
den Container gelegt wurde oder zu dem Zeitpunkt noch gelebt hat. Aufschluss auf
diese und andere noch offene Fragen sollen weitere chemisch-toxikologische
Untersuchungen erbringen, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Einige dieser
Untersuchungen nähmen allerdings Wochen in Anspruch, bis ein Ergebnis
vorliege, da die erforderlichen chemischen Prozesse sich nicht beschleunigen
ließen, so Grunwald weiter.
Die Beamten der mit dem Fall betrauten 6. Mordkommission sind derzeit unter
anderem damit beschäftigt, Anwohner im Umfeld des Fundortes an der
Güntzelstraße zu befragen. Eine heiße Spur gebe es bislang allerdings noch
nicht, sagte ein Polizeisprecher. Die Ermittler setzen bei der Suche nach der
Mutter des Säuglings wie so häufig auf die Hilfe der Bevölkerung.
Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt die Mordkommission
unter Tel.4664 91 16 01 entgegen.
Die Ermittlungen im Umfeld des Tatortes gestalten sich allerdings alles andere
als einfach. Die Suche nach einer Person, die in den letzten Tagen etwas in den
Container geworfen hat, gleicht der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im
Heuhaufen. "Täglich werfen jede Menge Menschen Tüten und Säcke samt
Inhalt in den Altkleider-Container, ohne dass daran irgendetwas auffällig
ist", erklärte gestern eine Anwohnerin. Die Ermittler sind dennoch
zuversichtlich, den Fall erfolgreich abschließen zu können. Knapp ein Dutzend
vergleichbare oder ähnlich gelagerte Fälle gab es seit der
Jahrtausendwende in Berlin. Bis auf zwei konnten alle aufgeklärt werden.
Wie es weitergeht, wenn es tatsächlich gelingt, die Mutter zu ermitteln,
ist bislang ebenfalls noch völlig unklar. Vorausgesetzt, sie wäre die
Täterin, lässt sich kaum vorhersagen, was sie dafür erwartet. Denn für
eine Mutter, die unmittelbar nach der Entbindung ihr Neugeborenes tötet, gibt es
spezielle Regelungen. Der Gesetzgeber billigt ihr eine psychosomatische
Ausnahmesituation zu. Mediziner nennen das ein postnatales (nachgeburtliches)
Depressionssyndrom, in der Sprache der Juristen stellt das eine Verminderung der
Steuerungs-fähigkeit dar.
Bis vor wenigen Jahren gab es eigens für solche Fälle den Tatbestand der
Kindstötung mit einem weitaus milderen Strafmaß als bei Mord oder Totschlag.
Seit der Abschaffung dieses Tatbestandes wird die unter dem Einfluss dieses
Syndroms begangene Tötung eines Neugeborenen durch die Mutter als
"Minderschwerer Fall des Totschlags" geahndet, die Mindeststrafe beträgt
ein Jahr.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1051807/Toter_Saeugling_Schwierige_Suche_nach_der_Mutter.html
Toter Säugling: Baby in Kopfkissen gewickelt
12. März 2009 05.00 Uhr, Katharina Metag
Dieses Kopfkissen ist das Leichentuch des Babys aus dem Container. Die Polizei
hofft auf neue Hinweise auf die Mutter.
In diesen Kopfkissenbezug war der tote Junge gewickelt
Polizei Polizei Polizei ddp Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg
Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg Günter Eichberg
Günter Eichberg Günter EichbergEin Kopfkissenbezug mit einem bunten Strandmotiv
von Liebenden im Sonnenuntergang und ein beigefarbenes Handtuch mit
gehäkelter Borte. In diese Textilien war der Säugling gewickelt, bevor
er in eine rot-weißen Plastiktüte gesteckt wurde. So wurde der kleine Junge am
Montag tot in einem Altkleider-Container entdeckt.
Der kleine Junge war 51 Zentimeter groß und 2 900 Gramm schwer.Mit der
Veröffentlichung der Bilder von den Textilien, die bei dem toten Säugling
gefunden wurden, erhoffen sich die Ermittler der 6. Mordkommission endlich
Hinweise auf die Frau, die ihr Baby tötete. Staatsanwalt Michael Grunwald:
"Dieses Häkelmuster ist sehr individuell. Mit der Veröffentlichung der
Fotos des Häkelmusters suchen wir jetzt Menschen, die dieses Muster wieder
erkennen, möglicherweise wissen, wer diese Borte gehäkelt haben könnte."
70 Polizisten waren gestern im Kiez um die Güntzelstraße unterwegs, um Plakate
mit Zeugenaufrufen zu kleben. 600 Stück verteilten die Beamten in
Hauseingängen, Fluren und Läden im Umkreis von 500 Metern um den
Fundort der Babyleiche. Außerdem war ein Lautsprecherwagen im Einsatz, der
Anwohner auf die Fahndung nach der Mutter des toten Jungen aufmerksam machte.
Unterdessen laufen die chemisch-toxikologischen Untersuchungen des toten
Säuglings weiter. Möglicherweise werden sogar Gewebeproben zur
Universität München geschickt, um sie dort mittels Isotopenanalyse
untersuchen zu lassen. Bei dieser Methode lassen sich Rückschlüsse auf die
Umgebung ziehen, in der sich ein Mensch aufgehalten hat. Da bestimmte Elemente,
wie Wasserstoff, Stickstoff oder Kohlenstoff, im Körper Spuren hinterlassen und
in unterschiedlicher Konzentration nachzuweisen sind. Bislang gehen die
Ermittler allerdings davon aus, dass die gesuchte Frau aus der unmittelbaren
Nähe des Fundortes stammt.
Hinweise an die 6. Mordkommission Tel. 4664 911 601.
http://www.bz-berlin.de/bezirk/wilmersdorf/baby-in-kopfkissen-gewickelt-article393824.html
Kriminalität: Polizei gibt Details zum Babymord bekannt
Donnerstag, 12. März 2009 03:22 - Von Steffen Pletl
In der Hoffnung auf Hinweise veröffentlicht die Polizei jetzt bekannt gewordene
Details zu dem Säugling, der am Montag in einem Altkleidercontainer in
Wilmersdorf gefunden worden war. Konkrete Hinweise auf die Mutter gibt es
bislang nicht.
Der Säugling war gegen 7.10 Uhr beim Leeren eines Containers in Wilmersdorf
an der Güntzelstraße aufgefunden. Der Container steht neben einem Autoparkplatz,
der zu einem Supermarkt gehört. Der 51 Zentimeter große und knapp drei Kilogramm
schwere Junge war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen.
Das Kind war nach Angaben der Polizei in einer Plastiktüte in dem Container
abgelegt worden. In der Tüte befanden sich außerdem verschiedene Textilien,
darunter ein Kopfkissenbezug mit einem Sonnenuntergangsmotiv sowie ein
beigefarbenes Handtuch mit möglicherweise handgefertigter Häkelborte. Da
der Container wöchentlich einmal geleert wird, ist noch unklar, zu welchem
Zeitpunkt das Kind dort abgelegt wurde. Die Obduktion des Säuglings hat
ergeben, dass er ein paar Stunden gelebt hat. Indes dauern die
rechtsmedizinischen Untersuchungen weiter an, die Todesursache und Lebensdauer
des Neugeborenen genau bestimmen sollen.
Die Polizei fragt: Wer kennt Personen, die im Besitz des Kopfkissenbezugs und
eines solchen Handtuchs waren? Wer kennt weibliche Jugendliche oder Frauen,
insbesondere im Wohnumfeld der Güntzelstraße, die schwanger waren, aber nun kein
Baby haben? Wer hat in den Tagen vor dem 9. März verdächtige
Wahrnehmungen im Bereich des Containers gemacht?
Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden können, nehmen die 6.
Mordkommission Berlin Tel. 46 64 91 16 01 oder jede andere Polizeidienststelle
entgegen.
René G., Mitarbeiter einer für das Rote Kreuz tätigen Transportfirma, hat
das Kind gefunden und die Polizei informiert. Er fährt täglich die
Altkleider-Entsorgungstour durch Berlin. Wie üblich, habe er mit einem Schlüssel
den Container geöffnet. "Zwischen den Sachen habe ich dann die Leiche entdeckt,
sie war sauber, nicht mit Blut verschmiert. Deshalb habe ich im ersten Moment
auch gedacht, es ist eine Spielzeugpuppe", sagte er. Erst bei genauerem Hinsehen
sei ihm klar geworden, dass es sich um ein Baby handelt. Die anderen Sachen, die
meist in blauen und weißen Plastiksäcken verstaut waren, habe der
37-Jährige von der kleinen Leiche ein wenig weggeräumt.
Noch immer können Anwohner das Geschehen in ihrem Kiez nicht verstehen. Mit
einem kleinen Blumenstrauß vor dem Container erinnern sie an den toten
Säugling, der dort heimlich abgelegt wurde. "Warum haben die Eltern den
Kleinen nicht in eine Babyklappe gelegt?", fragt eine Anwohnerin.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1052716/Polizei_gibt_Details_zum_Babymord_bekannt.html
Babyleiche wurde Mitte 2008 im sächsischen Polenz entdeckt - Richterin
spricht von Tragödie
Drei Jahre Haft für Mutter wegen Kindstötung
(PR-inside.com 13.03.2009 12:45:02)
Dresden (AP) Wegen Totschlags hat das Dresdner Landgericht eine 20-jährige
Mutter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sprach die
Angeklagte am Freitag schuldig, im Juli 2008 in dem Ort Polenz in der
Sächsischen Schweiz ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt erstickt zu
haben. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer Tragödie. Nach den
Feststellungen des Gerichts hatte die Angeklagte die Schwangerschaft
verheimlicht und
weitgehend verdrängt. Die geständige Angeklagte lebte zuletzt im Haus
ihrer Großeltern, wo sie den Jungen im Bad auf die Welt brachte und anschließend
tötete. Ihre Großeltern fanden die Leiche wenige Tage später in einer
Sporttasche im Keller und riefen die Polizei. Die Angeklagte hatte in dem
Prozess, der über weite Strecken nichtöffentlich war, ein umfassendes
Geständnis abgelegt. Die Richterin sagte: «Die Angeklagte ist keine
Verbrecherin, sondern ein Mädchen, das überfordert war. Sie habe sich nach
der Trennung ihrer Eltern immer mehr zurückgezogen und sei wegen der psychischen
Belastung durch das Abitur gefallen. Auch habe sie befürchtet, Angehörige erneut
zu enttäuschen und nicht mehr geliebt zu werden. Die Angeklagte soll weder
ihrer Familie noch dem Kindsvater etwas gesagt haben, mit dem sie nicht fest
zusammenlebte. Die Richter sagte, es habe zwar Nachfragen gegeben, es sei aber
niemand dagewesen, der genügend nachgehakt habe. Die 20-Jährige wurde nach
dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. Begründet wurde dies mit
Reifedefiziten. Sie soll nun in der Haft eine Sozialtherapie absolvieren. Die
Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung
hatte zwei Jahre und sieben Monate Jugendstrafe beantragt.
http://www.pr-inside.com/de/drei-jahre-haft-fuer-mutter-wegen-r1113562.htm
20-Jährige wegen Kindstötung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt
13. März 2009 Wegen der Tötung ihres Babys ist eine junge Frau aus dem
sächsischen Neustadt am Freitag vom Dresdner Landgericht zu drei Jahren
Jugendstrafe verurteilt worden. Die 20-Jährige hatte im Prozess gestanden,
ihr Kind nach der Geburt erstickt und anschließend in einer Tasche im Keller
versteckt zu haben.
Es sei eine schwierige Entscheidung gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Angeklagte sei keine Verbrecherin, sondern ein Mädchen, das überfordert
gewesen sei. Der Vorfall sei eine Tragödie. Aber bei der Tötung eines Menschen
handle es sich um eine schwerwiegende Straftat, die geahndet werden müsse. Die
20-Jährige soll im Rahmen ihrer Jugendstrafe eine einjährige
stationäre Sozialtherapie machen.
Anfang August 2008 hatte der Großvater der Frau die Leiche eines nur wenige Tage
alten Jungen im Keller gefunden. Die 20-Jährige wohnte zusammen mit ihren
Großeltern in dem Haus. Die Obduktion der Babyleiche ergab, dass der
Säugling mit hoher Wahrscheinlichkeit erstickt wurde.
na/uk, ddp
http://www.news-adhoc.com/20-jaehrige-wegen-kindstoetung-zu-drei-jahren-jugendstrafe-verurteilt-idna2009031322066/
Teilnehmer einer Grill-Party hatten den toten Säugling gefunden
Polizei: Kein Zusammenhang zwischen Tragetasche und totem Säugling
(PR-inside.com 13.03.2009 10:34:02) - Die Polizei in Konstanz hat einen
Zusammenhang zwischen der am
Mittwoch gefundenen Baby-Tragetasche und der gefundenen Babyleiche
ausgeschlossen. Der Eigentümer, der die Tragetasche verloren hat, habe sich bei
der Polizei gemeldet, teilte die Polizei am Freitag mit. Er habe angegeben, dass
die Tasche während der Fahrt mit einem
Autoanhänger heruntergefallen und im Straßengraben gelandet sei.
Engen (ddp-bwb). Die Polizei in Konstanz hat einen Zusammenhang zwischen der am
Mittwoch gefundenen Baby-Tragetasche und der gefundenen Babyleiche
ausgeschlossen. Der Eigentümer, der die Tragetasche verloren hat, habe sich bei
der Polizei gemeldet, teilte die Polizei am Freitag mit. Er habe angegeben, dass
die Tasche während der Fahrt mit einem Autoanhänger heruntergefallen
und im Straßengraben gelandet sei. Teilnehmer einer Grill-Party hatten den toten
Säugling gefunden, als sie im Wald nach Holz suchten. Das Mädchen, das
laut Obduktion nach der Geburt lebte, lag tot in einer Einkaufstasche aus
Kunststoff. Es soll zum Zeitpunkt des Fundes bereits zwei bis sieben Tage tot
gewesen sein. Ein Autofahrer hatte unweit vom Fundort der Babyleiche am Mittwoch
eine Baby-Tragetasche gefunden. Bislang fehlt nach Angaben der Polizei jeder
Hinweis auf die Mutter des Kindes. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/polizei-kein-zusammenhang-zwischen-tragetasche-r1113216.htm
Findelkind: Fußgänger entdeckt Säugling in Bergheim / Mädchen
leicht unterkühlt, aber gesund
Baby liegt in Körbchen am Gehweg
Von unserem Redaktionsmitglied Hanna Fischer
Nur in eine Decke eingewickelt lag das Mädchen in einem Weidenkorb: Ein
Fußgänger entdeckte den Säugling am Donnerstagabend an einem Gehweg
unter einem frisch gepflanzten Baum an der Luthergemeinde in Bergheim.
Vermutlich ist das Baby am selben Tag geboren worden.
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/680786240.html
Heidelberg - Neugeborenen Säugling ausgesetzt
Polizeimeldungen | 13.03.2009 - 16:05:08
Heidelberg / Metropolregion Rheinneckar - Einen nicht alltäglichen Fund
machte am Donnerstagabend, kurz nach 21.00 Uhr, ein 29-jähriger Mann aus
Heidelberg. Der Mann war im Stadtteil Bergheim auf dem Weg zu seiner Freundin
und stellte an der Ecke der Ferentzstraße zur Vangerowstraße bei der dortigen
Luthergemeinde seinen Pkw ab. Dort bemerkte der junge Mann unter einem frisch
gepflanzten Baum einen roten Weidekorb.
Als der junge Mann genauer hinsah, stellte er fest, dass in dem Weidekorb ein
Säugling lag und verständigte daraufhin die Polizei. Die ersten
Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Säugling um ein offenbar
neugeborenes Mädchen handelte, dass dort ausgesetzt worden war. Teile der
Nabelschnur waren noch an dem Säugling vorhanden. Der Säugling, der
wohl etwas unterkühlt, aber ansonsten vital war, wurde von Polizeibeamten in die
Heidelberger Kinderklinik gebracht.
Die Kriminalpolizei Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet
Zeugen, die Hinweise zur Mutter bzw. zum Sachverhalt geben können, sich unter
der Telefonnummer 06221-992421, zu melden.
http://www.luaktiv.de/scripts/cms_rnnews/news.php?id=12467
Baby im Altkleidercontainer
Mutter des toten Säuglings festgenommenDurch den Tipp eines Nachbarn ist
die Polizei auf die Spur der Mutter gekommen, die ihr Baby erstickt und in einem
Altkleidercontainer in Wilmersdorf abgelegt haben soll. Die 41-Jährige
hatte das Kind am 6. März alleine geboren und einen Tag später
getötet.
Von Tanja Buntrock
13.3.2009 13:37 Uhr Von Tanja Buntrock
Wilmersdorf - Nachdem am Montag ein toter Säugling in einem
Altkleidercontainer in Wilmersdorf gefunden worden war, hat die Polizei die
mutmaßliche Mutter gefasst. Die 41-jährige Mutter des getöteten Jungen
wurde am Donnerstagabend in der Nähe des Fundortes festgenommen. Sie wurde
am Freitag einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags
vorgeführt.
Der Nachbar der Frau gab der Polizei den entscheidenden Tipp
Nach Tagesspiegel-Informationen war es ein Nachbar der Frau, der die Fahnder auf
die Spur der Mutter geführt hatte. Er soll "Babygeräusche" aus der Wohnung
gehört und sich zunächst nicht weiter dabei gedacht haben. "Erst als die
Polizei danach mit Lautsprecherdurchsagen und Zetteln nach der Mutter fahndete,
ist ihm das Ganze im Nachhinein komisch vorgekommen und er hat sich bei der
Polizei gemeldet", sagte ein Ermittler.
Die 41-Jährige hatte ihre Schwangerschaft geheim gehalten
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die 41-Jährige, die mehrere
Kinder haben soll, die aber nicht bei ihr leben, die jüngste Schwangerschaft
geheim gehalten. Ersten Erkenntnissen zufolge habe die Frau den Jungen am 6.
März ohne fremde Hilfe in ihrer Wohnung gesund zur Welt gebracht und am
nächsten Tag erstickt.
Der Junge war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen, bevor er
erstickt wurde
Wie berichtet, hatte ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes am Montag gegen
7:10 Uhr beim Leeren des Altkleidercontainers in der Güntzelstraße den toten
Säugling entdeckt. Der Junge, der 51 Zentimeter groß ud 2900 Gramm schwer
war, war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen. Das Kind war
mit einem Handtuch und einem Kopfkissenbezug mit Sonnenuntergangsmotiv in einer
Plastiktüte in dem Container abgelegt worden.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kriminalitaet-Toter-Saeugling-Wilmersdorf-Altkleidercontainer;art126,2750951
Geständnis: Todesmutter aus Mittelstaedt ist Wiederholungstäterin
Ein Bericht von Yale Gilbert aus der Kategorie "Kriminalität "
Carmen B. (41) hat bereits acht Kinder. Sie ist die Todesmutter von
Mittelstaedt, die ihren kleinen Jungen nur einen Tag nach seiner Geburt
erstickte und in einem Altkleidercontainer entsorgte. Sie ist eine
Wiederholungstäterin. Schon einmal wollte sie eines ihrer Babys nicht
haben. Nur durch Glück überlebte die kleine Lisa.
Der erste Fall im Juni 1998: Ein Baby wird im Keller eines Wohnhauses in
Weißensee entdeckt. Der Säugling überlebte 50 Stunden ohne Nahrung!
Krankenschwestern geben dem Mädchen den Namen „Lisa“. Es wurde später
zur Adoption freigegeben. Mutter Carmen B. (bis heute 8 Kinder) stand wegen
versuchten Totschlags 1999 vor Gericht, wurde zu zwei Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt. Sie hatte das kleine Mädchen in eine Tüte mit
Lumpen gepackt und in einem Kellerverschlag abgelegt.
Ein Mieter entdeckte das Bündel 50 Stunden später. Er wollte aus dem Keller
eine Luftpumpe holen, hatte das Wimmern gehört! Das Mädchen wurde
adoptiert, lebt heute bei einer Familie, die es lieb hat.
Jetzt hat sie es wieder getan: Am Freitag vor einer Woche brachte Carmen B. den
Jungen zur Welt. Das Baby ist schon ihr achtes Kind. Gesund, 51 Zentimeter groß,
2900 Gramm schwer. Doch Carmen B. hat Angst vor ihrem Lebensgefährten. Da
macht sie es einfach so wie im Sommer vor elf Jahren. Sie wickelt den Jungen in
Handtücher, stopft ihn am Samstag in einen Kopfkissenbezug und trägt das
lebende Bündel in den Keller.
Abends hört ein Nachbar dort merkwürdige Geräusche. Als er Carmen B. darauf
anspricht, redet sie sich raus.
Ein Ermittler: „Das war wohl das Todesurteil für den Säugling.“
Carmen B. erstickt den kleinen Jungen und entsorgt die Leiche in einem
Altkleidercontainer des Roten Kreuzes. Dort wird wenig später die
Babyleiche aufgefunden.
Jetzt wurde die Todesmutter verhaftet. Sie hat gestanden.
http://netplosiv.com/gestaendnis-todesmutter-aus-mittelstaedt-ist-wiederholungstaeterin-200919121
Container-Baby- Das Baby-Drama von Wilmersdorf
15. März 2009 13.13 Uhr, BZ
Wieder wurde eine totes Baby in Berlin aufgefunden, es lag in einem
Kleider-Container.
Ein Polizeibeamter führt die Mutter des toten Babys ab
Es regnete und die Wolken hingen grau über der Jenaer Straße, als ein
Streifenwagen vor einem der Häuser hielt. Die Beamten klingelten in einer
Wohnung im Erdgeschoss, eine Frau (41) mit dunklen Haaren öffnete. Die Mutter,
die ihr totes Baby in den Altkleidercontainer von Wilmersdorf geworfen hatte,
war gefasst. Vier Tage, nachdem ein DRK-Mitarbeiter das Neugeborene gefunden
hatte.
B.Z.-LISTE Weitere Fälle von tot aufgefundenen Babys
7. April 2008 - In den Müggelbergen wird ein totes Baby in einem Rucksack
gefunden. 1. Februar 2008 - In Nauen wird ein totes Baby erstickt im Keller
gefunden. 2. Januar 2007 - Auf einem Komposthaufen in Petershagen entdeckt der
Besitzer ein totes Baby. 3. Februar 2007 - ALBA-Mitarbeiter finden einen toten
Säugling im Müll. Anfang 2005 wurde ein toter Säugling in einem
Müllhaufen in Mahlsdorf entdeckt. Die Mutter wurde nie ermittelt
Ein Nachbar hatte die Polizei auf die Spur der Frau gebracht. Er hatte das
Wimmern eines Kindes gehört. Carmen B. soll den Jungen am 6. März in ihrer
Wohnung ganz allein zur Welt gebracht und danach im Keller versteckt haben.
Möglicherweise wollte sie das Kind zunächst gar nicht töten, doch als der
Säugling zu weinen anfing, musste er sterben.
Bei ihrer Vernehmung gab Carmen B. zu, das Kind getötet zu haben. Sie wickelte
es in ein selbst besticktes Handtuch und ihren Romantik-Kissenbezug, stopfte das
Bündel in eine rot-weiße Plastiktüte. Der Junge erstickte qualvoll. Sie warf den
kleinen Körper in den Container – nur 143 Meter entfernt von ihrer Haustür.
In ihrem Umfeld hatte niemand bemerkt, dass die freundliche
Zeitungsausträgerin schwanger gewesen war, nicht einmal ihr
Lebensgefährte. „Ich bin noch immer schockiert, kann das nicht fassen“, so
der Mann.
Nach fünf Stunden Befragung und 19 Seiten Protokoll bestätigten die
Ermittler: Der Mann ahnte nichts von dem Verbrechen. Carmen B. hatte 1998 schon
einmal ein Kind in einer Plastiktüte entsorgen wollen, Lisa. Sie wurde
rechtzeitig gefunden, überlebte.
Es war ihr 7. Baby. Lisa lebt heute ebenso wie ihre sechs Geschwister in
Pflegefamilien.
Die Mutter hatte auch sie unbemerkt zur Welt gebracht, als die Geschwister
nebenan spielten. Sie wickelte das Mädchen in eine Plastiktüte, versteckte
es im Keller. Unversorgt, ohne Nahrung. Sie wollte es sterben lassen. Ihrem Mann
hatte sie die Schwangerschaft verschwiegen. Nur ein Zufall rettete das Leben des
Säuglings. Ein Nachbar, der eine Luftpumpe gesucht hatte, fand ihn. Das
achte Baby der Todesmutter hatte nicht so viel Glück.
Damals kam Carmen B. mit zwei Jahren Bewährung davon. Jetzt sitzt sie wegen
Totschlags in Untersuchungshaft.
http://www.bz-berlin.de/bezirk/wilmersdorf/das-baby-drama-von-wilmersdorf-article397249.html
Container-Baby
Zum 2. Mal Säugling ausgesetzt
13. März 2009 12.58 Uhr, Sabine von Münster
Die Mutter des toten Container-Babys wollte schon einmal einen Säugling
sterben lassen!
Der Fundort ist abgesperrt.
PolizeiFestnahme im Fall des toten Babys im Altkleider-Container. Die
41jährige Carmen B. hat gestanden, ihr Neugeborenes getötet zu haben. Sie
habe den Säugling am 6. März gesund und voll entwickelt zur Welt
gebracht und am nächsten Tag erstickt.
Polizei und Staatsanwaltschaft kennt Carmen B. bereits: Sie hat im Januar 1999
schon einmal ein Neugeborenes abgelegt, um es sterben zu lassen, berichtet die
Berliner Mogenpost. Damals hatte ein Nachbar die neugeborene Tochter in einem
Keller weinen hören. Das Kind wohnt mittlerweile bei einer neuen Familie.
Im Fall des Container-Babys kamen die Ermittler durch Aussagen von Zeugen auf
die Spur von Carmen B., die in unmittelbarer Nähe des Fundorts an der
Güntzelstraße in Wilmersdorf wohnt. Sie wurde am Donnerstag festgenommen. Der
Mutter wird Totschlag vorgeworfen. Sie sollte einem Haftrichter vorgeführt
werden.
Sie hat bereits mehrere Kinder, die jedoch nicht bei ihr leben. Ihr
Lebensgefährte will nichts von der Tat gewusst haben.
Der Säugling war am vergangenen Montagmorgen beim Leeren des Containers
aufgefunden worden. Der 51 Zentimeter große und knapp drei Kilogramm schwere
Junge war gesund und vollständig entwickelt zur Welt gekommen und hatte
nach der Geburt noch einige Stunden gelebt.
Das Kind war nach Angaben der Polizei in einer Plastiktüte in dem Container
abgelegt worden.
http://www.bz-berlin.de/tatorte/zum-2-mal-saeugling-ausgesetzt-article395410.html
Toter Säugling in Wald aufgefunden
Ein Bericht von Lisa Seitz aus der Kategorie "Kriminalität "
Bei Vechta im Bundesland Niedersachsen wurde jüngst die Leiche eines
neugeborenen Kindes aufgefunden. Eine Obduktion der Leiche des Säuglings
soll nun Aufschluss geben, wie das Kind zu Tode kam und wie alt es etwa war.
Der leblose Säugling war am Samstagabend von einem Spaziergänger in
einem Waldstück nördlich des Vechtaer Stoppelmarktgeländes aufgefunden
worden. Am Sonntag soll das Gebiet intesiv nach Spuren abgesucht werden, nachdem
die Polizei mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr bereits am Samstagabend
noch erste Ermittlungen einleitete.
Das Gelände wurde großräumig abgesperrt.
http://netplosiv.com/24-jaehrige-dringend-tatverdaechtig-babymord-in-vechta-200814801
24-jährige dringend tatverdächtig: Babymord in Vechta
Ein Bericht von Yasemin Arslan aus der Kategorie "Kriminalität "
Wie die Polizei in Oldenburg mitteilte, ist im Fall der jüngst in einem
Waldstück bei Vechta aufgefundenen Babyleiche, eine 24jährige,
alleinstehende Frau am Montag als dringend tatverdächtig festgenommen
worden. Am Samstag hatte ein Spaziergänger in einem Waldstück eine verweste
Kinderleiche aufgefunden.
Bei der Festgenommenen handelt es sich vermutlich um die Mutter des Kindes.
Erste Erkenntnisse durch die Obduktion ergaben, dass es sich bei dem
Säugling um einen Jungen handelt, der wohl bereits im November 2007 zur
Welt gebracht wurde. Weitere Untersuchungen sollen nun klären, ob das Kind
zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat. Die Frau wurde in der Nacht zum
Dienstag weiter vernommen.
Wie die Polizei erklärte, hätten Beweismittel am Fundort des toten
Säuglings die Fahnder auf die Spur der Mutter gebracht. Ob die Frau sich zu
den Umständen der Geburt und dem Aussetzen des Kindes äußerte, konnte
der Polizeisprecher wegen der noch laufenden Vernehmung der 24-Jährigen
nicht sagen. Der Zustand des bereits vor Monaten gestorbenen Kindes habe die
Ermittlungen erschwert.
In einem Handtuch eingewickelt und in einer Sporttasche verpackt hatte die
Leiche des Säuglings etwa 50 Meter entfernt von einem befestigten Weg
gelegen.
http://netplosiv.com/24-jaehrige-dringend-tatverdaechtig-babymord-in-vechta-200814801
Säugling gefunden
Donnerstag, 19.März 2009, 22.10 Uhr
Nach dem Auffinden eines Säuglings gibt es jetzt erste Erkenntnisse über
den Gesundheitszustand des Kindes...
Nach Auffassung der ärzte ist das Kind bereits 3 bis 7 Tage alt. Es ist dem
ersten Anschein nach gesund. Der Junge ist 50 cm groß und wiegt 2.350 Gramm.
Nach bisherigen Ermittlungen dürfte das Kind zwischen 16.10 Uhr und 16.20 Uhr
abgelegt worden sein.
Die Polizei sucht dringend Personen, die in der fraglichen Zeit in der
Albert-Träger-Straße unterwegs gewesen sind. Sie könnten wichtige Zeugen
sein. Wer hat in der Albert-Träger-Straße gegen 16.15 Uhr eine Frau
gesehen, die dort geklingelt hat?
Vielleicht ist jemandem eine Frau aufgefallen, die eine Tasche, ein Bündel oder
Päckchen, das als Transportmittel in Frage kommt, bei sich hatte.Wo wurde
in den letzten Tagen ein Baby bemerkt, das nunmehr fehlt? Wer kennt eine Frau,
die schwanger war, aber jetzt kein Baby hat?
Wo wurde etwas festgestellt, das mit einer Entbindung außerhalb einer Klinik in
Verbindung gebracht werden könnte? Hinweise bitte an die Polizei in Nordhausen
(03631/960) oder jede andere Polizeidienststelle. (nnz)
http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php4?ArtNr=59424
Nordhausen: Mutter setzt Säugling in Treppenhaus aus
zuletzt aktualisiert: 21.03.2009 - 02:30
Nordhausen (ap). Eine Mutter hat ihr wenige Tage altes Baby im Treppenhaus eines
Wohnblocks im thüringischen Nordhausen ausgesetzt. Der Junge war nur dürftig
bekleidet. Die Polizei sucht nach der Frau, hat aber bereits die
kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen sie eingestellt, weil sie für eine
rasche Entdeckung des Kindes gesorgt habe. Das teilte die Kripo gestern mit. Das
Kind war am Donnerstag nach 16 Uhr gefunden worden. Bewohner alarmierten den
Notarzt, der den Säugling ins Krankenhaus brachte. Das Baby sei nach
Einschätzung der ärzte drei bis sieben Tage alt, berichtete die
Polizei weiter. Der Junge sei unversehrt und befinde sich in der Obhut des
Südharzkrankenhauses.
Quelle: Rheinische Post
http://nachrichten.rp-online.de/article/panorama/Nordhausen-Mutter-setzt-Saeugling-in-Treppenhaus-aus/33601
St. Gallen: Toter Säugling in Gefrierfach gefunden
In einer Wohnung im Zentrum der Stadt St. Gallen ist vor zwei Wochen ein toter
Säugling gefunden worden. Das teilte die Kantonspolizei St. Gallen mit. Die
Leiche des neugeborenen Mädchens lag im Gefrierfach eines Kühlschranks.
Die Mutter des Kindes konnte von der Polizei in der Zwischenzeit ermittelt und
befragt werden. Gegen die Frau wurde von der St. Galler Staatsanwaltschaft eine
Untersuchung eingeleitet. Laut Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt im Kanton
St. Gallen, wird wegen des Verdachts auf Kindstötung ermittelt. Aufgrund einer
gerichtsmedizinischen Untersuchung dürfte das Neugeborene unmittelbar nach
seiner Geburt gestorben sein, wie es im Communiqué der St. Galler Kantonspolizei
heisst. Laut Thomas Hansjakob liegt der Tod des Säuglings schon mehrere
Monate zurück.
Auf die Babyleiche aufmerksam geworden war der Besitzer der Liegenschaft. Er
wollte die Wohnung räumen, weil diese seit mehreren Monaten nicht mehr von
der Frau bewohnt worden war.
Die Mutter des toten Säuglings befindet sich auf freiem Fuss. Sie wird
ambulant psychologisch betreut. «Falls es tatsächlich eine Kindstötung war,
handelte es sich viel mehr um eine tragische als um eine verbrecherische», sagte
Hansjakob gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Die Mutter habe schon vor der Geburt des Kindes grosse Probleme gehabt, und auch
die Umstände der Geburt seien speziell gewesen.
Die Polizei hat den Fund des toten Bébés vor zwei Wochen bewusst nicht sofort
mitgeteilt. Der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre der Mutter
hätten den Vorrang gehabt. Zudem habe es am öffentlichen Interesse gefehlt,
das in der Strafprozessordnung als eine Voraussetzung für eine Bekanntmachung
festgeschrieben sei. (sda)
http://www.azonline.ch/pages/index.cfm?dom=113&rub=100004704&arub=100211481&orub=100211474&osrub=100211481&Artikel_ID=102062411
Auch künftig kein Babykörbchen in Nordhausen
NORDHAUSEN. Ein Babykörbchen am Südharz-Krankenhaus wird es auch weiterhin nicht
geben. Man favorisiert vielmehr den Weg der anonymen Geburt. Noch besser sei,
heißt es, wenn eine Mutter, die nicht mehr weiter weiß, das Kind zur Adoption
freigibt.
Die Nachricht, dass eine Mutter ihren Säugling in einem Wohnblock neben dem
Südharz-Krankenhaus aussetzte - wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinn -, weil
sie vermutlich kein Babykörbchen fand, schreckte auf. Dem Kleinen geht es gut,
im Südharz-Krankenhaus wird er umsorgt, bis eine Pflegefamilie gefunden ist.
Doch kommt die Frage nach einem Babykörbchen auf.
"Wünschenswert wäre es, solch eine Möglichkeit anzubieten", sagte gestern
Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU). Dem Pressesprecher ihres Hauses
zufolge haben die Krankenhäuser in Erfurt, Eisenach und Saalfeld
Babykörbchen - insgesamt würden dort pro Jahr im Schnitt fünf Säuglinge
abgegeben.
Eine Lösung auch für Nordhausen? Während Jugendamtsleiterin Christine
Wagner (CDU) dies gestern bejahte, "damit eine Mutter sich nicht in
Bedrängnis fühlt", zeigte sich Krankenhaus-Geschäftsführer Antonius
Pille skeptisch: "Wir haben keine Möglichkeit, eine Babyklappe so anzubringen,
dass sie unsererseits ständig unter Beobachtung steht, um den Säugling
sofort versorgen zu können, und die andererseits nicht einsehbar ist", wies er
auf Probleme mit Architektur und Lage des Gebäudes.
Noch schwerer aber wiegt anderes: "Wir favorisieren den Weg der anonymen Geburt,
da so dem Kind sofort geholfen werden kann", sagte der ärztliche Direktor
Uwe Klein. Während diese Möglichkeit in Nordhausen seit Jahren keine
einzige Mutter nutzte, zählt die landesweite Statistik jährlich fünf
bis acht anonyme Geburten - solche also, bei der die Mutter ihren Namen nicht
angeben muss. Die Kosten von jeweils etwa 7500 Euro trägt das Land.
Der hiesige Krankenhaus-Chef hat aber auch hier "moralische Bedenken":
"Angenommen, das Kind hat Diabetes oder einen Gendefekt - wir dürften nicht
sagen, wer die Eltern sind." Der beste Weg sei, stimmt der ärztliche
Direktor zu, das Kind normal zu entbinden und dann zur Adoption freizugeben. "Es
hätte dann ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, gemeinsam mit dem
Jugendamt seine Eltern in Erfahrung zu bringen." Allein das Wissen darum, von
seinen Wurzeln zu erfahren, gebe Selbstvertrauen, so Prof. Klein.
Auch vor diesem Hintergrund ist eine Babyklappe für Antonius Pille der falsche
Weg: "Bei der gibt es kein Zurück mehr. Ist das Baby erstmal drin, ist die
Mutter draußen."
Von Kristin KAISER 23.03.2009
ägypten 25.03.2009, 10:44 Mann begräbt Säugling lebendig in der
Wüste
Begraben im Sand: Ein ägypter hat seinen Sohn kurz nach der Geburt getötet
- er wollte seine Beziehung zu einer 24-jährigen geheim halten.
In ägypten hat ein Mann seinen eigenen Sohn lebendig im Sand begraben. Die
Zeitung Al-Masry Al-Yom berichtete, der Mann habe vor zwei Jahren heimlich eine
24 Jahre alte Frau geheiratet.
Das Paar habe damals beschlossen, die Ehe geheim zu halten und keine Kinder zu
bekommen. Als die Frau schließlich trotzdem schwanger wurde, versuchte der Mann,
sie zu einer Abtreibung zu zwingen. Doch sie lehnte ab und brachte das Kind nach
sieben Monaten Schwangerschaft zur Welt.
Der Vater des Jungen ging daraufhin zum Haus ihrer Eltern, nahm den
Säugling und begrub ihn lebendig in der Wüste. Das Kind starb. Der Mann ist
inzwischen verhaftet worden
http://www.sueddeutsche.de/panorama/269/462882/text/
http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.nordhausen.volltext.php?kennung=on2taLOKStaNordhausen39893&zulieferer=ta&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Nordhausen&auftritt=TA&dbserver=1
Freitag, 27. März 2009, 07:05 Uhr
Tötete Studentin zwei Säuglinge? Eine 21 Jahre alte Studentin aus Bernau
(Kreis Barnim) soll ihre Zwillinge kurz vor der Geburt noch im Mutterleib
getötet haben. Die Polizei in Frankfurt (Oder)bestätigte einen
entsprechenden Bericht der „B.Z.“ Zu Einzelheiten wollten sich die Beamten
zunächst nicht äußern und verwiesen auf die Staatsanwaltschaft. Der
Zeitung zufolge soll die Frau einen der Säuglinge tot in einer Berliner
Klinik geboren haben. Da dort eine zweite Nabelschnur entdeckt wurde,
durchsuchte die Polizei das Wohnhaus der Frau in Bernau. Dort lag unter einem
Bett ein weiteres totes Baby. Massive Kopfverletzungen beider Kinder könnten von
Schlägen der Frau auf ihren Bauch herrühren.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7806264.html
Säugling vor Klinik ausgesetzt - Mutter hinterlässt Brief
Dienstag, 31. März 2009, 10:38 Uhr
Neu-Ulm (dpa/lby) - Auf der Suche nach der Mutter eines in Neu-Ulm ausgesetzten
Säuglings geht die Polizei einer konkreten Spur nach. Wie die Ermittler am
Dienstag mitteilten, hatten sie bei dem Findelkind eine schriftliche Nachricht
entdeckt, die vermutlich von der Mutter stammt. Die bislang unbekannte Frau
hatte am Montagmorgen ihr fünf Tage altes Mädchen in einer Decke gehüllt an
einem Hintergang der Donauklinik abgelegt. Anschließend hatte sie im Krankenhaus
angerufen, um auf das Kind aufmerksam zu machen. Nach Polizeiangaben machte die
offenbar verzweifelte Mutter in dem Brief Angaben darüber, warum sie das Kind
nicht behalten kann.
http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/dpa/2009/03/31/saeugling-vor-klinik-ausgesetzt--mutter-hinterlaesst.html
Passt zwar nicht zum Thema ist aber ein interessanter Seitenblick auf die
"Schwierigkeiten" der Verbrechensermittlung (wie sie in anderen Formen auch bei
Kindstötungen auftreten können)
Heilbronn/FrickenhausenWattestäbchen-Hersteller wehrt sich
Im Fall des so genannten "Phantoms von Heilbronn" setzt das Landeskriminalamt
seine Ermittlungen bei der Herstellerfirma für Wattestäbchen fort. Die
Firma aus Frickenhausen bei Nürtingen weist die Verantwortung für eine mögliche
Fahndungspanne zurück.
Untersuchung von DNA-Speichelproben an Wattestäbchen
In einer gestern veröffentlichten Mitteilung erklärte der Hersteller, dass
die so genannten Abstrichbestecke, die zum Beispiel in der Lebensmittelhygiene
benutzt werden, nicht für die DNA-Analyse zertifiziert seien. Die
Wattestäbchen würden sterilisiert, teilte die Greiner Bio-One GmbH in
Frickenhausen mit. Mögliche vorhandene DNA-Verunreinigungen menschlichen
Ursprungs könnten jedoch durch eine Sterilisation nicht beseitigt werden, hieß
es in der Mitteilung. Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass es das
"Phantom von Heilbronn" nie gegeben hat. Die jahrelange Fahndung danach geht
demnach aller Wahrscheinlichkeit nach auf verunreinigte Wattestäbchen
zurück, die bei der Auswertung von DNA-Spuren zum Einsatz kamen.
Seit wann war das LKA informiert?
Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe) zufolge war das LKA
Baden-Württemberg bereits seit Januar darüber informiert, dass es das "Phantom
von Heilbronn" wahrscheinlich überhaupt nicht gebe. Das Landeskriminalamt
Oberösterreich in Linz habe das LKA zu Jahresbeginn über die mögliche
Verunreinigung von Wattestäbchen informiert. Hintergrund war eine tödliche
Schlägerei in einer Diskothek in österreich im September 2008. An dem
Finger des männlichen Opfers war die DNA der gesuchten Phantomfrau
aufgetaucht. Keiner der Täter und Zeugen habe aber eine Frau gesehen, hieß
es. Dadurch fiel der Verdacht auf die Wattestäbchen, die man in
Oberösterreich und Tirol vom selben Hersteller bezog, der auch die deutschen
Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland
belieferte.
Verdacht bestand bereits länger
Innenminister Heribert Rech (CDU) hatte gestern eingeräumt, dass die
Möglichkeit einer Verunreinigung von Wattestäbchen schon seit April 2008
intensiv untersucht wurde. Bisher hatte sich der Verdacht aber nie
erhärtet. "Ich mache der Polizei keinerlei Vorwürfe", sagte Rech. Die
Beamten hätten eine Verunreinigung der Wattestäbchen mit fremder DNA
nicht erkennen können. Bundesweit sollen nun allerdings alle polizeilichen
Wattestäbchen-Vorräte überprüft werden.
Wattestäbchen bei Produktionsprozess verunreinigt?
Fachleute versuchen derzeit noch herausfinden, ob es möglich ist, dass eine
Mitarbeiterin die Wattestäbchen bei der Herstellung mit ihrem genetischen
Fingerabdruck verunreinigt haben kann. Im Fokus der Ermittler steht der
Produktionsprozess, erklärte ein Sprecher des Landekriminalamtes. Dem
Hersteller der Wattestäbchen hatte Innenminister Heribert Rech (CDU)
gestern bereits mit einer Klage gedroht: Wenn Verunreinigungen zu falschen
DNA-Proben in dem Fall geführt hätten, werde "einiges auf die Firma
zukommen", sagte der Minister. Seit dem Heilbronner Polizistenmord im April 2007
habe die Polizei "riesige" Arbeits- und Materialkosten gehabt.
Polizei steht vor Scherbenhaufen
Foto der ermordeten Polizistin vor der Böblinger Stadtkirche
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte gestern erklärt,
es stehe so gut wie fest, dass es die "Frau ohne Gesicht", nach der europaweit
gesucht wurde, nie gegeben habe. Innenminister Rech (CDU) war dagegen noch etwas
auf die Bremse getreten. "Wir müssen das Ergebnis der Ermittlungsbehörden
abwarten", sagte er.
Die mutmaßliche Serienverbrecherin wurde mit mehreren Morden und zahlreichen
Einbrüchen in Verbindung gebracht. Sie sollte unter anderem für den Tod einer 22
Jahre alten Polizistin im April 2007 in Heilbronn verantwortlich sein. Für ihre
Ergreifung wurde eine Belohnung von 300.000 Euro ausgesetzt.
Suche nach dem Verursacher läuft
"Aktuell sind wir dabei, den Vertriebsweg der Wattestäbchen
nachzuvollziehen, um festzustellen, wo eine DNA-Verunreinigung stattgefunden
haben könnte", sagte der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts des
Landeskriminalamts, Werner Kugler. Die infrage kommenden Wattestäbchen
seien aus dem Ausland importiert worden. Die Kunststoffröhren und der
dazugehörige Deckel würden aber in Deutschland produziert. Eine Zulieferfirma in
Deutschland füge die Einzelteile zusammen.
"Dort sind gerade Kollegen, um herauszufinden, ob das Zusammenfügen der Teile
automatisch oder händisch passiert", sagte Kugler. Es könnte sein, dass
eine Mitarbeiterin die Wattestäbchen beim Zusammenfügen mit ihrer DNA
verunreinigte. "Ein sicherer Ausschluss ist nur durch eine
Vergleichsspeichelprobe möglich." Die ersten Ergebnisse gebe es Anfang
nächster Woche.
http://www.swr.de/swr4/bw/nachrichten/-/id=258368/mpdid=4657082/nid=258368/did=4657082/1i1w5fv/index.html
überall und nirgendwo - Die Phantom-Spuren des "Phantoms"
Vom kleinen Diebstahl bis zum Aufsehen erregenden Mord: Jahrelang hat die
Polizei vermeintliche DNA-Spuren der "Phantom-Frau" in ganz Europa gefunden. Die
völlig unterschiedlichen Taten und Profile stellten die Polizei jedes Mal wieder
vor ein Rätsel. Eine Auswahl der mysteriösen Funde.
Tatorte des "Phantoms"
Mai 1993: Im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein wird eine 62-jährige
Rentnerin in ihrer Wohnung erdrosselt. Am Tatort sichert die Polizei genetische
Spuren einer Frau.
März 2001: In Freiburg wird ein 61-Jähriger erdrosselt gefunden. Die
Polizei entdeckt am Tatort die DNA, die sie auch beim Mord in Idar-Oberstein
sichergestellt hat.
Oktober 2001: Auf einem Parkplatz im rheinland-pfälzischen Gerolstein
entdeckt die Polizei die DNA der Frau an einer Einwegspritze, mit der ein
Drogencocktail verabreicht wurde.
Herbst 2004: Entlang der Inntalstrecke beschäftigt sich die Polizei mit
einer Diebstahlserie. Nach Einbrüchen in Gartenhäuschen werden
Kleidungsstücke wie Jogginghose und Kapuzenjacke gefunden, an denen sich
DNA-Spuren der Frau befinden.
April 2007: In Heilbronn wird eine 22 Jahre alte Polizistin bei ihrem
Streifenwagen erschossen, ihr Kollege wird lebensgefährlich verletzt. Am
Wagen wird DNA-Material der Unbekannten sichergestellt.
27. März 2008: Bei einem Mord an drei Georgiern im Raum Heppenheim (Hessen)
wir im Auto eines verdächtigen V-Manns des rheinland-pfälzischen
Landeskriminalamtes eine genetische Spur der Frau gefunden.
18. Dezember 2008: Ermittler finden weitere DNA-Spuren im Wagen einer
Krankenpflegerin in Weinsberg im Kreis Heilbronn, die im Oktober tot aufgefunden
wurde. Ob sie ermordet wurde, ist unklar.
28. März 2009: Nach einem Einbruch in eine Saarbrücker Schule findet die
Polizei DNA-Material der Frau an einer Getränkedose.
http://www.swr.de/swr4/bw/nachrichten/-/id=258368/nid=258368/did=4657082/mpdid=4660044/1k6ir30/index.html
Polizistenmord Heilbronn
Der Ermittler-GAU Von Christoph Albrecht-Heider
Wattestäbchen (Bild: dpa)
Das "Phantom" erblickte das Licht der Kriminalisten-Welt vor gut acht Jahren.
Bei der Untersuchung ungeklärter Altfälle meldete das LKA
Rheinland-Pfalz 2001 einen Treffer: An dem Blumendraht, mit dem die Rentnerin
Lieselotte Schlenger 1993 in Idar-Oberstein ermordet worden war, fand sich DNA.
Es war der Gencode jener Frau, die ihre Spur auch an einem Tatort im
südbadischen Freiburg 2001 hinterlassen hatte. Dort war der Rentner Josef
Walzenbach erdrosselt worden. Jetzt fahndeten Sonderkommissionen in zwei
Bundesländern nach einer vermutlich skrupellosen Mörderin. Die Frau hatte
keinen Namen, keine Nationalität, kein Gesicht. Acht Jahre später
scheint festzustehen: Es hat sie nie gegeben.
Die Phantom-These ist von der Wattestäbchen-Hypothese abgelöst worden.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll hält sie für die "höchst
wahrscheinliche" Erklärung. Die bisher 40 Funde identischer genetischer
Codes an Tatorten in Deutschland, österreich und Frankreich stammen schon von
einer Frau; es ist aber womöglich die Arbeiterin einer Firma, die jene
Wattestäbchen herstellt, mit denen Kriminalbeamte Spuren sichern.
Bestätigt sich dieser Verdacht, dem Landeskriminalämter offenbar seit
fast einem Jahr nachgehen, ist der Ermittler-GAU perfekt. Dann fällt auch
die Gewissheit, die DNA-Beweise bisher verbreiten. Dann seien neue
Sicherhungsverfahren für DNA-Untersuchungen nötig, sagt Minister Goll. Und
Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, fordert "gezielte
Qualitätsvorgaben" für die Produzenten polizeilicher Arbeitsmaterialien,
verbunden mit "strengen Kontrollen". Um Kontamination mit DNA zu verhindern,
sind etwa Reinraum-Produktionsbedingungen wie in der Chip-Industrie denkbar.
Den Wattestäbchen auf der Spur
Von einem österreichischen Unternehmen stammen nach FR-Recherchen die
möglicherweise mit DNA verunreinigten Wattestäbchen. Die Firma hat
verschiedene Landeskriminalämter in Deutschland mit Laborartikeln
beliefert. Sie soll Ableger auch in Baden-Württemberg und Bayern haben.
Der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamts
Baden-Württemberg, Werner Kugler, sagte, derzeit werde der Vertriebsweg der
Wattestäbchen nachvollzogen, "um festzustellen, wo eine DNA-Verunreinigung
stattgefunden haben könnte". Die infrage kommenden Wattestäbchen seien aus
dem Ausland importiert worden. Die Kunststoffröhren und der dazugehörige Deckel
würden aber in Deutschland produziert.
Eine Zuliefererfirma in Deutschland füge die Einzelteile zusammen. "Dort sind
gerade Kollegen, um herauszu- finden, ob das Zusammenfügen der Teile automatisch
oder händisch passiert", sagte Kugler. Es könne sein, dass eine
Mitarbeiterin die Wattestäbchen beim Zusammenfügen mit ihrer DNA
verunreinigte. "Ein sicherer Ausschluss ist nur durch eine
Vergleichsspeichelprobe möglich." Ergebnisse gebe es nächste Woche.
Mehrere tausend Wattestäbchen in ganz Baden-Württemberg wurden vom LKA aus
dem Verkehr gezogen. Es handelt sich dabei "um alle in Frage kommenden Chargen",
die verunreinigt sein könnten, so das LKA.
Das Land Baden-Württemberg will den Hersteller von Wattestäbchen verklagen,
wenn Verunreinigungen zu falschen DNA-Proben im Fall des "Heilbronner Phantoms"
geführt haben. "Dann wird einiges auf die Firma zukommen", sagte Innenminister
Heribert Rech (CDU). Seit dem Heilbronner Polizistenmord 2007 habe die Polizei
"riesige" Arbeits- und Materialkosten gehabt. Frank Huber, 41, hat
möglicherweise zwei Jahre seines Polizistenlebens mit der Suche nach einem
Fabelwesen verbracht. Kriminalrat Huber, ein drahtiger, energischer Mann, leitet
die Soko Parkplatz. Am 25. April 2007 war auf einem Festplatz in Heilbronn die
Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter mit Schüssen regelrecht hingerichtet
worden, ihr Kollege im Wagen überlebte schwer verletzt. Später fand sich in
dem Polizeifahrzeug die DNA des "Phantoms"; es war die Spur 27 einer bis heute
auf 40 angewachsenen Liste von DNA-Funden der "UWP", der unbekannten weiblichen
Person.
"Wir sind breit aufgestellt", sagte Huber noch vor kurzem der FR. Im Lauf der
Ermittlungsjahre hatte die Kripo nicht nur das "Phantom" gejagt, sondern war
unterschiedlichen Hypothesen nachgegangen: Sie hatte mit sehr hohem Aufwand im
Drogenmilieu recherchiert, in der Obdachlosenszene, bei Drückerkolonnen, sie
hatte umfangreiche Speicheltests vorgenommen, im Umfeld von Schaustellern und
Gebrauchtwagenhändlern ermittelt - und war doch keinen Schritt
weitergekommen.
Die Soko hatte die Methode der Operativen Fall-Analyse, das sogenannte
Profiling, eingesetzt, und sich einem externen Controlling unterworfen. Und sie
hatte auch nach möglichen Mängeln in der kriminaltechnischen Analyse
gesucht. Das LKA Baden-Württemberg machte eine Serie von Leertests, um
Fehlerquellen in den Polizeilabors auszuschließen. Wie LKA-Pressesprecher Horst
Haug der FR sagte, wurden dabei Behälter mit destilliertem Wasser dem
DNA-Analyseprozess unterworfen. Die Idee: Wenn Apparaturen mit DNA verunreinigt
sind, hätte sich die DNA in dem Wasser finden müssen. War sie aber nicht.
Unter den 40 Funden der "Phantom"-DNA gab es bereits einige sehr unplausible -
so im Auto einer Selbstmörderin; am Projektil einer Pistole, die bei einem
Bruderzwist eingesetzt wurde; an einer Spielzeugpistole in einer Wohnung von
Vietnamesen in Frankreich, die von Chinesen überfallen wurden. Am Ende ließ ein
Fall im Saarland die Ermittler nachhaltig an der "Phantom"-These zweifeln: Bei
der Untersuchung von Fingerabdrücken eines Asylbewerbers stieß die Polizei auf
die DNA-Spur des "Phantoms". Bei einer Gegenprobe wenig später mit einem
anderen Wattestäbchen aber tauchte diese DNA nicht mehr auf.
http://www.fr-online.de/fr/in_und_ausland/panorama/1699946_Polizistenmord-Heilbronn-Der-Ermittler-GAU.html
DNA-Analyse - Sichere Technik, kleine Schwächen
Wie eine DNA-Analyse abläuft und worauf Experten schon lange achten.
Wie werden DNA-Spuren am Tatort gesichert?
Nach Möglichkeit sichert man sie mit dem Objekt, das die Spur trägt. Wenn
der Spurenträger zu groß ist, wird ein Stück herausgetrennt. Ist das nicht
möglich, werden sogenannte Hilfsspurenträger benutzt wie
Wattestäbchen. Damit tupfen Ermittler zum Beispiel Stellen am Tatort ab,
die der Täter berührt haben könnte.
Wie werden die Spuren im Labor analysiert?
Es wird ein Teil des Watteköpfchens entnommen, aus dem die DNA extrahiert wird.
Falls die Menge zu gering ist, wird die DNA vervielfältigt mithilfe der
Polymerase-Kettenreaktion und dann elektrophoretisch aufgetrennt. Anschließend
erkennt ein spezielles Computer-Programm die spezifischen DNA-Merkmale und
wertet sie aus.
Woher kommen die Wattestäbchen der Spurensicherung?
Es sind Massenartikel für den medizinischen Gebrauch. Sie sind also steril,
können aber DNA-Spuren enthalten. Erst seit kurzem testet ein Hersteller ein
Verfahren, das mögliche DNA vernichtet.
War den Kriminologen die Möglichkeit einer Kontaminierung immer klar?
Ja, deshalb gibt es Kontrollen. Bei DNA-Tests in kriminaltechnischen Labors
laufen immer Blindproben der Hilfsspurenträger mit.
Welche Firmen stellen die Wattestäbchen her?
Das LKA Baden-Württemberg bezieht die Wattestäbchen nach internen Angaben
von einer einzigen Firma, die auch die beiden österreichischen
Kriminalämter beliefert, die ebenfalls Phantom-Spuren gefunden haben.
Warum gibt es nur eine einzelne Spur in Frankreich und nur zwei in Hessen?
Gemessen an den Tausenden eingesetzter Wattestäbchen sind 40 gefundene
DNA-Spuren des möglichen Phantoms äußerst wenig. Das heißt, wenn die
Wattestäbchen kontaminiert wurden, dann nur sporadisch und nicht
massenhaft.
Es wird nur ein Abschnitt des Gens untersucht, die Short Tandem Repeats. Bieten
sie genügend Unterschiede zur Identifikation einer Person?
Statistisch weiß man, wie häufig bestimmte STR-Merkmale in der Bevölkerung
auftreten. Wenn genügend dieser Merkmale bestimmt werden, kann die Probe
eindeutig zugeordnet werden - außer bei eineiigen Zwillingen.
Können die Ermittler mit der DNA-Analyse in Fallen tappen, etwa wenn
Empfänger von Rückenmarkspenden zwei Genmuster am Tatort hinterlassen?
Ein DNA-Befund allein reicht nie aus in einem Strafprozess. Um eine
verdächtige Person zu belasten, müssen weitere Indizien hinzukommen.
Wurden die Möglichkeiten der DNA-Analyse überschätzt?
Kriminologen meinen nein. Sie schätzen die Technik nach wie vor.
Thorsten Herdickerhoff
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1700718_DNA-Analyse-Sichere-Technik-kleine-Schwaechen.html
Bei Vechta: Toter Säugling in Wald aufgefunden
Ein Bericht von Lisa Seitz aus der Kategorie "Kriminalität "
Bei Vechta im Bundesland Niedersachsen wurde jüngst die Leiche eines
neugeborenen Kindes aufgefunden. Eine Obduktion der Leiche des Säuglings
soll nun Aufschluss geben, wie das Kind zu Tode kam und wie alt es etwa war.
Der leblose Säugling war am Samstagabend von einem Spaziergänger in
einem Waldstück nördlich des Vechtaer Stoppelmarktgeländes aufgefunden
worden. Am Sonntag soll das Gebiet intesiv nach Spuren abgesucht werden, nachdem
die Polizei mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr bereits am Samstagabend
noch erste Ermittlungen einleitete.
Das Gelände wurde großräumig abgesperrt.
http://netplosiv.com/bei-vechta-toter-saeugling-in-wald-aufgefunden-200820670
24-jährige dringend tatverdächtig: Babymord in Vechta
Ein Bericht von Yasemin Arslan aus der Kategorie "Kriminalität "
Wie die Polizei in Oldenburg mitteilte, ist im Fall der jüngst in einem
Waldstück bei Vechta aufgefundenen Babyleiche, eine 24jährige,
alleinstehende Frau am Montag als dringend tatverdächtig festgenommen
worden. Am Samstag hatte ein Spaziergänger in einem Waldstück eine verweste
Kinderleiche aufgefunden.
Bei der Festgenommenen handelt es sich vermutlich um die Mutter des Kindes.
Erste Erkenntnisse durch die Obduktion ergaben, dass es sich bei dem
Säugling um einen Jungen handelt, der wohl bereits im November 2007 zur
Welt gebracht wurde. Weitere Untersuchungen sollen nun klären, ob das Kind
zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat. Die Frau wurde in der Nacht zum
Dienstag weiter vernommen.
Wie die Polizei erklärte, hätten Beweismittel am Fundort des toten
Säuglings die Fahnder auf die Spur der Mutter gebracht. Ob die Frau sich zu
den Umständen der Geburt und dem Aussetzen des Kindes äußerte, konnte
der Polizeisprecher wegen der noch laufenden Vernehmung der 24-Jährigen
nicht sagen. Der Zustand des bereits vor Monaten gestorbenen Kindes habe die
Ermittlungen erschwert.
In einem Handtuch eingewickelt und in einer Sporttasche verpackt hatte die
Leiche des Säuglings etwa 50 Meter entfernt von einem befestigten Weg
gelegen
http://netplosiv.com/24-jaehrige-dringend-tatverdaechtig-babymord-in-vechta-200814801
2009-04-09 @ 11:36 in Juristisches
Weil sie ihren neugeborenen Sohn nur wenige Minuten nach der Geburt getötet
haben soll, muss sich eine 21-jährige Praktikantin aus dem
Main-Spessart-Kreis demnächst vor dem Schwurgericht in Würzburg
verantworten. Wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager auf Anfrage mitteilte, hat
er Anklage wegen Totschlags gegen die junge Frau erhoben.
Die 21-Jährige hatte ihre Schwangerschaft bis zur Niederkunft in den frühen
Morgenstunden des 6. August 2008 vor ihrem Freund und ihrer Familie geheim
gehalten. Im Bad ihres Elternhauses soll sie nach den Erkenntnissen der
Staatsanwaltschaft in dieser Nacht alleine einen lebendigen und
lebensfähigen Knaben zur Welt gebracht haben.
Ohlenschlager geht davon aus, dass die Angeschuldigte das Neugeborene etwa zehn
Minuten später komplett in ein Handtuch wickelte. Dabei soll sie den
Erstickungstod des Babys billigend in Kauf genommen haben. Gegen halb drei Uhr
am Morgen wurde der tote Säugling und die bewusstlose 21-Jährige von
ihrer Mutter im Bad entdeckt. Die junge Frau sitzt seither in Untersuchungshaft.
Laut Ohlenschlager streitet sie ab, ihren Sohn vorsätzlich getötet zu
haben. Wann das Landgericht Würzburg über den Fall verhandelt, ist noch nicht
bekannt.
http://www.woetzel-online.info/index.php?op=Default&postCategoryId=4&blogId=1
Niederösterreich: Babyleiche in Haag gefunden
06.04.2009 | 11:00 | (DiePresse.com)
Zwei Jäger haben am Sonntag im Bezirk Amstetten die Leiche eines Babys
entdeckt. Das Mädchen wäre laut einer Obduktion lebensfähig
gewesen, es starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.
Babyleiche im Wald bei Haag: Kleidung der Mutter entdeckt (07.04.2009)Iran nimmt
an Afghanistan-Konferenz teil (26.03.2009)Zwei Tote bei Verkehrsunfällen in
Nö und Vorarlberg (02.11.2008)Zwei Jäger haben am Sonntag im Gemeindegebiet
von Haag (Bezirk Amstetten) die Leiche eines Babys entdeckt. Das neugeborene
Mädchen fand sich nach Angaben der Polizei in einer Kartonschachtel.
Es wäre laut einer inzwischen durchgeführten Obduktion lebensfähig
gewesen. Als Ursache des Todes des Babys gilt laut Obduktion ein massives
Schädel-Hirn-Trauma. Das bei der Geburt etwa 50 Zentimeter große
Mädchen dürfte maximal zwei bis drei Tage vor der Auffindung am
Sonntagvormittag auf der "Ederhöhe" in Haag abgelegt worden sein.
Kartonschachtel mit Sroh bedeckt
Nach Angaben vom Montag wurde die weiße, mit Klebeband verschlossene Schachtel
von den Jägern nächst einem Bahnbegleitweg entdeckt. Die Babyleiche
war in ein helles T-Shirt eingewickelt und vollständig mit Heu bedeckt. Am
Auffindungsort lag außerdem ein Damenslip, berichtete die Sicherheitsdirektion.
Hinweise zu dem Fall sind an den Dauerdienst des Landeskriminalamts Nö unter
Tel.: 059133 / 303333 oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/467808/index.do?from=simarchiv
Babyleiche im Wald bei Haag: Kleidung der Mutter entdeckt
07.04.2009 | 12:16 | (DiePresse.com)
Ein weißes T-Shirt mit blauer Schrift und eine Snoopy-Slip sind vorerst die
einzigen Spuren, die zur Mutter der Babyleiche führen könnten, die in einem Wald
bei Haag gefunden wurde.
Am Sonntagvormittag haben zwei Jäger eine Babyleiche im Gemeindegebiet von
Haag (Bezirk Amstetten) gefunden. Vorerst sind keine Hinweise auf die Mutter
eingegangen, sagt Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Nö. Das
tote neugeborene Mädchen sei mit größter Wahrscheinlichkeit am selben
Wochenende oder knapp davor abgelegt worden.
Die Babyleiche wurde in einem Waldstück an einem Bahnbegleitweg nördlich der
Westbahn und der Landeshauptstraße 85 in der "Akazienleitn" der
Katastralgemeinde Edelhof gefunden. Das tote Mädchen lag in einer mit
Klebeband verschlossenen weißen Kartonschachtel. Es wäre laut einer
Obduktion lebensfähig gewesen. Als Todesursache gilt ein massives
Schädel-Hirn-Trauma. Die Nabelschnur war vorhanden und wurde abgetrennt.
T-Shirt und Snoopy-Slip
Wie die Sicherheitsdirektion am Dienstag mitteilte, war die Babyleiche in ein
weißes T-Shirt mit blauen Querstreifen auf der Vorderseite und einem Ankermotiv
mit der Aufschrift "DAGRE" eingewickelt. Das Leibchen der Größe M ist etwa 65
Zentimeter lang. Der grünfärbige Damenslip der Größe XS trägt den
rosafärbigen Aufdruck "SNOOPY" auf der Vorderseite. über diese beiden
Kleidungsstücke erhoffe die Polizei eventuelle weitere Ermittlungsansätze,
so Polzer.
Zweckdienliche Beobachtungen gebe es bisher noch nicht. Hinweise zu dem Fall
sind an den Dauerdienst des Landeskriminalamts Nö unter Tel.: 059133 / 303333
oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten. Hinweise würden auf Wunsch
selbstverständlich vertraulich behandelt, so die Sicherheitsdirektion.
(APA)http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/468188/index.do?from=simarchiv
Babyleiche am Waldrand: 16-Jährige als mutmaßliche Täterin
10.04.2009 | 12:24 | (DiePresse.com)
Die junge Frau hat offenbar gestanden, ihr Kind unmittelbar nach der Geburt aus
Verzweiflung umgebracht zu haben. Die Leiche des Mädchens wurde am
Wochenende in Haag in Niederösterreich entdeckt.
Der Fall um eine Babyleiche in Haag (Bezirk Amstetten) ist geklärt: Eine
16-Jährige wurde als mutmaßliche Täterin ausgeforscht. Laut
Polizeiangaben vom Freitag habe die junge Frau gestanden, ihr Kind unmittelbar
nach der Geburt am 2. April "aus Verzweiflung" umgebracht zu haben. Noch am
selben Tag habe sie den toten Säugling in einem Waldstück abgelegt, wo er
von zwei Jägern am 5. April gefunden wurde.
Die 16-Jährige wurde wegen des Verdachtes der Tötung eines Kindes bei der
Geburt angezeigt. Als Motiv gab die arbeitslose Jugendliche "Verzweiflung über
ihre Zukunft" an, so die Exekutive. Sie habe das Kind am 2. April in ihrem
Zimmer ohne jegliche Beteiligung anderer Personen auf die Welt gebracht. Danach
wurde der Säugling getötet, nähere Angaben dazu wurden von der
Exekutive nicht gemacht.
Polizei schließt Mittäterschaft aus
Das etwa 50 Zentimeter große Baby dürfte die 16-Jährige in der Folge in
eine weiße Kartonschachtel gelegt haben, die mit Klebeband verschlossen wurde.
Die Leiche des Mädchens war zudem in ein helles T-Shirt eingewickelt und
vollständig mit Heu bedeckt.
"Mittäterschaft ist nicht vorhanden", so Oberst Franz Polzer, Leiter des
Landeskriminalamtes Niederösterreich (LKA Nö), zur APA. "Sie hat das alles
alleine gemacht." Bei dem Kindesvater handle es sich um einen 16-jährigen
Lehrling. Er habe von der Schwangerschaft nichts gewusst und war bei der Geburt
nicht dabei, so der Polizeioberst. Auch sonst habe das Mädchen stets in
Abrede gestellt, schwanger zu sein.
(APA)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/469254/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do
16-Jährige tötete Baby aus Verzweiflung
Ein junges Mädchen aus dem Bezirk Amstetten gestand die Tötung ihres Kindes
nach der Geburt in der Vorwoche.
Die Babyleiche war in einem Karton im Wald gefunden worden.
DruckenSendenLeserbrief
In totaler Verzweiflung will eine 16-Jährige ihr neugeborenes Kind getötet
und den Leichnam weggelegt haben. Ein vertraulicher Hinweis führte in
Niederösterreich die Kriminalisten zu der Jugendlichen, deren totes Baby
vergangenen Sonntag bei Haag an einem entlegenen Begleitweg der Westbahn
gefunden worden war.
Im Beisein einer Psychologin habe die Jugendliche aus dem Bezirk Amstetten am
Gründonnerstag die grausigen Geschehnisse geschildert und die Tat gestanden,
berichtete Oberst Franz Polzer vom Nö Landeskriminalamt. Die Schilderungen des
Mädchens, das auf Arbeitssuche ist, seien glaubwürdig.
Demnach habe sie am Freitag der Vorwoche das Baby allein zur Welt gebracht und
"erschlagen", so Polzer. Den Tatgegenstand wolle er bewusst nicht nennen. Danach
habe sie im elterlichen Anwesen die Spuren der Geburt beseitigt, und dann mit
ihrem Moped die Kindesleiche weit weg von daheim gebracht. Wie berichtet, fanden
vergangenen Sonntag zwei Jäger die verklebte Schachtel mit dem Baby nahe
der Rotte Edelhof an einer entlegenen Stelle.
Das 50 Zentimeter große Mädchen sei voll lebensfähig gewesen, ergab
die Obduktion. DNA-Spuren würden nun abgeglichen, um die Aussagen der jungen
Frau zu überprüfen. Sie sei derzeit in psychologischer Betreuung.
Familie
Die 16-Jährige stamme aus geordneten Verhältnissen und wohne im
Umkreis von 20 Kilometer zum Fundort, so Polzer. Medizinische Untersuchungen
hätten bestätigt, dass sie kürzlich eine Geburt hinter sich gebracht
hatte. Die Schwangerschaft habe sie aus Angst verheimlicht und sogar bestritten,
als innerhalb der Familie ein Verdacht geäußert worden war. Dass niemand
die Schwangerschaft bemerkte, sei zwar schwer zu glauben, komme aber sehr
häufig vor, betonte der Kriminalamtschef.
Den Kindesvater, einen ebenfalls 16-jährigen Lehrling, weihte die
Verdächtige erst einige Tage später in die schrecklichen Geschehnisse
ein. Polzer: "Er war bei der Geburt und der Tötung des Babys mit Sicherheit an
einem anderen Ort."
Artikel vom 10.04.2009 19:54 | KURIER | Wolfgang Atzenhofer
http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/310188.php
16.4.2009, 13:53, NZZ Online
Polizei findet in München toten Säugling im Schrank
Baby nach der Geburt unversorgt gestorben
In einem Schrank in einer Münchner Wohnung hat die Polizei ein totes Baby
gefunden. Die Leiche des Neugeborenen sei bereits stark verwest gewesen, als die
Ermittler sie in einem versperrten Zimmer fanden, erklärte die Polizei am
Donnerstag. Ein Anrufer habe der Polizei von dem toten Baby berichtet. Die 38
Jahre alte Mutter des Kindes wurde inzwischen festgenommen.
(ap) Sie habe zugegeben, das Kind zu Jahresbeginn zur Welt gebracht und sich
danach nicht darum gekümmert zu haben, teilte die Polizei weiter mit. Als das
Baby tot war, packte sie die Leiche demnach in eine Tüte und legte diese auf den
Balkon ihrer Wohnung im Münchner Stadtteil Haar.
Bei Aufräumarbeiten auf dem Balkon wurde die Leiche aber von einem Helfer
vor einigen Wochen entdeckt. Daraufhin habe die 38-Jährige dem Entdecker
eine erfundene Geschichte erzählt und zugleich erklärt, sie habe das
tote Baby der Polizei gemeldet, teilten die Ermittler mit. In Wirklichkeit habe
sie die Tüte mit dem toten Baby aber in ihren Schrank gelegt.
Am vergangenen Wochenende schliesslich meldete ein Anrufer, zu dem die Polizei
zunächst keine Angaben machte, den Leichenfund auf dem Balkon. Am Dienstag
fanden Ermittler das tote Baby im Schrank.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/polizei_findet_in_muenchen_toten_saeugling_im_schrank_1.2413801.html
Mutter versteckt toten Säugling im Schrank
38-Jährige kümmerte sich nach der Geburt nicht um den Jungen
Mutter versteckt toten Säugling im Schrank
HAAR/MüNCHEN – Eine Mutter hat im Münchner Vorort Haar ihren Säugling
sterben lassen und die Leiche in einem Schrank versteckt. Wie Polizei und
Staatsanwaltschaft mitteilten, fanden Ermittler das tote Baby am Dienstag in der
Wohnung der 38-Jährigen. Ein Anrufer hatte der Polizei einen Tipp gegeben.
Die Frau hat inzwischen gestanden.
Sie überließ den kleinen Jungen nach seiner Geburt am 5. Januar sich selbst, bis
er kurz danach starb. Der grausige Fall blieb den Behörden drei Monate
verborgen, obwohl laut Polizei ein Bekannter der 38-Jährigen die Leiche des
Kindes bereits vor einiger Zeit auf dem Balkon entdeckte. Gegen die Frau wurde
Haftbefehl wegen Totschlags erlassen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft
München I, Anton Winkler, sagte. Das Motiv ist unklar. Ein Psychiater wurde mit
einem Gutachten über die Mutter beauftragt, die noch zwei ältere Kinder
hat.
Nach Angaben der Polizei verpackte die Einzelhandelskauffrau ihren toten
Säugling in einer Tüte, die sie auf dem Balkon ablegte. Vor mehreren Wochen
habe dann ein «Entdecker» die Leiche beim Aufräumen gefunden. Um wen es
sich dabei handelte, gab die Polizei nicht bekannt. Auch Winkler nannte dazu
keine Einzelheiten. Im Gegensatz zur Polizei sagte er, es sei unklar, ob außer
der Frau andere von dem toten Säugling gewusst hätten.
Frau log Bekannten an: "Polizei weiß Bescheid"
Der Polizei zufolge täuschte die 38-Jährige den Entdecker mit einer
Lügengeschichte: Der Fall sei bei der Polizei bekannt; damit sei alles in
Ordnung. Die Münchnerin habe die Tüte daraufhin vom Balkon genommen und im
Schrank versteckt. Am Wochenende bekam die Mordkommission in München den Hinweis
auf den toten Säugling in der 20 000-Einwohner-Gemeinde Haar. Am Dienstag
entdeckten die Ermittler schließlich das tote Baby in dem Mehrfamilienhaus. Der
Schrank mit dem stark verwesten Leichnam fand sich den Angaben zufolge in einem
Zimmer, dessen Tür abgeschlossen war.
In Deutschland sorgen immer wieder Delikte mit toten Säuglingen für
Entsetzen. Erst vor gut zwei Wochen hatte vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)
der neu aufgerollte Prozess gegen den Vater des verhungerten Säuglings
Florian begonnen. Der Junge war im Februar 2008 völlig unterernährt
gestorben.
dpa/lby 16.4.2009 16:21 MEZ
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1002403&kat=267
Mutter soll zwei Säuglinge sterben lassen haben
Dienstag, 12. Mai 2009, 16:43 Uhr
Haar/München (dpa/lby) - Fünf Wochen nach Fund eines toten Babys in einer
Wohnung im Münchner Vorort Haar belastet ein weiterer grausiger Verdacht die
Mutter. Die 38-Jährige, die ihren im Januar geborenen Jungen verhungern und
verdursten ließ, soll im Jahr 1995 schon einmal einen Säugling sterben
lassen haben. Das teilte die Münchner Polizei am Dienstag mit. Die Behörden
ermitteln gegen die Frau nun in zwei Fällen wegen Totschlags durch
Unterlassen.
http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/dpa/2009/05/12/mutter-soll-zwei-saeuglinge-sterben-lassen.html
Im Neckar gefundenes Baby war Totgeburt
Freitag, 24. April 2009, 13:10 Uhr
Plochingen/Stuttgart (dpa/lsw) - Der Ende Februar am Hafen von Plochingen (Kreis
Esslingen) gefundene Säugling war bereits tot geboren worden. Zu diesem
Ergebnis sei die Gerichtsmedizin Tübingen nach der Analyse von Gewebeproben
gekommen, teilte die Polizei am Freitag mit. Da das Baby eine Totgeburt war und
so Verbrechen wie Totschlag oder Mord auszuschließen seien, habe die
Staatsanwaltschaft ihre Suche nach der Mutter eingestellt. Der von den Behörden
nachträglich Maximilian genannte kleine Junge war am Plochinger Hafen in
einem Abfallcontainer entdeckt worden. Vermutlich war er über einen
automatischen Rechen dorthin gelangt. Beerdigt ist er bereits.
http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/dpa/2009/04/24/im-neckar-gefundenes-baby-war-totgeburt.html
24-Jährige Vredenerin als Mutter des toten Babys ermittelt
am 27. April 2009 19:26 Uhr
VREDEN Eine 24-jährige Frau aus Vreden hat zugegeben, das am Montag tot im
Garten eines Einfamilienhauses gefundene Baby Anfang April zur Welt gebracht zu
haben. „Sie hat in ihren Vernehmungen angegeben, sich nach der Geburt
vergewissert zu haben, dass das Kind nicht atmete und es somit für tot
gehalten“, so Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer gegenüber der Münsterland
Zeitung.
Kamerateams filmten gestern das Haus an der Süringstraße, in dessen Garten das
tote Baby aufgefunden worden war.
Nach eigenen Angaben sei der 24-Jährigen am Samstag, 4. April, bei der
Arbeit unwohl geworden, und ihr Arbeitgeber habe sie nach Hause geschickt. Von
einer Schwangerschaft habe sie angeblich nichts bemerkt. In ihrem eigenen Bad im
Obergeschoss des Elternhauses an der Süringstraße sei es dann an dem Samstag zur
„Spontangeburt“ gekommen. Weil sie das Kind – nach Angaben der
Staatsanwaltschaft ein voll ausgebildeter Junge – für tot gehalten habe, habe
sie das Baby in einem Müllsack hinter dem Hundezwinger im Garten abgelegt.
Dort, so Schweer weiter, habe der Vater der 24-Jährigen am Montag bei
Aufräumarbeiten den Müllsack mit dem toten Säugling gefunden. Er
selbst informierte die Polizei, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm
(Münsterland Zeitung berichtete).
Obduktion: Voll ausgebildeter Junge
Der Leichnam wurde am Dienstagmorgen im Gerichtsmedizinischen Institut der
Universität Münster obduziert. Laut Obduktionsergebnis handelte es sich bei
dem Baby um einen voll ausgebildeten Jugnen. Noch ist unklar, ob das Baby zum
Zeitpunkt der Geburt gelebt hat. „Darüber müssen feingewebliche Untersuchungen
Klarheit bringen. Mit dem Ergebnis ist erst in ein, zwei Wochen zu rechnen“,
blickte der Oberstaatsanwalt voraus. Gegen die 24-jährige Frau wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Totschlags oder der fahrlässigen
Tötung eingeleitet, dessen Ausgang von diesem Ergebnis abhänge. Denn dies
sei die Basis für die juristische Beurteilung in dem Verfahren. Die Angaben der
Frau zu widerlegen, könne sich als schwierig erweisen. Sollte das Kind tot zur
Welt gekommen sein, werde das Verfahren eingestellt, erläuterte Schweer.
Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt, die Frau bleibe weiterhin auf freiem Fuß.
Auch der Lebensgefährte der 24-Jährigen habe in seiner Vernehmung
ausgesagt, nichts von der Schwangerschaft seiner Freundin mitbekommen zu haben.
In der Süringstraße sind am Dienstagvormittag die Kameras auf das
Einfamilienhaus gerichtet, in dessen Garten tags zuvor der Leichnam des Babys
gefunden worden war. Forsche TV-Reporter suchen nach Perspektiven, die einen
Blick in den Garten ermöglichen – keine Chance.
Andere versuchen auf der Suche nach „O-Tönen“ ihr Glück und klingeln bei den
Nachbarn. Dort bleiben die Türen – meist – geschlossen oder schließen sich
schnell wieder. Autos und Bullis mit Kennzeichen, die auf ein landesweites
Medieninteresse schließen lassen, parken aufgereiht am Straßenrand.
Anwohner genervt
Betroffenheit herrscht darüber, dass „so etwas“ auch in Vreden passiert ist. Der
Medienrummel auf der ruhigen Wohnstraße behagt den Anwohnern nicht – in der
Bäckerei gegenüber des im Blickpunkt des Interesses stehenden
Einfamilienhauses sind die Angestellten mehr als genervt: „Wir sagen hier gar
nichts. Kein Kommentar!“, entgegnen sie unwirsch jeder Frage. Auch die Kunden,
die einfach nur ihre Brötchen kaufen wollen, geben sich wortkarg. „Schlimm ist
das“, mehr will eine Frau den Journalisten nicht mit auf den Weg geben.
„Ich habe ähnlich gelagerte Fälle schon drei bis vier Mal erlebt, bei
denen die Frauen nach eigenen Angaben ihre Schwangerschaft nicht bemerkt haben“,
erinnert sich Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer im Gespräch mit der
Münsterland Zeitung an einige Verfahren in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Phänomen einer „unbemerkten Schwangerschaft“ komme in der Tat wohl
häufiger vor. ewa
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/vreden/Vreden;art969,547199
Toter Säugling in Müllsack im Münsterland entdeckt
Montag, 27. April 2009, 19:07 Uhr
Vreden (dpa/lnw) - Ein toter Säugling in einem Müllsack ist im
münsterländischen Vreden entdeckt worden. Die Babyleiche sei auf dem
Privatgrundstück eines Einfamilienhauses gefunden worden, teilten Polizei und
Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Eine Mordkommission nahm die Ermittlungen
auf. Weitere Auskünfte etwa zum Geschlecht des Kindes gab es zunächst
nicht. Eine Obduktion des Säuglings sei für Dienstagmorgen geplant, sagte
ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
http://www.bild.de/BILD/regional/ruhrgebiet/dpa/2009/04/27/toter-saeugling-in-muellsack-im-muensterland.html
Achteinhalb Jahre Haft wegen Tötung von Babys
Halle (dpa) - Weil sie ihre zwei neugeborenen Mädchen direkt nach der
Geburt getötet hat, muss eine 28-Jährige aus Großkugel (Sachsen-Anhalt)
achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Halle verurteilte sie
wegen Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft, die Verteidigung sechs Jahre
gefordert. Die Frau hatte die beiden Taten aus den Jahren 2007 und 2008
zugegeben.
«Dieser Fall ist etwas Besonderes. Die beiden Kinder hatten nicht mal die
Chance, einen Tag zu leben, nicht mal einen Namen. Das ist das ganz Schlimme»,
sagte der Vorsitzende Richter, Jan Stengel, in seiner Urteilsbegründung.
Die Frau hatte zugegeben, eines der Mädchen im Oktober 2008 nach der Geburt
in ihrer Wohnung erstickt und in der Waschmaschine versteckt zu haben. Sie gab
außerdem zu, ein Jahr zuvor ein Mädchen nach der heimlichen Geburt erwürgt
und im Nachbarort vergraben zu haben. Die Frau hat einen
zweieinhalbjährigen Jungen. Vater des Jungen ist der Lebensgefährte
der Frau, der das tote Mädchen in der Waschmaschine gefunden hatte.
Während der Ermittlungen nach diesem Fund hatte die Frau die Tat aus dem
Jahr 2007 eingeräumt.
© sueddeutsche.de - erschienen am 27.04.2009 um 12:57 Uhr
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/634295
Staatsanwalt fordert neun Jahre Haft wegen zweifacher Kindstötung
Montag, 27. April, 11:36 Uhr Halle/Großkugel (ddp-lsa). Im Prozess um den
gewaltsamen Tod zweier Babys hat die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft für die
28-jährige Angeklagte gefordert. Wegen des Geständnisses hätten
die Taten 2007 und 2008 umfassend aufgeklärt werden können, sagte
Staatsanwalt Klaus Wiechmann am Montag vor dem Landgericht Halle. Er bezeichnete
die Angeklagte als «widersprüchlichen Menschen». Einerseits sei sie eine
liebevolle Mutter für ihren heute zweieinhalbjährigen Sohn, andererseits
habe sie zwei gesunde Babys getötet. Diesen Artikel weiter lesen
Die Verteidigung plädierte auf eine sechsjährige Haftstrafe.
Rechtsanwalt Thomas Uhlenbrock sieht in beiden Taten «minderschwere Fälle
des Totschlags». Das Urteil soll noch am Mittag gesprochen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Totschlag in zwei Fällen vor. Ende
2007 hatte sie in ihrer Wohnung in Großkugel (Saalekreis) ein Mädchen zur
Welt gebracht und anschließend erwürgt. Den Leichnam vergrub sie auf einem
verwilderten Grundstück. Im Oktober 2008 gebar die gelernte Bürokauffrau erneut
eine Tochter, die sie mit einem Handtuch erstickte. Ihr Lebensgefährte fand
das tote Neugeborene kurze Zeit später in der Waschmaschine und brachte es
in ein Krankenhaus.
Warum die Frau ihre Babys tötete, ist unklar. Der psychiatrische
Sachverständige hatte der 28-Jährigen die volle Schuldfähigkeit
bescheinigt. Es gebe keine Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung,
sagte Gutachter Andreas Marneros am Montag vor dem Landgericht Halle. Die Tötung
ihrer beiden Kinder sei nicht von vornherein geplant gewesen. Marneros sprach
von einer «Impulstat».
(ddp)http://de.news.yahoo.com/17/20090427/twl-staatsanwalt-fordert-neun-jahre-haft-562a590_1.html
Gericht bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
28-Jährige wegen Kindstötung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt
(PR-inside.com 27.04.2009 12:30:04) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier
Babys ist die Angeklagte
am Montag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Halle
sah es als erwiesen an, dass die 28-Jährige 2007
und 2008 ihre beiden Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat.
Halle/Großkugel (ddp-lsa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Babys ist
die Angeklagte am Montag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das
Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass die 28-Jährige 2007 und 2008
ihre beiden Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat. Das Gericht blieb
damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert
hatte. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahre Freiheitsentzug plädiert.
(ddp)
http://www.pr-inside.com/de/j-auml-hrige-wegen-kindst-ouml-tung-zu-r1210326.htm
Urteil in Halle - Lange Haftstrafe für Mutter nach Kindstötungen
(6) 27. April 2009, 17:50 Uhr
Späte Reue hat eine Mutter gezeigt, die ihre zwei Kinder unmittelbar nach
der Geburt getötet hat. Die 28-Jährige brach bei der Urteilsverkündung des
Landgerichts Halle in Tränen aus. Sie soll während ihrer Freizeit
exzessiv ein Online-Rollenspiel gezockt haben. Darin spielte sie eine Heilerin.
Foto: DDP Die Angeklagte erschien vermummt im Landgericht Halle.
Eine 28-jährige Bürokauffrau hatte 2007 und 2008 jeweils ein neugeborenes
Kind nur Minuten nach der Geburt getötet. Nun ist der Prozess gegen die
Angeklagte aus Sachsen-Anhalt vor dem Landgericht Halle zu Ende gegangen. Sie
muss achteinhalb Jahre ins Gefängnis, wegen "Tötung in zwei Fällen",
wie es in der Urteilsbegründung hieß.
Nach der Begründung des Urteils brach die Frau, die vermummt vor Gericht
erschienen war, in Tränen aus. Zuvor hatte sie gesagt: "Mir tut es echt
leid."
Während der Verhandlung hatte sie zugegeben, ein neugeborenes Mädchen
im Jahr 2007 nach dessen heimlicher Geburt erwürgt, auf dem Balkon versteckt und
einen Tag später im Nachbarort auf einem verlassenen Grundstück vergraben
zu haben. Sie sagte aus, ein Jahr später ein weiteres Mädchen in ihrer
Wohnung erstickt und in der Waschmaschine versteckt zu haben.
Vater der beiden toten Mädchen und eines zweieinhalbjährigen Jungen
ist nach Angaben der Frau ihr Lebensgefährte. Das Paar lebte seit mehreren
Jahren zusammen. Die Frau kümmerte sich zu Hause um den Sohn, der Mann ging
arbeiten. Nach der Geburt ihres Sohnes hatte sie nach eigener Aussage nicht mehr
verhütet.
Die Täterin spielte gerne "World of Warcraft"
Staatsanwalt Klaus Wiechmann bezeichnete die Frau als „widersprüchlichen
Menschen“. Einerseits sei sie die liebe Mutter eines Sohnes, andererseits habe
sie zwei Mädchen getötet.
Auch Gutachter Andreas Marneros sah Widersprüche im Handeln der Frau, die
täglich mehrere Stunden das Computerspiel „World of Warcraft“ gespielt
habe. In der virtuellen Welt habe sie die Rolle einer „Heilerin“ verkörpert, die
anderen hilft. In ihrer Rolle habe die 28-jährige, die ein sehr niedriges
Selbstwertgefühl besitze und Verlassensängste spüre, Achtung erfahren, so
Marneros. Sie sehe aber den Widerspruch zwischen der Rolle in ihrer virtuellen
Computerwelt und ihren Verbrechen.
Der vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, die Angeklagte habe den beiden
gesunden Mädchen nicht einmal die Chance gegeben, einen Tag zu leben oder
einen Namen zu bekommen. Er sprach von einem „Verdrängungsmechanismus“, den
die Frau zur Bewältigung ihres Lebens entwickelt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch
Verteidigung äußerten sich nach Prozessende dazu, ob sie das Urteil
annehmen oder Revision einlegen werden.
http://www.welt.de/vermischtes/article3634276/Lange-Haftstrafe-fuer-Mutter-nach-Kindstoetungen.html
Totes Kind in der Waschmaschine versteckt
Mutter verurteilt27.04.2009, 12:43
Zwei Kindstötungen in zwei Jahren. Weil sie ihre neugeborenen Mädchen
tötete, muss eine 28-Jährige aus Sachsen-Anhalt achteinhalb Jahre ins
Gefängnis.
Absprache mit dem Anwalt: Vor dem Landgericht wurde eine Frau wegen doppelter
Kindstötung verurteilt. (Foto: ddp)
Das Landgericht Halle verurteilte die Mutter aus Großkugel in Sachsen-Anhalt am
Montag wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft, die
Verteidigung sechs Jahre gefordert. Die Frau hatte die beiden Taten aus den
Jahren 2007 und 2008 zugegeben.
"Dieser Fall ist etwas Besonderes. Die beiden Kinder hatten nicht mal die
Chance, einen Tag zu leben, nicht mal einen Namen. Das ist das ganz Schlimme“,
sagte der Vorsitzende Richter, Jan Stengel, in seiner Urteilsbegründung.
Die Frau hatte zugegeben, eines der Mädchen im Oktober 2008 nach der Geburt
in ihrer Wohnung erstickt und in der Waschmaschine versteckt zu haben. Sie gab
außerdem zu, ein Jahr zuvor ein Mädchen nach der heimlichen Geburt erwürgt
und im Nachbarort vergraben zu haben.
Die Frau hat einen zweieinhalbjährigen Jungen. Vater des Jungen ist der
Lebensgefährte der Frau, der das tote Mädchen in der Waschmaschine
gefunden hatte. Während der Ermittlungen nach diesem Fund hatte die Frau
die Tat aus dem Jahr 2007 eingeräumt.
(dpa/grc) http://www.sueddeutsche.de/panorama/937/466518/text/
28-Jährige wegen Kindstötung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt
Montag, 27. April, 12:28 Uhr
Halle (ddp-lsa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Babys ist die
28-jährige Angeklagte am Montag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt
worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass die Frau in den
Jahren 2007 und 2008 ihre beiden Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet hat.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die
neun Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahre
Freiheitsentzug plädiert. Das Motiv für die Taten ist unklar. Diesen
Artikel weiter lesen
Freispruch im Kinderporno-Fall Uchtspringe
Schuldsprüche wegen Mordes an französischen Studenten in London
Mladics Kriegstagebuch offenbar an UN-Tribunal übergeben
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Die 28-Jährige hatte Ende 2007 in ihrer Wohnung in Großkugel (Saalekreis)
ein Mädchen zur Welt gebracht und anschließend erwürgt. Den Leichnam
vergrub sie auf einem verwilderten Grundstück. Im Oktober 2008 gebar die
gelernte Bürokauffrau erneut eine Tochter, die sie mit einem Handtuch erstickte.
Ihr Lebensgefährte fand das tote Neugeborene kurze Zeit später in der
Waschmaschine und brachte es in ein Krankenhaus. Die 28-Jährige ist Mutter
eines heute zweieinhalbjährigen Sohnes.
Der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer Jan Stengel sagte in der
Urteilsbegründung, es sei erschreckend, wie leichtfertig mit dem Leben von
Neugeborenen umgegangen werde. Die Angeklagte habe den beiden getöteten
Mädchen nicht einmal die Chance gegeben, einen Tag zu leben oder einen
Namen zu erhalten. Stengel sprach von einem erheblichen
«Verdrängungsmechanismus», den die Frau zur Bewältigung ihres Lebens
entwickelt habe.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten sich unmittelbar nach Prozessende
noch nicht dazu äußern, ob sie das Urteil annehmen oder Revision einlegen
wollen.
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/17/20090427/twl-28-jaehrige-wegen-kindstoetung-zu-ac-562a590_2.html
Mutter des toten Säuglings ermittelt – Nichts von Schwangerschaft gewusst
Vreden - Der tote Säugling, der Montagmittag in Vreden in einem Müllsack
gefunden worden ist, war „voll ausgebildet“. Das hat die Obduktion des Leichnams
ergeben. Wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer sagte, habe es sich um einen
Jungen gehandelt.
„Ob das Kind zur Zeit der Geburt gelebt hat, wird derzeit in einer speziellen
Untersuchung festgestellt.“ Auf den ersten Blick sehe es so aus, als ob es
gelebt haben könnte, allerdings habe der Körper zu lange gelegen - genauer seit
dem ersten Samstag im April -, sodass nun feingewebliche Untersuchungen nötig
sind. Ein Ergebnis könne bis zu vier Wochen dauern, so der Sprecher der
Staatsanwaltschaft.
Der Säugling war im Garten eines Einfamilienhauses gefunden worden. Die
Mutter des Kindes ist eine 24-jährige Frau, die laut Schweer in geordneten
Verhältnissen, im elterlichen Einfamilienhaus nämlich, lebt. Sie gab
an, von der Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Schweer: „Sie sagt, ihr sei
auf ihrer Arbeitsstelle schlecht geworden, dann sei sie nachhause gefahren und
habe auf der Toilette eine Spontangeburt gehabt.“
Ihrer Meinung nach sei das Kind tot gewesen, aus diesem Grunde habe sie es in
der Plastiktüte im Garten deponiert. Wie die Obduktion ergab, weist das Kind
keine äußeren Verletzungen auf. Eine Mordkommission um
Kriminalhauptkommissar Herbert Mengelkamp ermittelt.
VON JULIA GOTTSCHICK 28·04·09
http://www.ahlener-zeitung.de/home/homepage_thema_2/1045980_Mutter_des_toten_Saeuglings_ermittelt_und_150_Nichts_von_Schwangerschaft_gewusst.html
Toter Säugling im Müll - Polizei findet Mutter
Vreden 28.04.2009, 13:10
In einem Müllsack hat die Polizei eine Babyleiche entdeckt. Inzwischen haben die
Ermittler auch die Mutter ausfindig gemacht - sie will von der Schwangerschaft
nichts bemerkt haben.
Die Polizei hat die Mutter des toten Babys aus dem münsterländischen Vreden
ausfindig gemacht. Es handelt sich um eine 24-Jährige. Die Frau lebt in dem
Haus, vor dem die Leiche des kleinen Jungen am Montag in einem Müllsack gefunden
worden war, teilten die Ermittler mit.
"Die junge Frau will von der Schwangerschaft nichts bemerkt haben. Nach unseren
bisherigen Erkenntnissen ist sie davon ausgegangen, dass das Kind tot sei",
sagte Kriminalhauptkommissar Herbert Mengelkamp. "Ob das Kind zur Zeit der
Geburt gelebt hat, wird derzeit noch in einer speziellen Untersuchung
festgestellt", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer.
Die Gerichtsmediziner haben mit der Obduktion des Kindes begonnen, um die
Todesursache zu klären. Nun ermittelt eine Mordkommission gegen die
24-Jährige.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/105/466684/text/
03.05.2009
Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls gibt es immer wieder. (Bild:
Stock.XCHNG / Nicole McDaniel) Rückschlag statt Fortschritt?
Das geplante Kinderschutzgesetz in der Kritik Von Dirk-Oliver Heckmann
Grausame Fälle von Kindesmisshandlung oder -tötung beschäftigen immer
wieder die öffentlichkeit. Dann bestimmt die Frage die Diskussion, ob dieses
nicht hätte verhindert werden können. Ein neues Kinderschutzgesetz soll
dabei helfen, Familien mit hohem Risiko aufzuspüren, bevor die Spirale der
Vernachlässigung in Gang ist. Am kommenden Mittwoch befasst sich der
Familienausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Entwurf.
"In Darry in Schleswig-Holstein hat die Polizei die Leichen von fünf Kindern
gefunden. Wie die Behörden gestern Abend in Kiel mitteilten, steht die Mutter im
Verdacht, die Jungen im Alter von drei bis neun Jahren getötet zu haben."
"Eine junge Frau soll ihre Zwillingsbabys getötet haben, noch im Mutterleib,
durch Schläge auf den Bauch. Erst nachdem sie wegen Unterleibsschmerzen in
einer Klinik behandelt wurde, kam die ganze Tragödie ans Licht."
"Nach dem Hungertod eines fünfjährigen Mädchens in Schwerin hat
Bundeskanzlerin Merkel zu mehr Wachsamkeit aufgerufen. Regierungssprecher Steg
sagte in Berlin, das Schicksal des Kindes zeige, wie aufmerksam die
zuständigen Behörden sein müssten und wie wichtig es sei, dass Nachbarn auf
Vernachlässigung hinwiesen."
"Die Tat geschah vor zwei Jahren in einem nordhessischen Dorf. Eltern ließen
ihre 14 Monate alte Tochter Jacqueline verhungern. Heute wurden die beiden zu
lebenslangen Haftstrafen verurteilt."
Nachrichten wie diese schockierten in den vergangenen Jahren die öffentlichkeit,
und die Aufzählung ließe sich fast endlos fortsetzen. Weitere grausame
Fälle: Die siebenjährige Jessica, die am 1. März 2005 in Hamburg
verhungert aufgefunden wird.
Nur wenige Monate später: In der brandenburgischen Ortschaft
Brieskow-Finkenheerd werden die Leichen von neun Babys entdeckt, verscharrt in
mit Blumenerde gefüllten Gefäßen.
10. Oktober 2006: Polizeibeamte finden in Bremen die Leiche des
zweijährigen Kevin im Kühlschrank seines Ziehvaters.
Durchschnittlich 100 Kinder im Jahr kommen durch die Hände ihrer Eltern
oder anderer naher Bezugspersonen ums Leben. Sie sterben durch Verwahrlosung,
durch Vergewaltigung, durch Gewalt, Mord und Totschlag. In den letzten Jahren
ist die Zahl der Opfer etwas gesunken - auch wenn die mediale Berichterstattung
etwas anderes nahezulegen scheint. Die Statistik ist erschreckend genug: Weitaus
höher allerdings ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft Opfer
von Misshandlungen werden, ohne dass diese einen tödlichen Ausgang nehmen. So
unterschiedlich die Fälle auch sein mögen - eines ist ihnen gemein:
Nachbarn, Verwandte, Bekannte wollen im Vorfeld nichts von den Zuständen
erfahren haben - oder ihre Hinweise wurden in den Wind geschlagen;
Jugendämter haben falsch reagiert, Informationen wurden nicht
weitergegeben, gingen unter im Dickicht der Stellen, die für den Kinderschutz
zuständig sind.
Oft werden die Fälle erst bekannt, wenn es zu spät ist. Diesen Zustand
zu beenden, hatten die beiden Kinderschutz-Gipfel zum Ziel, zu dem
Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Hungertod der fünfjährigen
Lea-Sophie in Schwerin eingeladen hatte.
Konkrete Folge: Eine Reihe von Modell-Projekten in allen 16 Bundesländern,
mit deren Hilfe Erfahrungen gesammelt werden sollen, wie man Familien mit hohem
Risiko aufspürt, bevor die Spirale der Gewalt und der Vernachlässigung in
Gang ist und: Ein neues Kinderschutzgesetz. Am kommenden Mittwoch befasst sich
der Familienausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Entwurf von
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Geht es nach ihr, soll das Gesetz
noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzespakets: Das Berufsgeheimnis etwa von
ärztinnen und ärzten wird gelockert. Sie werden nicht nur berechtigt,
sondern verpflichtet, das Jugendamt einzuschalten, wenn sie Hinweise auf eine
Gefährdung des Kindeswohls haben und ein Gespräch mit den Eltern
nichts bewirkt. Auf diese Weise soll die bisher noch weit verbreitete
Rechtsunsicherheit beispielsweise unter Kinderärzten beseitigt werden.
Zweitens: Auch Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, ärzte - alle
Personen, die mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu tun
haben - werden dazu verpflichtet, das Gespräch mit den Eltern zu suchen,
wenn sie Hinweise darauf haben, dass das Wohl eines Kindes oder eines
Jugendlichen durch Gewalt oder Vernachlässigung gefährdet ist. Und
sollte dieses Gespräch nichts erbringen, werden auch sie berechtigt, das
Jugendamt einzuschalten. Personen, die sich im kinder- und jugendnahen Bereich
auf einen Job bewerben - als Bademeister, Erzieher oder Trainer im Sportverein
etwa - müssen in Zukunft ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen,
das auch Verurteilungen zu geringen Strafen aufführen würde, wenn sie wegen
pädophiler Delikte verhängt wurden.
Und: Das zuständige Jugendamt muss die entsprechende Behörde darüber
informieren, wenn eine als Problemfall bekannte Familie in eine andere Stadt
oder Gemeinde umzieht. Dabei sollen nicht nur die Akten weitergereicht werden,
sondern es soll zwingend ein übergabegespräch stattfinden. Das soll
verhindern, dass eine gefährdete Familie bei einem Umzug sozusagen "vom
Radar" des Jugendamts verschwindet. Als vielleicht wichtigste Einzelmaßnahme
regelt das Gesetz, dass sich ein Mitarbeiter des Jugendamts ein persönliches
Bild von einem Kind und seinem Zuhause zu machen hat, wenn er den Verdacht auf
Vernachlässigung oder Misshandlung hegt.
"Das mag sich einfach anhören, aber das ist bisher nicht eine
Selbstverständlichkeit gewesen."
Ursula von der Leyen, CDU, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
"Wir haben bei der Rückschau, bei der Analyse der Fehler, die geschehen sind,
gesehen, dass zu häufig über ein Kind, wo Verdacht auf Misshandlung und
Verwahrlosung herrschte, nur nach Aktenlage entschieden wurde bzw. durch
Berichte Dritter - Eltern, Großeltern - die sagten: "Es geht dem Kind gut"; und
so über Monate das Kind nicht angeschaut worden ist."
Doch was zunächst gut gemeint klingt, lässt bei Praktikern die
Alarmglocken schrillen.
Das Kinderschutzzentrum im Ost-Berliner Stadtteil Lichtenberg. Eine Handvoll
Mütter erscheint hier regelmäßig, um sich Informationen zu holen über den
richtigen Umgang mit Kindern; um über Probleme zu sprechen, die mit
überforderung zu tun haben - ein sogenanntes niedrigschwelliges Angebot. Für
schwierigere Fälle bietet die Einrichtung Familientherapie, Therapien für
Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrung, sie betreibt Jugendwohngruppen und
ein Notruf-Telefon. Teils melden sich Mütter, Väter oder Kinder aus eigenen
Stücken, ermutigt von Kinderärzten oder Erziehern, teils wird von den
Behörden entsprechender Druck aufgebaut.
Hier, im Kinderschutzzentrum, kennt man sich aus mit den Berührungsängsten
der Betroffenen. Wie sieht man hier die Verpflichtung zum Hausbesuch?
"Hört sich vernünftig an, ist auch in 95 Prozent der Fälle vernünftig."
Georg Kohaupt, Leiter des Kinderschutzzentrums Berlin, ehrenamtlicher
Co-Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzzentren.
"Es gibt aber fünf Prozent der Fälle, wo ein solcher Hausbesuch, der - wenn
das Jugendamt unangemeldet vor der Tür steht - andere Zugangswege zur Familie
versperrt: Wenn man also eine Meldung bekommt, hat man immer eine doppelte
Aufgabe. Man muss einschätzen: Was ist da los? Und man muss in Kontakt
kommen. Das heißt, man muss irgendwie einen Kontakt zu den Eltern herstellen, um
mit ihnen darüber zu reden: Was soll jetzt passieren? Was wollen wir jetzt
machen? Wie seht ihr das? Und manchmal kann ein Hausbesuch diesen Kontakt
verunmöglichen, sondern es müssen andere Wege gesucht werden. Insofern ist die
Regelhaftigkeit dieser Vorschrift nicht gut für den Kinderschutz."
"Ich sehe das Gesetz insgesamt skeptisch."
Rainer Zeddies, kommissarischer Leiter des Jugendamts Berlin-Lichtenberg, als
Psychologe selbst seit Jahren im Kinderschutz an der Basis tätig. Er
lässt keinen Zweifel an seiner Bereitschaft, notfalls hart durchzugreifen.
Und dennoch:
"Es ist gar keine Frage, dass ein richtiger Wille und ein richtiges Ziel
dahintersteht, nämlich solche Kinderschutz-Katastrophen zu vermeiden. Aber
das Gesetz ist ganz deutlich - und auch nach Aussage der Ministerin - von seinem
Ende her, von der Spitze des Eisbergs her gestrickt, nämlich von den
Katastrophen her. Und ich finde, es schaut zu wenig auf alles, was unter der
Oberfläche ist, nämlich die große, große Zahl von Familien, die einen
sozialpädagogischen, einen freundlichen, stärkenden Zugang braucht,
damit ihnen geholfen werden kann. Dieses Gesetz schaut fast ausschließlich auf
die Familien, wo nur noch Zwang, Kontrolle und Druck hilft, um die letzte
Katastrophe zu vermeiden. Wir brauchen aber unbedingt beides."
Eine Kritik, die Ursula von der Leyen nicht gelten lässt. Der Hausbesuch
werde mit dem neuen Gesetz nicht zur Pflicht - auf diesen Unterschied legt die
Bundesfamilienministerin Wert -, sondern eine "Regelverpflichtung".
"Wir haben Fälle gehabt, wo fünfjährige Kinder unter den Augen des
Jugendamts verhungert sind über Monate. Aus diesen Erfahrungen heraus ist es
eine Regelverpflichtung, das Kind anzuschauen, auch sein häusliches Umfeld.
Wenn ich sage: Zwei Drittel der Kinder, die getötet werden, sind jünger als ein
Jahr, dann ist natürlich entscheidend: Wie lebt der Säugling, der außerhalb
des Hauses nicht selbstverständlich gesehen wird? Aber, und das stelle ich
ganz deutlich klar: Es gibt Ausnahmen, wo ein Hausbesuch gegebenenfalls die
Situation zum Eskalieren bringen kann. Das ist zum Beispiel der Bereich des
sexuellen Missbrauchs von Kindern. Und deshalb ist nicht die Verpflichtung zum
Hausbesuch im Gesetz festgehalten, sondern die Regelverpflichtung, das heißt, in
der Regel muss der Hausbesuch da sein, aber bei begründeten Ausnahmen kann das
Jugendamt selbstverständlich vom Hausbesuch absehen."
Jugendamtsleiter Rainer Zeddies beruhigt das nicht.
"Wir stellen uns mal vor - und so etwas kommt ja in der Tat häufig vor -,
dass wir eine Familie haben mit mehreren kleinen Kindern, und dass eine Kita uns
sagt: 'Na, die Dreijährige, die wir hier in der Kita haben, die sehen wir
jeden Tag, wir sehen auch die Mutter, aber wir glauben, es geht denen da nicht
gut'. Dann sind wir hier im Jugendamt, in der Frage jetzt eine Entscheidung zu
treffen, welcher Schritt ist angemessen? Und dann ist es hier die Regel, dass
mindestens zwei oder drei Kollegen sich schnell zusammentun und sagen: 'Was tun
wir jetzt in diesem Fall? Kennen wir jemanden, den wir anrufen können? Ist zum
Beispiel das Gesundheitsamt sowieso vor Ort? Müssen wir selber losziehen?' Es
gibt ja auch Fälle, da muss man sofort die Polizei rufen! Das wäre
hier sicherlich nicht der Fall. Also, was tun wir jetzt? Und in dieser
Entscheidung könnte es sein, dass - wenn das so im Gesetz steht - dass man sich
quasi rechtfertigen muss, wenn man nicht den persönlichen Hausbesuch gemacht
hat, dass man dann vorschnell loslegt und sagt: 'Hier haben wir eine
Kinderschutzmeldung! Wir müssen jetzt mal kontrollieren', und dass dann
innerlich die Bereitschaft der Familie - in diesem Fall der alleinerziehenden
Mutter -, Hilfe anzunehmen, auch leiden kann, als wenn man sagen würde, wir
versuchen erst mal über die Kita-Leiterin zu sagen: 'Wenn die morgen kommt,
sprechen Sie doch noch mal mit ihr, oder wir kommen hinzu morgen und sprechen
mal zusammen mit ihr.' Also, das ganze Instrumentarium zur Verfügung zu haben,
das in diesen Fällen helfen könnte. Im Moment treffen wir in jedem dieser
Fälle eine Einzelfallentscheidung. Welches ist der richtige Weg? Das ist
auch ein Risiko auf unserer Seite - gar keine Frage -, aber es ist eben auch
immer die Balance, zwischen Kontrolle und Hilfe das richtige Maß zu finden."
Bei aller grundsätzlichen Zustimmung: Auch bei den kommunalen
Spitzenverbänden, bei denen viele Fäden zusammenführen, ist die
Skepsis nicht zu überhören - zumindest was den umstrittenen Punkt des
Hausbesuchs angeht. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes:
"Manches Problem bleibt ja nach wie vor ungelöst: Die Frage, wenn der Hausbesuch
verweigert wird, können Sie mit der Polizei das zwangsweise durchführen? Wollen
Sie das? Nützt das dem Kindeswohl? Es ist ein sehr kompliziertes System. Und ob
das so viel weiterführt, das wird man in der Praxis abwarten müssen!"
"Ich glaube, der Kompromiss, der jetzt im Gesetzentwurf drinsteht, der ist ein
guter Mittelweg. Damit können die Jugendämter leben und sollten sie auch
leben."
Prof. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts
Niedersachsen und ehemaliger Landes-Justizminister, SPD.
"Das Problem ist eher ein finanzielles. Diese Hausbesuche machen enorm viel
Arbeit. Und die Personalausstattung der Jugendämter ist oft nicht so ...
Sie sollen lieber froh sein, dass der Gesetzgeber ihnen jetzt ein Druckmittel an
die Hand gibt, an ihre Kommunalparlamente heranzutreten und zu sagen: 'Durch das
neue Gesetz von Frau von der Leyen, das wir im Kern begrüßen, brauchen wir mehr
Personal!' Und dann haben sie auch recht!"
Pfeiffer sieht Gefahr von einer ganz anderen Seite heraufziehen. Das neue
Kinderschutzgesetz nämlich sieht vor - so seine Kritik - dass etwa ein
Lehrer oder Trainer im Sportverein als erstes die Eltern zu informieren hat,
wenn er nach Hinweisen auf eine Misshandlung mit dem betroffenen Kind gesprochen
hat. Im konkreten Fall etwa den schlagenden Vater.
"Das kann doch nicht wahr sein! Zwar gibt es da eine Einschränkung, die
dann heißt: ' ... soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes oder
Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.' Aber erst einmal wird als Regelfall
die Pflicht aufgestellt, dass die Eltern informiert werden müssen. Das halte ich
für falsch!"
Nicht nur betroffene Kinder und Jungendliche werden sich in Zukunft noch
stärker überlegen, ob sie um Hilfe bitten, befürchtet der Kriminologe. Auch
die Bereitschaft eines Lehrers werde abnehmen, einen Schüler anzusprechen, an
dem er etwa regelmäßig blaue Flecken feststellt.
"Nun ja, der wird dann gar nichts tun. Wenn er die Eltern informieren muss, da
fragt er sich: Was passiert eigentlich, wenn ich dieser Pflicht nicht nachkomme?
Dann guckt er eher weg. Also, da ist etwas am Behördenschreibtisch entstanden,
was mit der Lebenswirklichkeit von geprügelten Kindern zu wenig zu tun hat.
Kinder müssen wissen, dass sie sich Hilfe holen können, ohne dass der Helfer
gleich zum Hörer greifen muss und den Vater oder die Mutter informiert. Erst
wenn die wissen: Ich bin Subjekt, und ich kann mir Hilfe holen, und ich habe ein
Recht, mit diesem Helfer - Kinderschutzbund beispielsweise - erst einmal
intensiv zu sprechen, stimmt das Gesetz. So werden die Kinder nur Objekte, aber
nicht Subjekte ihres Grundrechtes auf gewaltfreie Erziehung."
ähnliches gilt aus Sicht der Skeptiker auch für die Rolle von
ärztinnen und ärzten. Auch sie sollen per Gesetz verbindlich zum
Handeln gebracht werden - mit möglicherweise fatalen Folgen.
"Viele Menschen sehen die ärzte als die letzte vertrauensvolle Instanz."
Ekin Deligöz, Bündnis90/Die Grünen, Vorsitzende der Kinderkommission des
Deutschen Bundestags. Wenn man Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch
aufdecken und Opfer aktiv schützen möchte, davon ist Deligöz überzeugt, müsse
man Stellen schaffen, die Vertrauen bilden - und nicht das Gegenteil.
"In Deutschland sagen wir: 70 bis 80 Prozent der Fälle finden innerhalb der
Familie statt. Das heißt, die Vertrauensperson - der Vater, der Bruder, der
Onkel, der vertraute Nachbar - sind die Täter. Und es ist nicht gar so
einfach für ein Opfer, für ein Kind, den eigenen Vater zu verklagen und zu
sagen: 'Das ist aber ungerecht oder unfair oder gar nicht erlaubt!' Kinder sind
noch nicht so weit. Deshalb brauchen wir Vertrauensebenen, und da gehören nun
mal ärzte dazu, und an dieser Patienten-Vertrauensbasis sollten wir auch
gar keinen Zweifel lassen, weil das wird im Zweifelsfall dazu führen, dass man
sich überhaupt nirgendwo mehr hinwendet!"
Nicht nur ein Großteil der Einrichtungen, die mit Kinderschutz zu tun haben,
nicht nur die Opposition läuft Sturm gegen die Pläne von
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Auch die Sozialdemokraten gehen
auf Distanz.
"Die Mehrzahl der Kinderschutz-Expertinnen und Experten kritisiert diesen
Gesetzentwurf, und da dürfen wir doch nicht abtauchen und weghören!"
Caren Marks, Obfrau der SPD-Fraktion im Familienausschuss, bei der ersten Lesung
des Kinderschutz-Gesetzes im Deutschen Bundestag.
"Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe sagt: 'Die vorgeschlagenen
Neuregelungen bleiben in ihren Formulierungen vielfach unpräzise und werden
den fachlichen Herausforderungen im Kinderschutz nicht gerecht.' Der Deutsche
Verein für öffentliche und Private Fürsorge sagt: 'Der Gesetzentwurf geht an den
tatsächlichen Erfordernissen eines effektiven Kinderschutzes vorbei.' Auch
das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht und der Deutsche
Kinderschutzbund warnen vor problematischen Folgen. Diese geballte Kritik der
Fachleute nehmen wir in der SPD-Fraktion wirklich sehr ernst."
Und deshalb werde man den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren auf Herz
und Nieren prüfen - und die besonders kritischen Passagen zu stoppen versuchen.
Besteht also die Gefahr, dass das Kinderschutzgesetz am Ende mehr schadet als
nutzt, wenn es so bliebe wie geplant?
"Zumindest ist es nicht auszuschließen, dass das, was gut gemeint, am Ende
vielleicht in die falsche Richtung geht."
Malu Dreyer, SPD, Sozialministerin von Rheinland-Pfalz. Es wäre ein
regelrechtes Risiko für gefährdete Kinder, meint sie, wenn Lehrer oder
ärzte, die dazu gar nicht ausgebildet seien, dazu verpflichtet würden, das
Gespräch mit überforderten oder schlagenden Eltern führen zu müssen. Und:
durch massenhafte Meldungen - aus Angst, selbst in Schwierigkeiten zu kommen -
würden die Jugendämter in ihrer Arbeit eher behindert, meint sie. Das
Gesetz ziele zu stark in Richtung Restriktion und versäume es, Erfahrungen
aus den Ländern aufzugreifen.
"Wir haben Modellprojekte, zum Beispiel 'Der gute Start ins Kinderleben'. Das
funktioniert nach dem Prinzip, dass bereits in der Geburtshilfe Risiko-Familien
identifiziert werden und die von Anfang an auch Unterstützung erhalten. Die
Projekte laufen in allen Ländern, wo sie durchgeführt werden, hervorragend.
Wir haben da ganz klaren Handlungsbedarf, um diese Projekte flächendeckend
in unser Land zu bringen. Und das müsste dieses Kinderschutzgesetz eigentlich
aufgreifen, um sinnvoll tatsächlich etwas zu tun für den Kinderschutz."
Wenn Familienministerin von der Leyen nicht bereit sei, an den maßgeblichen
Stellen änderungen vorzunehmen, wäre es besser, das ganze Projekt auf
die nächste Legislaturperiode zu verschieben, meint Dreyer.
"Denn die Fortschritte in diesem Gesetz sind nicht so durchgreifend, als dass
wir nicht auch ohne leben könnten zur Zeit, zumal in vielen
Landeskinderschutzgesetzen wesentliche Dinge schon geregelt worden sind. Man
sollte sich dann eher die Zeit nehmen und noch mal einen neuen Start machen. Ich
fände es aber trotzdem sehr schade, denn dieses Gesetz gibt auch die
Möglichkeit - aufgrund der vielen fachlichen positiven Stellungnahmen, was an
änderungen aufzunehmen ist - tatsächlich etwas Gutes zu bewegen, und
das könnte man durchaus in dieser Legislaturperiode auch noch machen."
Eine Verschiebung des Gesetzes auf die nächste Legislaturperiode? Für die
CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll wäre das eine fatale Entscheidung.
In der Bundestags-Debatte weist sie darauf hin, dass das Leben von Kindern
möglicherweise hätte gerettet werden können:
"Das Kriminologische Institut in Niedersachsen hat festgestellt, dass bei 200
Kindstötungen eindeutige Hinweise darauf sind, dass das Jugendamt die Kinder
nicht angeschaut hat. Und das gilt auch gerade für Lea-Sophie. Bei dem Termin im
Jugendamt sind die Eltern zwar hingegangen, aber nicht mit Lea-Sophie, sondern
mit dem neugeborenen Bruder. Und das Jugendamt hat Lea-Sophie nie gesehen. Und
ich glaube, wenn es wirklich einen Hausbesuch gegeben hätte, wenn wirklich
Lea-Sophie sichtbar geworden wäre, hätte man das Kind vielleicht
retten können. Denn ein fünfjähriges Kind verhungert nicht in 24 Stunden.
Das ist ein langsamer Prozess. Und deswegen glaube ich, dass dieser Ansatz, zu
sagen: 'In der Regel uns die Kinder anzugucken' - es gibt Ausnahmesituationen,
die auch genauso geregelt sind, wenn zum Beispiel eine Gefährdung ist,
sexuelle Gewalt im Haushalt stattfindet, dann sagen wir Nein, dann gibt es
keinen Hausbesuch - aber die Regel muss sein: Schauen wir uns bitte die Kinder
an!"
Ob das geplante Kinderschutzgesetz in dieser Legislaturperiode noch kommt oder
nicht - eines steht jetzt schon fest: Der nächste Fall grausamer
Kindesmisshandlung oder -tötung wird schon bald die öffentlichkeit
beschäftigen. Und auch dann wird die Frage die Diskussion bestimmen, ob
dieser nicht hätte verhindert werden können.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/958955/
Mutter von Findelkind Johannes gesteht im Prozess die Aussetzung ihres Kindes
18. Mai 2009
26-Jährige gesteht Kindsaussetzung. Wollte ihr abgelegtes Kind später
wieder holen. Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Urteil könnt
aber schon heute gesprochen werden.
Die 26 Jahre alte Mutter des Findelkindes von Schillig hat heute vor dem
Amtsgericht Jever die Aussetzung ihres Kindes gestanden. Allerdings gab sie vor
Gericht an, dass sie ihr Kind nach der Geburt gar nicht an der Kirche ablegen
wollte, sondern es später wieder abholen wollte.
Die Angeklagte sagte, dass es ihr an dem Tag im August 2007 nicht so gut
gegangen sei, weshalb sie einen längeren Spaziergang unternommen habe. An
der Kirche sei dann ganz überraschend das Kind zur Welt gekommen. Sie sei völlig
überfordert und verwirrt gewesen. Sie habe einfach nicht gewusst, was sie nach
der Geburt des Kindes tun sollte. Sie hatte große Angst und entschied sich, das
Neugeborene erst einmal abzulegen, um es im Laufe des Tages zu holen. Als sie an
den Ort zurückkam, sei das Baby allerdings nicht mehr dagewesen.
Deutschlandweit hatte der Fall der wegen Kindesaussetzung angeklagten Kenianerin
im August 2007 für Aufsehen gesorgt. Eher zufällig hatte ein Küster den nur
wenige Stunden alten, dunkelhäutigen Säugling an der Kirche entdeckt.
Vor Gericht gab der Mann heute an, dass der kleine Junge nur in eine
durchnässte Strickjacke gehüllte wurde und schwer unterkühlt gewesen sei.
Er habe bis zum Eintreffen des Krankenwagens versucht, es mit Decken zu
wärmen. Auch der behandelnde Arzt, der das Baby im Krankenhaus versorgt
hatte, bestätigte vor Gericht, dass der Säugling in einem «schwer
beeinträchtigten Zustand» war.
Die junge Kenianerin, die als Au-pair-Mädchen mit ihrer hessischen
Gastfamilie im August 2007 Urlaub in Schillig gemacht hatte, entschuldigte sich
vor Gericht für das Geschehene. Sie wünsche sich sehr, die Zeit mit ihrem Kind
wieder nachzuholen und mit ihrem Sohn zusammenleben zu können. Johannes, der im
Krankenhaus diesen Namen erhielt, lebt derzeit bei einer Pflegefamilie.
Die junge Frau, die nach eigenen Angaben von der Schwangerschaft gewusst, über
diese aber mit niemanden gesprochen hatte, hatte sich im November 2008 der
Polizei gestellt. Die 26-Jährige lebte zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr
in Deutschland. Die Ermittler waren nur durch einen Zufall auf ihre Spur
gekommen. Die Frau meldete bei der Polizei, in Hessen Opfer einer Vergewaltigung
geworden zu sein. DNA-Material, das bei den Ermittlungen gesichert wurde,
identifizierte die junge Frau als Mutter von Johannes.
Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Nach Einschätzung des
Gerichts könnte es aber bereits am heutigen Tag zu einem Urteil
kommen.(dtn/sh/ddp)
http://www.die-topnews.de/mutter-von-findelkind-johannes-gesteht-im-prozess-die-aussetzung-ihres-kindes-351569
20.05.2009 ALKOHOLVERGIFTUNG Mutter stillt Baby zu Tode
In Russland hat eine Mutter ihr Baby im Alkoholrausch gestillt - und so ihren
drei Monate alten Sohn vergiftet. Der Säugling starb. Jetzt wurde die Frau
zu einer Entziehungskur und einer Haftstrafe verurteilt.
Moskau - In Russland ist eine Frau zu einer einjährigen Haftstrafe auf
Bewährung verurteilt worden, weil sie ihrem Baby betrunken die Brust
gegeben und es mit der vergifteten Muttermilch getötet hatte.
Die 28-jährige Mutter aus der sibirischen Kleinstadt Sretensk hatte Anfang
April einen halben Liter reinen Alkohol getrunken und am selben Abend ihren Sohn
dreimal gestillt, wie die staatliche Nachrichtenagentur RIA Nowosti am Mittwoch
berichtete. Der Säugling starb daraufhin an einer Alkoholvergiftung.
Die Richter verurteilten die Frau neben der Bewährungsstrafe wegen
fahrlässiger Tötung auch zu einer Entziehungskur. Das Gericht hielt der
Frau zugute, dass sie ein Geständnis ablegte. In Russland sterben
jährlich Tausende Menschen auf tragische Weise an Ethanolvergiftungen. Ein
verbreitetes Problem ist der Konsum von illegal gebrannten Spirituosen.
ore/dpa/AFP http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,626112,00.html
Füssen (cl) | 24.05.2009 18:46 Uhr
Von Wertlosigkeit bis Wertschätzung
Ausstellung - Die Geschichte des Kindseins in der Christuskirche
über die wechselvolle Geschichte von Einrichtungen für Kinder und deren
Entwicklung berichtet eine Wanderausstellung mit dem Thema «Von der
Bewahranstalt zu modernen Bildungseinrichtungen» in der evangelischen
Christuskirche in Füssen. Bei der Eröffnung referierte Pfarrerin Dr. Ulrike
Kuschel im Rahmen des Themas «Vom Befehls- zum Verhandlungshaushalt» über die in
der Vergangenheit nicht immer erfreuliche Geschichte des Kindseins. Zudem gibt
es im Haus der Begegnung eine Präsentation der Bildungseinrichtungen
Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort sowie pädagogischer
Tagesstätten der Stadt Füssen in unmittelbarer Nähe der Kirche.
Von der Antike bis heute
Dass Kindheit in der «guten alten Zeit» kein Honigschlecken war, offenbarten die
Ausführungen von Kuschel, die das Leben der Kleinen von der Antike bis heute
nachzeichnete. Nicht nur, dass Kindsmord bis ins 14. Jahrhundert eine Art
Kavaliersdelikt war, so sah man später in Kindern selten kleine Menschen
mit eigenen Bedürfnissen, sondern in erster Linie hungrige Mägen und
billige Arbeitskräfte. Kinder standen gemeinsam mit Frauen auf der
untersten Stufe der sozialen Skala - das galt zumindest für die breite Masse.
Der Anfang von einer am Kind orientierten Erziehung setzte sich erst im 20.
Jahrhundert durch. Noch bis in das 19. Jahrhundert galt das Verständnis:
Familie ist eine Gemeinschaft, die zu funktionieren hat. Den weiten Bogen «der
Entstehung der Kindheit» schloss Kuschel mit einem Ausblick in die heutige Zeit:
«Von der Antike bis ins 19. Jahrhundert hinein unterlag die Auffassung von der
Kindheit grundlegenden Umwälzungen - von der Wertlosigkeit bis zur
Wertschätzung», resümierte die Referentin. Dafür werde nun bereits im
frühen Lebensalter von den Kindern erwartet, dass sie mitdenken.
Die Ausstellung ist bis zum 11. Juni täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Die
begleitende Präsentation im Haus der Begegnung kann bis Dienstag, 26. Mai,
von 8 bis 12 Uhr besichtigt werden.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/fuessen/Fuessen-kinderausstellung;art2761,576979
Das Haus der ungewollten Kinder
Schwester Monika gewährt in Not geratenen Schwangeren Zuflucht und rettet
damit auch das Leben vieler Neugeborener
von Katrin Bischoff
Schönow - Das Baby schlief im Einkaufskorb. Die Mutter des kleinen Mädchens
stellte den Korb auf den Tisch vor Monika Hesse. Sie nannte ihren Namen nicht,
sie sagte nur, dass sie das Baby nicht wolle. Sie verschwand und ließ ihr Kind
zurück in Schönow bei Bernau (Barnim). Das war vor zehn Jahren. Es war das erste
Neugeborene, das im "Kinderhaus Sonnenblume" abgegeben wurde.
Ein Sandweg, der in einer Sackgasse mündet, führt zu einem gelben Haus. Monika
Hesse trägt weiß-blaue Nonnentracht. Die 51-Jährige ist
Franziskanerin. Auf dem Arm hält sie einen kleinen dunkelhäutigen
Jungen. "Er ist erst sechs Wochen alt, ein ganz schöner Wonneproppen", sagt
Schwester Monika strahlend. Sie will nicht spekulieren, ob der Junge überhaupt
leben würde ohne sie und das Kinderhaus.
Die Mutter des Kindes stammt aus Afrika. Hochschwanger fand sie im Internet die
Telefonnummer des Kinderhauses, das schnelle und anonyme Hilfe versprach. Ihre
Familie hatte jahrelang gespart, damit sie in Deutschland Medizin studieren
kann. "Schwanger - für die junge Frau war das eine Katastrophe", sagt Schwester
Monika. Sie wollte die Familie nicht enttäuschen, wollte das Kind nicht.
Sie hatte niemanden, mit dem sie reden konnte. Sie fuhr nach Schönow und durfte
einige Wochen bleiben. In einer Klinik kam der Sohn zur Welt. "Jetzt ist er ihr
ein und alles", sagt die Schwester. Beide wohnen noch im Kinderhaus, das nun
Hilfe sucht, damit sie doch noch studieren kann. 1998 hat Schwester Monika den
Verein "Kinderhaus Sonnenblume" gegründet. Damals häuften sich die
Meldungen über Kindstötungen. Die öffentlichkeit schrie jedes Mal auf: "Wie kann
so etwas geschehen?" Auch Schwester Monika stellte Fragen, vor allem eine: "Wie
kann man verhindern, dass eine Mutter ihr Baby tötet?" Sie gab selbst die
Antwort - in Schönow. Von Spenden kaufte sie ein Haus. Es wurde Zufluchtsort für
inzwischen hunderte Frauen, die ungewollt schwanger sind oder gerade entbunden
haben, die nicht wissen, wohin mit sich und dem Kind. Für Frauen, die ihren
Zustand verheimlichen, weil der Partner droht, sie zu verlassen oder
umzubringen. "Diese Frauen dürfen hier das sein, was sie sind: schwanger", so
die Franziskanerin.
Schwester Monika wuchs in einer katholischen Familie im thüringischen Eichsfeld
auf. Sie lernte Krippenerzieherin. "Ich wollte aber schon mit 17 ins Kloster",
erzählt sie. Damals habe ein "junger hübscher Franziskaner", der in ihrem
Dorf ein Praktikum machte, die Mädchen begeistert. "Wir wollten alle
Franziskanerinnen werden", sagt sie schmunzelnd. Monika Hesse machte ernst. Sie
ging nach Oschersleben und trat mit 20 Jahren in den Franziskanerorden ein. Als
der politische Umbruch nahte, zog sie 1989 nach Berlin.
"Nach der Wende traf ich immer mehr Menschen, die Hunger hatten", sagt sie. Wenn
es Menschen gibt, die hungern, muss es auch Menschen geben, die ihnen Essen
geben. Also kochte sie bei den Franziskanern in Pankow einfach Suppe. "Ich
dachte, alle würden nach einem halben Jahr wieder Arbeit haben", sagt sie. Aber
die Schlange vor der Suppenküche wurde täglich länger, 500 Bedürftige
kamen schließlich. Auch Straßenkinder und Prostituierte, die schwanger waren.
Denen wollte sie helfen.
Weihnachten 1998 zog sie nach Schönow und eröffnete mit zwei Sozialarbeiterinnen
und einem Hausmeister das Kinderhaus. "Es war eine innere Berufung", sagt sie.
Zahlreiche ärzte bieten seitdem Hilfe an. Die Frauen, die kostenlos im Haus
unterkommen, entbinden in Berliner Kliniken - auch anonym, obwohl die anonyme
Geburt noch immer eine rechtliche Grauzone ist und Kritiker der Franziskanerin
vorwerfen, die Frauen könnten bei ihr ungewollte Kinder "entsorgen". Schwester
Monika sagt, sie zeige Frauen in äußerster Not einen Ausweg und rette damit
Leben.
Zehn Zimmer gibt es im "Kinderhaus Sonnenblume". Sie sind derzeit alle belegt.
Schwester Monika selbst wohnt unter dem Dach, "weil ja immer einer da sein
muss". Es kommen nicht nur Frauen, die von Hartz IV leben: Unternehmerinnen,
Prostituierte, illegal in Deutschland lebende Frauen, muslimische Jugendliche,
sogar eine Politikerfrau war hier. Sie müssen in Schönow keine Fragen
befürchten, keinen Ausweis und keine Versicherungskarte vorweisen. Sie haben
alle etwas gemeinsam: ihre Beziehung zum Kindesvater oder der Familie ist
gestört. Einige würden ihr Kind nach der Geburt dann doch behalten, viele geben
es zur Adoption frei. "Wir bitten die Frauen, dem Kind wenigstens ein
Kuscheltier oder einen Brief mitzugeben, damit es später etwas von seiner
Mutter hat", sagt die Schwester. Nur bei drei abgegebenen Babys wisse man nichts
von der Mutter.
Aus ganz Deutschland reisen Schwangere an. Sie nehmen Jahresurlaub, um heimlich
ihr Kind zur Welt zu bringen. Sie behaupten, zur Kur zu fahren. "Not macht
erfinderisch", sagt Schwester Monika und erzählt von einem 16-jährigen
muslimischen Mädchen. Die Mutter merkte nichts von der Schwangerschaft. Als
der Geburtstermin nahte, erzählte die Schülerin, sie gehe auf Klassenfahrt.
"Sie kam zu uns und brachte ihr Kind zur Welt", sagt die Franziskanerin. Zu
Hause fragte die Mutter, wie die Klassenfahrt gewesen sei. "Gut", war die
Antwort.
Es nimmt nicht immer ein gutes Ende. Eine junge Frau wollte anonym entbinden und
das Kind zur Adoption freigeben. Freunde überredeten sie, das Baby zu behalten.
Sie seien immer für sie da, sagten sie. Später erfuhr Schwester Monika,
dass die junge Mutter überfordert war und das Baby getötet hat. Aus dem
Gefängnis schrieb ihr die Frau, dass keiner da war, als sie Hilfe brauchte.
"Wir schaffen es nicht immer", sagt Schwester Monika und wiegt den kleinen
dunkelhäutigen Jungen im Arm.
Berliner Zeitung, 25.05.2009
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/brandenbuerger/128440/index.php
27. Mai 2009, 12:45 Totes Baby in Tiefkühltruhe gefunden
Grausiger Fund in einer Erfurter Wohnung: In einer Tiefkühltruhe lag ein totes
Baby. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die 37 Jahre alte Mutter, das Kind
getötet zu haben. Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, soll eine Obduktion
Aufschluss über die genauen Todesumstände geben.
An diesem Wohnhaus in Erfurt wurde in der Tiefkühltruhe einer Wohnung ein totes
Baby gefunden.
Vor zwei Jahren wurden - ebenfalls in Erfurt - zwei Babyleichen in einer
Kühltruhe gefunden.
Der tote Junge war am Dienstagabend entdeckt worden, als die Wohnung
ausgeräumt werden sollte. Nach ersten Ermittlungen war das Kind vor etwas
mehr als einem Jahr auf die Welt gekommen. Die Mutter wurde inzwischen
vernommen, ihre Aussagen werden überprüft. Die Staatsanwaltschaft machte bislang
keine Angaben darüber, ob die Frau festgenommen wurde. Wegen des Zustandes der
Leiche soll die Obduktion laut Staatsanwaltschaft voraussichtlich erst am
Donnerstag erfolgen.
In dem früheren Fall waren im April 2007 die Leichen zweier Babys in einem
Tiefkühlfach einer Erfurter Wohnung gefunden worden. Ein 15-Jähriger hatte
sie bei der Suche nach Essen entdeckt. Seine Mutter gestand, die Kinder 2002 und
2004 zur Welt gebracht zu haben, wobei sie gestorben seien. Das Landgericht
Erfurt stufte diese Aussagen anhand eines Gutachtens als «Schutzbehauptungen»
ein und verurteilte sie im November 2007 zu zwölf Jahren Haft wegen zweifachen
Totschlags.
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_panorama/57543819,1,artikel,Totes+Baby+in+Tiefkuehltruhe+gefunden.html
Hintergrund Babyleichen in Kühlfach, Waschmaschine oder Müllcontainer
Erstellt 27.05.09, 13:27h, aktualisiert 27.05.09, 13:27h
HAMBURG - Grausige Funde von Babyleichen wie jetzt in Erfurt haben schon oft für
Entsetzen gesorgt. Einige Fälle:
April 2009: Eine 28-Jährige aus Sachsen-Anhalt muss achteinhalb Jahre ins
Gefängnis. Sie hatte ihre zwei neugeborenen Mädchen direkt nach der
Geburt getötet und eines davon in der Waschmaschine versteckt.
April 2009: Eine 38-Jährige aus München versteckt einen toten Säugling
im Schrank. Sie hatte den kleinen Jungen nach der Geburt sich selbst überlassen,
bis er kurz darauf starb. Sie habe schon 1995 einen Säugling sterben
lassen, gesteht die Frau.
März 2009: Wenige Tage nach dem Fund eines toten Babys in einem
Altkleider-Container in Berlin wird Haftbefehl gegen die 41 Jahre alte Mutter
erlassen. Ihre Schwangerschaft hatte sie geheim gehalten.
Dezember 2008: Wenige Tage nach dem Fund eines toten Säuglings in einem
Kölner Müllentsorgungsbetrieb stellt sich eine 19-Jährige der Polizei. Ein
Arbeiter hatte die Leiche beim Sortieren von Müll entdeckt.
September 2008: In einer Recyclingfirma in Mayen (Rheinland-Pfalz) wird eine
Babyleiche gefunden. Eine 29-Jährige gibt zu, das Baby in die Biomülltonne
eines Restaurants gelegt zu haben.
Mai 2008: In einer Gefriertruhe in Wenden (Nordrhein-Westfalen) liegen drei
Leichen. Anfang November beginnt der Prozess gegen die 44 Jahre alte Mutter: Sie
gesteht, die Mädchen 1986, 1988 und 2004 zur Welt gebracht und nach deren
Tod in die Kühltruhe gelegt zu haben.
Dezember 2007: Eine 28-Jährige aus dem sächsischen Plauen tötet ihre
drei Babys und versteckt die Kinderleichen in einem Koffer, in einer
Tiefkühltruhe und auf einem Balkon.
April 2007: Im Tiefkühlschrank einer Erfurter Wohnung werden zwei tote
Säuglinge entdeckt. Eine 35-Jährige gesteht, die Kinder nach der
Geburt in eine Mülltüte gewickelt und in den Gefrierschrank gelegt zu haben. Die
Babys hätten nicht zu ihren Berufsplänen gepasst.
Januar 2006: In Altenburg in Thüringen stellt sich ein Mann der Polizei: Er hat
in den 90er Jahren seine zwei Kinder nach der Geburt im Keller einbetoniert.
Juli 2005: In einer Garage in Brandenburg werden bei einer Entrümpelung neun
Babyleichen entdeckt. Sie liegen in einem mit Sand gefüllten Aquarium, in Eimern
und Blumenkübeln. (dpa)
http://www.ksta.de/html/artikel/1243073580850.shtml
Chronologie Kindstötungen in Thüringen
erstellt 27.05.09, 11:28h
Erfurt/dpa. In den vergangenen Jahren haben in Thüringen Kindstötungen immer
wieder für Schlagzeilen gesorgt. Einige Fälle:
Neujahr 2006: Im Keller einer Altenburger Wohnung werden zwei eingemauerte Babys
gefunden. Das Gericht verwarf die Behauptung der 44 Jahre alten Mutter, sie
seien bei den Geburten Anfang der 90er Jahre bereits tot gewesen. Nach Ansicht
der Richter hatte sie die Kinder getötet, da sie sich nach zwei Töchtern
weiteren Kindern nicht gewachsen gefühlt habe. Die Frau wurde zu neun Jahren
verurteilt.
Dezember 2006: Eine 20-Jährige aus Sömmerda lässt ihre beiden Kinder
mehrere Tage lang allein in der Wohnung zurück. Der zehn Monate alte Junge
verdurstet. Seine zwei Jahre alte Schwester wird gerettet, als Polizei und
Jugendamt die Wohnung öffnen, weil sie die Kinder im Zuge eines bereits
laufenden Familienverfahrens in Obhut nehmen wollen. Die Frau wird wegen Mordes
zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Heiligabend 2006: Eine 29 Jahre alte Frau erdrosselt in Erfurt ihren fünf Jahre
alten Sohn. Als ihr Mann nach einem wiederholten Streit zu seinen Eltern ging,
habe ihr Sohn gesagt «Der kommt nicht wieder.» Nach der Tat versuchte sie, sich
selbst das Leben zu nehmen. Das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren Haft.
Januar 2007: Der neue Besitzer eines Hauses in Thörey bei Erfurt findet beim
Aufräumen die Leichen von drei Babys in einer Garage. Die damals 21 Jahre
alte Mutter der Kinder gesteht, sie zwischen 2002 und 2005 im Alter von 16, 17
und 19 Jahren bekommen zu haben. Das Gericht bezweifelte ihre Version, dass sie
schon tot geboren worden seien, und verurteilte sie zu neun Jahren Jugendhaft.
April 2007: In der Tiefkühltruhe einer Erfurter Wohnung entdeckt ein
15-Jähriger zwei Babyleichen. Seine 35 Jahre alte Mutter gibt an, die
Kinder 2002 und 2004 zur Welt gebracht zu haben, wobei die Kinder gestorben
seien. Das Gericht hielt das für unmöglich und verhängte zwölf Jahre Haft.
Mai 2007: Eine 31-Jahre alte Frau aus Dippach (Wartburgkreis) erdrosselt ihren
damals sieben Monate alten Sohn mit einem Handyladekabel. Sie litt nach
Gutachteraussagen bei der Tat unter einer psychotischen Störung mit Symptomen
einer Schizophrenie und wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit
freigesprochen.
Oktober 2007: Ein totes, neugeborenes Mädchen wird in Neudietendorf (Kreis
Gotha) in einem Müllcontainer entdeckt. Seine 39 Jahre alte Mutter gab zu, es in
eine Plastiktüte gesteckt und dort abgelegt haben. Sie sei von der Geburt
überrascht worden und habe sich überfordert gefühlt. Wegen einer
Persönlichkeitsstörung war sie nur vermindert schuldfähig und wurde zu drei
Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1243402533272&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
Thüringen -Ein totes Baby in der Tiefkühltruhe
Ex-Freund der Mutter findet Leiche - Staatsanwalt ermittelt gegen
37-Jährige
VON Till Erdtracht, 27.05.09, 16:19h
In diesem Haus in Erfurt wurde in der Tiefkühltruhe einer Wohnung ein totes Baby
gefunden. (FOTO: DPA)
Erfurt/ddp. In der Tiefkühltruhe einer Erfurter Wohnung ist am Dienstag eine
Babyleiche entdeckt worden. Gegen die 37-jährige Mutter werde wegen
Totschlags ermittelt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch
mit. Die Russin sei bereits vernommen worden. Der Todeszeitpunkt und das Alter
des Kindes seien noch unklar. Die Leiche könne aufgrund ihres gefrorenen
Zustands erst am Donnerstag obduziert werden, sagte der Sprecher. Details wollte
er zunächst nicht nennen.
Nach ddp-Informationen hatte der Ex-Freund den toten Jungen gefunden. Er
räumte die Wohnung aus, weil er die Miete für die Frau nicht mehr bezahlen
wollte. Der Mann sagte inzwischen aus, dass er von der Schwangerschaft nichts
gewusst habe. Offenbar hatte die Frau das Kind selbst zur Welt gebracht. Es wird
geprüft, ob es Verbindungen zum Rotlichtmilieu gibt.
Nach Angaben einer Stadtsprecherin ist die Frau dem Erfurter Jugendamt
unbekannt. Laut Sozialministerium hält sie sich illegal in Deutschland auf.
Deshalb sei eine Hilfe der zuständigen Behörden unmöglich gewesen, sagte
ein Sprecher. Er verwies aber auf eine Babyklappe in Erfurt und die Möglichkeit
der anonymen Geburt im Krankenhaus, die die Mutter nicht genutzt habe.
Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) sprach von einem «entsetzlichen
und schrecklichen Verbrechen». Es zeige, dass trotz aller Hilfsangebote ein
absoluter Schutz von Neugeborenen nicht möglich sei.
Die Erfurter Psychologin Alina Wilms sagte, es sei bei Fällen von
Kindstötungen gar nicht so selten, dass die Leiche in die Tiefkühltruhe gelegt
werde. Grund dafür könne sein, dass die Frauen ihr Neugeborenes nicht ganz
weggeben und das Kind in ihrer Nähe haben wollten. Einfrieren bedeute
schließlich, für eine «spätere, passendere Situation» bewahren,
erläuterte Wilms.
Vor zwei Jahren war Erfurt von einem ähnlichen Fall erschüttert worden.
Eine Mutter gestand, 2002 ihr neugeborenes Mädchen und zwei Jahre
später einen Jungen unmittelbar nach der Geburt in Müllsäcke gepackt
und in den Tiefkühlschrank gelegt zu haben. Die Frau wurde inzwischen wegen
zweifachen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1243402533535&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=
Babyleiche in Tiefkühltruhe
Mutmaßliche Mutter freigelassen
zuletzt aktualisiert: 28.05.2009 - 15:36 Erfurt (RPO). Das in der Tiefkühltruhe
einer Erfurter Wohnung gefundene tote Baby ist obduziert worden: Eine Sprecherin
der Staatsanwaltschaft sagte, der Junge habe nach der Geburt gelebt, sei "voll
ausgebildet und lebensfähig" gewesen. Die 37-jährige mutmaßliche
Mutter des Kindes ist wieder auf freiem Fuß.
Die Polizei fand in einer Erfurter Wohnung die Leiche eines Babys. Foto: ddpEs
sei kein Haftbefehl beantragt worden, da kein dringender Tatverdacht bestehe,
sagte der Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen, am
Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Die Todesumstände geben unterdessen
weiter Rätsel auf.
Bei der Obduktion des kleinen Jungen waren den Angaben zufolge keine
äußeren oder inneren Verletzungen zu erkennen. Das Kind lebte bei der
Geburt und war auch überlebensfähig. über den Zeitpunkt der Geburt wollte
Grünseisen aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen. Die
Todesursache und die Abstammung des Kindes soll jetzt eine feingewebliche
Untersuchung klären. Dies werde einige Tage dauern, sagte der Sprecher.
Der tote Junge wurde am Dienstag in der Tiefkühltruhe einer Wohnung in Erfurt
gefunden. Als tatverdächtig galt die 37-jährige mutmaßliche Mutter,
die bis zur vergangenen Woche allein in der Wohnung lebte. Gegen die russische
Staatsbürgerin, die sich illegal in Thüringen aufgehalten hat, wird wegen
Totschlagsverdachts ermittelt.
Mann alarmierte die Polizei
Die Frau wurde von ihrem Freund versorgt, der auch die Wohnung mietete. In der
vergangenen Woche sei bei der Polizei ein Hinweis auf den illegalen Aufenthalt
der Frau eingegangen, sagte der Staatsanwalt. Wer der Polizei den Tipp gab,
wollte er nicht sagen. Die Ausländerbehörde habe die Frau daraufhin in ein
Asylbewerberheim gebracht und ihre Abschiebung geprüft. Beim Aufräumen habe
der Mann am Dienstag die Leiche des Kindes im Tiefkühlschrank gefunden und die
Polizei alarmiert.
Nach Informationen der "Thüringer Allgemeinen" räumte die Frau bei der
Polizei ein, die Mutter des Babys zu sein. Das Kind habe bei der Geburt noch
gelebt. Dem Bericht zufolge beschuldigt die Frau ihren 38-jährigen früheren
Lebensgefährten der Tat, dieser habe sie zur Prostitution gezwungen. Der
Staatsanwalt wollte das nicht bestätigen.
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/713856/Mutmassliche-Mutter-freigelassen.html
Anklage gegen Mutter des toten Babys
Erstellt 27.05.09, 14:52h,
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen die Mutter erhoben, deren
Säugling im Dezember vergangenen Jahres tot in einer Müllsortieranlage in
Poll gefunden worden ist.
Hier wurde im Dezember die Babyleiche gefunden. (Bild: Krasniqi)
Hier wurde im Dezember die Babyleiche gefunden. (Bild: Krasniqi)Porz - Die
Mutter des Babys, das vor sechs Monaten tot auf einer Müllsortieranlage in Poll
gefunden wurde, muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Die Kölner
Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die 20-Jährige, die derzeit in
Untersuchungshaft sitzt.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte ein Mitarbeiter des Betriebes beim
Müllsortieren eine männliche Babyleiche entdeckt. Der Körper war in ein
Handtuch eingewickelt. Die Ermittler vermuten, dass der kleine Junge unmittelbar
nach der Geburt erstickt worden ist. Die Mutter hatte kurz darauf ausgesagt, sie
habe das Kind im Badezimmer des Elternhauses geboren.
Der Prozess soll im Herbst diesen Jahres stattfinden. (ksta)
http://www.ksta.de/html/artikel/1243073580915.shtml
28.05.2009 00:00 Uhr
Heimlich zur Welt gebrachtes Kind erstickt
Gericht Ab 30. Juni Verhandlung gegen 22-Jährige - Nicht einmal die Familie
zu Hilfe geholt
Main-Spessart Der Tod eines neugeborenen Babys am 6. August vorigen Jahres wird
ab 30. Juni vor dem Landgericht Würzburg juristisch geklärt. Angeklagt ist
eine 22-Jährige, der die Staatsanwaltschaft Würzburg Totschlag zur Last
legt. Die nicht vorbestrafte Angeklagte aus einer Gemeinde im Raum Lohr,
befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
Den Ermittlungen zufolge geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Geschehen in
der Nacht zum 6. August in der Einliegerwohnung der Angeklagten im Elternhaus
aus: Die hochschwangere Angeklagte wachte wegen starker Unterleibsschmerzen auf,
ging ins Bad ihrer Wohnung und legte sich weitgehend entkleidet auf den Boden.
Nachdem kurz danach die Fruchtblase geplatzt war, setzten verstärkt die
Wehen ein. Die Angeklagte soll die Zähne zusammengebissen und ihre
Schmerzlaute unterdrückt haben.
Nach etwa einer Stunde habe die Angeklagte einen lebensfähigen Jungen ohne
jede Hilfe zur Welt gebracht. Nachdem sie das Kind etwa zehn Minuten in ihren
Armen gehalten habe, sei sie mit dem Baby aufgestanden und habe mit einer
Bastelschere die Nabelschnur durchtrennt.
In Handtuch gewickelt Anschließend hat sie den Ermittlungen zufolge das lebende
Kind in ein Handtuch eingewickelt, indem sie das Handtuch um den gesamten Körper
des Kindes geschlungen und das Gesicht des Säuglings vollständig mit
dem Handtuch überdeckt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte mit dem Tod des
Säuglings gerechnet und diesen zumindest billigend in Kauf genommen habe,
da sie die Schwangerschaft gegenüber ihren Angehörigen, dem sozialen Umfeld und
dem 20-jährigen Kindsvater geheim gehalten hatte. So soll sie bewusst in
der Tatnacht ihre im selben Anwesen wohnenden Eltern und Geschwister weder über
die Wehen noch über die Geburt des Kindes informiert oder die Familie zu Hilfe
geholt haben.
Einige Zeit nach der Geburt - am selben Morgen um circa 2.20 Uhr - habe die
Mutter der Angeklagten nach ihrer Tochter geschaut, die ihr zwischen dem Bad und
dem Schlafzimmer ihrer Wohnung blutend und erschöpft entgegen gekommen und in
ihreArme gesunken sein soll.
Aufgrund des blutigen Geschehens und der schwindenden Ansprechbarkeit
verständigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft um 2.28 Uhr die Schwester
der Angeklagten die Rettungskräfte.
Erst später gefunden Erst bei der späteren Reinigung der Wohnung und
des Badezimmers durch die Geschwister sei der leblose, im Handtuch eingewickelte
Körper des Säuglings entdeckt worden. Die um 3.27 Uhr erneut
verständigten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Neugeborenen
feststellen.
Die Obduktion ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der Säugling
durch Erstickung aufgrund der weichen Verlegung der Atemwege um circa 1.30 Uhr
gestorben war.
Das Landgericht Würzburg hat ab 30. Juni drei Verhandlungstage angesetzt. Die
Angeklagte bestreitet den Totschlags-Vorwurf. Fin
http://www.main-netz.de/nachrichten/region/lohr/berichte/art4016,796746
22-Jährige steht wegen Kindstötung vor Gericht
Limburg/Mittenaar (dfl). Sie soll am Morgen des 26. November 2008 ihr im
Badezimmer entbundenes Baby erstickt und anschließend in der Papiermülltonne des
Hauses entsorgt haben. Seit Donnerstag muss sich die 22-jährige
Altenpflegerin Christina S. aus Mittenaar (Lahn-Dill-Kreis) wegen Totschlags
verantworten.
Geburts- und Tatort war laut Staatsanwaltschaft die Wohnung, in der sie mit
ihrem Verlobten und Vater des Kindes lebte. Laut Anklage soll es der damals
21-Jährigen gelungen sein, die Schwangerschaft ihrem Lebensgefährten
und dessen Eltern zu verheimlichen, die im selben Haus wohnen. »Spätestens
in der ersten halben Stunde nach der Geburt hat sich die Angeklagte
entschlossen, das völlig gesunde, lebensfähige Mädchen zu töten«,
heißt es in der Anklage. Entweder habe sie dem Baby ein Handtuch auf den Mund
gepresst oder der Säugling sei in der Plastiktüte verstorben, in den sie
das Neugeborene mit blutgetränkten Tüchern gesteckt und verknotet habe.
Dann soll die junge Frau mit dem Bündel in die Garage gegangen sein und es dort
in der Papiertonne entsorgt haben.
Auf der Anklagebank im Landgericht Limburg saß eine etwas kräftige junge
Frau, die einen kindlichen Eindruck macht. Sie wurde drei Tage nach der Tat in
Untersuchungshaft genommen. Der Prozess konnte nach Verlesung der Anklage am
Donnerstag nicht fortgesetzt werden, weil die psychiatrischen und
rechtmedizinischen Sachverständigen durch andere Gerichtsverfahren nicht
zur Verfügung standen.
Eine Einlassung der Angeklagten wird am zweiten Verhandlungstag (2. Juni)
erwartet. Danach sollen die ersten Zeugen vernommen werden.
28.05.2009 - 17.28 Uhr
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Hessen/22-Jaehrige-steht-wegen-Kindstoetung-vor-Gericht-_arid,109805_regid,1_puid,1_pageid,11.html
Die Mittagsfrau: Warum eine Mutter ihr Kind verstößt
028.05.09|
Dachau - Mit der Figur der Helene in Julia Francks Roman und deren Entschluss,
ihren kleinen Sohn am Bahnsteig zurück zu lassen, haben sich zwei
Psychoanalytikerinnen befasst.
Der psychoanalytische Vortragsabend war eine Ergänzung zur groß angelegten
Aktion "Dachau liest ein Buch: Die Mittagsfrau", an der sich viele Bürger und
Künstler beteiligen.
Das brisante Thema der Kindsverstoßung/Kindstötung sei kein neues stellte
Rosalind Graf vom mit eingebundenen Literaturkreis des Dachauer Forums fest. Sie
belegte dies mit Beispielen aus Bibel, Sagen und Märchen und auch aus
Romanen.
Ausgangsbasis für die fachlichen Erläuterungen waren je ein
Genogramm-Stammbaum von Helene und Julia Franck, die einander sehr ähnlich
waren. Dr. Almut Gruber erläuterte die von der Familiensituation ausgehende
Psychodynamik und daraus rsultierende Handlungsstränge.
Helene regierte auf den Mangel an Mutterliebe, den die ältere Schwester
Martha und Haushälterin Mariechen zu schmälern versuchten, mit der
Taktik "des Meisterns". Viel zu früh musste sie Verantwortung übernehmen und hat
sich in dieser Zwangsrolle des Funktionieren-Müssens ihren Fluchtplatz
eingerichtet.
Ihre Mutter Selma hat sich nach dem Verlust von vier Söhnen in ihre Trauer
verkrochen. Da bleibt kein Raum mehr für nichts. Nicht für Helene, das Kind das
sie nicht mehr wollte, und nicht für Gefühle. Mehr und mehr erstarrt Selma in
der Inhaltslosigkeit, in die sie sich zurückgezogen hat.
Dieses Schicksal wiederholt sich schließlich mit Helene und deren Sohn Peter.
Alma Gruber vergleicht die wiederkehrende Situation Selma/Helene mit den
Traumata der Holocaust-überlebenden: "Die nicht geheilten Wunden der
Vergangenheit werden von den Vorfahren transmittiert."
In der Diskussion wird durch die persönlichen Betrachtungen der Hörerinnen das
Wahrnehmungsfeld erweitert. Es zeigt: Jeder, der das Buch liest, entwickelt eine
ganz persönliche Sichtweise. (don)
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/mittagsfrau-warum-eine-mutter-kind-verstoesst-323173.html
Rituelle Kindstötungen unter Ureinwohnern
Rio de Janeiro - Das Video einer rituellen Kindstötung bei einer
Ureinwohnergruppe hat in Brasilien eine Debatte über ein Verbot indianischer
Rituale ausgelöst.
smw / Quelle: sda / Samstag, 23. Mai 2009 / 14:11 h
Die Bilder zeigen die Beerdigung eines lebenden Kindes und wurden im Internet
von der Organisation Hakani veröffentlicht, die sich gegen solche Praktiken
engagiert. Die für Eingeborenenrechte kämpfende Gruppe Survival
International warf Hakani vor, mit dem Video gezielt rassistischen Hass gegen
Ureinwohner zu schüren. Offenbar wolle Hakani die Regierung dazu drängen,
die rituellen Kindstötungen bei Indianerstämmen zu verbieten. Die Gruppe
äusserte zudem Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Die
Indianerschutz-Stiftung FUNAI kritisierte Gesetzinitiativen zum Verbot der
rituellen Kindstötungen als «Bestrafung der indigenen Bevölkerung für ihren
Glauben, ihre Lebensweise und ihre Weltsicht».
Rituelle Kindstötungen kommen in mehreren Eingeborenenstämmen in Brasilien
vor. /
Die Aufnahmen seien «eine Einmischung in das soziale Zusammenleben von Menschen,
die sich dafür entschieden haben, sich von der Kultur des Westens zu
distanzieren und ihre eigenen Traditionen zu bewahren». Rituelle Kindstötungen
kommen in mehreren Eingeborenenstämmen in Brasilien vor. Betroffen sind
etwa Kinder mit Behinderungen oder Albinos. Manche Stämme glauben auch,
dass in Zwillingen Gut und Böse vertreten sind. Sie töten daher das Kind,
welches sie für das personifizierte Böse halten. Neben Begräbnissen bei
lebendigem Leibe kommt es auch vor, dass Kinder im Urwald ausgesetzt und sich
selbst überlassen werden.
http://www.nachrichten.ch/detail/387765.htm
Brasilien: Deutsche Missionswerke geschockt von ritueller Kindstötung im
Internet
Wie die Menschenrechtsorganisation Hakani schilderte, wurden von brasilianischen
Indianern ein Kind bei lebendigem Leib begraben und dabei getötet. Dies wurde
von Hakani anhand eines Videofilms im Internet bewiesen. Nach AFP-Meldungen
würde dies in einigen brasilianischen Indianerstämmen gemacht.
In 13 von 250 Indianerstämmen sei diese Kindstötung normal.
Schutzorganisation von Eingeborenen übten starke Kritik an dem Video. FUNAI,
eine Indianerschutzstiftung, sieht die Videoaufnahmen als" "Einmischung in das
soziale Zusammenleben von Menschen [...] sich von der Kultur des Westens zu
distanzieren".
Angehörige von Missionswerken sind solche Berichte über Begräbnisse
lebender Kinder nicht fremd. Es gab glaubwürdige Berichte über den Tod von
Zwillingen auf diese Weise, da diese bei einigen Stämmen als Unheilsbringer
gelten. Dies gilt auch für behinderte und ohne Hautfarbe (Albinos) behaftete
Kinder.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=767517
E d i to r i a l Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2009)
3:1–2 DOI 10.1007/s11757-009-0117-9
Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1 2009
Kindstötungen, für die in der Literatur die Begriffe Neonatizid, Infantizid oder
Filizid verwendet werden, sind in
allen Gesellschaften und zu allen Zeiten vorgekommen (vgl. Trautmann-Villalba
und Hornstein 2007). Beschreibungen
solcher Handlungen in Zusammenhang mit psychischen Störungen nach der
Niederkunft oder im Wochenbett gibt
es bereits im Corpus hippocraticum. Frühe kasuistische Darstellungen finden sich
1617 bei Esteban Rodrigo de
Castro in seiner Schrift „De melancholica, mania, delirio, et epilepsia
puerperarum“ (Kapfhammer 2004). Während
die Tötung eines Kindes innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt als
Neonatizid typologisch eine Sonderstellung
einnimmt, lassen sich die übrigen Formen der Kindstötung nach ihren Motiven in 5
Formen untergliedern
(vgl. Friedmann et al. 2005, Friedmann und Resnick 2007):
• Altruistischer Filizid: Tötung in Kombination mit Suizid des Täters oder
um das Kind vor realem oder
imaginärem Leid zu bewahren
• Akut psychotischer Filizid: Tötung unter dem Einfluss von psychotischen
Symptomen, Epilepsie oder
Delir
• Tötung des ungewollten Kindes
• Unbeabsichtigter Filizid oder „fatal battered child syndrome“: unbeabsichtigte
Tötung eines Kindes aufgrund
körperlicher Misshandlung
• Rache am Ehepartner: Tötung des gemeinsamen Kindes, um dem Ehepartner Leid
zuzufügen Suizid steht an erster Stelle der postpartalen mütterlichen
Mortalität in Großbritannien (vgl. Trautmann- Villalba und Hornstein 2007).
Entgegen den Suizidcharakteristika von Frauen zu anderen Lebenzeitpunkten
verwandten die Frauen vorwiegend harte Suizidmethoden (Erhängen oder Sprung
aus der Höhe), und es überwogen gut ausgebildete Frauen aus privilegierten
Sozialschichten. Die meisten Frauen, die sich nach
der Entbindung das Leben nahmen, litten unter einer schweren psychischen
Erkrankung. Dabei haben 5% der Mütter, die sich das Leben nahmen, auch ihr Kind
mit in den Tod genommen.
Die offizielle polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland verzeichnet trotz
gegenteiliger Eindrücke in der öffentlichkeit als Folge von spektakulären
Einzelfällen einen Rückgang der registrierten Fälle von Kindtötungen.
Bei einer noch laufenden Auswertung gerichtlich abgeschlossener Fälle von
Kindstötungen, die im Osten Deutschlands eine erhöhte Rate aufweisen, finden
sich laut Pfeiffer als wesentliche Gründe eine soziale Isolation
und Armut sowie die überforderung junger Mütter in ihrer Mutterrolle.
Zusätzliche prekäre Lebensumstände wie Suchterkrankungen,
vermehrte Gewalthandlungen, sexueller Missbrauch und Verwahrlosung spielen in
der Genese von Kindstötungen eine wichtige Rolle (vgl. Lichte, 2007). Psychische
Störungen wie depressive oder schizophrene Erkrankungen weisen bei Müttern, die
ihr Kind töten, eine hohe Prävalenz auf.
Die Arbeitsgruppe von Hornstein und Trautmann- Villalba, die in diesem Heft mit
zwei Beiträgen vertreten ist, hat sich bei Kindstötungen in der
Postpartalzeit vor allem mit dem Problem gestörten Bindungsverhaltens
befasst. Eine Abgrenzung zwischen altruistischen und narzisstischen Infantiziden
sowie Kindstötungen aus „Hilflosigkeit“ nimmt Mundt vor. Die unterschiedlichen
rechtlichen Konstellationen und die Auswirkungen einer
gesonderten Norm für die Kindstötung in Form des § 217 StGB werden in den
Beiträgen von Dölling und von Lammel aus juristischer wie aus
forensischer-psychiatrischer Perspektive behandelt. Insgesamt soll mit diesen
Arbeiten ein Themenkreis in seinen rechtlichen und psychopathologischen Aspekten
abgehandelt werden, der weniger durch seine Häufigkeit als vielmehr durch
die individuelle Tragik der Geschehnisse und eine gesteigerte Aufmerksamkeit in
den Medien hohe Bedeutung besitzt. Gerade
weil psychische Störungen der Mütter, bei denen es zu „Kindstötung und
erweiterter Suizid“
Editorial
Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1 2009 Kindstötungen kommt, gelegentlich sehr
subtil und für die Umgebung schwer erkennbar sind, haben in Fällen mit
seelischen Erkrankungen die forensischen Psychiater
und Psychologen eine besondere Verantwortung für die psychopathologische Analyse
und die Rekonstruktion pathologisch deformierter Motivationshintergründe, um
einer Tendenz zu vorschneller Abqualifizierung
dieser Handlungen als monströs und verwerflich entgegen zu wirken.
Henning Saß, Aachen
1. Friedmann SH, McCue Horwitz S, Resnick PJ (2005) Child murder by mothers:
A critical Analysis of the Current State of Knowledge and a Research Agenda. Am
J Psychiatry 162:1578–1587
2. Friedmann SH, Resnick PJ (2007) Child murder by mothers: patterns and
prevention.
World Psychiatry 6(3):137–141
3. Kapfhammer HP (2004) Psychische Störungen im Wochenbett. In: Möller HJ,
Laux G, Kapfhammer KP (Hrsg) Psychiatrie und Psychotherapie. Berlin-Heidelberg-
New York: Springer, 1472–1487
4. Lichte M (2007) Deutschlands tote Kinder – Kindstötung als Folge von
Gewalthandlungen,
sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung. Eine historisch-soziologische
Untersuchung zum Thema Infantizid.
Schardt, Oldenburg
5. Pfeiffer C. Studie: Viktimisierung – Tötungsdelikte an Kindern.
Kriminologisches
Forschungsinstitut Niedersachsen, Vorabinformationen unter: http://www.
sueddeutsche.de/,tt5l1/deutschland/artikel/
910/158484/
6. Trautmann-Villalba P, Hornstein C (2007) Tötung des eigenen Kindes in der
Postpartalzeit.
http://www.springerlink.com/content/a322l1nm9673xr16/fulltext.pdf
Streitthema im Jahr 2000 Einrichtung der ersten Babyklappe in Hamburg
Das Jahr 2000In Hamburg wird die erste Babyklappe eingerichtetFrühling 2000: Die
Eröffnung der ersten Babyklappe in Hamburg wurde heftigst diskutiert. Die
Einrichtung soll es Müttern in Not ermöglichen, ihre Säuglinge anonym in
die Obhut von Sozialarbeiterinnen zu gebenFoto: Day-Press/ Hans-Jürgen Kraft1
von 4
Am 8. April 2000 startete in Hamburg-Altona ein kontrovers diskutiertes Projekt:
Die erste moderne Babyklappe wurde eingeweiht. Bundesweit gibt es heute mehr als
80 dieser Einrichtungen, in die Frauen in scheinbar ausweglosen Situationen ihr
Kind nach der Entbindung hineinlegen können, um es anonym zur Adoption
freizugeben.
So funktionieren die Babyklappen: Hinter einer Plexiglasscheibe steht ein
Wärmebettchen, ein stiller Alarm informiert Fachpersonal über die Ankunft
eines neuen Findelbabys.
Foto: dpa, Imago, AP ähnliche Einrichtungen gibt es allerdings schon seit
Jahrhunderten. So ließ Papst Innozenz III. bereits gegen Ende des 12.
Jahrhunderts zahlreiche Findelhäuser mit speziellen Drehvorrichtungen
ausstatten, die Müttern das geheime Aussetzen ihrer Neugeborenen ermöglichte.
Damit sollte die Ermordung unehelich geborener Kinder verhindert werden.
Kritiker glauben allerdings nicht, dass Babyklappen das Töten oder Aussetzen von
Säuglingen verhindern, da Mütter in Paniksituationen unberechenbar
handelten. Weiterer Kritikpunkt: Den Kindern wird das Recht auf Wissen um ihre
Herkunft genommen.
Abgesehen von den körperlichen und psychischen Gefahren für Mutter und Kind
wiesen medienträchtige Fälle wie der folgende die Gefahren von
Babyklappen auf:
• im Januar 2008 wurde ein erfrorener Säugling vor einer privaten
Babyklappe in Hannover gefunden. Die Mutter hatte das Kind bei Frost vor die
Klappe gelegt, die vermutlich verzogen war.
Die Motive, aus denen Mütter beschließen, ihr Kind auszusetzen, sind
vielfältig. Mal mag Scham dahinter stecken, mal finanzielle Not oder
schlicht überforderung. Doch es gibt natürlich Alternativen zur Babyklappe, über
die Mütter und Schwangere in Not sich beispielsweise beim kostenlosen
Bundesnotruf (0800-4560789) informieren können.
So etwa die Möglichkeit zur anonymen Geburt in einer Klinik. Dabei bleibt die
Anonymität der Mutter gewahrt, sie und ihr Baby werden jedoch vor und nach
der Geburt angemessen medizinisch und psychologisch versorgt.
http://www.bild.de/BILD/news/60-jahre-bundesrepublik-deutschland/60-ereignisse/2000er/2000/in-hamburg-wird-die-erste-babyklappe-eingerichtet.html
Merkte Frau die Schwangerschaft nicht?
2. Juni 2009 / 20:09
Säugling erstickt in der Mülltüte
Limburg/Mittenaar. In dem Prozess gegen eine 22 Jahre alte Altenpflegerin, die
am 26. November 2008 ihr gesund zur Welt gekommenes Baby getötet haben soll, hat
die Angeklagte am Dienstag bekräftigt, von einer Schwangerschaft nichts
bemerkt zu haben. Sie habe nach heftigen Bauchkrämpfen das Kind auf der
Toilette bekommen, es danach in ein Handtuch eingewickelt, in eine Mülltüte
gesteckt und in die Papiermülltonne in der Garage gelegt, berichtete sie unter
vielen Tränen. Sie sei wie weggetreten gewesen und habe nicht recht
gewusst, was da passiert sei.
Der Vater der Angeklagten schilderte seine Tochter als sehr ängstlich und
verschlossen und als Person, die Problemen stets aus dem WEg gegangen sei. Zu
Beginn des Prozesses hatte ein Gerichtsmediziner ausgesagt, das
lebensfähige Neugeborene sei in der Plastik-Mülltüte erstickt.
http://www.mittelhessen.de/content.php?MappeCID=z_c5-x5~ks8_kk2mp$2toax&Hierarchie=8oa7ekaee08ur2fa-t6*t&inc=FolderContent
Rätsel um das tote Baby -Ein Jahr nach dem Fund ist die Mutter noch
unbekannt - Unfall oder Gewalt?
erstellt 10.06.09, 13:17h, aktualisiert 10.06.09, 13:24h
Bereitschaftspolizisten suchen in Zeitz (Burgenlandkreis) nach Spuren. Ein
Spaziergänger hatte an einem kleinen Waldweg in Zeitz ein totes Baby
entdeckt. Die Ermittler gehen von einem Tötungsdelikt aus. (Foto: dpa)
Zeitz/Halle/dpa. Sie wollen die Hoffnung nicht aufgeben, doch konkrete Hinweise
haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Süden von Sachsen-Anhalt nicht: Ein Jahr
nach dem Fund eines toten Babys in einem Waldgebiet in Zeitz (Burgenlandkreis)
ist noch immer nicht klar, wer die Mutter des neugeborenen Jungen ist. Wurde er
getötet oder kam er bei einem tragischen Unfall ums Leben? «Gewalteinwirkung
gegen den Kopf» lautet die Todesursache - das Neugeborene wurde also erschlagen
oder zog sich bei einem Sturz tödliche Verletzungen zu.
Ein Spaziergänger hatte den leblosen Körper des Jungen, der an einem Pfad
lag und mit einer Plastiktüte bedeckt war, am Nachmittag des 4. Juni 2008
entdeckt. Damals war die Hoffnung der Polizei groß, die Mutter des Babys, das
nach der Geburt auf jeden Fall lebte, schnell ausfindig zu machen.
Doch anders als in vielen vergleichbaren Fällen kam aus der Bevölkerung
nicht der entscheidende Hinweis: «Wir haben keine Anhaltspunkte», sagt der
Naumburger Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang, dessen Behörde weiter wegen
Totschlags ermittelt. Bei der Lösung des Falls hofft er auf «Kommissar Zufall»:
Deshalb werden permanent die DNA-Daten des Kindes mit denen von Frauen
verglichen, die Straftaten begangen haben.
Wichtigste Ziel der Ermittler ist es, Informationen über die Herkunft der Mutter
des Jungen zu bekommen. «Im Moment haben wir aber zu wenige
Eingrenzungsmöglichkeiten», sagt Neufang. Aus diesem Grund sei es nicht möglich,
Frauen aus der Region zu einer Speichelprobe zu bitten. «Die Großstadt Leipzig
ist nicht weit weg - da wäre der Kreis der infrage kommenden Frauen einfach
zu groß.»
Möglich sei aber, dass die Herkunft der Mutter noch über eine Analyse des
aufbewahrten Bluts des Babys eingegrenzt werden könnte. Die
Untersuchungsmethoden werden immer weiter entwickelt - darauf setzen die
Ermittler. Auch die Menschen in der rund 27 100 Einwohner zählenden Stadt
Zeitz hoffen noch auf eine Klärung des Falls. «Das hat vor einem Jahr für
Aufsehen gesorgt. Noch heute sind viele Menschen betroffen», sagt Stadtsprecher
Sebastian Nicolai.
«Als Kriminalist darf man die Hoffnung nie aufgeben. Es wird wieder
Anhaltspunkte geben», sagt der Sprecher der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd,
Siegfried Koch. Doch dass ein Jahr nach dem schrecklichen Fund noch immer nicht
klar ist, was passierte, sei schon außergewöhnlich. «Bisher haben wir solche
Fälle meist sehr zügig gelöst.» Wenn nicht innerhalb weniger Tage, dann
doch nach wenigen Wochen: So wurde Anfang 2006 in Teutschenthal (Saalekreis)
eine 23-Jährige ermittelt, nachdem das von ihr abgelegte Baby einen Monat
zuvor an einem Feldweg entdeckt worden war. Die Frau wurde vom Vorwurf der
Kindstötung freigesprochen. Denn laut Medizinern war der Junge tot zur Welt
gekommen. Dies scheint im Fall des toten Babys von Zeitz ausgeschlossen
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1244612921988
Nibelungen-Kurier, 16. Juni 2009
Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
Limburg (ddp-hes). Wegen der Tötung ihres Neugeborenen muss eine 22-Jährige
aus Mittenaar im Lahn-Dill-Kreis für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das
Limburger Landgericht werte die Tat am Dienstag in seiner Urteilsbegründung als
Totschlag. Die Altenpflegerin hatte in dem knapp dreiwöchigen Verfahren
gestanden, den von ihr zu Hause zur Welt gebrachten Säugling im November
2008 direkt nach der Geburt umgebracht zu haben. Sie wickelte das Neugeborene in
ein Handtuch und legte es in eine Papiertonne. Der Säugling erstickte.
Die Angaben der Angeklagten, sie habe ihre Schwangerschaft nicht bemerkt,
bezeichnete das Gericht als «widerlegt». Die Vermutung, dass sie schwanger sei,
habe die medizinisch vorgebildete Frau in ihrem Umfeld oft gehört und könne
«nicht unbefangen» gewesen sein. Im Prozess hatte die Altenpflegerin angegeben,
ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung» gepasst. Nach Abschluss ihrer
Berufsausbildung war die Frau im August 2008 mit ihrem Verlobten
zusammengezogen.
An dieser für sie «erstrebenswerten Lebens- und Arbeitssituation» habe sie
nichts ändern wollen, urteilte das Gericht und schloss - anders als von der
Verteidigung beantragt - einen minderschweren Fall des Totschlags aus. Das
Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anklage und Verteidigung
verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel.
http://nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Aus%20aller%20Welt&ID=20620
Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
16. Juni 2009
Wegen der Tötung ihres Neugeborenen muss eine 22-Jährige aus dem
rheinland-pfälzischen Mittenaar für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Limburger Landgericht wertete die Tat am Dienstag in seiner
Urteilsbegründung als Totschlag. Die Altenpflegerin hatte gestanden, den von ihr
zu Hause zur Welt gebrachten Säugling im November 2008 direkt nach der
Geburt umgebracht zu haben. Sie wickelte das Neugeborene in ein Handtuch und
legte es in eine Papiertonne. Der Säugling erstickte.
Die Angaben der Angeklagten, sie habe ihre Schwangerschaft nicht bemerkt,
bezeichnete das Gericht als «widerlegt». Die Vermutung, dass sie schwanger sei,
habe die medizinisch vorgebildete Frau in ihrem Umfeld oft gehört und könne
«nicht unbefangen» gewesen sein. Im Prozess hatte die Altenpflegerin angegeben,
ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung» gepasst. Nach Abschluss ihrer
Berufsausbildung war die Frau im August 2008 mit ihrem Verlobten
zusammengezogen.
An dieser für sie «erstrebenswerten Lebens- und Arbeitssituation» habe sie
nichts ändern wollen, urteilte das Gericht und schloss - anders als von der
Verteidigung beantragt - einen minderschweren Fall des Totschlags aus. Das
Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
na/uk, ddp
http://www.news-adhoc.com/fuenfeinhalb-jahre-haft-fuer-22-jaehrige-wegen-kindstoetung-mit-bildern-idna2009061636051/
Tote Babys in Kühltruhe: Mutter verurteilt
Paris (dpa) - Sie tötete ihre heimlich geborenen Babys und legte sie in die
Tiefkühltruhe: In Frankreich ist eine Mutter wegen dreifacher Kindstötung zu
acht Jahren Haft verurteilt worden. Die 41- Jährige hatte gestanden, die
zwischen 1999 und 2003 geborenen Kinder getötet zu haben. Sie hat zwei Söhne.
Während des Prozesses hatten sowohl ihr Mann als auch ihre Eltern und
Geschwister ausgesagt, dass die eine treusorgende und liebevolle Mutter sei. Das
Urteil fiel im Département Indre-et-Loire.
© sueddeutsche.de - erschienen am 18.06.2009 um 23:18 Uhr
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/659515
19.06.2009 BABYLEICHEN IN KüHLTRUHE
Mutter zu acht Jahren Haft verurteilt
Sie tötete ihre drei heimlich geborenen Babys und legte sie in die
Tiefkühltruhe. Für diese Taten wurde eine 41-jährige Französin nun von
einem Gericht in Tours zu acht Jahren Haft verurteilt.
Tours - Die Beweislage war klar, ein Geständnis gab es auch. Und dennoch
taten sich die Geschworenen mit dem Urteil schwer. Fast acht Stunden dauerten
die Beratungen - dann verurteilte das Schwurgericht von Tours Véronique C. wegen
dreifacher Kindstötung zu acht Jahren Haft.
Verurteilt: Veronique C. auf einer Gerichtszeichnung
Die 41-Jährige hatte am vorletzten Verhandlungstag gestanden, ihre Kinder
umgebracht zu haben. Sie schöpfte kurz Hoffnung auf eine milde Strafe, als der
Richter die Tötung des ersten Neugeborenen 1999 als Totschlag wertete. Doch die
beiden anderen Babys, die sie 2002 und 2003 bei einem Auslandsaufenthalt in
Südkorea erstickt hatte, wurden als Mord eingestuft.
2006 hatte ihr Ehemann in Seoul zwei Babyleichen in Plastikbeuteln in der
Tiefkühltruhe seines Hauses entdeckt. Er alarmierte die Polizei. Die Ermittler
fanden schnell heraus, dass die Französin die Mutter der Babys war, und
erklärten sie zur Hauptverdächtigen. Doch da war das Ehepaar bereits
nach Frankreich ausgereist.
Während des ganzen Prozesses stand der Ehemann zu seiner Frau. Das Paar hat
zwei Söhne im Alter von 14 und 12 Jahren. Ehemann, Eltern und Geschwister
beschrieben die Kindesmörderin als treusorgende und liebevolle Mutter. Die vom
Gericht herangezogenen psychiatrischen Gutachter waren sich über ihre
Schuldfähigkeit uneinig.
Am Ende zog sogar der Staatsanwalt "mildernde Umstände" wegen der
Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten in Betracht und forderte zehn Jahre
Haft. Courjault kann hoffen, nächstes Jahr auf Bewährung freizukommen.
In Deutschland hatte ein ähnlicher Fall bundesweit Entsetzen ausgelöst: Das
Landgericht Siegen verurteilte im Dezember die Mutter dreier tot in einer
Kühltruhe gefundener Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und
drei Monaten - wegen zweifachen Totschlags durch Unterlassen in minderschweren
Fällen. Die 44-jährige Monika H. habe ihre Kinder nicht aktiv töten
wollen, hielt das Gericht der Frau zugute. Die Staatsanwaltschaft legte Revision
ein - das Urteil sei zu mild.
Eine 28-Jährige, die zwei Säuglinge erstickt hatte, wurde im April vom
Landgericht Halle wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Gefängnis
verurteilt. Die erste Leiche hatte sie auf einem verlassenen Grundstück
vergraben, das zweite in der Waschmaschine versteckt.
siu/dpa http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,631355,00.html
Jena -Kindstötung war offenbar Verzweiflungstat der Mutter
An der Autobahn 4 bei Jena-Lobeda ist ein vier Monate altes Kind tot aufgefunden
worden. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, entdeckten Passanten das Baby am
späten Sonnabendabend in einem Kinderwagen.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand hat die Mutter das Kind getötet und
sich anschließend von einer Autobahnbrücke gestürzt. Die junge Frau hat laut
Polizei den Sturz mit schweren Verletzungen überlebt.
Die aus dem Ilmkreis stammende Frau war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera
im Universitäts-Klinikum Jena gewesen, weil ihr Kind dort operiert werden
sollte. Sie habe das Krankenhaus am Sonnabendnachmittag verlassen, um mit dem
Kind spazieren zu gehen. Dabei habe sie ihrem Kind mit einem scharfen Gegenstand
die Pulsadern geöffnet. Anschließend habe sie sich selbst die Pulsadern geöffnet
und sei von der Brücke gesprungen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft bei
MDR 1 RADIO THüRINGEN. Als Motiv für die Tat komme in Betracht, dass der Ehemann
der Frau sowie das Kind krank waren und die Frau mit dieser Situation nicht klar
gekommen sei.
http://www.mdr.de/thueringen/6458182.html
33-Jährige tötet Säugling und springt von Brücke
zuletzt aktualisiert: 22.06.2009 - 02:30
Jena (ap). Eine Frau hat in Jena ihr vier Monate altes Kind getötet und sich
anschließend von einer Autobahnbrücke gestürzt. Die 33-Jährige überlebte
den Sturz mit schwersten Verletzungen, so die Polizei. Passanten hatten in der
Nähe der Brücke den Kinderwagen mit einem leblosen Baby entdeckt. Mutter
und Kind befanden sich den Angaben zufolge in stationärer Behandlung in der
Jenaer Uni-Klinik. Gegen 16 Uhr habe die Frau das Krankenhaus verlassen, um mit
dem Baby spazieren zu gehen. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen auf.
Quelle: Rheinische Post
http://nachrichten.rp-online.de/article/panorama/33-Jaehrige-toetet-Saeugling-und-springt-von-Bruecke/42997
Jena: Mutter tötet Säugling
Montag, 22. Juni 2009 um 00:43
Am 20.06.2009 fanden gegen 20:00 Uhr Passanten in der Nähe der Autobahn 4
in Jena-Lobeda/Ost ein lebloses Kind in einem Kinderwagen.
Nahezu zeithleich wurde der Polizei gemeldet, dass sich eine junge Frau von
einer Autobahnbrücke, die über die A 4 im dortigen Bereich führt, gestürzt hat.
Im Ergebnis der geführten polizeilichen Erstmaßnahmen wurde ermittelt, dass sich
die junge Frau mit ihrem Kind in stationärer Behandlung im Uni-Klinikum, in
Jena-Lobeda/Ost, befand. Gegen 16:00 Uhr verließ sie das Klinikum mit ihrem
Kind, um es im Kinderwagen spazieren zufahren. Die offensichtlich verzweifelte
Kindesmutter fügte ihrem 4 Monate alten Kind tödliche Verletzungen zu und ließ
es am späteren Fundort im Kinderwagen zurück.
Im Anschluss versuchte sie sich durch den Sturz von der Brücke das Leben zu
nehmen. Die Frau überlebte den Sturz schwerstverletzt.
http://jenanews.de/index.php/nachrichten/polizeibericht/53-nachrichten/1999-jena-mutter-toetet-saeugling
Säugling obduziert
22.06.2009, 15:52 Uhr
Jena – Das Obduktionsergebnis des am Samstag von der eigenen Mutter getöteten
Babys (JenaTV berichtete) liegt jetzt vor. Demnach hat die Frau den 4 Monate
alten Säugling mit einem scharfkantigen Gegenstand verletzt, was dazu
führte, dass das Kind verblutet ist. Gegen die Mutter, die versucht hatte, sich
durch einen Sprung von der Lobedaer Autobahnbrücke das Leben zu nehmen, wird nun
wegen Totschlags ermittelt. Sie befindet sich momentan mit lebensbedrohlichen
Verletzungen auf der Intensivstation. mk
http://www.jenatv.de/nachrichten.php?mn=detail&nwsid=1245678755
Totes Baby: Säugling ist verblutet
Dienstag, 23. Juni 2009 um 00:22
Am Montag fand in der Rechtsmedizin der FSU Jena die Obduktion des toten
Säuglings statt. Das vier Monate alte Kind ist laut der Untersuchung
verblutet. Die Mutter ist in suizidaler Absicht von der Brücke in Lobeda
gesprungen und hat sich selbstschädigende Verletzungen zugezogen. Sie
befindet sich mit lebensbedrohlichen Verletzungen auf der Intensivstation.
Nach bisherigem Ermittlungsstand gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass
die Kindesmutter ihrem Kind tödliche Verletzungen mit einem scharfkantigen
Gegenstand zugefügt hat, die schließlich zum Tode geführt haben.
Gegen die Mutter ist ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags eingeleitet
worden. Die Kindesmutter ist zurzeit nicht vernehmungsfähig. Die
Staatsanwaltschaft Jena und die Kriminalpolizeiinspektion Jena ermitteln.
http://jenanews.de/index.php/nachrichten/polizeibericht/53-nachrichten/2002-totes-baby-saeugling-ist-verblutet
29.06.2009 WüRZBURG
22-Jährige wegen Totschlags vor Gericht: Säugling erstickte im
Handtuch
Junge Frau war heimlich schwanger
Mit einem tragischen Fall muss sich ab diesem Dienstag das Landgericht befassen:
Eine heute 22-jährige ledige Praktikantin hatte 2008 im Haus ihrer Eltern
unbemerkt ein Kind zur Welt gebracht. Dieses Baby soll die verzweifelte Mutter
kurz nach der Geburt getötet haben, heißt es in der Anklage gegen die junge
Frau. ANZEIGE
Die nicht vorbestrafte Angeklagte aus dem Landkreis Main-Spessart, die den
Tatvorwurf bestreitet, sitzt seit 12. August 2008 in Untersuchungshaft. Laut
Anklageschrift hat sie in der Nacht des 6. August in einer Einliegerwohnung
ihres Elternhauses ohne Hilfe ein Baby zur Welt gebracht. Nachdem sie das
männliche Kind zehn Minuten in ihren Armen gehalten hat, soll sie mit ihm
aufgestanden sein und mit einer Bastelschere die Nabelschnur durchtrennt haben.
Das Baby soll erstickt sein, weil die Atemwege von einem Handtuch verlegt waren.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau den Tod des Säuglings
zumindest billigend in Kauf nahm. Die Strafverfolger gehen davon aus, „dass sie
die Schwangerschaft über viele Monate gegenüber ihren Angehörigen, dem sozialen
Umfeld und dem 20-jährigen Kindsvater geheim gehalten hatte und auch nach
der Geburt eine Offenbarung – die nicht in ihre Lebensplanung passte – vermeiden
wollte“, sagt Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, Pressesprecher der Behörde.
Gegen 2.20 Uhr soll ihre Mutter nach der zierlichen jungen Frau geschaut haben.
Sie fand ihre Tochter, die blutend und erschöpft in ihre Arme gesunken sein
soll. Tragisch an dem Fall: Selbst der Notarzt bemerkte wohl nicht gleich, dass
hier eine Entbindung stattgefunden hatte. Erst bei der Reinigung der Wohnung
wurde im Badezimmer von zwei Geschwistern der leblose, im Handtuch eingewickelte
Körper des Neugeborenen entdeckt. Die um 3.27 Uhr erneut verständigten
Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Babys feststellen. Der kleine
Junge starb durch Erstickung aufgrund der Verlegung der Atemwege.
http://www.mainpost.de/lokales/franken/22-Jaehrige-wegen-Totschlags-vor-Gericht-Saeugling-erstickte-im-Handtuch%3Bart1727,5186253
Würzburg: Teilgeständnis im Prozess um getöteten Säugling
30.06.09 - 11:36 Uhr
Im Prozess um den Tod eines Säuglings im August 2008 hat die
22-Jährige Angeklagte am Dienstag vor dem Würzburger Landgericht ein
Teilgeständnis abgelegt. Die junge Frau aus dem Landkreis Main-Spessart hat
zugeben, das Kind nach der Geburt in ein Handtuch eingewickelt zu haben. Die
junge Frau sagte aus, sie habe den Jungen warm halten wollen. Er habe sich nach
der Niederkunft weder bewegt, noch habe er geschrien.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 22-Jährige aus dem
Landkreis Main-Spessart im August 2008 einen gesunden und lebensfähigen
Jungen zur Welt gebracht hat. Direkt danach soll sie ihn komplett in ein
Handtuch eingewickelt und dabei den Erstickungstod des Kleinen zumindest
billigend in Kauf genommen haben.
Vor dem Landgericht zeigte sie an einer Babypuppe, wie sie auch das Gesicht des
Neugeborenen mit einem Handtuch abgedeckt hat. Außerdem sagte die
22-Jährige aus, sie habe die Schwangerschaft aus Angst vor dem strengen und
dominanten Vater verheimlicht. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
http://www.radiogong.com/index.php?id=426&singelid=6606
Dienstag, 30. Juni 2009 09:19
Baby-Mord vor Gericht
Eine 22-Jährige steht heute in Würzburg vor Gericht: sie soll ihren Sohn
kurz nach der Geburt umgebracht haben.
Die junge Frau brachte das Baby im Badezimmer ihrer Eltern auf die Welt. Kurz
darauf soll sie es laut Staatsanwaltschaft komplett in ein Handtuch gewickelt
haben. Dabei soll die 22-Jährige den Tod des Neugeborenen zumindest in Kauf
genommen haben. Der Säugling bekam keine Luft und erstickte. Die junge Frau
hat laut Staatsanwalt abgestritten, das Baby vorsätzlich getötet zu haben.
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=4408&showNews=470313
Getöteter Säugling: Hauptverfahren gegen Mutter eröffnet
Mittwoch, 01. Juli 2009, 17:59 Uhr
Lüneburg (dpa/lni) - Im Fall eines im Januar 2008 in Lüneburg getöteten
Säuglings hat das Landgericht Lüneburg das Hauptverfahren gegen die damals
17-jährige Mutter eröffnet. Die inzwischen 19-jährige muss sich wegen
Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Säugling
heimlich zur Welt gebracht und mit einer Decke erstickt zu haben. Die Mutter
fand die Leiche wenig später im Zimmer der Tochter. Nach Angaben des
Gerichts vom Mittwoch hat die Jugendkammer bisher Gutachten zur
Schuldfähigkeit der jungen Frau zur Tatzeit eingeholt. Termine für die
Hauptverhandlung seien noch nicht anberaumt worden.
http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/dpa/2009/07/01/getoeteter-saeugling-hauptverfahren-gegen.html
19.07.2009 | 13:07 Uhr
POL-NMS: Rendsburg - Baby in Rendsburg aufgefunden
Rendsburg (ots) - 090719-5-pdnms Baby in Rendsburg aufgefunden
Rendsburg. Ein Spaziergänger (66) mit Hund entdeckte heute Früh (19.07.09,
06.30 Uhr) im Nobiskrüger Gehölz nahe der Steglitzer Straße im Bereich zwischen
einer Jugendeinrichtung und einem Alten- und Pflegeheim ein neugeborenes
Mädchen. Der maximal wenige Tage junge Säugling war abseits eines
Wanderweges abgelegt worden. Der Spaziergänger war auf das leise Wimmern
des Kindes aufmerksam geworden und benachrichtige sofort die Polizei und die
Rettungskräfte. Inzwischen befindet sich der Säugling in der Obhut der
Rendsburger Kinderklinik, war leicht unterkühlt, ist aber wohlauf.
Die Kripo Rendsburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht derzeit nach der
Mutter des Neugeborenen. Dabei ist sie maßgeblich auf die Hilfe der Bevölkerung
angewiesen. Das Kind trug zur Auffindezeit einen rot-hellblau-gestreiften
Strampler und eine weiße Mütze. Es war eingewickelt in ein hellgrünes Handtuch
und eine dunkle Babydecke. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo in
Rendsburg unter der Rufnummer 2080.
Sönke Hinrichs
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle Telefon: 04321-945 2222
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/1442847/polizeidirektion_neumuenster
Wenige Stunden alter Säugling auf Wanderweg ausgesetzt
21. Juli 2009, 04:00 Uhr Rendsburg - Die Polizei in Rendsburg sucht weiter eine
unbekannte Mutter, die ein Neugeborenes ausgesetzt hat. "Wir haben bisher noch
keine Hinweise auf die Frau", sagte ein Polizeisprecher am Montag. Ein
Spaziergänger hatte am Sonntag auf einem Wanderweg den Säugling
entdeckt, nachdem er leises Wimmern gehört hatte, und daraufhin die Polizei
alarmiert. Das Mädchen sei leicht unterkühlt gewesen, aber wohlauf, hieß
es. ärzte hätten inzwischen festgestellt, dass der Säugling nur
wenige Stunden alt war, als er abgelegt wurde, sagte der Polizeisprecher. Das
kleine Mädchen kam in die Rendsburger Kinderklinik. lno
http://www.welt.de/die-welt/article4158795/Wenige-Stunden-alter-Saeugling-auf-Wanderweg-ausgesetzt.html
Artikel vom 22.07.2009
Kindstötung - Baby hatte drei Stichverletzungen
22-Jährige schweigt weiter zu Vorwürfen
Kassel/Fuldabrück. Die 22-jährige Frau aus Fuldabrück, die ihr Baby nach
der Geburt getötet haben soll, schweige weiterhin zu den Vorwürfen, sagt
Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Die
junge Frau befinde sich noch in der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt
in Wehlheiden.
Die Obduktion des weiblichen Säuglings habe ergeben, dass das Baby drei
Stichverletzungen im Hals- und Brustbereich gehabt habe und innerlich verblutet
sei. Das Baby sei nach der Geburt lebensfähig gewesen, sagt Jung. Ob das
Kind direkt nach der Entbindung oder erst später getötet wurde,
untersuchten die Rechtsmediziner noch.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 22-jährige Mutter wegen des
Verdachts des Totschlags. Die Frau hatte sich am Freitag, 10. Juli, in einem
Kasseler Krankenhaus frauenärztlich untersuchen lassen. Dort war
festgestellt worden, dass sie erst vor Kurzem ein Kind zur Welt gebracht haben
musste. Auf Nachfragen räumte sie ein, allein ein Kind in ihrer Wohnung in
Fuldabrück entbunden zu haben. Nach der Abnabelung habe sie das Mädchen in
eine Tasche gepackt.
Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen.
(use)
http://www.hna.de/breakingnews/00_20090722115100_Kindstoetung___Baby_hatte_drei_Stichverletzung.html
Mordprozess Baby Siri durchlebt Martyrium: Eltern vor Gericht
Der Vater und die Mutter von Siri müssen sich vor dem Landgericht in Limburg
wegen Mordes verantworten
23. Januar 2009 Das kurze Leben der kleinen Siri muss die Hölle gewesen sein.
Als der acht Monate alte Säugling aus dem mittelhessischen Wetzlar im Mai
2008 stirbt, weil sein Schädel zertrümmert wurde, endet für das Baby ein
unablässiges Martyrium. Bevor Siris Herz aufhört zu schlagen, sollen ihre
Eltern sie immer wieder grausam gequält und brutal misshandelt haben - und
das obwohl Nachbarn Alarm schlugen und das Jugendamt informierten. Für das
qualvolle Sterben ihrer Tochter müssen sich die 35 Jahre alte Mutter und der 24
Jahre alte Vater seit Freitag vor dem Landgericht Limburg verantworten.
Dem Elternpaar wird versuchter und vollendeter Mord sowie die Misshandlung
Schutzbefohlener vorgeworfen. Seit seiner Verhaftung nach Siris Tod sagt es
nichts zu den Vorwürfen - ein Motiv ist daher völlig unklar. Auch zum
Prozessauftakt brechen die gelernte Friseurin aus Kanada, die aus früheren
Beziehungen bereits zwei Kinder hat, und ihr berufsloser Partner ihr Schweigen
nicht. Als die Angeklagten den Gerichtssaal 129 betreten, verbirgt die
35-Jährige, die ganz in schwarz gekleidet ist, ihr Gesicht unter einem
Schal. Der ebenfalls ganz in Schwarz gekleidete, schlanke Angeklagte lässt
dagegen das Blitzlichtgewitter der Journalisten emotionslos über sich ergehen.
Die ganze Verhandlung über wirkt der 24-Jährige unbeteiligt. Siris Mutter
dagegen weint viel, manchmal heftig.
Misshandlungen auf Video dokumentiert
Wie Passagen aus dem Drehbuch für einen Horrorfilm klingt die Anklage von
Staatsanwalt Frank Späth. Immer wieder sollen die Eltern ihr hilf- und
wehrloses Baby geschlagen und malträtiert haben. Siris Tod hätten sie
dabei „billigend in Kauf“ genommen. Die Gewaltexzesse sollen schon wenige Wochen
nach Siris Geburt begonnen haben und immer heftiger geworden sein. Siri sei
neben den körperlichen Qualen auch einem „erheblichen seelischen Leid ausgesetzt
gewesen“, sagt Späth.
Bei einer Obduktion von Siris Leiche werden neben dem Schädelbruch noch
viele ältere Verletzungen festgestellt. Ihr kleiner Körper ist übersät
von blauen Flecken, Arme, Beine und das Schlüsselbein weisen Brüche auf. „Hier
sind eine Reihe von Verletzungen dabei, die durch einen Unfall unmöglich
entstehen können“, sagt ein Arzt im Zeugenstand. Zudem wird deutlich, dass Siri
zum Ende ihres Lebens nicht mehr ausreichend gefüttert wurde.
Einige Misshandlungen dokumentierten die Eltern auf Videofilmen. Ausschnitte
daraus werden im Gerichtssaal gezeigt: Darauf ist zu sehen, wie der Vater die
Kleine aus dem Bett reißt und sie mindestens 20 Mal in die Luft wirft. Das
Gesicht des Babys ist vor Angst verzerrt, es weint. Andere Bilder zeigen ein
blutverschmiertes Gesicht des Kindes. Am Abend vor Siris Tod wird sie nach
Angaben der Staatsanwaltschaft von der Mutter oder dem Vater an den Füßen
gepackt und wuchtig mit dem Kopf auf den Boden oder gegen eine Wand
geschleudert.
Ermittlungen gegen Jugendamtskraft halten an
Staatsanwalt Späth spricht in einer Prozesspause vom „finalen Akt“. „Das
ist schon eine relativ heftigte Anklage, das geht schon an die Nieren“, sagt er.
Als der Vater am nächsten Morgen einen Notarzt ruft, weil Siri apathisch im
Bett liegt, ist es längst zu spät. Der Mediziner stellt nur noch den
Tod des kleinen Mädchens fest.
Die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung in diesem Fall gegen eine
Mitarbeiterin des Wetzlarer Jugendamts dauern nach Angaben der
Staatsanwaltschaft noch an. Die Frau hatte die Familie zweimal in der Wohnung in
Wetzlar besucht, nachdem Nachbarn das Jugendamt informiert hatten. Sie hatte
aber keine Auffälligkeiten festgestellt.
FAZ
20.07.2009 Verteidiger: Freispruch für Siris Vater beantragt
Siris Eltern auf der AnklagebankIm Prozess um den Tod der acht Monate alten Siri
hat der Anwalt des Vaters Freispruch gefordert, die Anwältin der Mutter
plädierte auf eine milde Strafe. Das Baby starb an den Folgen brutaler
Gewalt.
Der Verteidiger das Vaters begründete seine Forderung nach Freispruch am Montag
vor dem Landgericht Limburg damit, es sei ungeklärt, wer dem Kind die
tödlichen Verletzungen zugefügt habe. Die Anwältin der Mutter räumte
ein, Video- und Fotoaufnahmen zeigten, wie das Kind verletzt worden sei. Einen
Mord habe ihre Mandantin aber nicht begangen. Sie plädierte auf eine
Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Paar aus Wetzlar muss sich seit Januar wegen Mordes an seiner kleinen
Tochter verantworten. Die Anklage wirft ihnen vor, das Kleinkind in der
gemeinsamen Wohnung in Wetzlar zu Tode gequält zu haben. Vor den
Plädoyers der Verteidigung hatte der Staatsanwalt für Mutter und Vater
lebenslange Haft beantragt. Zudem solle das Gericht die besondere Schwere der
Schuld feststellen. Damit wäre eine Entlassung schon nach 15 Jahren nicht
möglich.
Staatsanwalt Frank Späth bezeichnete die Angeklagten als Sadisten, die ihr
Kind wie in einem Gefangenenlager gefoltert hätten. Das Leben Siris sei die
Hölle auf Erden gewesen, sagte Späth. Die Eltern hätten das Kind
einmal geweckt und dann gegen die Wohnungsdecke geworfen und mit Spielzeug
geschlagen.
Die Angeklagten hatten dagegen vor Gericht ihre jeweilige Unschuld versichert,
sich aber gegenseitig belastet. Zwei psychiatrische Sachverständige
erklärten, dass beide Angeklagten schuldfähig sind. Das Urteil wird am
Donnerstag erwartet.
Baby starb mit zertrümmertem Schädel
Siri war im Mai 2008 gestorben, nachdem ihr Schädel durch massive
äußere Gewalt zertrümmert worden war. Eine Obduktion hatte weitere,
ältere Verletzungen ergeben, darunter mehrere Brüche am Schlüsselbein, an
Armen und Beinen - typische Folgen von Misshandlungen.
Der Vater hatte am 2. Mai 2008 einen Notarzt verständigt, der den
Säugling leblos im Bett in der Wohnung der Eltern fand. Siri war laut
Staatsanwaltschaft am Abend zuvor von ihrer Mutter oder ihrem Vater an den Füßen
gepackt und wuchtig mit dem Kopf auf den Boden oder gegen eine Wand geschleudert
worden - rund 15 Mal. Das Kind erlitt dadurch lebensgefährliche
Verletzungen, Knochenbrüche und einen Schädelbruch.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_37568674
Hessen - Lebenslange Haft für Siris Eltern
Siris Vater verdeckt sein Gesicht (Bild: dpa)
Limburg. Die Eltern der zu Tode gequälten kleinen Siri aus dem
mittelhessischen Wetzlar müssen lebenslang hinter Gitter.
Das Landgericht Limburg verurteilte die 36 Jahre alte Kanadierin und ihren zwölf
Jahre jüngeren Ex-Freund am Donnerstag wegen Mordes und stellte zudem die
besondere Schwere der Schuld fest. Damit können die Beiden nicht nach 15 Jahren
aus dem Gefängnis entlassen werden.
Die Eltern hatten ihre acht Monate alte Tochter in ihrer gemeinsamen Wohnung
über mehrere Monate gequält und schwer misshandelt. Das Baby starb im Mai
2008, nachdem ihm der Schädel zertrümmert worden war.
Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Die Urteilsverkündung hatte sich verzögert, weil zuvor ein anonymer Hinweis auf
einen Anschlag auf das Landgericht eingegangen war.
Kurz vor dem geplanten Termin zur Verkündung des Urteils habe eine unbekannte
Frau angerufen und erklärt, es sei mit einem Anschlag zu rechnen, sagte ein
Gerichtssprecher. Ein Bezug zu dem Prozess um den Kindesmord habe die Unbekannte
nicht hergestellt. Das Gericht sei vorsorglich geräumt worden. Die Polizei
durchsuchte das Gebäude mit einem Spürhund. Es sei aber nichts gefunden
worden, sagte der Sprecher.
Siris Eltern hatten die schweren Verletzungen ihres Säuglings in
Videoaufnahmen festgehalten. Im Gerichtssaal waren zum Prozessauftakt
Ausschnitte gezeigt worden. Sie zeigten, wie Siri minutenlang gefilmt wurde,
während sie auf einem Bett lag und weinte. Immer wieder wurde sie
hingesetzt und kippte um, weil sie sich nicht halten konnte.
Niemand sprach mit ihr. In einer anderen Sequenz tauchte ihr blutverschmiertes
Gesichtchen mit den großen Augen und der Stupsnase auf, aber ihre Eltern machten
keine Anstalten, Siri sauberzumachen oder sie zu trösten.
Psychiatrische Gutachter hatten den Angeklagten volle Schuldfähigkeit
attestiert. Angesichts des monatelangen Martyriums des kleinen Mädchens
seien Affekthandlungen ausgeschlossen, hatten die Psychiater vor Gericht gesagt.
(dpa)
FR